Referat Zahnärztliches Personal

Optimale Aus- und Fortbildung

Aus- und Fortbildung des Praxisteams sind zentrale Aufgaben des Referats Zahnärztliches Personal sowie die zukunftsorientierte Gestaltung des Berufs der Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA). Das Satzungsrecht für die Aus- und Fortbildung des zahnärztlichen Fachpersonals in Bayern wird von der BLZK geschrieben.

Das Referat Zahnärztliches Personal ist dem Geschäftsbereich Recht und Praxis der BLZK zugeordnet und für die Verwaltung, Organisation und Koordination rund um das Thema Ausbildung, Fort- und Weiterbildung sowie die Prüfungen zuständig. Das Referat ist Schnittstelle und Ansprechpartner für Prüflinge, Prüfer, Ausschüsse und ausbildende Zahnärzte.

Prüfungswesen

Die BLZK hat für die Abschlussprüfung zur/zum ZFA einen Aufgabenauswahlausschuss eingerichtet, der die schriftlichen Prüfungsfragen erstellt und die Richtlinien für die durchzuführende Prüfung herausgibt. Die BLZK legt die Termine für die Durchführung des schriftlichen und praktischen Teils der Abschlussprüfung fest. Die Anmeldung zur Prüfung hat schriftlich bei dem jeweiligen Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) zu erfolgen. Hält der ZBV die Zulassungsvoraussetzungen nicht für gegeben, so entscheidet der jeweilige Prüfungsausschuss (§ 46 Abs. 1 BBiG).

Die Bayerische Landeszahnärztekammer nimmt als zuständige Stelle die Prüfungen zu den Fortbildungen ab und ist auch für die Organisation zuständig, was Folgendes beinhaltet:

  • Anmeldeunterlagen prüfen,
  • Zulassungsbescheide versenden,
  • Prüfungsausschüsse für ZMP, ZMV und DH koordinieren,
  • Aufgabenauswahlausschüsse ZMP – DH – ZMV betreuen,
  • Räume für schriftliche und mündliche Prüfungen buchen,
  • Prüflinge und Prüfer terminlich zusammenbringen und
  • Bescheid über bestandene oder nichtbestandene Prüfungen erstellen.

Begabtenförderung

Die Bayerische Landeszahnärztekammer wählt als zuständige Stelle – nach Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung – auch die Stipendiaten für das Stipendium Begabtenförderung berufliche Bildung aus. Das Referat Zahnärztliches Personal begleitet die Stipendiaten während der gesamten Förderdauer von drei Jahren, berät sie zu Weiterbildungen und entscheidet über Förderanträge.

Einstiegsqualifikationsmaßnahmen (EQ)

Das Referat Zahnärztliches Personal ist in die Durchführung von Maßnahmen zu Einstiegsqualifikationsmaßnahmen (EQ) junger Menschen in Zahnarztpraxen eingebunden. EQ sind Teil des Ausbildungspaktes, den Wirtschaft und Politik geschlossen haben. Gefördert werden können jugendliche Schulabgänger, die die Vorgaben des § 54a SGB III erfüllen. Ziel ist, den Jugendlichen „Grundlagen für den Erwerb beruflicher Handlungsfähigkeit“ (§ 1 Absatz 2 BBiG) zu vermitteln.

Die Zahnärztlichen Bezirksverbände (ZBV) sind sowohl Ansprechpartner für die jugendlichen Bewerber als auch für die Zahnarztpraxen als Arbeitgeber, die für eine sechs- oder zwölfmonatige Anstellung Zuschüsse erhalten. Die ZBV informieren, registrieren und dokumentieren die EQ-Verträge und klären, ob die EQ auf die dreijährige Ausbildung „angerechnet“ werden kann.

Weitere Informationen auf der Website der Bundesagentur für Arbeit: Einstiegsqualifizierung

Nachrichten

Praktikantinnen und Praktikanten zu Azubis machen

Der Fachkräftemangel bedroht die Zukunftsfähigkeit vieler Unternehmen, auch die unserer Praxen. Nicht nur deswegen ist die Suche nach Auszubildenden für den eigenen Bedarf unabdingbar. Ein geeignetes Mittel, um bei jungen Menschen Interesse für den Ausbildungsberuf ZFA und für Ihre Praxis zu wecken, sind Praktika. Denn es gilt: Hören, Sehen und Lesen sind das eine – praktisch etwas zu tun, ist etwas ganz anderes. Ihnen als Mitarbeitende in der Praxis kommt dabei eine besondere Rolle zu.

