Referat Praxisführung und Strahlenschutz

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Hygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten – die Themen im Referat Praxisführung und Strahlenschutz betreffen jeden Praxisinhaber. Ziel des Referats ist, die bayerischen Zahnarztpraxen in der täglichen Arbeit zu unterstützen und über praxisrelevante Themen zu informieren. Breiten Raum nimmt auch die Hilfestellung zu Verordnungen und Vorschriften sowie die Beantwortung diesbezüglicher Fragen ein.

Das Referat Praxisführung und Strahlenschutz versteht sich als Knotenpunkt für die unternehmerischen Strategien der zahnärztlichen Berufsausübung und Praxisorganisation. