Referat Zahnärztliches Personal

Optimale Aus- und Fortbildung

Aus- und Fortbildung des Praxisteams sind zentrale Aufgaben des Referats Zahnärztliches Personal sowie die zukunftsorientierte Gestaltung des Berufs der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA). Das Satzungsrecht für die Aus- und Fortbildung des zahnärztlichen Fachpersonals in Bayern wird von der BLZK geschrieben.

Das Referat Zahnärztliches Personal ist dem Geschäftsbereich Recht und Praxis der BLZK zugeordnet und für die Verwaltung, Organisation und Koordination rund um das Thema Ausbildung, Fort- und Weiterbildung sowie die Prüfungen zuständig. Das Referat ist Schnittstelle und Ansprechpartner für Prüflinge, Prüfer, Ausschüsse und ausbildende Zahnärzte.

Prüfungswesen

Die BLZK hat für die Abschlussprüfung zur/zum ZFA einen Aufgabenauswahlausschuss eingerichtet, der die schriftlichen Prüfungsfragen erstellt und die Richtlinien für die durchzuführende Prüfung herausgibt. Die BLZK legt die Termine für die Durchführung des schriftlichen und praktischen Teils der Abschlussprüfung fest. Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich bei dem jeweiligen Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) zu erfolgen. Hält der ZBV die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 BBiG).

Die Bayerische Landeszahnärztekammer nimmt als zuständige Stelle die Prüfungen zu den Fortbildungen ab und ist auch für die Organisation zuständig, was Folgendes beinhaltet:

  • Anmeldeunterlagen prüfen,
  • Zulassungsbescheide versenden,
  • Prüfungsausschüsse für ZMP, ZMV und DH koordinieren,
  • Aufgabenauswahlausschüsse ZMP – DH – ZMV betreuen,
  • Räume für schriftliche und mündliche Prüfungen buchen,
  • Prüflinge und Prüfer terminlich zusammenbringen und
  • Bescheid über bestandene oder nichtbestandene Prüfungen erstellen.

Begabtenförderung

Die Bayerische Landeszahnärztekammer wählt als zuständige Stelle – nach Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung – auch die Stipendiaten für das Stipendium Begabtenförderung berufliche Bildung aus. Das Referat Zahnärztliches Personal begleitet die Stipendiaten während der gesamten Förderdauer von drei Jahren, berät sie zu Weiterbildungen und entscheidet über Förderanträge.

Einstiegsqualifikationsmaßnahmen (EQ)

Das Referat Zahnärztliches Personal ist in die Durchführung von Maßnahmen zu Einstiegsqualifikationsmaßnahmen (EQ) junger Menschen in Zahnarztpraxen eingebunden. EQ sind Teil des Ausbildungspaktes, den Wirtschaft und Politik geschlossen haben. Gefördert werden können jugendliche Schulabgänger, die die Vorgaben des § 54a SGB III erfüllen. Ziel ist, den Jugendlichen „Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit“ (§ 1 Absatz 2 BBiG) zu vermitteln.

Die Zahnärztlichen Bezirksverbände (ZBV) sind sowohl Ansprechpartner für die jugendlichen Bewerber als auch für die Zahnarztpraxen als Arbeitgeber, die für eine sechs- oder zwölfmonatige Anstellung Zuschüsse erhalten. Die ZBV informieren, registrieren und dokumentieren die EQ-Verträge und klären, ob die EQ auf die dreijährige Ausbildung „angerechnet“ werden kann.

Weitere Informationen auf der Website der Bundesagentur für Arbeit: Einstiegsqualifizierung

Nachrichten

Bald ist es soweit!
Die erste „neue“ Abschlussprüfung steht vor der Tür

Im August 2022 ist die neue Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten in Kraft getreten. Sie gilt für alle Azubis, die seit dem 1. August 2022 ihre Ausbildung begonnen haben. Wir haben für Sie zusammengefasst, was sich mit der neuen Verordnung verändert hat.


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Das Berufsbild ZFA stets im Blick

Geschäftsbereich Zahnärztliches Personal – Know-how bei Aus- und Weiterbildung

Der Fachkräftemangel ist eines der drängendsten Probleme, das sich derzeit in den Zahnarztpraxen stellt. Junge Menschen für den Beruf ZFA zu interessieren und bei der Ausbildung zu begleiten, Zahnarztpraxen bei Personalfragen zu helfen oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise durch Fortbildungen an die Praxis zu binden – diesen Aufgaben stellt sich der Geschäftsbereich Zahnärztliches Personal (GB ZÄP) der BLZK. Doch darüber hinaus kümmert er sich um viele weitere Anliegen.