Praktika sind für junge Menschen wichtig

Wie Studien der letzten Jahre zeigen, genießen Praktika bei Jugendlichen einen hohen Stellenwert. Sie nutzen diese, um sich über Ausbildungsberufe und deren praktische Inhalte besser zu informieren – und dadurch berufliche Fehlentscheidungen zu verringern.

Im Praktikum können junge Menschen den Beruf in der Praxis kennenlernen und Einblicke in einen Betrieb gewinnen. Daneben entdecken sie, wo die eigenen Stärken und Schwächen liegen, und sie finden heraus, was sie beruflich machen möchten oder nicht. Durch Gespräche mit Azubis erhalten sie Informationen aus erster Hand, sie knüpfen Kontakte für die Zukunft und punkten bei Bewerbungen.

Für Sie als Mitarbeitende bieten Praktika somit eine gute Gelegenheit zu zeigen, was alles im Beruf ZFA steckt, denn zu vielen Berufen existieren bei jungen Menschen völlig falsche Vorstellungen darüber, was dort zu tun ist und welche Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten es gibt.

Ein weiterer Aspekt: Oftmals stehen Zahnarztpraxen bei der Suche nach Auszubildenden in Konkurrenz mit den Hochschulen. Noch immer denken viele Familien, dass es unbedingt ein Studium sein muss, um beruflich erfolgreich zu sein. Ein Praktikum kann dabei helfen, diese Vorurteile und Vorbehalte abzubauen. Der Einsatz lohnt sich also!

Praktikanten sind für die Zahnarztpraxis wichtig

  • Nachwuchsförderung und Fachkräftesicherung
    Durch Praktika kann eine Zahnarztpraxis frühzeitig talentierte und motivierte Nachwuchskräfte an sich binden.
  • Entlastung des Teams
    Auch wenn Praktikanten noch keine ausgebildeten Fachkräfte sind, können sie viele unterstützende Tätigkeiten übernehmen.
  • Frischer Blick und neue Impulse
    Praktikanten bringen oft eine frische Sichtweise mit. Mit ihren Fragen zu den bestehenden Abläufen können sie zur Optimierung von Arbeitsprozessen beitragen.
  • Förderung des Praxis-Images
    Eine Zahnarztpraxis, die regelmäßig Praktika anbietet, wird von außen als moderner und engagierter Ausbildungsbetrieb wahrgenommen.
  • Möglichkeit zur langfristigen Personalgewinnung
    Viele Praxen suchen nach qualifiziertem Personal. Wer Praktikanten frühzeitig integriert, kann potenzielle Mitarbeiter gezielt auf die eigenen Anforderungen vorbereiten.

Sie als Mitarbeitende sind besonders wichtig für Praktikanten

  • Einarbeitung und Wissensvermittlung
    Sie vermitteln den Praktikanten wichtige Kenntnisse und Fertigkeiten, die für den Arbeitsalltag erforderlich sind. Mit ihrem fachlichen Know-how erklären sie Zusammenhänge und beantworten Fragen.
  • Vorbildfunktion
    Praktikanten lernen durch Beobachtung und Nachahmung der erfahrenen Mitarbeiter, wie man professionell mit Patienten, Kollegen und mit Herausforderungen umgeht.
  • Integration ins Team
    Ein freundliches und unterstützendes Team sorgt dafür, dass sich Praktikanten wohlfühlen und motiviert sind, sich aktiv einzubringen.
  • Feedback und Entwicklung
    Durch konstruktives Feedback können Praktikanten ihre Stärken und Schwächen erkennen und sich gezielt weiterentwickeln.
  • Verantwortungsübertragung
    Mitarbeiter geben Praktikanten kleine, an ihre Fähigkeiten angepasste Aufgaben, sodass sie praktische Erfahrung sammeln und selbstständiger arbeiten können.
  • Netzwerk- und Zukunftsperspektiven
    Ein gutes Verhältnis zu den Mitarbeitern verbessert die Chancen, dass sich der Praktikant für die Ausbildung in der Praxis entscheidet.

