Covid-19 | Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie ist für die Zahnarztpraxen in Bayern nach wie vor eine riesige Herausforderung – und wird es auch noch viele Monate bleiben. Die bayerischen Zahnärzte und ihre Mitarbeiter erfüllen täglich ihre Verpflichtung, um die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.
Die BLZK und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) arbeiten eng bei deren Unterstützung zusammen. Gleichzeitig geben die zahnärztlichen Körperschaften den Forderungen der Zahnärzte gegenüber den staatlichen Stellen eine Stimme und fordern Lösungen, um die Auswirkungen der Krise zu bewältigen oder zumindest abzumildern.
Die BLZK und die KZVB sehen keine Gründe, aufgrund der Corona-Pandemie einen notwendigen Zahnarztbesuch aufzuschieben. Dennoch ist es wichtig, umfassend informiert zu sein, so z.B. wie mit der Infektionsgefahr in der Zahnarztpraxis und bei der Patientenbehandlung umzugehen ist. Dies gilt auch für die Bewältigung der wirtschaftlichen Herausforderungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite „Coronavirus. Was gilt aktuell?” der KZVB:
www.kzvb.de/coronavirus
Hygiene, Schutzmaß- nahmen und Umgang mit Patienten
FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher, Vorgaben des Arbeitsschutzes
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Einreisequarantäne- pflicht, Entschädigung nach § 56 Absatz 1 IfSG
Gesetzliche Ausschlussgründe Entschädigung
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SARS-CoV-2-Impfung
Impfpflicht, Nachweispflicht, Impfung in Zahnarztpraxen, Arbeitsschutz, Infektionsschutzmaßnahmen für Geimpfte, Infokanäle
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Arbeitsrechtliches Corona-Pandemie
Freistellung, Schließung Kitas/Schulen, Praxisschließung, Reise/Risikogebiet, Beschäftigung Schwangere
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Coronatest
Coronavirus-Testverordnung (TestV), Abrechnung, Antigen-Test, Infokanäle
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Kurzarbeit und andere Leistungen
Anspruch, Kurzarbeit bei Auszubildenden, Finanzielle Unterstützung Praxisinhaber
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Auszubildende
Berufsschulschließung, Freistellung, Ausbildungsvergütung bei Praxisschließung, Immunitätsnachweispflicht
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