Referat Zahnärztliches Personal

Optimale Aus- und Fortbildung

Aus- und Fortbildung des Praxisteams sind zentrale Aufgaben des Referats Zahnärztliches Personal sowie die zukunftsorientierte Gestaltung des Berufs der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA). Das Satzungsrecht für die Aus- und Fortbildung des zahnärztlichen Fachpersonals in Bayern wird von der BLZK geschrieben.

Das Referat Zahnärztliches Personal ist dem Geschäftsbereich Recht und Praxis der BLZK zugeordnet und für die Verwaltung, Organisation und Koordination rund um das Thema Ausbildung, Fort- und Weiterbildung sowie die Prüfungen zuständig. Das Referat ist Schnittstelle und Ansprechpartner für Prüflinge, Prüfer, Ausschüsse und ausbildende Zahnärzte.

Prüfungswesen

Die BLZK hat für die Abschlussprüfung zur/zum ZFA einen Aufgabenauswahlausschuss eingerichtet, der die schriftlichen Prüfungsfragen erstellt und die Richtlinien für die durchzuführende Prüfung herausgibt. Die BLZK legt die Termine für die Durchführung des schriftlichen und praktischen Teils der Abschlussprüfung fest. Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich bei dem jeweiligen Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) zu erfolgen. Hält der ZBV die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 BBiG).

Die Bayerische Landeszahnärztekammer nimmt als zuständige Stelle die Prüfungen zu den Fortbildungen ab und ist auch für die Organisation zuständig, was Folgendes beinhaltet:

  • Anmeldeunterlagen prüfen,
  • Zulassungsbescheide versenden,
  • Prüfungsausschüsse für ZMP, ZMV und DH koordinieren,
  • Aufgabenauswahlausschüsse ZMP – DH – ZMV betreuen,
  • Räume für schriftliche und mündliche Prüfungen buchen,
  • Prüflinge und Prüfer terminlich zusammenbringen und
  • Bescheid über bestandene oder nichtbestandene Prüfungen erstellen.

Begabtenförderung

Die Bayerische Landeszahnärztekammer wählt als zuständige Stelle – nach Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung – auch die Stipendiaten für das Stipendium Begabtenförderung berufliche Bildung aus. Das Referat Zahnärztliches Personal begleitet die Stipendiaten während der gesamten Förderdauer von drei Jahren, berät sie zu Weiterbildungen und entscheidet über Förderanträge.

Einstiegsqualifikationsmaßnahmen (EQ)

Das Referat Zahnärztliches Personal ist in die Durchführung von Maßnahmen zu Einstiegsqualifikationsmaßnahmen (EQ) junger Menschen in Zahnarztpraxen eingebunden. EQ sind Teil des Ausbildungspaktes, den Wirtschaft und Politik geschlossen haben. Gefördert werden können jugendliche Schulabgänger, die die Vorgaben des § 54a SGB III erfüllen. Ziel ist, den Jugendlichen „Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit“ (§ 1 Absatz 2 BBiG) zu vermitteln.

Die Zahnärztlichen Bezirksverbände (ZBV) sind sowohl Ansprechpartner für die jugendlichen Bewerber als auch für die Zahnarztpraxen als Arbeitgeber, die für eine sechs- oder zwölfmonatige Anstellung Zuschüsse erhalten. Die ZBV informieren, registrieren und dokumentieren die EQ-Verträge und klären, ob die EQ auf die dreijährige Ausbildung „angerechnet“ werden kann.

Weitere Informationen auf der Website der Bundesagentur für Arbeit: Einstiegsqualifizierung

Nachrichten

Neuer Imagefilm zum Berufsbild ZFA

BLZK setzt sich ein für die Gewinnung von Auszubildenden

Der Fachkräftemangel ist ein zentrales Problem in der Gesundheitsbranche, der auch vor Zahnarztpraxen keinen Halt macht. Um junge Menschen anzusprechen und für den Beruf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) zu interessieren, stellt die Bayerische Landeszahnärztekammer eine Vielzahl von Medien bereit, die über den Beruf informieren: Neu im Portfolio: der Imagefilm „Sei wie wir – werde ZFA“.

