Aufstiegsstipendium
Sprungbrett ins Studium
Seit 2008 öffnet das Aufstiegsstipendium berufserfahrenen Talenten Türen und gibt Rückenwind zu einem ersten Hochschulstudium. Es fördert die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung.
Das Aufstiegsstipendium unterstützt bei Vollzeit- oder berufsbegleitendem Studium an staatlichen Hochschulen – einkommensunabhängig und ohne Altersgrenze.
Das Aufstiegsstipendium unterstützt bei Vollzeit- oder berufsbegleitendem Studium einkommensunabhängig und ohne Altersgrenze. Das Studium muss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erfolgen.
Voraussetzungen für die Bewerbung um ein Aufstiegsstipendium sind drei Kriterien: Berufsausbildung, Berufserfahrung und besondere berufliche Leistungen.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist die Grundvoraussetzung. Für das Kriterium der Berufserfahrung zählt eine Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren. Die besondere berufliche Leistung kann z. B. mit einem besonders guten Ausbildungsabschluss belegt werden. Darüber hinaus gibt es weitere Möglichkeiten.
Um dieses Stipendium zu erhalten, muss ein dreistufiges Auswahlverfahren durchlaufen werden:
- Bewerbung (online)
- Kompetenzcheck (online)
- Auswahlgespräch (persönlich)
Für die Gewährung dieses Stipendiums ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (SBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt zuständig.
Weitere Informationen und Ansprechpartner für das Aufstiegsstipendium finden Sie unter:
Das Aufstiegsstipendium kurz erklärt (auf YouTube):
Zuletzt angepasst am 14.10.26