BLZK-News

Angriff auf die Approbation

Der KFO-Fachzahnarztvorbehalt und das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Das am vergangenen Freitag verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) stellt die Zahnärzteschaft vor große Herausforderungen. Die Beschlüsse der Politik sind in mehrfacher Hinsicht relevant für unsere tägliche Praxis:

Warum gespart werden muss

In der Gesetzlichen Krankenversicherung fehlt das Geld an allen Ecken und Enden. Die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Finanzkommission Gesundheit prognostizierte ein Defizit, das von 15 Milliarden Euro im Jahr 2027 ohne Reformen auf 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 anwachsen könnte. Allein den Fehlbetrag durch die Versicherung von Bürgergeld-Beziehern bezifferte sie auf 12 Milliarden Euro – pro Jahr! Gerade hier setzte sich jedoch der SPD-Finanzminister Klingbeil weitestgehend gegen Gesundheitsministerin Nina Warken durch, so dass die Krankenversicherung der 5,2 Millionen Bürgergeldempfänger (davon knapp die Hälfte ohne deutsche Staatsbürgerschaft) weiterhin von den Beitragszahlern der GKV (Arbeitnehmern und Arbeitgebern) mitfinanziert werden muss.

Gegen das gewaltige Sparpaket in Höhe von rund 42 Milliarden Euro wirkte das anvisierte Einsparvolumen von 60 Millionen Euro durch den Fachzahnarzt-Vorbehalt in der Kieferorthopädie wie eine homöopathische Dosis von 0,14 Prozent. Auch so, wie der Fachzahnarzt-Vorbehalt ursprünglich geplant war, hätte er die GKV nicht gerettet, aber reihenweise Existenzen vernichtet. Dabei haben die Zahnärzte vorgemacht, wie man im GKV-System Geld spart: Der Anteil der Zahnmedizin an den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ist von knapp neun Prozent zu Beginn des Jahrtausends auf aktuell etwa fünfeinhalb Prozent gesunken. Dank Prävention! Der GKV wäre weit mehr geholfen, wenn das Beispiel der Zahnärzte in anderen Bereichen des Gesundheitswesens Schule machen würde. 

Aus heiterem Himmel und enger Zeitplan

Der Vorstoß der Finanzkommission Gesundheit (darin kein Zahnarzt und nur ein Arzt) zur Einführung eines Fachzahnarztvorbehaltes in der Kieferorthopädie kam aus heiterem Himmel und war von allen Beteiligten nicht vorherzusehen. Kaum weniger überraschend war die Aufnahme in den Referentenentwurf des BMG. Angesichts des geringen Einsparvolumens und vieler nicht übernommener Empfehlungen der Kommission mutete die Übernahme des geplanten Fachzahnarztvorbehalts inkonsistent an.

Nach der Bekanntgabe des Referentenentwurfs hatten die beteiligten Verbände (z. B. BZÄK und KZBV) lediglich ein Wochenende Zeit, um die Stellungnahme für eine Anhörung im Gesundheitsministerium zu erarbeiten und abzustimmen:

  • 30. März – Bericht Finanzkommission (Beginn Osterferien)
  • 16. April – Referentenentwurf 
  • 20. April – Anhörung Verbände BMG (KZBV, BZÄK, BDK)
  • 29. April – Kabinettsentwurf
  • 12. Juni – 1. Lesung Bundestag, 1. Durchgang Bundesrat
  • 10. Juli – 2./3. Lesung Bundestag, 2. Durchgang Bundesrat

Reale Bedrohung für junge Existenzen

Wie real die Bedrohung war, zeigt das Schicksal einer jungen bayerischen Kollegin, die stellvertretend für viele steht. Vor einem Jahr investierte sie rund eine Million Euro in eine moderne KFO-Praxis, schuf Arbeitsplätze für ein spezialisiertes Team und übernahm die Verantwortung für ihre Patienten. Trotz jahrelanger Erfahrung in einer KFO-Praxis und eines zusätzlichen Master-Titels hätte der ursprüngliche Gesetzentwurf für sie ein faktisches Berufsverbot im GKV-System bedeutet (einen ausführlichen Bericht lesen Sie im BZB 7-8/2026: Schlag gegen die Approbation, S. 28 f.).

Eine solche Verschwendung von Kompetenz und Ressourcen durften wir nicht tatenlos hinnehmen. Die Existenzvernichtung junger Kolleginnen und Kollegen hätte die kieferorthopädische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in ländlichen Regionen bedroht. Unbehandelte KFO-Krankheitsbilder erschweren die Mundhygiene und können langfristig zu Karies und Gingivitis/Parodontitis oder auch zu CMD-Problemen führen. Das musste abgewendet werden.

Die BLZK hat deshalb mit aller Kraft und auf allen Ebenen gegen diesen unsäglichen Vorbehalt gekämpft. Mehrfach kontaktierte BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl die bayerischen Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen im Gesundheitsausschuss. Mit Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach, MdL, war er ebenfalls im Gespräch. Sie hat eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Für kraftvollen Rückenwind sorgte die Landtagsabgeordnete und Kollegin Dr. Andrea Behr. Zuletzt konfrontierte Dr. Dr. Wohl im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung in München Bundesgesundheitsministerin Andrea Warken, MdB, direkt mit den fatalen Folgen eines Fachzahnarzt-Vorbehalts (siehe Video auf Facebook unter "Die bayerischen Zahnärzte" auf Facebook, es gelten die Datenschutz- und Nutzungsbedingungen von Facebook). Mit gezielter Pressearbeit wurde die Öffentlichkeit für die Brisanz des Themas sensibilisiert.

Weitgehender Erfolg beim Fachzahnarzt-Vorbehalt

Eine sehr erfreuliche Erfahrung war die Geschlossenheit und Zähigkeit, mit der die Berufsverbände und viele betroffene Kolleginnen und Kollegen praktisch bis zur letzten Minute auf Abgeordnete des Bundestags eingewirkt haben, um eine Rücknahme des Fachzahnarztvorbehalts zu erreichen.