Anlaufstelle für ZFA, Zahnärzte und ZBV

Der primäre Fokus des GB ZÄP liegt auf der Aus- und Fortbildung der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA). Die Mitarbeiterinnen der BLZK arbeiten in Sachen ZFA-Ausbildung eng mit den Zahnärztlichen Bezirksverbänden (ZBV) zusammen.

Der Geschäftsbereich ZÄP

  • unterstützt bei Fragen zum Ausbildungs- sowie zum Arbeitsrecht.
  • ist Ansprechpartner für ZBVe, Auszubildende, Zahnärzte und Zahnärztinnen.
  • koordiniert Verwaltungs- und Organisationsprozesse der Abschlussprüfungen.
  • führt die Fortbildungsprüfungen für ZMV, ZMP und DH durch.

Für die Abschlussprüfung zur/zum ZFA hat die BLZK einen Aufgabenerstellungsausschuss eingerichtet, der die schriftlichen Prüfungsfragen erarbeitet. Die Mitarbeiterinnen des GB ZÄP organisieren und begleiten hier jede Sitzung. Zudem legt die BLZK die Termine für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung fest und beruft nach Unterstützung durch die ZBV die Prüfungsausschüsse. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 63 Prüfungsausschüsse für ZFA-Abschlussprüfungen sowie 15 für ZMP-, ZMV- und DH-Fortbildungsprüfungen für die neue Amtsperiode berufen, hinzu kommen die jeweiligen Aufgabenerstellungsausschüsse.

Neben diesen praktischen Aufgaben ist die Weiterentwicklung des Berufs der ZFA ein wichtiger Aspekt: Die BLZK ist für die rechtlichen Grundlagen der Aus- und Fortbildung des zahnärztlichen Fachpersonals in Bayern zuständig. Die Möglichkeiten des Wiedereinstiegs und Quereinstiegs stehen ebenfalls regelmäßig auf der Agenda. Vor dem Hintergrund der angespannten Fachkräftesituation ist ein Intensivkurs für Quereinsteiger geplant, der Berufsfremden Basiswissen vermitteln soll.

Taskforce zur neuen Ausbildungsverordnung

Die ZFA-Ausbildung wurde durch die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum/zur ZFA und die ZFA Prüfungsordnung verschiedenen Neuerungen unterzogen. Diese hat in der Verwaltung, den Ausbildungspraxen und den Berufsschulen Anpassungsbedarfe und neue Fragestellungen mit sich gebracht. Die BLZK hat deshalb eine Arbeitsgruppe GAP (Gestreckte Abschlussprüfung) eingerichtet, in der die beiden Referentinnen Dr. Brunhilde Drew und Dr. Dorothea Schmidt, Lehrkräfte sowie Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit tatkräftiger Unterstützung des Geschäftsbereichs an der Klärung der Fragestellungen zu den neuen Prüfungen arbeiten.

Die Organisation und thematische Vorbereitung für die Berufsbildungsausschusssitzungen gehören ebenfalls zu den Aufgaben des GB ZÄP. Dieser Ausschuss ist bei vielen Fragen im Bereich Aus- und Fortbildung von ZFA involviert. Er setzt sich aus je sechs Vertretern der Arbeitnehmer, der Arbeitgeber und der Berufsschullehrer zusammen.

Ausbildungsverträge leichter abschließen mit dem Konfigurator

Um die Ausbildungspraxen beim Vertragsabschluss zu unterstützen, wurde im letzten Jahr das Projekt Ausbildungsvertragskonfigurator entwickelt. Es soll den Ausbildungspraxen und den ZBV bei der Erfassung und Eintragung der Ausbildungsverträge ins Verzeichnis für Berufsausbildungsverhältnisse eine Erleichterung bieten. Das Online-Tool ist seit Anfang 2024 verfügbar. Als nächster Schritt steht die Digitalisierung der Ausbildungsnachweise an.

