Covid-19 | Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie ist für die Zahnarztpraxen in Bayern nach wie vor eine riesige Herausforderung – und wird es auch noch viele Monate bleiben. Die bayerischen Zahnärzte und ihre Mitarbeiter erfüllen täglich ihre Verpflichtung, um die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.

Die BLZK und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) arbeiten eng bei deren Unterstützung zusammen. Gleichzeitig geben die zahnärztlichen Körperschaften den Forderungen der Zahnärzte gegenüber den staatlichen Stellen eine Stimme und fordern Lösungen, um die Auswirkungen der Krise zu bewältigen oder zumindest abzumildern.

Die BLZK und die KZVB sehen keine Gründe, aufgrund der Corona-Pandemie einen notwendigen Zahnarztbesuch aufzuschieben. Dennoch ist es wichtig, umfassend informiert zu sein, so z.B. wie mit der Infektionsgefahr in der Zahnarztpraxis und bei der Patientenbehandlung umzugehen ist. Dies gilt auch für die Bewältigung der wirtschaftlichen Herausforderungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite „Coronavirus. Was gilt aktuell?” der KZVB:

www.kzvb.de/coronavirus

Hygiene, Schutzmaß- nahmen und Umgang mit Patienten

FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher, Vorgaben des Arbeitsschutzes

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Einreisequarantäne- pflicht, Entschädigung nach § 56 Absatz 1 IfSG

Gesetzliche Ausschlussgründe Entschädigung

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SARS-CoV-2-Impfung

Impfpflicht, Nachweispflicht, Impfung in Zahnarztpraxen, Arbeitsschutz, Infektionsschutzmaßnahmen für Geimpfte, Infokanäle

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Arbeitsrechtliches Corona-Pandemie

Freistellung, Schließung Kitas/Schulen, Praxisschließung, Reise/Risikogebiet, Beschäftigung Schwangere

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Coronatest

Coronavirus-Testverordnung (TestV), Abrechnung, Antigen-Test, Infokanäle

mehr

Kurzarbeit und andere Leistungen

Anspruch, Kurzarbeit bei Auszubildenden, Finanzielle Unterstützung Praxisinhaber

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Auszubildende

Berufsschulschließung, Freistellung, Ausbildungsvergütung bei Praxisschließung, Immunitätsnachweispflicht

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Kontakt

Bei Fragen zum Umgang in der Praxis mit dem Coronavirus

Tel.: 089 230211-340/-342
Fax: 089 230211-341/-343

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Plakate für die Zahnarztpraxis

Plakate für die Zahnarztpraxis

„Herzlich willkommen – auch ohne Händeschütteln” Plakat (PDF | 52 KB)

„Hände richtig reinigen” Plakat für Sanitärräume (PDF | 100 KB)

„Zutritt nur mit FFP2-Maske”  Hinweisschild Praxistür (PDF | 47 KB)

DGZMK

Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern (S1)

Leitlinie Aerosole – dgzmk.de

Nachrichten

28.02.2023 | Nachrichten | Coronavirus

Coronatests können ab 1. März 2023 nicht mehr auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung in Anspruch genommen und durchgeführt werden. Dies gilt nicht nur für „Bürgertestungen“, sondern beispielsweise auch für die Beschaffung von Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung für die Testung des Praxisteams.
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27.02.2023 | Nachrichten | Coronavirus

Ab 1. März gelten für positiv auf das Coronavirus getestete Inhaber, Beschäftigte und Besucher von Zahnarztpraxen keine Betretungs- und Tätigkeitsverbote mehr. Die Verpflichtung der Praxisinhaber zur Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Schutz anderer Personen bei der Behandlung positiv Getesteter (z.B. Zeitfenster für die Behandlung) entfällt.
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