Diese wurde zwar nicht in Gänze erreicht. Dennoch positiv: Eine vierjährige Übergangsfrist entschärft die aktuelle Problematik. Gerechnet von der noch bevorstehenden Verkündung des Gesetzes an, wird die bisherige Rechtslage die kommenden vier Jahre weiter angewendet. Konkret bedeutet dies: Bis etwa August 2030 dürfen jeder Zahnarzt und jede Zahnärztin wie bisher kieferorthopädische Behandlungen für GKV-Versicherte beginnen und diese auch nach diesem Datum durchführen und abschließen. 

Darüber hinaus sollen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte unter Einbeziehung einer Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer festlegen, welche Abschlüsse bzw. welche praktische Erfahrung ausreichend sein sollen, um kieferorthopädische „Kassenbehandlungen“ durchführen zu können. Auch hier ist vorsichtiger Optimismus durchaus berechtigt.

Dass die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie fraglos die höchste Qualifikationsstufe darstellt, steht außerhalb jeden Zweifels. Dennoch ist es unser aller Aufgabe, die uneingeschränkte Gültigkeit der Approbation für alle Bereiche zahnärztlicher Tätigkeit auch weiterhin sicherzustellen. Sowohl um die flächendeckende Versorgung der Patienten zu gewährleisten als auch aus Gründen der Planungssicherheit für niederlassungswillige und niedergelassene Kolleginnen und Kollegen muss das gesamte Behandlungsspektrum auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung allen approbierten Zahnärzten offenstehen.

Präzedenzfall verhindern

Der Fachzahnarzt-Abschluss hat in Deutschland und interantional absolutes Spitzen-Niveau. Gleichzeitig sind die gesetzlich versicherten Patienten auf alle Zahnärzte angewiesen, die aufgrund ihrer Ausbildung und praktischen Erfahrung eine gute Versorgung anbieten. Jede Form von Fachzahnarzt-Vorbehalt – und sei er noch so sehr mit Ausnahme- und Sonderregelungen flankiert – beschneidet unsere Approbation.

Daher darf dieser Vorstoß der Finanzkommission Gesundheit nicht zum Präzedenzfall werden. Was kommt denn als Nächstes? Erleben wir bald Vorbehalte in der Parodontologie, der Endodontie oder der zahnärztlichen Chirurgie? Solcherart leichtfertig erzeugte Unsicherheit greift die Niederlassungsbereitschaft der jungen Generation massiv an. 

Wenn junge Kolleginnen und Kollegen das finanzielle und persönliche Risiko einer Praxisgründung aufgrund unvorhersehbarer politischer Eingriffe scheuen, gerät die wohnortnahe Patientenversorgung, besonders im Flächenstaat Bayern, in akute Gefahr. 

Umstellung auf pauschalierte KFO-Leistungskomplexe

Aus zahnärztlicher Sicht äußerst kritisch zu sehen sind auch weitere Neuerungen, die mit dem GKV-BStabG beschlossen wurden: Bis spätestens 30. Juni 2028 sollen Leistungen unabhängig von der Behandlungsdauer mit einer Gesamtpunktzahl für den Leistungskomplex bewertet werden. Die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Finanzkommission Gesundheit hat diese Pauschalierungen als Sparmaßnahme vorgeschlagen. Daten der aktuellen Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) zeigen wissenschaftlich evaluiert, dass die Versorgung in Deutschland stabil und bedarfsgerecht ist. Eine Fehlsteuerung liegt nicht vor – der politische Eingriff ist daher reine Willkür. Es muss klar sein, dass bei Festlegung von Komplexgebühren strikt das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Abs. 1 SGB V zu beachten ist: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Alles, was darüber hinaus geht, ist dann als private Zusatzleistung nach GOZ zu liquidieren.

Drückende Budget-Deckel

Die Attraktivität der Niederlassung leidet ohnehin bereits unter der ausufernden Bürokratie, dem spürbaren Fachkräftemangel und einer unzureichenden Honorarsituation. Mit dem GKV-BStabG werden die Kassenbudgets für zahnärztliche Leistungen nun zudem drastisch gedeckelt – ein massiver Rückschritt für die Versorgungssicherheit. Die neuen Vergütungsregeln bedrohen gezielte Vorsorgekonzepte wie die Parodontitistherapie. Auch der Leistungsausbau für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen steht auf dem Spiel.

Angesichts sinkender Budgets erscheint die Anwendung der GOZ in den Praxen umso wichtiger. Die BLZK unterstützt die Praxen hierbei mit Fortbildungen – aktuell im BLZK-Sommercampus – und mit der GOZ-Kalkulationstabelle von Dr. Alexander Hartmann aus unserem GOZ-Senat.

Festzuschüsse sinken

Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden um zehn Prozentpunkte abgesenkt und damit auf das Niveau von September 2020 zurückgeführt. Die Härtefallregelung mit vollständiger Erstattung bei der Regelversorgung bleibt unverändert bestehen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) geht davon aus, dass der Versichertenanteil teils oder sogar in hohem Maße durch die PKV-Zahnzusatzversicherung abgedeckt wird. Insoweit dürfte diese Zurücknahme der 2020 erfolgten Erhöhung keine relevanten Auswirkungen in unseren Praxen haben. Die tägliche Erfahrung im Aufklärungsgespräch zeigt, dass die Entscheidung des Patienten für eine hochwertige Versorgung im Gegensatz zu früher nicht mehr von der Höhe der Festzuschüsse abhängig ist.

Praxen brauchen Sicherheit – Angriff auf Approbation schafft Unsicherheit

Die Bilanz zum GKV-BStabG: Trotz der weitgehenden Entschärfung des Fachzahnarzt-Vorbehalts bleibt als negative Erfahrung, wie leicht es sogenannten Experten und der Politik gefallen ist, eine wesentliche Grundlage unseres Berufs, die umfassende Approbation, zur Disposition zu stellen.
Die BLZK-Spitze kämpft daher weiterhin an der politischen Front gegen die Verunsicherung unseres Berufsstandes und gegen die Zerstörung unserer präventionsorientierten Versorgung. Seien Sie versichert: Wir werden die Politik weiterhin intensiv und kompromisslos in die Pflicht nehmen. Praxen brauchen Planungssicherheit und unsere Patienten verdienen eine sichere, wohnortnahe Versorgung in allen Regionen Bayerns.

Die BLZK stellt das Thema „Einheit der Approbation“ auch in den Mittelpunkt der diesjährigen Klausurtagung des Vorstandes.


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Grenzgänge der Prothetik – Wie würden Sie entscheiden?