Kurz gesagt: Sie als Mitarbeitende sind maßgeblich entscheidend für das Lernen, die Motivation und die mögliche berufliche Entwicklung der Praktikanten.

Zeigen Sie, was in dem Beruf steckt

Möglichst praktisch auszuprobieren, ob die Aufgaben und Tätigkeiten zu einem passen, steht für die jungen Menschen bei einem Praktikum im Mittelpunkt. Wichtig deshalb: Zeigen Sie ein ehrliches Bild des Berufes. Vermitteln Sie nicht nur die Sonnenseiten und spannendsten Aufgaben, sondern auch die vielleicht weniger attraktiven Tätigkeiten, die aber auch zum Beruf gehören.

Nach dem Praktikum ist vor der Ausbildung

Indem Sie ein Praktikum anbieten, präsentieren Sie sich als attraktiver Ausbildungsbetrieb und stellen gleichzeitig den Ausbildungsberuf ZFA vor. Gestaltet sich die Praktikumszeit für den Jugendlichen interessant und abwechslungsreich, wird er oder sie sich möglicherweise für eine Ausbildung in Ihrer Praxis entscheiden. Denken Sie deshalb daran, zwischen dem Ende des Praktikums und dem Anfang der Ausbildung in Kontakt zu bleiben.

Ein Praktikum in der Zahnarztpraxis ist eine wertvolle Erfahrung für alle, die sich für den zahnmedizinischen Bereich interessieren. Es ermöglicht nicht nur praxisnahe Einblicke in den Beruf, sondern hilft auch bei der Entscheidung, ob eine entsprechende Ausbildung die richtige Wahl ist.

Gleichzeitig ist das Anbieten von Praktika für Zahnarztpraxen eine lohnende Investition in die Zukunft. Neben der Chance, engagierte Nachwuchskräfte frühzeitig kennenzulernen und auszubilden, profitiert die Praxis durch zusätzliche Unterstützung, frische Impulse und eine positive Außenwirkung. Wer Praktikanten gezielt fördert, stärkt langfristig die eigene Praxis und trägt zur Fachkräftesicherung im Gesundheitswesen bei.

Sie als Mitarbeitende in den Praxen sind der Garant dafür, dass dies gelingen kann. Dafür gilt Ihnen unser Dank und unsere Wertschätzung. 

Vollständiger Artikel aus dem BZBplus

Artikel aus dem BZBplus 3/2025 als PDF lesen (426 KB)


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1 Jahr MissionZFA – wir feiern Geburtstag!

Die Reise geht weiter

Vor einem Jahr ging MissionZFA, der Instagram-Kanal der BLZK, an den Start. Mit Posts, Stories, Umfragen und mehr wollen wir gemeinsam mit euch die spannende Welt der oder des ZFA entdecken. Von A wie Ausbildung über P wie Praktikum bis W wie Weiterbildung.

Berufsschule? Coole Angelegenheit ...

Hinter uns liegt ein aufregendes Jahr, in dem wir viel von euch erfahren haben. Wir haben Auszubildende gefragt, was ihnen an ihrem Beruf als ZFA besonders Spaß macht, aber genauso welche Herausforderungen die Ausbildung mit sich bringt. Wir haben mit Lehrern gesprochen und uns in der Berufsschule umgesehen, haben Tipps für die Prüfung zusammengestellt und euch die Daumen gedrückt für den großen Tag.

Wir wollten wissen, weshalb Fortbildungen für euch so wichtig sind und durften euch bei der Meisterpreisverleihung begleiten. Was für ein toller Moment! Anmeldefristen hatten wir mit euch im Blick und auch, welche finanzielle Unterstützung es bei der Umsetzung eurer Vorhaben gibt.