„Vielfalt gehört zu unserem Alltag“

Der Kurzfilm macht auf den Ausbildungsberuf und das Berufsbild der ZFA aufmerksam und richtet sich an Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Schulabgängerinnen und Schulabgänger. In einem coolen Setting zeigen fünf „ZFA Backstage Bosse“, wie professionell sie arbeiten. Und erzählen, auf was es in ihrem Beruf ankommt: „Wir bewahren unsere Instrumente sicher auf. Keine Fingerabdrücke. Alles steril." – „Wir sind mit moderner Technik sicher vertraut. Und arbeiten nie alleine.“ – „Wir besitzen Organisationstalent, sind Fotografen, Psychologen und Künstler. In unserem Beruf gehört solche Vielfalt zum Alltag.“

Das neue Video spricht die verschiedenen Facetten des Ausbildungsberufs an und will Lust auf den Beruf ZFA machen, der alles andere als langweilig ist. „Sei wie wir – werde ZFA“ entstand unter Federführung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZKBW), wurde von der BLZK adaptiert und kann nun auch in Bayern für die Gewinnung von Auszubildenden eingesetzt werden.

Den neuen Film finden Sie unter

blzk.de/zfa-film


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Fortbildungen für das zahnärztliche Personal

BLZK gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ist die Ausbildung zur ZFA abgeschlossen, stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Zahnarztpraxis verschiedene Wege offen. Eine Aufstiegsfortbildung eröffnet neue Perspektiven und die Fortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenz (ZMV), Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenz (ZMP) oder im Anschluss zur Dentalhygienikerin bzw. zum Dentalhygieniker (DH) ermöglicht den nächsten Karriereschritt. Um an einer Fortbildung teilzunehmen, muss man allerdings zwingend mindestens ein Jahr Berufserfahrung vorweisen.

Rund um das Thema Fortbildungen hat das Referat Zahnärztliches Personal der BLZK Informationen als FAQ zusammengestellt. Hier einige der häufigsten Fragen:

Kann ich bei der BLZK eine Aufstiegsfortbildung buchen?

Bei der BLZK werden zwar die Abschlussprüfungen zu den jeweiligen Aufstiegsfortbildungen abgelegt, die BLZK bietet jedoch selbst keine Aufstiegsfortbildungen an. Die Lehrgänge, die zur Prüfung vor der BLZK führen, werden von unterschiedlichen Anbietern in Bayern durchgeführt.

Werde ich zur Aufstiegsfortbildung auch zugelassen, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind?

Das geht leider nicht. Für die Zulassung zu den verschiedenen Aufstiegsfortbildungen gibt es verbindliche Rechtsvorschriften, von denen nicht abgewichen werden darf. Die „Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung“ der jeweiligen Aufstiegsfortbildungen finden Sie hier.

Die Aufstiegsfortbildung ist abgeschlossen. Unter welchen Voraussetzungen kann ich einen Meisterbonus erhalten?

Der Meisterbonus wird derzeit für die erfolgreiche Abschlussprüfung zur oder zum ZMP, DH und ZMV gewährt. Hierfür müssen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen. Für die Anmeldung zur Abschluss- oder zu einer Fortbildungsprüfung werden amtlich beglaubigte Kopien benötigt.

Wo erhalte ich solche Kopien?

Amtlich beglaubigte Kopien einer Urkunde werden bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen oder von Landratsämtern ausgestellt. Hierzu muss die jeweilige Urkunde im Original vorgelegt werden.

Kann ich mit einer abgeschlossenen Aufstiegsfortbildung von der BLZK auch studieren?

Die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung ist nicht automatisch gleichzusetzen mit dem Abitur. Absolventen erlangen damit jedoch eine Hochschulzugangsberechtigung und können an Zulassungsverfahren der bayerischen Hochschulen teilnehmen. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

www.weiter-studieren-in-bayern.de

Wie erhalte ich eine Zweitschrift meines Prüfungszeugnisses für die Aufstiegsfortbildung?