67. Bayerischer Zahnärztetag Ende Oktober in München

München – Der Bayerische Zahnärztetag vom 22. bis 24. Oktober widmet sich ganz dem Thema Prothetik – sowohl beim Kongress für die Zahnärzte als auch beim Fortbildungstag für das Praxisteam. Neu im Programm ist ein Science Slam.

Eigene Kongresse für Zahnärzte und für das Praxisteam

Der Kongress für die Zahnärzte am 23. und 24. Oktober 2026 steht unter dem Leitmotiv „Grenzgänge der Prothetik – Wie würden Sie entscheiden?“. Ob Diagnostik, Therapieansatz, Technologie, Materialien oder Ästhetik: Die hochkarätigen Referentinnen und Referenten loten das Spannungsfeld zwischen „Was ist machbar?“ und „Was ist sinnvoll?“ praxisnah aus. Als wissenschaftlicher Kooperationspartner konnte die Deutsche Gesellschaft für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien e.V. (DGPro) gewonnen werden. Der vertragszahnärztliche Teil befasst sich mit Standortbestimmungen und Zukunftsszenarien, Verträgen, Dokumentation und Prävention. Die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte ist auch in diesem Jahr wieder möglich.

Neu: Doktoranden-Battle beim Science Slam

Ein neuer Programmpunkt feiert am 23. Oktober am Abend des Kongresses Zahnärzte Premiere: der Science Slam. Bei diesem Wettstreit treten je eine Doktorandin oder ein Doktorand der vier bayerischen zahnmedizinischen Universitäten gegeneinander an. Unter dem Motto „Was ist in der Pipeline? Vier Doktoranden – vier Themen – eine Challenge“ präsentieren sie ihre Forschungsthemen kompakt, kreativ und populärwissenschaftlich. Wer das Preisgeld in Höhe von 500 Euro gewinnt, entscheidet das Publikum per Applaus.

Eigene Veranstaltung für das zahnärztliche Personal

Der eintägige Kongress für das Praxisteam findet am Freitag, 23. Oktober, statt. Hier geht es um „Zahnärztliche Assistenz in der Prothetik – Eine tägliche Herausforderung“. Das Programm spannt einen weiten Bogen zwischen Prophylaxe, Versorgung und Nachsorge über ästhetische und psychologische Aspekte bis hin zu kniffligen Abrechnungsfragen.

Parallel zu den Vorträgen beim 67. Bayerischen Zahnärztetag läuft im Tagungshotel „The Westin Grand“ in München eine Industrieausstellung. Der Frühbucherrabatt für den Kongress Zahnärzte gilt bis zum 16. September.

Veranstaltet wird der zentrale Fortbildungskongress der bayerischen Zahnärzte von der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) in Kooperation mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB).

Weitere Informationen und das Programmheft mit Details zum Kongress finden Sie auf www.blzk.de/zahnaerztetag

Online-Anmeldung unter www.bayerischer-zahnaerztetag.de


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Kieferorthopädie

GOZ aktuell

Die Kieferorthopädie ist ein wichtiger Bestandteil der Zahnmedizin, der die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen im Fokus hat. Die Korrektur von Fehlstellungen mit herausnehmbaren und festen Zahnspangen oder Alignern dient nicht nur der Ästhetik, sondern trägt entscheidend zur Verbesserung der Kieferfunktion und Bisslage bei. Mit modernen Behandlungsmethoden und vielfältigen Therapiekonzepten können selbst komplexe Fälle präzise und individuell behandelt und eine optimale Stellung der Zähne und Kiefer erreicht werden. Kieferorthopädische Maßnahmen beschränken sich nicht nur auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Immer mehr Erwachsene entscheiden sich für eine Zahnregulierung, da auch im fortgeschrittenen Alter Funktionalität und Aussehen nachhaltig verbessert werden können.

Die Berechnung kieferorthopädischer Leistungen ist komplex und führt nicht selten zu Auseinandersetzungen mit kostenerstattenden Stellen. Da die Gebührenordnung moderne Therapien nur bedingt abbildet, muss die Berechnung der neuen Methoden analog erfolgen. Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer weist in diesem Beitrag auf relevante Abrechnungsdetails kieferorthopädischer Leistungen hin.

Vollständiger Artikel aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 7-8/2026 als PDF mit der Liste der GOZ-Leistungen


In der Serie „GOZ aktuell“ veröffentlicht das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer Berechnungsempfehlungen und Hinweise zur GOZ 2012. Zur Weitergabe innerhalb der Praxis und zum Abheften können die Beiträge aus dem Heft herausgetrennt werden. Sie sind auch auf www.bzb-online.de abrufbar. 


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Prüfung zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz für ZFA-Auszubildende

Anmeldung zur Strahlenschutzprüfung wird ab September vereinfacht

Ab dem Prüfungstermin im Januar 2027 entfällt für ZFA-Auszubildende das bisher erforderliche „Nachweisheft Röntgen“ für die Anmeldung zur gesonderten Prüfung „Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz“, die unmittelbar im Anschluss an die Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2 (GAP Teil 2) angeboten wird.

Künftig erfolgt die Bestätigung der vermittelten Inhalte für diese Prüfung über eine Erklärung im Anmeldeformular zur Gestreckten Abschlussprüfung.

Für wen die neue Regelung gilt – und für wen nicht

Die Prüfung und damit auch die Vereinfachung der Anmeldung betrifft ausschließlich Auszubildende, die regulär am Berufsschulunterricht teilgenommen haben und erstmals an der Abschlussprüfung teilnehmen. Nur diese können unmittelbar im Anschluss an die GAP 2 die Prüfung zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz ablegen und profitieren von der Neuerung.

Ziel der Neuregelung ist es, die Abläufe in den Ausbildungspraxen zu vereinfachen, die Bestätigung der vermittelten Kenntnisse einfacher zu überprüfen und letztlich doppelte Nachweispflichten zu reduzieren.

Strahlenschutz bleibt verpflichtender Ausbildungsinhalt

Die Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der bildgebenden Verfahren und den anzuwendenden Strahlenschutzmaßnahmen sind weiterhin verpflichtender Bestandteil der Ausbildung (vgl. § 3 Abs. 1 ZahnmedAusbV i. V. m. Anlage zu § 3 Abs. 1, Abschnitt A, Lfd. Nr. 7).