Das schönste Lächeln – mit eurer Hilfe

Ihr habt uns von eurem Lieblingszahn erzählt – Schneidezahn oder doch lieber 4er und 5er? – und dass Brad Pitt und Kylie Jenner das schönste Promi-Lächeln haben. Wie abwechslungsreich und bereichernd euer Beruf sein kann, das konnten wir von euch lernen.

Unser Fazit: Wir werden auf alle Fälle weitermachen. Und wir freuen uns auf eure Unterstützung. Nehmt uns mit in eure Praxis und zeigt uns weiterhin euren Alltag als ZFA. Gemeinsam sind wir echt stark.


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Woche der Aus- und Weiterbildung 2025

Bayernweite Aktionswoche zur Berufsorientierung

Vom 26. Mai bis 1. Juni findet bayernweit die Woche der Aus- und Weiterbildung statt. Die Bayerische Staatsregierung bietet mit dieser Initiative Unternehmen oder Institutionen die Möglichkeit, sich zu präsentieren und junge Menschen bei der Orientierung und Entscheidung für eine Ausbildung oder eine Weiterbildung zu unterstützen.

Woche der Aus- und Weiterbildung 2025Die Aktionswoche will Einblicke in verschiedene Berufsgruppen geben. Im Veranstaltungskalender finden sich zahlreiche Info- und Schnupperaktionen zur Berufsorientierung und vieles mehr. Zahnarztpraxen können im Rahmen der Kampagne beispielsweise einen Tag der offenen Tür, Workshops, Q&A-Sessions oder Schnupperpraktika anbieten.

Sie haben damit die Chance, direkt mit Jugendlichen oder jungen Erwachsenen in Kontakt zu kommen, für ihre Branche sowie ihre eigene Praxis zu werben, interessante Eindrücke zur beruflichen Vielfalt von ZFA zu vermitteln und talentierten Azubi-Nachwuchs zu gewinnen. Als Arbeitgeber können sie sich zudem als engagiert, modern und sympathisch zeigen.

Zahnarztpraxen können sich vorstellen

Im Vorfeld wird die Woche der Aus- und Weiterbildung im ganzen Freistaat auf unterschiedlichen Kanälen und Social Media beworben. Zahnarztpraxen haben die Möglichkeit, ihr Angebot kostenfrei im Online-Kalender einzustellen und erreichen damit bayernweit junge Menschen, die auf der Suche nach beruflicher Orientierung sind. Die offerierte Veranstaltung muss innerhalb des Aktionszeitraumes, also in der Woche vom 26. Mai bis 1. Juni, sein und kann sowohl online als auch vor Ort stattfinden.

Die Woche der Aus- und Weiterbildung ist eine Initiative der Bayerischen Staatsregierung im Rahmen der „Allianz für starke Berufsbildung in Bayern“. Federführend sind das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Sie richtet sich an interessierte junge Menschen, Eltern, Fach- und Lehrkräfte sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Weitere Informationen und die Möglichkeit, eine eigene Veranstaltung über den Online-Kalender anzubieten, finden Sie unter

https://www.ausbildungswochen.bayern


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Das Berichtsheft heißt jetzt Ausbildungsnachweis

Worauf es beim Führen des Nachweises ankommt – für Ausbildende und Auszubildende

Mit der „Gestreckten Abschlussprüfung“ (GAP) wurden im Jahr 2022 verschiedene Neuerungen eingeführt. Eine davon betrifft den Ausbildungsnachweis, früher als Berichtsheft bekannt. Er ist ein zentrales Element der Ausbildung und weit mehr als eine bloße Formalität. Auszubildende sind insbesondere verpflichtet, einen Ausbildungsnachweis zu führen (§ 13 Nr. 7 BBiG). Er dient nicht nur der Dokumentation des Ausbildungsfortschritts, sondern auch der Vertiefung und Strukturierung der vermittelten Inhalte. Für die Auszubildenden bietet er die Möglichkeit, Erlerntes zu reflektieren und eigenständig aufzubereiten. Gleichzeitig unterstützt er die Kommunikation zwischen den Auszubildenden, den Ausbildenden und den Berufsschulen.

