Fachkundebescheinigung
Grundlagen und Erwerb
Die Fachkunde ist Voraussetzung für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen sowie die Anwendung von Röntgenstrahlung in der Zahnarztpraxis. Rechtsgrundlage ist Nr. 1 der Tabelle 4.3.1 der Richtlinie
Zahnmedizinstudium im Ausland
Zahnärztinnen und Zahnärzte, die ihr Studium nicht in Deutschland absolviert haben, müssen die Fachkunde im Strahlenschutz gesondert erwerben. Dafür sind ein Nachweis der praktischen Sachkunde sowie die Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle (in Bayern: BLZK) anerkannten Kurs erforderlich. Die erfolgreiche Teilnahme an einem Kurs soll für die Ausstellung der Fachkundebescheinigung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Antragstellung
In Bayern gemeldete Zahnärzte beantragen eine Fachkundebescheinigung im Strahlenschutz bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Die erforderlichen Unterlagen finden sie im folgenden Abschnitt „Anträge und Formulare“. Sie können als einfache Kopie per Post an folgende Adresse gesendet werden:
Bayerische Landeszahnärztekammer
Referat Strahlenschutz
Flößergasse 1
81369 München
Anträge und Formulare
Zahnärzte, die in Deutschland studieren, erwerben die Fachkunde in der Regel im Rahmen des Staatsexamens. Diese Fachkunde wird, abhängig vom Bundesland, von den jeweilig zuständigen Stellen bescheinigt. Seit 2009 wird die im Rahmen des Studiums erworbene Fachkunde in der Regel nicht mehr im Abschlusszeugnis, sondern durch eine eigene, gesonderte Fachkundebescheinigung nachgewiesen. Wird das Zahnmedizinstudium an einer bayerischen Universität abgeschlossen, bescheinigt die Fachkunde die jeweilige Universität. Die BLZK stellt in diesen Fällen keine gesonderte Fachkundebescheinigung aus.
Sollten Sie Ihr Studium bzw. Ihre Fachkunde in einem anderen Bundesland absolviert und erworben haben, erkundigen Sie sich bitte bei der jeweilig zuständigen Stelle, ob Sie im Besitz der deutschen Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte sind bzw. den erforderlichen Nachweis besitzen.
Zahnärzte, die ihr Studium nicht in Deutschland absolviert haben, müssen die Fachkunde gesondert erwerben. Dazu muss ein von der zuständigen Stelle anerkannter Kurs absolviert, Sachkunde nachgewiesen und die Fachkunde beantragt werden.
Antrag Fachkunde (FK1) – Formular (PDF 18 KB) Kursteilnahmebescheinigung „Grundkurs im Strahlenschutz für Zahnärzte"
Nachweis über die erforderliche Sachkunde (PDF 90 KB)
Antrag Fachkunde (FK2) – Formular (PDF 75 KB) - Kursteilnahmebescheinigung „Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektionen“ inklusive des Erwerbs der Sachkunde
- Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte (Vermerk im Staatsexamenszeugnis bis ca. 2009 oder eine individuelle Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz)
Antrag Fachkunde (FK3) – Formular (PDF 19 KB) - Kursteilnahmebescheinigung „Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung“
Nachweis über die erforderliche Sachkunde (PDF 89 KB) - Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte (Vermerk im Staatsexamenszeugnis bis ca. 2009 oder eine individuelle Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz)
- Bescheinigung der Fachkunde „Handröntgen zur Skelettwachstumsbestimmung“ des Zahnarztes, der die Sachkunde bescheinigt (Hinweis: Diese Fachkunde wurde in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel mit dem zahnärztlichen Staatsexamen bis SS 2005 erworben).
Antrag Fachkunde zweitägig (FK4-2) – Formular (PDF 30 KB) - Kursteilnahmebescheinigung „Digitale Volumentomographie“ inklusive des Erwerbs der Sachkunde
- Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte (Vermerk im Staatsexamenszeugnis bis ca. 2009 oder eine individuelle Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz)
Antrag Fachkunde eintägig (FK4-1) – Formular (PDF 96 KB) - Kursteilnahmebescheinigung „Digitale Volumentomographie“
Nachweis über die erforderliche Sachkunde (PDF 81 KB) - Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte (Vermerk im Staatsexamenszeugnis bis ca. 2009 oder individuelle Bescheinigung der Fachkunde im Strahlenschutz)
- Bescheinigung der Fachkunde „Digitale Volumentomographie“ des fachkundigen Zahnarztes, der die Sachkunde bescheinigt.

Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Zuletzt angepasst am 19.10.26
