Fachkunde Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektionen

Seit dem Inkrafttreten der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin" (Fachkunderichtlinie) im Jahr 2006 wird im Rahmen des Zahnärztlichen Staatsexamen ausschließlich die Fachkunde in dem Anwendungsgebiet 1 „Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen, Fernröntgenaufnahmen des Schädels“ der Tabelle 4.3.1 der Fachkunderichtlinie erworben.

Zahnärzte, die das Verfahren der Schädelübersichtaufnahmen und Spezialprojektionen anwenden wollen, müssen die Fachkunde separat in einem geeigneten, von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs erwerben (s.Tabelle).

Nach der erfolgreichen Teilnahme an diesem Kurs ist es erforderlich bei der jeweiligen zuständigen Stelle, in Bayern die Bayerische Landeszahnärztekammer, die Fachkundebescheinigung zu beantragen.

Fachkundebescheinigung beantragen

Die erfolgreiche Teilnahme am letzten Kurs darf für die Ausstellung der Fachkundebescheinigung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Tabelle: Fachkunde im Strahlenschutz

Bild: Tabelle Fachkunde Kenntnisse im Strahlenschutz

Ansprechpartner

Strahlenschutz
Stefanie Ehrl
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-352
Fax: 089 230211-353


Strahlenschutz
Claudia Vierheller
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Tel.: 089 230211-344
Fax: 089 230211-345


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