Der Ausbildungsnachweis besteht aus drei Teilen:

Der nachfolgende Beitrag erläutert die einzelnen Bestandteile und gibt wichtige Hinweise zur Bearbeitung. Ausbildende erfahren, wie sie ihre Auszubildenden aktiv bei der Erstellung der Nachweise unterstützen können und warum dies sowohl den Lernerfolg der Auszubildenden als auch die Qualität der Ausbildung insgesamt steigert.

Betrieblicher Ausbildungsplan

Der Ausbildungsrahmenplan ist Anlage der Ausbildungsverordnung und enthält alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die während der gesamten Ausbildungszeit in der Praxis zu vermitteln sind.

Im betrieblichen Ausbildungsplan sind diese dem zeitlichen Ablauf der Ausbildung zugeordnet. Der betriebliche Ausbildungsplan stellt den roten Faden in der praktischen Ausbildung dar, an dem sich die ausbildenden Zahnärzte und Zahnärztinnen orientieren müssen. Die vollständige Bearbeitung der darin enthaltenen Themen stellt sicher, dass alle ausbildungsrelevanten Inhalte behandelt werden und nichts vergessen wird.

Er ist gegliedert in drei Teile:

Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung müssen Auszubildende und Ausbildende bestätigen, dass alle bis zu diesem Zeitpunkt zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsrahmenplans in der Praxis bearbeitet wurden.

„Berufsbildpositionen“ sind Ausbildungsinhalte, die während der betrieblichen Ausbildung vermittelt werden müssen, um ein einheitliches Ausbildungsniveau zu gewährleisten. Die Berufsbildpositionen haben laufende Nummern und enthalten jeweils Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mit Buchstaben gekennzeichnet sind.

Die zeitliche Abfolge der Vermittlung innerhalb eines Abschnitts kann je nach Praxis angepasst werden. Wichtig ist jedoch, dass alle Inhalte aus Abschnitt A – erster Teil bis zum 18. Ausbildungsmonat (GAP Teil 1) und die Inhalte aus Abschnitt A – zweiter Teil vom 19. bis zum 36. Ausbildungsmonat (GAP Teil 2) vermittelt werden. Achtung: Der Abschnitt B des betrieblichen Ausbildungsplans enthält integrativ zu vermittelnde Berufsbildpositionen, die während der gesamten Ausbildungszeit, das heißt von Beginn an zu vermitteln sind.

Zu der Frage, was genau unter der jeweiligen Berufsbildposition zu verstehen ist, empfiehlt die BLZK die Umsetzungshilfe des Bundesinstituts für Berufsbildung ab S. 21. Alle Berufsbildpositionen sind dort konkret beschrieben.

Wochenberichte

Die Wochenberichte werden von den Auszubildenden wöchentlich während der Praxiszeit erstellt. Sie dokumentieren die ausgeführten Tätigkeiten und Aufgaben in der Praxis sowie die behandelten Themen aus dem Berufsschulunterricht. Dieser kann auch in Stichpunkten geführt werden. Den Stichpunkten oder Ausführungen werden jeweils die Nummern der Berufsbildposition und gegebenenfalls die Buchstaben der entsprechenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem betrieblichen Ausbildungsplan zugeordnet.

Durch Eintragen der Themen des Berufsschulunterrichts zeigt sich die duale Ausbildung. Die Ausbildungspraxis kennt die aktuellen Berufsschulthemen und kann diese mit den Auszubildenden zum jeweiligen Zeitpunkt am praktischen Beispiel vertiefen.

Bei dem Punkt „Unterweisungen, betriebliche Schulungen“ müssen Eintragungen vorgenommen werden, wenn sie in der Praxis durchgeführt wurden. Der Ausbildungsnachweis soll vom Ausbildenden regelmäßig durchgesehen und kontrolliert werden, um den Fortschritt der Auszubildenden sicherzustellen.

