Recht
	
	
	
	
            
	Bundesrecht (Auswahl)
	
                           
                     
         
	Hier finden Sie ausgewählte rechtliche Bestimmungen aus dem Bundesrecht zur zahnärztlichen Berufsausübung, so z.B. die Approbationsordnung für Zahnärzte, das Zahnheilkundegesetz, das Heilmittelwerbegesetz, Röntgenverordnung, Mutterschutzgesetz und die Gebührenordnung für Zahnärzte.
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	Landesrecht (Auswahl)
	
                           
                     
         
	Hier finden Sie die aktuellen Verweise zu den rechtliche Bestimmungen aus dem Landesrecht, die für die zahnärztliche Berufsausübung relevant sind. Dazu gehört das Heilberufe-Kammergesetz und die Bayerische Medizinhygieneverordnung.
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	Bestimmungen der BLZK (Auswahl)
	
                           
                     
         
	Bei den Bestimmungen der BLZK handelt es sich um eine Auswahl aus dem Kapitel III Satzungsrecht, das im Handbuch der BLZK enthalten ist. Das komplette Handbuch der BLZK ist im QM Online allen Zahnärzten in Bayern über ein Login zugängig.
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	Hinweise
	
                           
                     
         
	Hier bekommen Sie Tipps dazu, welche Informationen auf dem Webauftritt einer Zahnarztpraxis veröffentlicht werden dürfen und welche Informationen verpflichtend zu nennen sind. Außerdem gibt es Hinweise zu Datenchutz und Datensicherheit in der Zahnarztpraxis.
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	Berufsrechtliche Regelungen nach § 5 DDG
	
                           
                     
         
	Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen, die nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) Pflichtangaben für die Praxishomepage sind. Mit einer Verlinkung zu diesem Artikel kommen Zahnärzte in Bayern der Pflicht nach, die Bezeichnung und den Inhalt der berufsrechtlichen Regelungen im Impressum zugänglich zu machen.
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	Aus- und Fortbildungsvorschriften für Zahnärztliches Personal
	
                           
                     
         
	Tabellarische Übersicht der in Bayern geltenden Vorschriften für die Ausbildung sowie Anpassungs- und Aufstiegsfortbildungen für Zahnärztliches Personal.
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