Das Referat Zahnärztliches Personal der BLZK kann eine Zweitschrift des Prüfungszeugnisses ausstellen. Sie wird am besten schriftlich per Mail angefordert. Wichtig dabei sind die Angaben, wann und wo die Prüfung abgelegt wurde, der vollständige (gegebenenfalls damalige) Name sowie Geburtsdatum und -ort.

Da die BLZK die Prüfungsunterlagen nur für die Dauer von zehn Jahren aufbewahren muss, ist eine Abschrift zu einem späteren Zeitpunkt in der Regel schwierig. Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig.


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Was tun, wenn das Zeugnis weg ist?

Ist die Prüfung erst einmal bestanden, werden Zeugnisse und Urkunden schnell beiseitegelegt. In den Fokus kommen die Unterlagen meist erst wieder bei einem Jobwechsel. Alles bestens, wenn man dann nur zum Ordner greifen muss ...

Zeugnisse oder Urkunden: Ersatz beantragen

Lassen sich Zeugnis oder Urkunden nicht auffinden, kann ein Ersatz ausgestellt werden.

Aber Achtung: BLZK und ZBV müssen die Unterlagen nur für die Dauer von 10 Jahren aufbewahren. Danach können meist keine weiteren Abschriften mehr erstellt werden.

Deshalb bitte schnell bei der entsprechenden Stelle melden, falls solche Unterlagen beispielsweise bei einem Umzug verloren gehen.

Den richtigen Ansprechpartner finden

Für ZFA-Abschlüsse ist dies der jeweilige ZBV und für die Abschlüsse der Aufstiegsfortbildungen zur ZMP, DH und ZMV hilft das Referat Zahnärztliches Personal der BLZK gerne weiter.


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BIBB-Online-Veranstaltungsreihe zur Implementation und Umsetzung der ZahnmedAusbV

Jetzt zu Teil 2 am 23. März anmelden

Zum 1. August 2022 trat die modernisierte Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV) in Kraft. Eine Informationsreihe des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), durchgeführt in Zusammenarbeit mit Fachexpertinnen und Fachexperten aus Praxis und Berufsschule, möchte die Einführung dieser neuen Ausbildungsordnung unterstützen.

Am 1. September 2022 fand die erste Veranstaltung mit Blick auf die neuen Ausbildungsinhalte statt.

Der zweite Teil folgt nun am 23. März 2023 von 19.00 Uhr bis ca. 21.00 Uhr als Videokonferenz über WebEx.

  • Thema: Die Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1: Sie fragen – wir antworten
  • Fortbildungspunkte: 3

Anmeldung

Die Anmeldung zur zweiten Veranstaltung erfolgt per E-Mail an: zfa@bibb.de

Programm und weitere Informationen

Hier finden Sie Informationen zum Programm, zur Anmeldung und einen Ausblick auf weitere Veranstaltungen:

Online-Veranstaltungsreihe Teil 2: Die Gestreckte Abschlussprüfung Teil 1, Sie fragen – wir antworten – Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)


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Was ist neu bei der Abschlussprüfung?

Änderungen in der Ausbildungsverordnung für ZFA

Die ersten Prüfungen nach der neuen Ausbildungsverordnung finden zwar erst 2024 statt, aber bereits mit dem Beginn der Ausbildung startet die Vorbereitung auf einen erfolgreichen Abschluss. Deshalb ist es für angehende ZFA wichtig, sich rechtzeitig über die Modalitäten der Prüfung zu informieren.

Abschlussprüfung künftig in zwei Teilen

Im August letzten Jahres ist die neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZahnmedAusbV) in Kraft getreten. Sie gilt für alle Azubis, die seit dem 1. August 2022 ihre Ausbildung begonnen haben. Darin ist festgelegt, dass die Abschlussprüfung künftig in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen stattfindet (sogenannte „gestreckte“ Abschlussprüfung). Es gibt also keine Zwischenprüfung mehr, sondern eine Abschlussprüfung aus zwei getrennt bewerteten Teilen.

