Praxisbegehungen
Praxisbegehungen dienen der Überprüfung, ob gesetzliche Anforderungen an Hygiene, Arbeitsschutz, Strahlenschutz und Praxisorganisation eingehalten werden. Die BLZK unterstützt Praxen mit Informationen und Hinweisen zur Vorbereitung.
Was wird geprüft?
Unter anderem die Einhaltung der Vorgaben aus der
Die BLZK stellt im QM Online praktische Arbeitshilfen wie Prüflisten, Arbeitsanweisungen und Checklisten bereit, die an die individuellen Praxisabläufe angepasst werden können.
Aufbereitung von Medizinprodukten, unter anderem:
Validierung C02a04 Einstufung der Medizinprodukte C02b05 Arbeitsanweisungen C02b10 – C02b25 Räumliche Anforderungen für die Aufbereitung C02a02 Sachkenntnisse zur Aufbereitung der Medizinprodukte C02a02
Mit Hilfe der Prüfliste „Hygiene“ (
Betreiberpflichten aus der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV), unter anderem:
- Bestandsverzeichnis (Grundlagen in
D04a01 , MusterverzeichnisD04b03 ) - Medizinproduktebuch (Grundlagen in
D04a01 , MusterverzeichnisD04b04 ) - Sicherheitstechnische Kontrolle (STK)/ggf. Messtechnische Kontrolle (MTK) (
D04a01 )
Wann finden Praxisbegehungen statt?
Praxisbegehungen können jederzeit durch die zuständigen Behörden erfolgen. In der Regel werden Termine vorab abgestimmt. Zusätzlich finden regelmäßig Schwerpunktbegehungen zu bestimmten Themen oder Fachbereichen statt.
Praxisbegehung – auf einen Blick
Häufige Fragen
Erfahrungsgemäß werden bei einer Praxisbegehung die Einhaltung der Vorgaben aus der Medizinproduktebetreiberverordnung (
Grundlage für die Aufbereitung von Medizinprodukten ist die Risikobewertung und Einstufung in die Klassen „unkritisch“, „semikritisch A“, „semikritisch B“, „kritisch A“, „kritisch B“, diese ist in schriftlicher Form vorzuhalten. Ein weiterer Schwerpunkt kann die Überprüfung der Betreiberpflichten aus der Medizinproduktebetreiberverordnung (
Diese Frage kann nicht pauschal mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden. Medizinprodukte der Klasse „kritisch B“ dürfen nur noch maschinell aufbereitet werden. Das bedeutet: Diese Instrumente müssen auch maschinell gereinigt und maschinell desinfiziert werden.
Zur Entscheidung, welches Gerät für die jeweilige Praxis geeignet ist, kann die Risikobewertung zu Hilfe genommen werden (
Neben einem RDG können auch andere Geräte zur maschinellen Reinigung und Desinfektion infrage kommen. Für Übertragungsinstrumente gibt es spezielle Geräte, die die Instrumente innen reinigen und desinfizieren. Maßgeblich sind auch die Herstellerangaben des aufzubereitenden Medizinprodukts.
Ja! Alle Prozesse der maschinellen Aufbereitung müssen validiert sein. Dazu zählen Reinigung, Desinfektion und Sterilisation.
Erfahrungsgemäß meldet sich das Gewerbeaufsichtsamt vorher an. Eine Verpflichtung, die Praxisbegehung anzumelden, gibt es jedoch nicht.
Eine Praxisbegehung ist Chefsache! Idealerweise steht dem Praxisinhaber eine Mitarbeiterin zur Seite, die mit den täglichen Abläufen der Instrumentenaufbereitung vertraut ist.
Ja. Die Qualifikation zur Aufbereitung von Medizinprodukten wird durch eine abgeschlossene Ausbildung zur ZFA oder ZAH (Helferinnenbrief) nachgewiesen. Die geforderten Sachkenntnisse gemäß Anlage 6 der RKI-/KRINKO-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ werden im Rahmen der dualen Ausbildung erworben.
Werden bei einer Praxisbegehung jedoch Mängel bei der Aufbereitung festgestellt, die auf unzureichende Sachkenntnisse schließen lassen, kann eine entsprechende Hygieneschulung (z.B. bei der eazf) erforderlich sein.
In das Bestandsverzeichnis müssen alle aktiven Medizinprodukte, also mit Strom oder Batterie betrieben, eingetragen werden. Dazu zählen zum Beispiel der Sterilisator, die Behandlungseinheit, die Polymerisationslampe und das Röntgengerät.
Was alles unter den Begriff „Medizinprodukte“ fällt, wird in
In das Medizinproduktebuch werden Geräte, die unter Anlage 1 und Anlage 2 der
Für Medizinprodukte der Klassen „semikritisch A“, „semikritisch B“ und „kritisch A“ ist die manuelle Aufbereitung möglich. Die Arbeitsabläufe müssen mittels individueller Arbeitsanweisung standardisiert werden (
Eine manuelle Aufbereitung semikritischer Medizinprodukte mit abschließender Wischdesinfektion wie beispielsweise bei Polymerisationslampen, digitaler Röntgensensoren, intraoraler Scannern und intraoraler Kameras ist weiterhin möglich – sofern sie gemäß den Herstellerangaben (manuell oder maschinell) durchgeführt wird.
Weitere Informationen siehe QM Online, Kapitel

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Zuletzt angepasst am 08.10.26