Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz
Wer benötigt die Kenntnisse?
Zahnärztliches Personal benötigt Kenntnisse im Strahlenschutz, wenn es Röntgenuntersuchungen unter ständiger Aufsicht und Verantwortung einer fachkundigen Zahnärztin oder eines fachkundigen Zahnarztes technisch durchführen soll.
Die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) sind gemäß
Erwerb der Kenntnisse
Wer die Ausbildung zur oder zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in Deutschland absolviert hat, erwirbt die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung.
In Bayern erhalten Auszubildende nach erfolgreichem Bestehen der Röntgenprüfung im Rahmen der Abschlussprüfung eine Bescheinigung über den Erwerb der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz für zahnärztliches Personal. Diese Bescheinigung wird häufig als „Röntgenschein“ bezeichnet.
Die Bescheinigung wird vom jeweils zuständigen
Aktualisierung der Kenntnisse
Neben dem erstmaligen Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz ist auch deren regelmäßige Aktualisierung erforderlich. Die Kenntnisse im Strahlenschutz für zahnärztliches Personal müssen gemäß
Hierfür ist die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs erforderlich. Die fünfjährige Frist beginnt mit dem Tagesdatum des Erwerbs der Kenntnisse beziehungsweise mit dem Tagesdatum der zuletzt durchgeführten Aktualisierung.
Die Bescheinigung über die Aktualisierung ist sorgfältig aufzubewahren. Sie ist der zuständigen Behörde in Bayern, dem Gewerbeaufsichtsamt, nur auf Anforderung vorzulegen.

Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 15.00 Uhr
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 9.30 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 14.00 Uhr
Fr: 9.30 bis 12.00 Uhr
Zuletzt angepasst am 14.10.26