Approbation beantragen
Bei Fragen zur Approbation oder zur Berufsausübungserlaubnis helfen die Websites der Regierung von Oberbayern und der Regierung von Unterfranken weiter. Sie informieren über Voraussetzungen, Fristen, Kosten und Rechtsgrundlagen und stellen die entsprechenden Formulare bereit.
Regierung von Oberbayern: Zuständig bei Studienabschluss an der LMU München oder der Universität Regensburg Regierung von Unterfranken: Zuständig bei Studienabschluss an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg oder an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Wer Zahnmedizin im Ausland studiert hat, kann sich unter
Meldung beim Zahnärztlichen Bezirksverband
Nach Erhalt der Approbation melden sich Zahnärzte beim zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Tätigkeitsort. Wer noch nicht zahnärztlich tätig ist, bei dem ist der Hauptwohnsitz relevant.
Voraussetzungen, Fristen, Formulare, Kosten finden Sie auf dem Bayern Portal
Zuletzt angepasst am 24.09.26