Meisterbonus und Meisterpreis
Anerkennung für berufliche Spitzenleistungen
Der Meisterbonus und der Meisterpreis von der Bayerischen Staatsregierung sollen die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen. Der Weg der beruflichen Bildung wird dadurch noch attraktiver.
- Der Meisterbonus soll einen finanziellen Anreiz schaffen, um sich beruflich weiterzubilden und zu qualifizieren.
- Mit dem Meisterpreis werden zusätzlich die Absolventen mit besonders guten Leistungen ausgezeichnet.
Die Abschlussprüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle (hier: Bayerische Landeszahnärztekammer) im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt worden sein. Die Richtlinien dazu sind vorerst bis zum 31.12.2027 gültig
Der Meisterbonus ist eine finanzielle Anerkennung in Höhe von 3.000 Euro für eine erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung zur/zum Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenten/in (ZMV), Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenten/in (ZMP) oder Dentalhygieniker/in (DH).
Den Meisterbonus erhalten diejenigen Absolventen einer Abschlussprüfung, deren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen.
Der Meisterbonus wird mit einem vorgefertigten Formular nebst Anlagen bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) beantragt. Dieses wird den Absolventen nach der Abschlussprüfung automatisch von der BLZK zugesandt bzw. überreicht.
Die zuständige Stelle zahlt den Meisterbonus zweimal jährlich aus, nachdem das Antragsverfahren abgeschlossen ist und die erforderlichen Unterlagen geprüft wurden.
Ausführliche Informationen zum Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung sowie die Vergaberichtlinien finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie:
Mit dem Meisterpreis der Bayerischen Staatsregierung werden die 20 Prozent Besten eines Prüfungstermins für ihre besonderen Leistungen ausgezeichnet. Voraussetzung ist, dass mindestens die Note „gut“ erreicht wurde. Der Meisterpreis ist nicht mit einem Geldbetrag dotiert und wird in Form einer Urkunde durch die zuständige Stelle überreicht.

Mo, Mi, Do: 8.30 bis 11.30 und 12.30 bis 15.00 Uhr
Di: 12.30 bis 15.00 Uhr
Zuletzt angepasst am 14.10.26