Flyer, Plakate, Infomaterial werden laufend aktualisiert

Der GB ZÄP engagiert sich zudem in der Öffentlichkeitsarbeit, um das Berufsbild der ZFA zu stärken. Dr. Brunhilde Drew und Dr. Dorothea Schmidt, die als Referentinnen Zahnärztliches Personal seit 2023 im Amt sind, haben die Initiative ergriffen und gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen der BLZK weitere neue Werbemittel entwickelt. So werden zum Beispiel unter „#PraktikumZFA – Auf den Zahn gefühlt“ im BLZK-Shop Materialien kostenfrei zur Verfügung gestellt, die junge Menschen über berufsorientierende Praktika für den Beruf ZFA neugierig machen sollen. Gleichzeitig erhalten Zahnarztpraxen Informationen zu organisatorischen und rechtlichen Aspekten des Praktikums.

Nach der Ausbildung ist vor der Fortbildung

Der Bereich Fortbildung bildet einen weiteren Schwerpunkt des GB ZÄP. In Zusammenarbeit mit den Referentinnen und der Rechtsabteilung werden die nötigen Inhalte und Rahmenbedingungen erarbeitet. Die BLZK bietet selbst keine Aufstiegsfortbildungen an. Kurse, die zur Prüfung vor der BLZK führen, können bei etablierten Anbietern in Bayern absolviert werden. Diese basieren auf den Fortbildungsordnungen der BLZK und können bei den Kursanbietern für ZMP, DH und ZMV abgeschlossen werden.

Zudem gibt es die Möglichkeit, die Anpassungsfortbildungen

  • Prophylaxe-Basiskurs,
  • Prothetische Assistenz
  • und Kieferorthopädische Assistenz

zu absolvieren.

Die Durchführung der Prüfungen zu ZMP, DH und ZMV liegt im Aufgabenbereich des GB ZÄP. Im Vorfeld werden zweimal jährlich die Teilnehmenden erfasst und die Zulassungsvoraussetzungen geprüft. Die Mitarbeiterinnen des GB betreuen die Aufgabenerstellungsausschüsse und organisieren die notwendigen Sitzungen. Dabei werden zweimal jährlich in mindestens drei Sitzungen neue Prüfungsfragen für die jeweilige Fortbildungsprüfung erstellt.

Eine weitere Aufgabe ist die Einteilung von Prüferinnen und Prüfern für die rund 30 Prüfungstage pro Jahr. Die Mitarbeiterinnen des GB ZÄP helfen zudem bei der Prüfungsaufsicht, erstellen Bescheide und Prüfungszeugnisse. Zusammen mit den Kollegen der Öffentlichkeitsarbeit organisieren sie die feierliche Vergabe der Abschluss- und Meisterpreisurkunden.

Förderung dank Meisterbonus und Aufstiegs-BAföG

Nach erfolgreichem Abschluss der Aufstiegsfortbildung haben die Absolventen die Möglichkeit, beim GB ZÄP den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung zu beantragen. Der Antrag wird gemäß den Vergaberichtlinien geprüft und nach Eingang der Mittel vom Ministerium durch die BLZK ausbezahlt. Außerdem können Teilnehmende an Aufstiegsfortbildungen mit dem Aufstiegs-BAföG (AFBG) eine staatliche Förderung beantragen. Dies wird zum Teil vom GB ZÄP bearbeitet.

Bei Fragen rund um das zahnärztliche Personal haben die Mitarbeiterinnen des Geschäftsbereich ZÄP stets ein offenes Ohr. Sie fungieren als Vermittler zwischen allen Beteiligten in Aus- und Fortbildung – für Interessierte, Auszubildende, ZFA und für Zahnärztinnen und Zahnärzte gleichermaßen.


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Stellenmarkt auf blzk.de jetzt mit Praktikumsbörse

Wussten Sie schon, dass der kostenfreie Stellenmarkt für Praxispersonal und Zahnärzte in Bayern Zuwachs bekommen hat? Er enthält nun die Rubrik „Praktikum ZFA“. Unter jobs.blzk.de kommen Praxen und potenzielle Praktikanten in ganz Bayern zusammen.

Ihre Zahnarztpraxis sucht Praktikanten?

In nur 3 Schritten können Sie bequem Ihre Anzeige aufgeben unter

https://jobs.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_jo_stellenanzeigen_aufgeben.html

Bitte unter Schritt 1 die Option „Stellenangebot (Sie haben eine offene Stelle anzubieten)“ aktivieren und dann die weiteren Felder ausfüllen.