Diese Regelung gilt nicht für externe Prüflinge, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Wiederholungsprüfung sowie Auszubildende, die nicht am Berufsschulunterricht teilgenommen haben. Diese müssen weiterhin an den angebotenen Strahlenschutzkursen teilnehmen.


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Kammer- und ZBV-Wahlen: Auslegung der Wählerlisten in den ZBVen

Zahnärztliche Selbstverwaltung lebt von der aktiven Beteiligung ihrer Mitglieder

Die Briefwahl der Delegierten zur Vollversammlung der BLZK beginnt in acht Wochen. Alle bayerischen Zahnärzte sollten spätestens am 7. Juli per Post die Erste Wahlbekanntmachung vom Wahlleiter in Ihrem Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) erhalten haben. Spätestens ab dem heutigen 14. Juli bis zum 28. Juli liegt die jeweilige Wählerliste (Verzeichnis der Wahlberechtigten) bei den Wahlleitern in den acht Wahlbezirken (dem räumlichen Gebiet des jeweiligen ZBV entsprechend) zur Einsichtnahme unter der in der Ersten Wahlbekanntmachung bezeichneten Anschrift aus. Innerhalb dieser Zeit sind bei Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Wählerliste Einsprüche beim jeweiligen Wahlleiter schriftlich geltend zu machen.

Im Wesentlichen gleich gelagerte Erste Wahlbekanntmachungen erhalten die Mitglieder des jeweiligen ZBV zu der ZBV-eigenen Briefwahl; diese ist aufgrund gesetzlicher Gegebenheiten je nach ZBV entweder eine Delegiertenwahl oder eine Vorstandswahl.

Weitere wichtige Termine zur BLZK-Delegiertenwahl:

Bis zum 25. August sind die Wahlvorschläge einzureichen. Hierzu wird mit der Zweiten Wahlbekanntmachung, die ebenso per Post an alle Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirks versendet wird, noch eine gesonderte Aufforderung an alle Wahlberechtigten mit näheren Informationen ergehen.

Spätestens am 11. September erhalten dann alle Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen. Die Wahlzeit läuft bis zum 22. September, 17 Uhr. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang unter der in der Ersten Wahlbekanntmachung mitgeteilten Anschrift.

Einen detaillierten Zeit- und Verfahrensplan zur BLZK-Delegiertenwahl finden Sie hier: https://epaper.zwp-online.info/epaper/gim/bzb/2026/bzb0526#12

Die Wahlordnung der BLZK, die das Verfahren der BLZK-Delegiertenwahl in ihrem Ersten Abschnitt regelt, finden Sie hier:
https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/gfx/WahlO.pdf/$file/WahlO.pdf    
bzw. hier:
https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_rechtliche_bestimmungen_blzk.html

Weitere Informationen zu den ZBV-eigenen Wahlen finden Sie in der jeweiligen Zweiten Wahlbekanntmachung Ihres ZBV und gegebenenfalls ergänzend in den Mitteilungsblättern oder auf den Webseiten der Zahnärztlichen Bezirksverbände (ZBVe).


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Stillende Mitarbeiterinnen in der Zahnarztpraxis

Mutterschutz und Pflichten für den Arbeitgeber

Stillende Arbeitnehmerinnen stehen unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Ziel ist die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiterin, sofern keine unverantwortbare Gefährdung für Mutter oder Kind besteht.

Sobald eine Mitarbeiterin mitteilt, dass sie stillt, muss der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung überprüfen, die Arbeitsbedingungen individuell bewerten, erforderliche Schutzmaßnahmen festlegen, ein Beratungsgespräch anbieten und die zuständige Aufsichtsbehörde informieren. Zudem sind Stillpausen sowie ein geeigneter Rückzugsraum zu ermöglichen.

Rangfolge der Schutzmaßnahmen

In Zahnarztpraxen sind insbesondere Risiken durch bestimmte Gefahrstoffe, infektiöse Biostoffe sowie belastende Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen. Besteht eine Gefährdung, sind zunächst die Arbeitsbedingungen anzupassen oder eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz zu prüfen. Ein Beschäftigungsverbot kommt nur als letzte Maßnahme in Betracht.

Während eines Beschäftigungsverbots erhält die Arbeitnehmerin Mutterschutzlohn. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen. Ein besonderer Kündigungsschutz besteht bis vier Monate nach der Entbindung.

Handlungsempfehlung für Praxisinhaber

Arbeitgeber sollten Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig aktualisieren, individuelle Umstände berücksichtigen und alle Schutzmaßnahmen sorgfältig dokumentieren.

Nähere Informationen finden Sie:


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23.07.2026 | Nachrichten
Angriff auf die Approbation

Der KFO-Fachzahnarztvorbehalt und das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Das am vergangenen Freitag verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) stellt die Zahnärzteschaft vor große Herausforderungen. Die Beschlüsse der Politik sind in mehrfacher Hinsicht relevant für unsere tägliche Praxis:

Warum gespart werden muss

In der Gesetzlichen Krankenversicherung fehlt das Geld an allen Ecken und Enden. Die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Finanzkommission Gesundheit prognostizierte ein Defizit, das von 15 Milliarden Euro im Jahr 2027 ohne Reformen auf 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 anwachsen könnte. Allein den Fehlbetrag durch die Versicherung von Bürgergeld-Beziehern bezifferte sie auf 12 Milliarden Euro – pro Jahr! Gerade hier setzte sich jedoch der SPD-Finanzminister Klingbeil weitestgehend gegen Gesundheitsministerin Nina Warken durch, so dass die Krankenversicherung der 5,2 Millionen Bürgergeldempfänger (davon knapp die Hälfte ohne deutsche Staatsbürgerschaft) weiterhin von den Beitragszahlern der GKV (Arbeitnehmern und Arbeitgebern) mitfinanziert werden muss.

