Praxisführung
Viele Themen, eine verantwortungsvolle Aufgabe
Eine Zahnarztpraxis zu führen, bringt viele Aufgaben und Anforderungen mit sich. Von Arbeitssicherheit und Hygiene über Qualitätsmanagement und Strahlenschutz bis hin zu Praxisbegehungen gibt es einiges zu beachten. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Themen und zeigen, wo Sie weitere Informationen und Unterstützung finden.
Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen und Unterweisungen: Anforderungen und praktische Hilfen zum Arbeitsschutz in der Zahnarztpraxis.
Das QM-System der BLZK unterstützt bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen – mit QM Online, dem digitalen QM-Handbuch und aktuellen Informationen zur QM-Richtlinie.
Medizinprodukteaufbereitung, Hygienepläne und Arbeitsanweisungen: Anforderungen, Qualifikation und praktische Hilfen für die Umsetzung der Hygienevorgaben.
Alternative zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Regelbetreuung für Praxen mit bis zu 50 Beschäftigten.
Informationen zu Anmeldung und Abmeldung, Prüfungen, Formularen und Qualitätssicherung sowie zum sicheren und regelkonformen Betrieb von Röntgengeräten in der Zahnarztpraxis.
Fachkunde, Prüfungen und Dokumentation: Informationen und praktische Hilfen zu den strahlenschutzrechtlichen Anforderungen.
Gut vorbereitet auf die Praxisbegehung
Praxisbegehungen durch das Gewerbeaufsichtsamt können jederzeit und auch ohne konkreten Anlass stattfinden. Geprüft werden unter anderem Hygiene, Medizinprodukte, Aufbereitung und Arbeitsschutz.
Die BLZK unterstützt Zahnarztpraxen mit Checklisten, Prüflisten, Arbeitsanweisungen und weiteren Arbeitshilfen zur Vorbereitung auf eine Praxisbegehung.
Erfahren Sie, welche Anforderungen geprüft werden, welche Unterlagen erforderlich sind und wie Sie Ihre Praxis gezielt auf eine Begehung vorbereiten.
Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Auch die digitalen Anforderungen gehören heute zur Praxisführung. Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist der persönliche elektronische Ausweis für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Er ermöglicht unter anderem rechtsverbindliche elektronische Signaturen und die sichere Verschlüsselung elektronischer Dokumente. In Bayern ist die Bayerische Landeszahnärztekammer für die Ausgabe des eHBA zuständig.
Auf der eHBA-Seite finden Sie Informationen zum Antragsverfahren, zur Identifikation und Freigabe sowie zur Verlängerung des Ausweises. Auch häufige Fragen und weitere Hinweise rund um den eHBA sind dort zusammengestellt.
Ansprechpartner zu den Bereichen

Telefonisch erreichbar:
Mo, Mi, Do: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr und 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr

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Zuletzt angepasst am 22.09.26