Oder Sie schauen bei den „Stellengesuchen“ nach Interessentinnen und Interessenten.

Sie möchten ein Praktikum in einer Zahnarztpraxis machen?

Klicken Sie einfach auf „Stellenangebote“ und dann in der Rubrik „Praxispersonal“ auf „Praktikum ZFA“ (2. von oben).

Oder, noch besser: Werden Sie selbst aktiv und schalten Sie kostenfrei Ihre eigene Anzeige. Dafür gehen Sie auf „Stellenanzeige aufgeben“. Dann unter Schritt 1 „Stellengesuch (Sie suchen eine Stelle)“ und bei Beruf „Praktikum ZFA“ auswählen. Nun fehlen nur noch wenige Angaben, bis Ihr Gesuch für ein Praktikum fertig ist.


Schritt für Schritt: So schalten Sie eine Anzeige im Stellenmarkt der bayerischen Zahnärzte

  1. Auf jobs.blzk.de über den Reiter „Stellenanzeige aufgeben“ das Formular in drei Schritten ausfüllen. Bei Schritt 1 unter Beruf „Praktikum ZFA“ auswählen. Anschließend auf Absenden klicken.
  2. Mit der daraufhin erhaltenen Aktivierungs-E-Mail die Anzeige ansehen, bearbeiten, aktivieren oder löschen.
  3. Redaktionelle Überprüfung und Freigabe durch die Online-Redaktion, bei der die Anzeige nach der Aktivierung eingeht.
  4. Die Stellenanzeige erscheint fünf Wochen lang und wird danach automatisch gelöscht.


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ZFA-Praktikum: Volle Kraft voraus

Neue Werbemittel sind Teil der Ausbildungsinitiative der BLZK

Willkommen im Team! So begrüßten viele Zahnarztpraxen am 1. September ihre neuen Auszubildenden zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten. Gleichzeitig klaffen in Zahnarztpraxen jedoch empfindliche Lücken: Der Fachkräftemangel ist auch beim Nachwuchs ständig präsent. Was tut die Bayerische Landeszahnärztekammer, um die Praxen zu unterstützen?

Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte seien für die Versorgung der Patientinnen und Patienten unverzichtbar. Mit diesen Worten würdigte der Bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege, Klaus Holetschek, das Engagement dieser Berufsgruppe bei einem Staatsempfang im Juli in München.

Nicht nur die Landespolitik nimmt die Stärkung medizinischer Assistenzberufe gezielt ins Visier. Auch die BLZK ist aktiv: „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, die Arbeits- und Rahmenbedingungen so attraktiv wie möglich zu gestalten und noch mehr junge Menschen für diesen spannenden Beruf zu begeistern“, berichten Dr. Brunhilde Drew und Dr. Dorothea Schmidt, die beiden Referentinnen Zahnärztliches Personal der BLZK. Kommunikation ist der Schlüssel Dabei spielt Kommunikation eine wichtige Rolle.


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Ausbildungsinitiative „Fit for Work“: Eine Chance für jedes Talent

Staatliche Initiative fördert die Ausbildung benachteiligter junger Menschen

Auch in diesem Jahr hat das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales wieder ein Förderprogramm für neue Ausbildungsplätze aufgelegt. Mit Geldern aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) werden unter bestimmten Voraussetzungen Unternehmen gefördert, die neue Ausbildungsverhältnisse abschließen. Danach kann bis zu 22 Monate lang ein Zuschuss zur Ausbildungsvergütung von monatlich 260 Euro erfolgen, also insgesamt maximal 5.720 Euro. Dieses Jahr setzt die Bayerische Staatsregierung ihren Schwerpunkt mit der Ausbildungsinitiative „Fit for Work – Chance Ausbildung“ auf die Förderung besonders benachteiligter junger Menschen.

Ausgleich für den höheren Aufwand

Die Ausbildung von sogenannten benachteiligten jungen Menschen oder die Durchführung von Teilzeitausbildungen bedeutet für das auszubildende Unternehmen oft einen erhöhten Aufwand. Dies soll durch die Förderung zumindest teilweise ausgeglichen werden.