Individuelle Berichte

Die individuellen Berichte dienen der ausführlichen Beschreibung und Befassung mit einem gesonderten Thema. Die Themen werden vom Ausbildenden vorgegeben. Die Berichte können zum Beispiel der Wiederholung oder Festigung von Behandlungsabläufen, Verwaltungsvorgängen oder Aufbereitungsprozessen dienen. Ebenso können Themen oder Tätigkeiten schriftlich festgehalten werden, die in der Ausbildungspraxis nicht so häufig vorkommen, so dass auch hier eine sichere Vermittlung unterstützt wird. Es eignen sich auch Inhalte, in denen der oder die Auszubildende noch unsicher ist. Pro Ausbildungsjahr sind zusätzlich mindestens drei individuelle Berichte von den Auszubildenden zu erstellen.

Ausbildende sind verpflichtet, die Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises anzuhalten, diesen regelmäßig durchzusehen und abzuzeichnen. Das Führen des Ausbildungsnachweises erfolgt während der Praxiszeit.

Bedenken Sie stets: Ordnungsgemäß und vollständig geführt, profitieren beide Seiten vom Nachweis. Für die Auszubildenden wird sichergestellt, dass alle Inhalte vermittelt werden und sie bestmöglich auf die Abschlussprüfung vorbereitet werden.

Die Ausbildenden und die Ausbildungspraxen kommen ihren Verpflichtungen nach und erhalten mit Bestehen der Abschlussprüfung eine umfassend und gut ausgebildete Fachkraft.


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So gelingt der große Tag!

Tipps für die praktische Prüfung

Im Januar stehen für viele Auszubildende die Winterabschlussprüfung bzw. Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung (GAP) an. Die praktischen Prüfungen nehmen dabei einen wichtigen Teil ein. Hier sind einige Tipps, um diese erfolgreich zu meistern.

Beginnen Sie frühzeitig …

… mit der Vorbereitung, das heißt mit dem Lernen und Üben der praktischen Inhalte der Prüfung. Wiederholen Sie alle relevanten Themen, vor allem auch solche, in denen Sie sich noch unsicher fühlen.

Informieren Sie sich …

… über die Inhalte, Abläufe und Anforderungen der Prüfung bereits im Vorfeld. Auf der Website der BLZK finden sich neben Beispielfällen auch wichtige Hinweise, vor allem zum zeitlichen Ablauf der praktischen Prüfung der GAP, Teil 2.

Üben Sie die Prüfungssituation …

… der praktischen Prüfung rechtzeitig. Üben Sie die Abläufe in Ihrer Ausbildungspraxis, zum Beispiel zur Vorbereitung der Behandlung im Sprechzimmer oder die Nachbereitung nach der Behandlung. Ebenfalls können Sie eine Lerngruppe mit Ihren Arbeitskolleginnen und -kollegen oder Klassenkameradinnen und -kameraden bilden, um sich untereinander auszutauschen und Lerninhalte zu vertiefen. Klären Sie offene Fragen im Team oder in der Klasse.

Fragen sind bei der Prüfung erlaubt, …

… daher fragen Sie bei Unklarheiten oder Verständnisfragen nach. Sortieren Sie Ihre Gedanken, um die Arbeitsaufgabe strukturiert zu lösen. Klären Sie direkt, falls Sie etwas nicht verstanden haben.

Bewahren Sie Ruhe und einen klaren Kopf, …

… lassen Sie sich im Vorfeld nicht durch andere Prüflinge verunsichern. Jede Prüfung verläuft anders und jeder Prüfling hat eigene Stärken und Schwächen. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Stärken! Auch während der Prüfung sind kleine Pausen zum Durchatmen oder zum Nachdenken möglich, die Prüfer haben Verständnis dafür und wissen um Ihre Aufregung.

Gesund und fit in die Prüfung, …

… sorgen Sie deshalb in den Tagen vor der Prüfung für ausreichend Schlaf, damit Sie die Prüfungsaufgaben konzentriert und zielgerichtet bewältigen können.

Fazit: Mit einer guten und rechtzeitigen Vorbereitung, Ruhe und einem klaren Kopf können Sie Ihre Prüfung souverän meistern. Viel Erfolg!


