Arbeitssicherheit in der Zahnarztpraxis
Arbeitsschutz praxisgerecht organisieren
Arbeitssicherheit gehört zu den Aufgaben des Praxisinhabers und umfasst Gefährdungsbeurteilungen, Schutzmaßnahmen, Mitarbeiterunterweisungen, Dokumentation und arbeitsmedizinische Vorsorge.
Für Zahnarztpraxen gelten besondere Anforderungen, etwa beim Umgang mit biologischen Arbeits- und Gefahrstoffen, bei Infektionsgefährdungen, Feuchtarbeit, elektrischen Geräten sowie ergonomischen und psychischen Belastungen.
Die BLZK unterstützt bayerische Zahnarztpraxen mit Beratung, dem QM Online und dem BuS-Dienst bei der eigenverantwortlichen und praxisgerechten Umsetzung des Arbeitsschutzes.
Die BLZK stellt im QM Online praxisnahe Formulare, Checklisten, Unterweisungen und Arbeitshilfen zur Verfügung.
Das Präventionskonzept der BLZK unterstützt bayerische Zahnarztpraxen bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes.
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Sie ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und gilt auch für Auszubildende. Sie dient der individuellen Prävention und hilft, arbeitsbedingte Erkrankungen und Gesundheitsstörungen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
Welche Vorsorge erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung und der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV). Je nach Tätigkeit kommen Pflichtvorsorge, Angebotsvorsorge oder Wunschvorsorge infrage. In Zahnarztpraxen sind insbesondere Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, Bildschirmarbeit und Feuchtarbeit relevant.
Die Vorsorge wird durch Arbeits- oder Betriebsmediziner durchgeführt und vom Arbeitgeber finanziert. Die medizinischen Ergebnisse unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Gefährdungsbeurteilung
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Zahnarztpraxen sind verschiedenen Arbeits- und Gesundheitsgefahren ausgesetzt. Dazu gehören insbesondere:
- biologische Arbeitsstoffe wie Viren und Bakterien,
- Gefahrstoffe, zum Beispiel Desinfektions- und Reinigungsmittel,
- elektrischer Strom,
- physikalische Belastungen, etwa durch ungünstige oder statische Körperhaltungen,
- psychische Belastungen, beispielsweise durch Zeitdruck und Stress.
Eine Gefährdungsbeurteilung hilft dabei, Risiken am Arbeitsplatz systematisch zu erkennen und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. So lassen sich Arbeitsunfälle, arbeitsbedingte Gesundheitsbeeinträchtigungen und Berufskrankheiten vermeiden. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen festzulegen.
Aushangpflichtige Gesetze
Welche Vorschriften gelten, hängt von den jeweiligen Arbeitsbedingungen und der Zusammensetzung des Praxisteams ab. Ziel ist, dass Beschäftigte die für sie geltenden Schutzvorschriften jederzeit einsehen können. Zum Beispiel:
- Mutterschutzgesetz (MuSchG): bei Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau.
- Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): bei Beschäftigung von Jugendlichen.
Die Aushangpflicht richtet sich daher nicht pauschal nach der Größe der Zahnarztpraxis, sondern nach den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen.
Die erforderlichen Gesetze und Rechtsverordnungen müssen frei zugänglich bereitgestellt werden – auf Papier oder unter bestimmten Voraussetzungen elektronisch, beispielsweise über ein Intranet. Alle Beschäftigten müssen die Informationen ohne besondere Anstrengung einsehen können. Es reicht nicht aus, wenn sie die Gesetzestexte erst beim Arbeitgeber anfordern müssen.

Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr

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Zuletzt angepasst am 22.09.26