Förderfähig ist die Ausbildung von Menschen, die bei Beginn des Ausbildungsverhältnisses jünger als 25 Jahre sind und die einem besonderen Wettbewerb unterliegen beziehungsweise Schwierigkeiten haben, einen Ausbildungsplatz zu erhalten.

Das heißt:

  • Junge Menschen, die im Kalenderjahr ihres Schulaustritts (höchster zulässiger Abschluss ist ein qualifizierender Mittelschulabschluss) eine berufliche Ausbildung beginnen und den Ausbildungsvertrag frühestens am 1. August und spätestens am 31. Dezember dieses Jahres abschließen.
  • Junge Menschen, die zuletzt eine Praxisklasse oder Berufsorientierungsklasse einer bayerischen Mittelschule besucht haben.
  • Junge Menschen, die eine allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule ohne Abschluss verlassen.
  • Junge Menschen, die bereits im Kalenderjahr vor Beginn der Ausbildung oder früher eine allgemeinbildende Schule oder eine Wirtschaftsschule verlassen haben („Altbewerber“) oder den Ausbildungsbetrieb (z.B. wegen Insolvenz) wechseln (höchster zulässiger Abschluss ist ein qualifizierender Mittelschulabschluss).
  • Junge Menschen, die eine Berufsintegrationsklasse (BIK, BIK/V), eine Deutschklasse an Berufsschulen (DKBS), ein Berufsintegrationsjahr (BIJ), ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) oder eine Klasse für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz (JoA-Klasse) besuchen oder besucht haben.
  • Junge Menschen, die eine berufliche Ausbildung in einem Teilzeitausbildungsverhältnis nach den Vorschriften des BBiG oder der HwO machen, außer es wird zeitgleich zur Teilzeitausbildung ein Studium absolviert oder eine Bildungseinrichtung besucht, die zu einem höherwertigen Bildungsabschluss führt.
  • Junge Menschen, die für die erfolgreiche Durchführung der Ausbildung auf das Instrument der Assistierten Ausbildung (AsA) nach den Vorschriften des SGB III angewiesen sind, wenn die AsA-Leistung spätestens neun Monate nach Beginn der Ausbildung vereinbart wurde.

Erfahrungsgemäß werden häufig Ausbildungsverhältnisse mit jungen Menschen abgeschlossen, die die genannten Kriterien erfüllen. Es ist daher empfehlenswert, sich um eine Förderung zu bemühen. Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Beginn der Ausbildung gestellt sein. Um eine Förderung des Bayerischen Staatsministeriums zu erhalten, muss die Ausbildung in Bayern stattfinden.

Nähere Informationen unter:

stmas.bayern.de/berufsbildung/fitforwork


Vollständiger Artikel aus dem BZBplus

Artikel aus dem BZBplus 9/2023 als PDF lesen (572 KB)


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Neues Ausbildungsjahr für ZFA 2023 – Verträge rechtzeitig abschließen

Zum 1. September 2023 beginnt das neue Ausbildungsjahr für Auszubildende in der Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten.

Damit es zu keinen Verschiebungen bei der Teilnahme an der Abschlussprüfung wegen zu spätem Beginn der Ausbildung kommt, beachten Sie bitte Folgendes:

Schließen Sie Ihren Ausbildungsvertrag mit Ihrer/Ihrem Auszubildenden rechtzeitig mit einem Datum des Ausbildungsbeginns im September ab und reichen Sie die Verträge bis spätestens Ende September 2023 bei Ihrem zuständigen Zahnärztlichen Bezirksverband zur Eintragung ein.


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Ausbildung ZFA – Der Beruf für Deine Talente

Ausbildung ZFA – Der Beruf für Deine Talente

Download Flyer (PDF 650 KB)

Fortbildung ZFA –
Der Weg zu mehr Verantwortung

Fortbildung ZFA – <br>Der Weg zu mehr Verantwortung

Download Flyer (PDF 497 KB)

Kontakt

Schwerpunkt Ausbildung
Dr. Brunhilde Drew
Tel.: 089 230211-332
Fax: 089 230211-333

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Schwerpunkt Fortbildung
Dr. Dorothea Schmidt
Tel.: 089 230211-330/-334
Fax: 089 230211-331/-335

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ZFA – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Die zentrale Stelle zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten ist die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.

Auf der Website finden Sie Informationen, Ansprechpartner und den Antrag zur Anerkennung.

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