Elektronischer Heilberufsausweis
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Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist ein elektronischer (Sicht-)Ausweis für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Mit diesem „Zahnarztausweis“ kann eine rechtsverbindliche elektronische Signatur getätigt werden und elektronische Dokumente können auf sichere Art und Weise verschlüsselt werden. Die zuständige Stelle für die Ausgabe des eHBA ist in Bayern die Bayerische Landeszahnärztekammer.
Anleitung zur Verlängerung oder Folgeantrag
- Eine rechtzeitige Benachrichtigung erfolgt durch den Anbieter per E-Mail (circa 90 Tage vor Ablauf).
- Die Beantragung ist auch direkt über den Link des jeweiligen Anbieters möglich.
- Alternativ kann über die BLZK eine Vorgangsnummer für einen „vorbefüllten Antrag“ angefordert werden.
Für eine fristgerechte Verlängerung des eHBA erhalten Zahnärztinnen und Zahnärzte von ihrem eHBA-Anbieter rechtzeitig vor Ablauf ihrer aktuellen Karte eine E-Mail-Benachrichtigung (circa 90, 60 und 30 Tage vor Ablauf). Die BLZK empfiehlt, einen zeitlichen Vorlauf beziehungsweise eine entsprechende Bearbeitungszeit zu berücksichtigen, damit der neue elektronische Zahnarztausweis rechtzeitig bereitgestellt wird und nahtlos an die bisherige Laufzeit anschließt. Die Bearbeitungszeiten können auf der Website des jeweiligen Anbieters entnommen werden. Die Verlängerung eines eHBA läuft identisch ab wie ein Neuantrag.
Antragstellung zur Verlängerung
Bei der Antragstellung über das Antragsportal des eHBA-Anbieters muss im jeweiligen Antragsportal die Option „Mit leerem Antrag beginnen“ gewählt werden (Hinweis: Bei einer Beantragung über den Anbieter T-Systems muss danach noch „Erstantrag“ ausgewählt werden). Wenn das Service-Passwort und die Referenznummer aus der ersten Beantragung vorliegen, kann auch die Option „Daten aus gestelltem Antrag übernehmen“ gewählt werden. Dadurch werden alle vorliegenden persönlichen Daten übernommen und automatisch in den neuen Antrag eingefügt. Dies ist aktuell nur beim Anbieter SHC möglich.
Auch die Antragstellung über die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) ist möglich. Wenn Zahnärzte einen vorbefüllten Antrag nutzen möchten, muss eine E-Mail an die Mitgliederverwaltung der BLZK (
Ersatzkarte bei Gültigkeitsverlust durch technische Gründe
Falls der Ausweis während der Gültigkeitsdauer aus technischen Gründen (zum Beispiel durch Verschulden des Anbieters) nicht mehr nutzbar ist, kann eine Ersatzkarte für den laufenden Fünf-Jahres-Zeitraum angefordert werden. Die Ersatzkarte stellt sicher, dass die berufliche Tätigkeit ohne Einschränkungen fortgeführt werden kann. Die Nutzung von Ersatzkarten erfolgt zu denselben Bedingungen wie bei regulären eHBA-Karten und gewährleistet, dass Zahnärzte jederzeit über eine funktionierende Authentifizierungsmöglichkeit verfügen und auch weiterhin uneingeschränkten Zugang zu den relevanten digitalen Gesundheitsdiensten haben.
Anleitung eHBA-Erstantrag
- Postalische Informationssendung der BLZK an den Zahnarzt über den eHBA und den Beantragungsprozess. Namens- und Adressdaten werden abgefragt und der Zahnarzt entscheidet sich für einen Anbieter.
- Der Zahnarzt bekommt von der BLZK, die vom ausgewählten Vertrauensdiensteanbieter zugeteilte Vorgangsnummer mitgeteilt. Damit kann auf der Website des Anbieters der durch die BLZK vorausgefüllte Antrag vervollständigt und der eHBA beantragt werden.
- Sichere Identifikation des Zahnarztes in einer Filiale der Post mittels „PostIdent“ mit dem Ausdruck aus dem Antrag.
- Bestätigung der Berufseigenschaft „Zahnärztin/Zahnarzt“ und Freigabe durch die BLZK. Im Anschluss erfolgt die Auslieferung des eHBA durch den Vertrauensdiensteanbieter an die Meldeadresse (im Personalausweis/Reisepass) der Zahnärztin/des Zahnarztes.
Zuletzt angepasst am 12.08.26