Anerkennung Strahlenschutzkurse für Kursveranstalter
Anleitung und Formulare
Um als Kursveranstalter Strahlenschutzkurse wie z.B. Kurse zum Erwerb einer Fachkunde/Kenntnisse für Zahnärzte/Zahnärztliches Personal oder Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde/Kenntnisse durchzuführen, muss für diese eine Anerkennung bei der jeweilig zuständigen Stelle – für Kursveranstalter mit Sitz in Bayern die BLZK – gemäß § 51 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) beantragt werden.
Hierfür müssen mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn zusammen mit der Beantragung Unterlagen und Informationen bei der BLZK schriftlich eingereicht werden.
1. Kursdatum und Kursort
Es sind die geplanten Kursdaten und der Veranstaltungsort zu nennen.
Hinweis: Bitte beachten Sie die erforderliche Mindestzeit zwischen den Kurstagen bei der Durchführung von Spezialkursen (z.B. DVT-Kurse), die als zweitägige Kombinationskurse mit Sachkundeerwerb durchgeführt werden. Nähere Angaben dazu finden Sie in der „
Die Kursinhalte sowie der Zeitrahmen der Kurse sind in der „
Bei Spezialkursen (z.B. DVT-Kurse), die als zweitägige Kombinationskurse mit Sachkundeerwerb durchgeführt werden, müssen die entsprechenden Unterlagen zum Sachkundeerwerb (CD mit Bildern, etc.)beigefügt werden. Nähere Angaben dazu finden Sie in der Tabelle 4.3.1 der „
Zusätzlich zur namentlichen Nennung der Referenten/des Lehrpersonals muss deren fachliche Qualifikation belegt werden, z.B. durch eine Vita und die entsprechende, für das jeweilige Anwendungsgebiet erforderliche Fachkunde (in amtlich beglaubigter Kopie).
Für eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung in der Kursstätte bedarf es der entsprechenden Technik. Daher sind Angaben zur Größe und technischen Ausstattung der Veranstaltungsräume sowie zur Anzahl der Plätze zu machen.
Die Anwesenheit der Kursteilnehmer ist für jeden Kurstag einzeln auf einer Teilnehmerliste festzuhalten. Hierfür erhält der Kursveranstalter im Rahmen der Anerkennung eine Musterteilnehmerliste der BLZK. Nach Absolvierung des Kurses findet eine Erfolgskontrolle statt, z.B. durch einen vom Veranstalter erstellten Prüfungsbogen.
Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme am Kurs wird gemäß „
Antrag für Kursveranstalter
Für die Anerkennung eines Strahlenschutzkurses sind bestimmte Nachweise erforderlich. Laden Sie hier die notwendigen Antragsunterlagen herunter.Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 9.30 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 14.00 Uhr
Fr: 9.30 bis 12.00 Uhr
Zuletzt angepasst am 01.10.26