09/01/2023 | Nachrichten | Betriebswirtschaft und Praxismanagement, Zahnaerztliches Personal

Ausbildungsinitiative „Fit for Work“: Eine Chance für jedes Talent

Staatliche Initiative fördert die Ausbildung benachteiligter junger Menschen

Auch in diesem Jahr hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales wieder ein Förderprogramm für neue Ausbildungsplätze aufgelegt. Mit Geldern aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) werden unter bestimmten Voraussetzungen Unternehmen gefördert, die neue Ausbildungsverhältnisse abschließen. Danach kann bis zu 22 Monate lang ein Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von monatlich 260 Euro erfolgen, also insgesamt maximal 5.720 Euro. Dieses Jahr setzt die Bayerische Staatsregierung ihren Schwerpunkt mit der Ausbildungsinitiative „Fit for Work – Chance Ausbildung“ auf die Förderung besonders benachteiligter junger Menschen.

Ausgleich für den höheren Aufwand

Die Ausbildung von sogenannten benachteiligten jungen Menschen oder die Durchführung von Teilzeitausbildungen bedeutet für das auszubildende Unternehmen oft einen erhöhten Aufwand. Dies soll durch die Förderung zumindest teilweise ausgeglichen werden.

Förderfähig ist die Ausbildung von Menschen, die bei Beginn des Ausbildungsverhältnisses jünger als 25 Jahre sind und die einem besonderen Wettbewerb unterliegen beziehungsweise Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu erhalten.

Das heißt:

  • Junge Menschen, die im Kalenderjahr ihres Schulaustritts (höchster zulässiger Abschluss ist ein qualifizierender Mittelschulabschluss) eine berufliche Ausbildung beginnen und den Ausbildungsvertrag frühestens am 1. August und spätestens am 31. Dezember dieses Jahres abschließen.
  • Junge Menschen, die zuletzt eine Praxisklasse oder Berufsorientierungsklasse einer bayerischen Mittelschule besucht haben.
  • Junge Menschen, die eine allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule ohne Abschluss verlassen.
  • Junge Menschen, die bereits im Kalenderjahr vor Beginn der Ausbildung oder früher eine allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule verlassen haben („Altbewerber“) oder den Ausbildungsbetrieb (z.B. wegen Insolvenz) wechseln (höchster zulässiger Abschluss ist ein qualifizierender Mittelschulabschluss).
  • Junge Menschen, die eine Berufsintegrationsklasse (BIK, BIK/V), eine Deutschklasse an Berufsschulen (DKBS), ein Berufsintegrationsjahr (BIJ), ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder eine Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA-Klasse) besuchen oder besucht haben.
  • Junge Menschen, die eine berufliche Ausbildung in einem Teilzeitausbildungsverhältnis nach den Vorschriften des BBiG oder der HwO machen, außer es wird zeitgleich zur Teilzeitausbildung ein Studium absolviert oder eine Bildungseinrichtung besucht, die zu einem höherwertigen Bildungsabschluss führt.
  • Junge Menschen, die für die erfolgreiche Durchführung der Ausbildung auf das Instrument der Assistierten Ausbildung (AsA) nach den Vorschriften des SGB III angewiesen sind, wenn die AsA-Leistung spätestens neun Monate nach Beginn der Ausbildung vereinbart wurde.

Erfahrungsgemäß werden häufig Ausbildungsverhältnisse mit jungen Menschen abgeschlossen, die die genannten Kriterien erfüllen. Es ist daher empfehlenswert, sich um eine Förderung zu bemühen. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Beginn der Ausbildung gestellt sein. Um eine Förderung des Bayerischen Staatsministeriums zu erhalten, muss die Ausbildung in Bayern stattfinden.

Nähere Informationen unter:

stmas.bayern.de/berufsbildung/fitforwork


Vollständiger Artikel aus dem BZBplus

Artikel aus dem BZBplus 9/2023 als PDF lesen (572 KB)

Förderinitiative für Ausbildungspraxen – „Fit for Work“

Mit „Fit for Work - Chance Ausbildung” fördert die Bayerische Staatsregierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) die betriebliche Ausbildung von Jugendlichen, die einem besonderen Wettbewerb unterliegen.

Bewilligungsbehörde ist das:
Zentrum Bayern Familie und Soziales
Hegelstr. 2
95447 Bayreuth
Tel.: 0921 6053 388 (vormittags)
Kontaktformular: www.zbfs.bayern.de/kontakt
E-Mail: esf@zbfs.bayern.de

Dort erhalten Sie auch Auskünfte und Beratung zu den Fördermöglichkeiten.

Fit for Work auf stmas.bayern.de

Flyer „Fit for Work – Chance Ausbildung”

Flyer „Fit for Work – Chance Ausbildung”

Ein ESF+ Programm zur Förderung betrieblicher Ausbildungsstellen

Download Flyer (PDF | 536 KB)

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