Teil 1 soll im vierten Ausbildungshalbjahr (spätestens am Ende des 2. Ausbildungsjahres) absolviert werden, Teil 2 am Ende der Berufsausbildung. Die beiden Teile werden im Gesamtergebnis der Abschlussprüfung unterschiedlich stark gewichtet, wie die nachfolgende Tabelle zeigt.

Nachdem Teil 1 abgelegt wurde, werden die Teilnehmenden schriftlich über das Ergebnis der ersten Prüfungsleistungen informiert.


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Heute schon gelacht?

So nutzen Sie die Kraft des Lachens

Wir kringeln uns vor Lachen, schütten uns aus oder lachen Tränen. Manchmal bekommen wir einen richtigen Muskelkater davon. Lachen wirkt ansteckend und schweißt uns zusammen. Für unseren Körper ist es eine Wohltat und teils auch Schwerarbeit. Klaus Welzenbach, Buchautor und Management-Trainer, hat überraschende Fakten rund ums Lachen zusammengetragen, die einfach nur gute Laune machen.

Lachen ist gesund und deshalb wichtig:

  • Mit 100 Kilometern pro Stunde schießt die Luft beim Lachen durch die Lunge und bringt dabei die Stimmbänder zum Schwingen.
  • 50 Kilokalorien verbrennt echtes und herzhaftes Lachen in nur zehn Minuten.
  • Drei- bis viermal mehr Sauerstoff als sonst wird beim Lachen von der Lunge verarbeitet.
  • Menschen mit Lachfalten neben den Augen werden als intelligenter und attraktiver beurteilt.
  • Unser Herz schlägt schneller, wenn wir lachen. Die Sauerstoffversorgung steigt, der Stoffwechsel wird angeregt. Wenn wir fertig gelacht haben, werden Stresshormone wie Cortisol und Adrenalin abgebaut, und das Glückshormon Endorphin wird ausgeschüttet. Wir fühlen uns erschöpft, aber entspannt und glücklich.
  • 20 Sekunden Gelächter regen das Herz-Kreislauf-System so sehr an wie drei Minuten schnelles Rudern.
  • Die Blutgefäße werden beim Lachen erweitert. Es fördert damit die Durchblutung und senkt den Blutdruck.
  • Das Herzinfarktrisiko ist bei Menschen, die häufig lachen, um 50 Prozent niedriger.
  • Die Verdauung wird durchs Lachen angeregt.
  • Schlaflosigkeit und Kopfschmerzen werden durch Lachen gelindert.
  • 1 Minute Lachen ist so erfrischend wie 45 Minuten Entspannungstraining
  • Das Schmerzempfinden wird bei herzhaftem Lachen um bis zu 30 Prozent gesenkt.

Übrigens: Jeden ersten Sonntag im Mai ist Weltlachtag. Falls Sie schon einmal üben möchten: Warum können Geister so schlecht lügen? Weil sie so leicht zu durchschauen sind.

Also, was tun Sie für Ihr tägliches Lächeln?


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Ausbildung ZFA – Der Beruf für Deine Talente

Ausbildung ZFA – Der Beruf für Deine Talente

Download Flyer (PDF 650 KB)

Fortbildung ZFA –
Der Weg zu mehr Verantwortung

Fortbildung ZFA – <br>Der Weg zu mehr Verantwortung

Download Flyer (PDF 497 KB)

Kontakt

Schwerpunkt Ausbildung
Dr. Brunhilde Drew
Tel.: 089 230211-332
Fax: 089 230211-333

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Schwerpunkt Fortbildung
Dr. Dorothea Schmidt
Tel.: 089 230211-330/-334
Fax: 089 230211-331/-335

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ZFA – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Die zentrale Stelle zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten ist die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.

Auf der Website finden Sie Informationen, Ansprechpartner und den Antrag zur Anerkennung.

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