Gegen das gewaltige Sparpaket in Höhe von rund 42 Milliarden Euro wirkte das anvisierte Einsparvolumen von 60 Millionen Euro durch den Fachzahnarzt-Vorbehalt in der Kieferorthopädie wie eine homöopathische Dosis von 0,14 Prozent. Auch so, wie der Fachzahnarzt-Vorbehalt ursprünglich geplant war, hätte er die GKV nicht gerettet, aber reihenweise Existenzen vernichtet. Dabei haben die Zahnärzte vorgemacht, wie man im GKV-System Geld spart: Der Anteil der Zahnmedizin an den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ist von knapp neun Prozent zu Beginn des Jahrtausends auf aktuell etwa fünfeinhalb Prozent gesunken. Dank Prävention! Der GKV wäre weit mehr geholfen, wenn das Beispiel der Zahnärzte in anderen Bereichen des Gesundheitswesens Schule machen würde. 

Aus heiterem Himmel und enger Zeitplan

Der Vorstoß der Finanzkommission Gesundheit (darin kein Zahnarzt und nur ein Arzt) zur Einführung eines Fachzahnarztvorbehaltes in der Kieferorthopädie kam aus heiterem Himmel und war von allen Beteiligten nicht vorherzusehen. Kaum weniger überraschend war die Aufnahme in den Referentenentwurf des BMG. Angesichts des geringen Einsparvolumens und vieler nicht übernommener Empfehlungen der Kommission mutete die Übernahme des geplanten Fachzahnarztvorbehalts inkonsistent an.

Nach der Bekanntgabe des Referentenentwurfs hatten die beteiligten Verbände (z. B. BZÄK und KZBV) lediglich ein Wochenende Zeit, um die Stellungnahme für eine Anhörung im Gesundheitsministerium zu erarbeiten und abzustimmen:

  • 30. März – Bericht Finanzkommission (Beginn Osterferien)
  • 16. April – Referentenentwurf 
  • 20. April – Anhörung Verbände BMG (KZBV, BZÄK, BDK)
  • 29. April – Kabinettsentwurf
  • 12. Juni – 1. Lesung Bundestag, 1. Durchgang Bundesrat
  • 10. Juli – 2./3. Lesung Bundestag, 2. Durchgang Bundesrat

Reale Bedrohung für junge Existenzen

Wie real die Bedrohung war, zeigt das Schicksal einer jungen bayerischen Kollegin, die stellvertretend für viele steht. Vor einem Jahr investierte sie rund eine Million Euro in eine moderne KFO-Praxis, schuf Arbeitsplätze für ein spezialisiertes Team und übernahm die Verantwortung für ihre Patienten. Trotz jahrelanger Erfahrung in einer KFO-Praxis und eines zusätzlichen Master-Titels hätte der ursprüngliche Gesetzentwurf für sie ein faktisches Berufsverbot im GKV-System bedeutet (einen ausführlichen Bericht lesen Sie im BZB 7-8/2026: Schlag gegen die Approbation, S. 28 f.).

Eine solche Verschwendung von Kompetenz und Ressourcen durften wir nicht tatenlos hinnehmen. Die Existenzvernichtung junger Kolleginnen und Kollegen hätte die kieferorthopädische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in ländlichen Regionen bedroht. Unbehandelte KFO-Krankheitsbilder erschweren die Mundhygiene und können langfristig zu Karies und Gingivitis/Parodontitis oder auch zu CMD-Problemen führen. Das musste abgewendet werden.

Die BLZK hat deshalb mit aller Kraft und auf allen Ebenen gegen diesen unsäglichen Vorbehalt gekämpft. Mehrfach kontaktierte BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl die bayerischen Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen im Gesundheitsausschuss. Mit Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach, MdL, war er ebenfalls im Gespräch. Sie hat eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Für kraftvollen Rückenwind sorgte die Landtagsabgeordnete und Kollegin Dr. Andrea Behr. Zuletzt konfrontierte Dr. Dr. Wohl im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung in München Bundesgesundheitsministerin Andrea Warken, MdB, direkt mit den fatalen Folgen eines Fachzahnarzt-Vorbehalts (siehe Video auf Facebook unter "Die bayerischen Zahnärzte" auf Facebook, es gelten die Datenschutz- und Nutzungsbedingungen von Facebook). Mit gezielter Pressearbeit wurde die Öffentlichkeit für die Brisanz des Themas sensibilisiert.

Weitgehender Erfolg beim Fachzahnarzt-Vorbehalt

Eine sehr erfreuliche Erfahrung war die Geschlossenheit und Zähigkeit, mit der die Berufsverbände und viele betroffene Kolleginnen und Kollegen praktisch bis zur letzten Minute auf Abgeordnete des Bundestags eingewirkt haben, um eine Rücknahme des Fachzahnarztvorbehalts zu erreichen.

Diese wurde zwar nicht in Gänze erreicht. Dennoch positiv: Eine vierjährige Übergangsfrist entschärft die aktuelle Problematik. Gerechnet von der noch bevorstehenden Verkündung des Gesetzes an, wird die bisherige Rechtslage die kommenden vier Jahre weiter angewendet. Konkret bedeutet dies: Bis etwa August 2030 dürfen jeder Zahnarzt und jede Zahnärztin wie bisher kieferorthopädische Behandlungen für GKV-Versicherte beginnen und diese auch nach diesem Datum durchführen und abschließen. 

Darüber hinaus sollen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte unter Einbeziehung einer Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer festlegen, welche Abschlüsse bzw. welche praktische Erfahrung ausreichend sein sollen, um kieferorthopädische „Kassenbehandlungen“ durchführen zu können. Auch hier ist vorsichtiger Optimismus durchaus berechtigt.

Dass die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie fraglos die höchste Qualifikationsstufe darstellt, steht außerhalb jeden Zweifels. Dennoch ist es unser aller Aufgabe, die uneingeschränkte Gültigkeit der Approbation für alle Bereiche zahnärztlicher Tätigkeit auch weiterhin sicherzustellen. Sowohl um die flächendeckende Versorgung der Patienten zu gewährleisten als auch aus Gründen der Planungssicherheit für niederlassungswillige und niedergelassene Kolleginnen und Kollegen muss das gesamte Behandlungsspektrum auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung allen approbierten Zahnärzten offenstehen.

Präzedenzfall verhindern

Der Fachzahnarzt-Abschluss hat in Deutschland und interantional absolutes Spitzen-Niveau. Gleichzeitig sind die gesetzlich versicherten Patienten auf alle Zahnärzte angewiesen, die aufgrund ihrer Ausbildung und praktischen Erfahrung eine gute Versorgung anbieten. Jede Form von Fachzahnarzt-Vorbehalt – und sei er noch so sehr mit Ausnahme- und Sonderregelungen flankiert – beschneidet unsere Approbation.

