Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)


Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist ein elektronischer (Sicht-)Ausweis für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Mit diesem „Zahnarztausweis“ kann eine rechtsverbindliche elektronische Signatur getätigt werden und elektronische Dokumente können auf sichere Art und Weise verschlüsselt werden. Die zuständige Stelle für die Ausgabe des eHBA ist in Bayern die Bayerische Landeszahnärztekammer.

Starttermin Mitte Juli 2020

Muster-eHBA für Bayern
Muster-eHBA für Bayern

Die BLZK startete das Antragsverfahren für den eHBA für die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte Mitte Juli 2020. Praxisinhaber, angestellte Zahnärzte und sonstige Berufstätige wurden in alphabetischer Reihenfolge von A bis Z nach Beitragsgruppen angeschrieben. Die Informationen zum Antragsverfahren und zur Ausgabe des eHBA werden laufend aktualisiert. Die FAQ bieten die wichtigsten Informationen rund um den eHBA.


Kurzanleitung zum eHBA-Antragsprozess

Schritt 1

Postalische Informationssendung der BLZK an den Zahnarzt über den eHBA und den Beantragungsprozess.  Namens- und Adressdaten werden abgefragt und der Zahnarzt entscheidet sich für einen Anbieter.

Schritt 2

Der Zahnarzt bekommt von der BLZK, die vom ausgewählten Vertrauensdiensteanbieter zugeteilte Vorgangsnummer mitgeteilt. Damit kann auf der Website des Anbieters der durch die BLZK vorausgefüllte Antrag vervollständigt und der eHBA beantragt werden.

Schritt 3

Sichere Identifikation des Zahnarztes in einer Filiale der Post mittels „PostIdent“ mit dem Ausdruck aus dem Antrag.

Schritt 4

Bestätigung der Berufseigenschaft „Zahnärztin/Zahnarzt“ und Freigabe durch die BLZK. Im Anschluss erfolgt die Auslieferung des eHBA durch den Vertrauensdiensteanbieter an die Meldeadresse (im Personalausweis/Reisepass) der Zahnärztin/des Zahnarztes.


Schaubild mit Details zum eHBA-Antragsprozess

Vorschau Schaubild eHBA

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Informationsschreiben: Ihr elektronischer Heilberufsausweis

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Nachrichten

30.09.2021 | Nachrichten | eHBA

Alle niedergelassenen, angestellten und die übrigen Zahnärztinnen und Zahnärzte, die diesen Beruf ausüben und Mitglied der Kammer sind, haben Anspruch auf einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA). Die BLZK ist zuständig für das Antragsverfahren. Sie führt es für die bayerischen Zahnärzte seit Mitte letzten Jahres durch.
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26.05.2021 | Nachrichten | eHBA

Nach erfolgreicher Aktivierung und Freischaltung ist Ihr eHBA bis zu fünf Jahre gültig – die genaue Dauer variiert je nach Vertrauensdiensteanbieter (VDA). In bestimmten Ausnahmefällen kann es vorkommen, dass der eHBA vorübergehend oder dauerhaft gesperrt werden muss. Hier erhalten Sie einen Überblick, wann der eHBA von wem gesperrt werden kann.
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