Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz
Voraussetzungen und Fristen
Die Fachkunde im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre aktualisiert werden. Dies schreibt
In Bayern ist die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) für die Anerkennung zuständig, sofern der Kursveranstalter seinen Sitz in Bayern hat.
Als Stichtag für die fünfjährige Frist gilt das Tagesdatum des Erwerbs der Fachkunde beziehungsweise der zuletzt durchgeführten Aktualisierung.
Anerkannte Fortbildungsangebote
Für die Aktualisierung der Fachkunde ist die Teilnahme an einer von der zuständigen Stelle anerkannten Fortbildungsmaßnahme erforderlich. Solche Fortbildungsmaßnahmen bietet beispielsweise die eazf GmbH an. Sie sind im Kursprogramm des Fortbildungsinstituts mit dem Hinweis „unter besonderer Berücksichtigung der Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz konzipiert“ gekennzeichnet.
Aktualisierungskurse im Strahlenschutz in Bayern finden
Die Anmeldung erfolgt direkt beim jeweiligen Kursveranstalter – die BLZK selbst bietet keine Kurse an. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie in der Kursliste.Kurse und Veranstaltungen in Bayern
Die Fachkunde kann auch im Rahmen verschiedener in Bayern stattfindender Zahnärztetage, Klausurtagungen oder vergleichbarer Veranstaltungen aktualisiert werden, sofern die jeweiligen Veranstaltungen entsprechend anerkannt sind.
Vor der Teilnahme sollten Sie sich beim jeweiligen Veranstalter, beispielsweise beim Zahnärztlichen Bezirksverband oder bei der eazf GmbH, über die Voraussetzungen für die Aktualisierung informieren.

Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 15.00 Uhr
Zuletzt angepasst am 15.10.26