Weiterbildung Kieferorthopädie
Curriculum Kieferorthopädie
Dieses Curriculum wird der Weiterbildung zugrunde gelegt und muss begleitend zu der Weiterbildung in der Praxis erfolgen. Erfahren Sie hier, wie sich das Curriculum zusammensetzt und wann die klinisch-praktische Tätigkeit an einer Weiterbildungsstätte erfolgt.
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Ermächtigung zur Weiterbildung
Eine Ermächtigung zur Weiterbildung wird erteilt, wenn der Zahnarzt fachlich und persönlich geeignet ist, § 5 WBO. Die Ermächtigung wird auf Antrag erteilt. Das Antragsformular können Sie hier anfordern.
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Weiterbildungsabschnitte
Die Weiterbildung beträgt mindestens vier Jahre und hat grundsätzlich ganztägig, zeitlich zusammenhängend und in hauptberuflicher Stellung zu erfolgen, §§ 2 Abs. 5, 23 Abs. 2 WBO. Lesen Sie hier, wie die Weiterbildung zeitlich und thematisch aufgeteilt ist und wo sie durchgeführt werden kann.
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Zulassung zum Fachgespräch
Weiterzubildende können den formlosen Antrag auf Zulassung zum Prüfungsgespräch frühestens drei Monate vor Abschluss der gesamten Weiterbildungszeit bei der BLZK stellen, § 10 Abs. 2 WBO. Was dem Antrag beigefügt werden muss und wo das Prüfungsgespräch stattfindet, erfahren Sie hier.
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Unterbrechung der Weiterbildung
Die Weiterbildung muss grundsätzlich zeitlich zusammenhängend erfolgen, § 2 Abs. 5 WBO. Eine Unterbrechung der Weiterbildung muss vorher von der BLZK genehmigt werden und ist immer dann genehmigungsfähig, wenn sie mit den Zielen der Weiterbildung vereinbar ist.