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Durchstarten mit staatlicher Unterstützung

Höchstsatz für ZFA-Weiterbildungsstipendium steigt ab 1. Januar 2025 auf 9.135 Euro

Nach erfolgreicher Ausbildung weiter an der beruflichen Zukunft bauen? Für alle, die einen sehr erfolgreichen ZFA-Abschluss abgelegt haben und sich nun mit einer oder mehreren zusätzlichen Qualifizierungen weiterentwickeln möchten, gibt es gute Nachrichten. Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) wird zum 1. Januar 2025 erneut aufgestockt. Der Förderhöchstbetrag steigt im neuen Jahr von 8.700 Euro auf 9.135 Euro. In der Regel stehen den Stipendiatinnen und Stipendiaten damit 3.045 Euro jährlich für Fortbildungen zur Verfügung.

Höchstbetrag gilt für neue und aktuelle Stipendien

Mit der Anhebung wird das Weiterbildungsstipendium noch attraktiver. Der Höchstbetrag gilt für die Neuaufgenommenen ab dem 1. Januar 2025. Doch auch diejenigen, die sich bereits im Programm befinden, profitieren von der Erhöhung und bekommen künftig den neuen Förderhöchstbetrag. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) macht mit dieser Bereitstellung von finanziellen Mitteln für die berufliche Bildung deutlich, dass es weiterhin in die Zukunft junger Arbeitnehmer investieren will. Schließlich stellt der Fachkräftemangel eine der großen Herausausforderungen dar, nicht nur für Zahnarztpraxen.

Die Bayerische Landeszahnärztekammer kann die Stipendien im Rahmen bestimmter Richtlinien vergeben. Derzeit erhalten aus den letzten drei Aufnahmejahrgängen insgesamt 54 Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) Mittel aus dem Topf. Sie können damit über drei Jahre für unterschiedliche Weiterbildungsmaßnahmen Gelder bei der BLZK beantragen.

Im letzten Jahr wurden 130.000 Euro ausbezahlt

2023 standen an erster Stelle die Aufstiegsfortbildungen: Von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wurden allein 14-mal die Aufstiegsfortbildung Zahnmedizinische Verwaltungsassistenz (ZMV), 7-mal die Zahnmedizinische Prophylaxeassistenz (ZMP) und einmal die Dentalhygiene (DH) besucht. Außerdem gab es die Unterstützung für Anpassungsfortbildungen wie Kieferorthopädische Assistenz oder den Prophylaxe Basiskurs, aber auch Maßnahmen zum souveränen Umgang mit schwierigen Patienten sowie zur Implantologischen Fachassistenz wurden bewilligt.

Förderfähig sind anspruchsvolle – meist berufsbegleitende – Weiterbildungen. Das können Kurse zum Erwerb fachlicher Qualifikationen sein, aber auch einzelne Seminare für fachübergreifende Kompetenzen wie Fremdsprachen oder zur Erweiterung von Softwarekenntnissen. Alles in allem konnte die BLZK im Jahr 2023 etwa 130.000 Euro an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auszahlen.

Das sind die Voraussetzungen für ein Stipendium

Die BLZK nimmt jeweils zum 1. Januar eines Jahres 25 junge ZFA in das Förderprogramm auf. Bewerben kann sich jede und jeder mit mindestens 87 Punkten beim Gesamtergebnis auf dem ZFA-Prüfungszeugnis der BLZK. Das Stipendium richtet sich an junge Talente, die zum Aufnahmezeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Oktober des Vorjahres. Am besten also gleich loslegen und die passende Fortbildung finden!


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Ausbildung ZFA – Der Beruf für Deine Talente

Ausbildung ZFA – Der Beruf für Deine Talente

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Fortbildung ZFA –
Der Weg zu mehr Verantwortung

Fortbildung ZFA – <br>Der Weg zu mehr Verantwortung

Download Flyer (PDF 497 KB)

Kontakt

Schwerpunkt Ausbildung
Dr. Brunhilde Drew
Tel.: 089 230211-332
Fax: 089 230211-333

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Schwerpunkt Fortbildung
Dr. Dorothea Schmidt
Tel.: 089 230211-330/-334
Fax: 089 230211-331/-335

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ZFA – Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Die zentrale Stelle zur Überprüfung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen mit dem deutschen Referenzberuf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten ist die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe.

Auf der Website finden Sie Informationen, Ansprechpartner und den Antrag zur Anerkennung.

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