Kenntnisse im Strahlenschutz (ZÄP)
Zahnärztliches Personal erwirbt seine Kenntnisse im Strahlenschutz (Röntgenschein) nach § 74 Abs. 2 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) zur technischen Durchführung von Röntgenbildern in der Regel im Rahmen der dualen Berufsausbildung.
Genau wie der Zahnarzt muss auch das zahnärztliche Personal mindestens alle fünf Jahre an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz teilnehmen.