Betriebliche Einstiegsqualifizierung
Mit einem Praktikum auf dem Weg zur Ausbildung
Die Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) ist ein bewährtes Instrument, um jungen Menschen, die keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, eine Brücke in den Ausbildungsberuf zu bauen und eine Chance auf einen späteren Ausbildungsplatz zu geben.
- Eine EQ ist ein betriebliches sozialversicherungspflichtiges Praktikum von vier bis maximal zwölf Monaten.
- Von der Zahnarztpraxis sollte die Übernahme des Praktikanten/der Praktikantin in ein Ausbildungsverhältnis angestrebt werden.
- Eine EQ dient der Vermittlung von grundlegenden Kenntnissen und Fähigkeiten und bereitet auf die Ausbildung zur/zum ZFA vor.
- Potenzielle Auszubildende frühzeitig kennenlernen
- Nachwuchs gezielt fördern und langfristig binden
- Beitrag zur beruflichen Integration junger Menschen leisten
- Finanzielle Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) möglich (Vergütungszuschuss und Sozialversicherungspauschale)
- Praktische Einblicke in den Beruf der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA)
- Berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben
- Chancen auf einen Ausbildungsplatz deutlich verbessern
- Berufsschule und Praxis bereits vor der Ausbildung kennenlernen
- Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit mit Vergütung
Voraussetzungen sind unter anderem:
- Abschluss eines EQ-Vertrags mit der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer.
- Zahlung der vereinbarten Vergütung sowie Abführung der Sozialversicherungsbeiträge.
- Beginn des Förderzeitraums frühestens ab 1. Oktober eine Jahres (für Altbewerberinnen und Altbewerber ggf. schon ab 1. August).
Ja, für die Anrechnung der EQ-Zeiten auf die Ausbildungsdauer kann beim ZBV bei entsprechender Leistungsbewertung ein Abschlusszertifikat beantragt werden.
Zusätzliche Voraussetzungen für die Anrechnung auf die Ausbildungszeit sind:
- Das Führen von Wochenberichten entsprechend dem Ausbildungsnachweis
- Eine Leistungsbestätigung der Berufsschule inkl. der regelmäßigen Teilnahme am Berufsschulunterricht
Der Arbeitgeberservice der BA bietet weitere unterstützende Maßnahmen während der Ausbildung an. Lassen Sie sich von dem Arbeitgeberservice der BA diesbezüglich beraten.
Ablauf der Einstiegsqualifizierung
1. EQ planen
Für die Durchführung benötigen Sie einen
Der
2. Bundesagentur für Arbeit kontaktieren
Nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit dem Arbeitgeberservice auf. Dort erhalten Sie Beratung zur Förderung und Unterstützung bei der Bewerbersuche.
Arbeitgeberservice Telefon
3. Teilnehmende auswählen
- Bereits gefundene Bewerberinnen und Bewerber bei der BA anmelden.
- Die BA prüft, ob die Voraussetzungen für eine Förderung der EQ erfüllt sind.
- Sind Bewerberinnen oder Bewerber noch nicht bei der BA registriert, ist in der Regel zusätzlich eine Berufsberatung erforderlich.
- Alternativ können Sie sich geeignete Bewerberinnen und Bewerber von der BA vermitteln lassen.
4. EQ-Vertrag und weitere Vorbereitungen
EQ-Vertrag abschließen .- EQ-Plan und -Vertrag dem zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) vorlegen und bestätigen lassen.
- Praktikantin bzw. Praktikanten bei Krankenkasse und Berufsgenossenschaft anmelden.
- Impfpflichten für Zahnarztpraxen beachten.
- Melden Sie berufsschulpflichtige Teilnehmende rechtzeitig bei der Berufsschule an. Für nicht mehr berufsschulpflichtige Teilnehmende wird der Besuch der Berufsschule ebenfalls empfohlen. Der regelmäßige Berufsschulbesuch ist eine Voraussetzung für die Anrechnung der EQ auf die Ausbildungszeit.
5. Förderung bei der BA beantragen
Den Förderantrag erhalten Sie von der BA. Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der EQ gestellt werden. Die BA fördert die EQ-Maßnahme grundsätzlich nur, wenn der Antrag vor Beginn der EQ eingereicht wird.
Bei der Beantragung wird in der Regel der EQ-Vertrag, die Bestätigung des ZBV über die Anzeige der Maßnahme und der von Ihnen ausgefüllte Förderantrag benötigt. Die BA prüft und entscheidet über Ihren Antrag.
6. EQ durchführen
- Inhalte des EQ-Plans vermitteln.
- Praktikantin bzw. Praktikanten bei der Umsetzung der Tätigkeiten begleiten.
Wochenberichte entsprechend demAusbildungsnachweis der ZFA-Ausbildung führen und regelmäßig prüfen.
7. EQ abschließen
Zum Abschluss stellen Sie ein
Bundesagentur für Arbeit
Arbeitgeberservice Telefon
Zuletzt angepasst am 02.10.26