Daher darf dieser Vorstoß der Finanzkommission Gesundheit nicht zum Präzedenzfall werden. Was kommt denn als Nächstes? Erleben wir bald Vorbehalte in der Parodontologie, der Endodontie oder der zahnärztlichen Chirurgie? Solcherart leichtfertig erzeugte Unsicherheit greift die Niederlassungsbereitschaft der jungen Generation massiv an. 

Wenn junge Kolleginnen und Kollegen das finanzielle und persönliche Risiko einer Praxisgründung aufgrund unvorhersehbarer politischer Eingriffe scheuen, gerät die wohnortnahe Patientenversorgung, besonders im Flächenstaat Bayern, in akute Gefahr. 

Umstellung auf pauschalierte KFO-Leistungskomplexe

Aus zahnärztlicher Sicht äußerst kritisch zu sehen sind auch weitere Neuerungen, die mit dem GKV-BStabG beschlossen wurden: Bis spätestens 30. Juni 2028 sollen Leistungen unabhängig von der Behandlungsdauer mit einer Gesamtpunktzahl für den Leistungskomplex bewertet werden. Die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Finanzkommission Gesundheit hat diese Pauschalierungen als Sparmaßnahme vorgeschlagen. Daten der aktuellen Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) zeigen wissenschaftlich evaluiert, dass die Versorgung in Deutschland stabil und bedarfsgerecht ist. Eine Fehlsteuerung liegt nicht vor – der politische Eingriff ist daher reine Willkür. Es muss klar sein, dass bei Festlegung von Komplexgebühren strikt das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Abs. 1 SGB V zu beachten ist: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Alles, was darüber hinaus geht, ist dann als private Zusatzleistung nach GOZ zu liquidieren.

Drückende Budget-Deckel

Die Attraktivität der Niederlassung leidet ohnehin bereits unter der ausufernden Bürokratie, dem spürbaren Fachkräftemangel und einer unzureichenden Honorarsituation. Mit dem GKV-BStabG werden die Kassenbudgets für zahnärztliche Leistungen nun zudem drastisch gedeckelt – ein massiver Rückschritt für die Versorgungssicherheit. Die neuen Vergütungsregeln bedrohen gezielte Vorsorgekonzepte wie die Parodontitistherapie. Auch der Leistungsausbau für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen steht auf dem Spiel.

Angesichts sinkender Budgets erscheint die Anwendung der GOZ in den Praxen umso wichtiger. Die BLZK unterstützt die Praxen hierbei mit Fortbildungen – aktuell im BLZK-Sommercampus – und mit der GOZ-Kalkulationstabelle von Dr. Alexander Hartmann aus unserem GOZ-Senat.

Festzuschüsse sinken

Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden um zehn Prozentpunkte abgesenkt und damit auf das Niveau von September 2020 zurückgeführt. Die Härtefallregelung mit vollständiger Erstattung bei der Regelversorgung bleibt unverändert bestehen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) geht davon aus, dass der Versichertenanteil teils oder sogar in hohem Maße durch die PKV-Zahnzusatzversicherung abgedeckt wird. Insoweit dürfte diese Zurücknahme der 2020 erfolgten Erhöhung keine relevanten Auswirkungen in unseren Praxen haben. Die tägliche Erfahrung im Aufklärungsgespräch zeigt, dass die Entscheidung des Patienten für eine hochwertige Versorgung im Gegensatz zu früher nicht mehr von der Höhe der Festzuschüsse abhängig ist.

Praxen brauchen Sicherheit – Angriff auf Approbation schafft Unsicherheit

Die Bilanz zum GKV-BStabG: Trotz der weitgehenden Entschärfung des Fachzahnarzt-Vorbehalts bleibt als negative Erfahrung, wie leicht es sogenannten Experten und der Politik gefallen ist, eine wesentliche Grundlage unseres Berufs, die umfassende Approbation, zur Disposition zu stellen.
Die BLZK-Spitze kämpft daher weiterhin an der politischen Front gegen die Verunsicherung unseres Berufsstandes und gegen die Zerstörung unserer präventionsorientierten Versorgung. Seien Sie versichert: Wir werden die Politik weiterhin intensiv und kompromisslos in die Pflicht nehmen. Praxen brauchen Planungssicherheit und unsere Patienten verdienen eine sichere, wohnortnahe Versorgung in allen Regionen Bayerns.

Die BLZK stellt das Thema „Einheit der Approbation“ auch in den Mittelpunkt der diesjährigen Klausurtagung des Vorstandes.


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23.07.2026 | Pressemeldungen
Grenzgänge der Prothetik – Wie würden Sie entscheiden?

67. Bayerischer Zahnärztetag Ende Oktober in München

München – Der Bayerische Zahnärztetag vom 22. bis 24. Oktober widmet sich ganz dem Thema Prothetik – sowohl beim Kongress für die Zahnärzte als auch beim Fortbildungstag für das Praxisteam. Neu im Programm ist ein Science Slam.

Eigene Kongresse für Zahnärzte und für das Praxisteam

Der Kongress für die Zahnärzte am 23. und 24. Oktober 2026 steht unter dem Leitmotiv „Grenzgänge der Prothetik – Wie würden Sie entscheiden?“. Ob Diagnostik, Therapieansatz, Technologie, Materialien oder Ästhetik: Die hochkarätigen Referentinnen und Referenten loten das Spannungsfeld zwischen „Was ist machbar?“ und „Was ist sinnvoll?“ praxisnah aus. Als wissenschaftlicher Kooperationspartner konnte die Deutsche Gesellschaft für Prothetische Zahnmedizin und Biomaterialien e.V. (DGPro) gewonnen werden. Der vertragszahnärztliche Teil befasst sich mit Standortbestimmungen und Zukunftsszenarien, Verträgen, Dokumentation und Prävention. Die Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte ist auch in diesem Jahr wieder möglich.

