Hygiene
Hygiene QM Online
Der Praxisinhaber ist verpflichtet, in einem Hygieneplan und in internen Arbeitsanweisungen für die einzelnen Tätigkeiten und Arbeitsbereiche Maßnahmen zur Reinigung, Desinfektion und Sterilisation, zur Entsorgung, zum Tragen von Schutzausrüstung und z.B. auch Anweisungen für die arbeitsmedizinische Vorsorge festzulegen.
Wichtige Informationen und beispielsweise Vorschläge für Arbeitsanweisungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten finden sich im
Einrichtungen für Ambulantes Operieren
Liste zur Umsetzung der Bayerischen Medizinhygieneverordnung
auf www.gesetze-bayern.de
Informationen des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit Meldeformularen, Checkliste und Leitfaden auf www.lgl.bayern.de
Informationen der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) für den ärztlichen Bereich mit Listen und Formularen auf www.kvb.de
Qualifikation zur Medizinprodukteaufbereitung
Ausbildung ist entscheidend
Die Qualifikation wird grundsätzlich durch den Nachweis einer abgeschlossenen Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) beziehungsweise zur Zahnarzthelferin (ZAH) erfüllt.
Die entsprechenden Sachkenntnisse gemäß Anlage 6 der RKI-Empfehlung „
Eine zusätzliche Fortbildung oder Prüfung ist nicht verpflichtend.
Wann ist eine freiwillige Fortbildung oder Schulung empfehlenswert?
Veränderte Arbeitsbedingungen oder die Einführung neuer Verfahren beziehungsweise neuer Medizinprodukte erfordern eine Anpassung der Kenntnisse durch eine entsprechende Unterweisung. Empfehlenswert ist es, die Kenntnisse im Rahmen von Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen – zum Beispiel der BLZK – stets aktuell zu halten.
Praxisinterne Schulungsmaßnahmen sind ebenfalls möglich. Spezielle Prüfungen müssen nicht abgelegt werden. Die Bestellung einer ausgebildeten Mitarbeiterin zur Hygienebeauftragten kann durch den Praxisinhaber erfolgen, vorgeschrieben ist dies jedoch nicht.

Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr

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Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr

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Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
Zuletzt angepasst am 20.10.26