Neu: Doktoranden-Battle beim Science Slam

Ein neuer Programmpunkt feiert am 23. Oktober am Abend des Kongresses Zahnärzte Premiere: der Science Slam. Bei diesem Wettstreit treten je eine Doktorandin oder ein Doktorand der vier bayerischen zahnmedizinischen Universitäten gegeneinander an. Unter dem Motto „Was ist in der Pipeline? Vier Doktoranden – vier Themen – eine Challenge“ präsentieren sie ihre Forschungsthemen kompakt, kreativ und populärwissenschaftlich. Wer das Preisgeld in Höhe von 500 Euro gewinnt, entscheidet das Publikum per Applaus.

Eigene Veranstaltung für das zahnärztliche Personal

Der eintägige Kongress für das Praxisteam findet am Freitag, 23. Oktober, statt. Hier geht es um „Zahnärztliche Assistenz in der Prothetik – Eine tägliche Herausforderung“. Das Programm spannt einen weiten Bogen zwischen Prophylaxe, Versorgung und Nachsorge über ästhetische und psychologische Aspekte bis hin zu kniffligen Abrechnungsfragen.

Parallel zu den Vorträgen beim 67. Bayerischen Zahnärztetag läuft im Tagungshotel „The Westin Grand“ in München eine Industrieausstellung. Der Frühbucherrabatt für den Kongress Zahnärzte gilt bis zum 16. September.

Veranstaltet wird der zentrale Fortbildungskongress der bayerischen Zahnärzte von der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) in Kooperation mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB).

Weitere Informationen und das Programmheft mit Details zum Kongress finden Sie auf www.blzk.de/zahnaerztetag

Online-Anmeldung unter www.bayerischer-zahnaerztetag.de


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20.07.2026 | Nachrichten
Kieferorthopädie

GOZ aktuell

Die Kieferorthopädie ist ein wichtiger Bestandteil der Zahnmedizin, der die Behandlung von Zahn- und Kieferfehlstellungen im Fokus hat. Die Korrektur von Fehlstellungen mit herausnehmbaren und festen Zahnspangen oder Alignern dient nicht nur der Ästhetik, sondern trägt entscheidend zur Verbesserung der Kieferfunktion und Bisslage bei. Mit modernen Behandlungsmethoden und vielfältigen Therapiekonzepten können selbst komplexe Fälle präzise und individuell behandelt und eine optimale Stellung der Zähne und Kiefer erreicht werden. Kieferorthopädische Maßnahmen beschränken sich nicht nur auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Immer mehr Erwachsene entscheiden sich für eine Zahnregulierung, da auch im fortgeschrittenen Alter Funktionalität und Aussehen nachhaltig verbessert werden können.

Die Berechnung kieferorthopädischer Leistungen ist komplex und führt nicht selten zu Auseinandersetzungen mit kostenerstattenden Stellen. Da die Gebührenordnung moderne Therapien nur bedingt abbildet, muss die Berechnung der neuen Methoden analog erfolgen. Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer weist in diesem Beitrag auf relevante Abrechnungsdetails kieferorthopädischer Leistungen hin.

Vollständiger Artikel aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 7-8/2026 als PDF mit der Liste der GOZ-Leistungen


In der Serie „GOZ aktuell“ veröffentlicht das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer Berechnungsempfehlungen und Hinweise zur GOZ 2012. Zur Weitergabe innerhalb der Praxis und zum Abheften können die Beiträge aus dem Heft herausgetrennt werden. Sie sind auch auf www.bzb-online.de abrufbar. 


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17.07.2026 | Nachrichten
Prüfung zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz für ZFA-Auszubildende

Anmeldung zur Strahlenschutzprüfung wird ab September vereinfacht

Ab dem Prüfungstermin im Januar 2027 entfällt für ZFA-Auszubildende das bisher erforderliche „Nachweisheft Röntgen“ für die Anmeldung zur gesonderten Prüfung „Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz“, die unmittelbar im Anschluss an die Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2 (GAP Teil 2) angeboten wird.

Künftig erfolgt die Bestätigung der vermittelten Inhalte für diese Prüfung über eine Erklärung im Anmeldeformular zur Gestreckten Abschlussprüfung.

Für wen die neue Regelung gilt – und für wen nicht

Die Prüfung und damit auch die Vereinfachung der Anmeldung betrifft ausschließlich Auszubildende, die regulär am Berufsschulunterricht teilgenommen haben und erstmals an der Abschlussprüfung teilnehmen. Nur diese können unmittelbar im Anschluss an die GAP 2 die Prüfung zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz ablegen und profitieren von der Neuerung.

Ziel der Neuregelung ist es, die Abläufe in den Ausbildungspraxen zu vereinfachen, die Bestätigung der vermittelten Kenntnisse einfacher zu überprüfen und letztlich doppelte Nachweispflichten zu reduzieren.

Strahlenschutz bleibt verpflichtender Ausbildungsinhalt

Die Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der bildgebenden Verfahren und den anzuwendenden Strahlenschutzmaßnahmen sind weiterhin verpflichtender Bestandteil der Ausbildung (vgl. § 3 Abs. 1 ZahnmedAusbV i. V. m. Anlage zu § 3 Abs. 1, Abschnitt A, Lfd. Nr. 7).

Diese Regelung gilt nicht für externe Prüflinge, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Wiederholungsprüfung sowie Auszubildende, die nicht am Berufsschulunterricht teilgenommen haben. Diese müssen weiterhin an den angebotenen Strahlenschutzkursen teilnehmen.


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14.07.2026 | Nachrichten
Kammer- und ZBV-Wahlen: Auslegung der Wählerlisten in den ZBVen

Zahnärztliche Selbstverwaltung lebt von der aktiven Beteiligung ihrer Mitglieder

Die Briefwahl der Delegierten zur Vollversammlung der BLZK beginnt in acht Wochen. Alle bayerischen Zahnärzte sollten spätestens am 7. Juli per Post die Erste Wahlbekanntmachung vom Wahlleiter in Ihrem Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) erhalten haben. Spätestens ab dem heutigen 14. Juli bis zum 28. Juli liegt die jeweilige Wählerliste (Verzeichnis der Wahlberechtigten) bei den Wahlleitern in den acht Wahlbezirken (dem räumlichen Gebiet des jeweiligen ZBV entsprechend) zur Einsichtnahme unter der in der Ersten Wahlbekanntmachung bezeichneten Anschrift aus. Innerhalb dieser Zeit sind bei Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Wählerliste Einsprüche beim jeweiligen Wahlleiter schriftlich geltend zu machen.

Im Wesentlichen gleich gelagerte Erste Wahlbekanntmachungen erhalten die Mitglieder des jeweiligen ZBV zu der ZBV-eigenen Briefwahl; diese ist aufgrund gesetzlicher Gegebenheiten je nach ZBV entweder eine Delegiertenwahl oder eine Vorstandswahl.

Weitere wichtige Termine zur BLZK-Delegiertenwahl:

Bis zum 25. August sind die Wahlvorschläge einzureichen. Hierzu wird mit der Zweiten Wahlbekanntmachung, die ebenso per Post an alle Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbezirks versendet wird, noch eine gesonderte Aufforderung an alle Wahlberechtigten mit näheren Informationen ergehen.

Spätestens am 11. September erhalten dann alle Wahlberechtigten ihre Wahlunterlagen. Die Wahlzeit läuft bis zum 22. September, 17 Uhr. Maßgeblich ist der rechtzeitige Eingang unter der in der Ersten Wahlbekanntmachung mitgeteilten Anschrift.

Einen detaillierten Zeit- und Verfahrensplan zur BLZK-Delegiertenwahl finden Sie hier: https://epaper.zwp-online.info/epaper/gim/bzb/2026/bzb0526#12

Die Wahlordnung der BLZK, die das Verfahren der BLZK-Delegiertenwahl in ihrem Ersten Abschnitt regelt, finden Sie hier:
https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/gfx/WahlO.pdf/$file/WahlO.pdf    
bzw. hier:
https://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_rechtliche_bestimmungen_blzk.html

Weitere Informationen zu den ZBV-eigenen Wahlen finden Sie in der jeweiligen Zweiten Wahlbekanntmachung Ihres ZBV und gegebenenfalls ergänzend in den Mitteilungsblättern oder auf den Webseiten der Zahnärztlichen Bezirksverbände (ZBVe).


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07.07.2026 | Nachrichten
Stillende Mitarbeiterinnen in der Zahnarztpraxis

Mutterschutz und Pflichten für den Arbeitgeber

Stillende Arbeitnehmerinnen stehen unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG). Ziel ist die Weiterbeschäftigung der Mitarbeiterin, sofern keine unverantwortbare Gefährdung für Mutter oder Kind besteht.

Sobald eine Mitarbeiterin mitteilt, dass sie stillt, muss der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung überprüfen, die Arbeitsbedingungen individuell bewerten, erforderliche Schutzmaßnahmen festlegen, ein Beratungsgespräch anbieten und die zuständige Aufsichtsbehörde informieren. Zudem sind Stillpausen sowie ein geeigneter Rückzugsraum zu ermöglichen.

Rangfolge der Schutzmaßnahmen

In Zahnarztpraxen sind insbesondere Risiken durch bestimmte Gefahrstoffe, infektiöse Biostoffe sowie belastende Arbeitsbedingungen zu berücksichtigen. Besteht eine Gefährdung, sind zunächst die Arbeitsbedingungen anzupassen oder eine Umsetzung auf einen anderen Arbeitsplatz zu prüfen. Ein Beschäftigungsverbot kommt nur als letzte Maßnahme in Betracht.

Während eines Beschäftigungsverbots erhält die Arbeitnehmerin Mutterschutzlohn. Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen. Ein besonderer Kündigungsschutz besteht bis vier Monate nach der Entbindung.

Handlungsempfehlung für Praxisinhaber

Arbeitgeber sollten Gefährdungsbeurteilungen regelmäßig aktualisieren, individuelle Umstände berücksichtigen und alle Schutzmaßnahmen sorgfältig dokumentieren.

Nähere Informationen finden Sie:


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Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Hier finden Sie Infos zum Prüfungsablauf der Röntgengeräte in der Zahnarztpraxis, zur Handhabung von digitalen Röntgenbildern, Dokumente und Formblätter und den QSR-Leitfaden.

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Honorierung und GOZ

Honorierung und GOZ

Das Referat Honorierungssysteme hat alle wichtigen Informationen zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übersichtlich zusammengefasst: z.B. GOZ-Kommentar, GOZ-Broschüre als PDF, Musterformulare und Merkblätter

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Praxisführung

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Hygiene und Strahlenschutz betreffen jede Praxis. Die BLZK will dazu beitragen, dass bei den zahlreichen Anforderungen genügend Zeit für die Hauptaufgabe des Zahnarztes bleibt: die Behandlung der Patienten.

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Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der BLZK informiert Sie über Voraussetzungen, Ablauf, Dauer und Kosten eines Schlichtungsverfahrens.

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Gutachterwesen

Gutachterwesen

Hier finden Sie die Gutachterliste mit den von der BLZK bestellten Gutachtern und Informationen zum Referat Gutachterwesen.

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ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung

ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung


Ausbildungsbeginn vor 1. August 2022

  • Antwort-Wahl-Aufgaben
  • Reihenfolge-, Zuordnungsaufgaben
  • Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung

Zu den ZFA-Musterprüfungen

ZFA – Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)

ZFA – Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)

Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022

Infos, Schwerpunktlisten und Beispielaufgaben

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MissionZFA: Instagram-Kanal der BLZK

Strahlenschutz: Fach-kundebescheinigung beantragen

Strahlenschutz: Fach-kundebescheinigung beantragen

Anleitung, Formulare, weitere Dokumente und Kontakt

Service | FAQ
ZBV in Bayern

Hier finden bayerische Zahnärzte und Praxispersonal Antworten auf Fragen wie:

  • Wozu benötige ich einen elektronischen Heilberufsausweis?
  • Wo finde ich meine BLZK-Nummer?
  • Wie hoch ist mein BLZK-Beitrag?
  • SEPA-Lastschriftmandat für den BLZK-Beitrag: Wie richte ich es ein?

FAQ

Ausbildungsnachweis ZFA

Ausbildungsnachweis ZFA

Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022

Infos und Unterlagen

KAI-Zahnputztechnik

http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/wcms/0E97F3AD4AD49BB3C125807900435B47/$file/kai_systematik.jpg

Eine Anleitung in Bildern mit Tipps und Faltkärtchen zum Ausdrucken.

KAI-Technik auf www.zahn.de

eazf – kursaktuell


Veranstaltungen
für Zahnärzte
und Praxis-
personal

eazf Kurse

Kursprogramm auf eazf.de

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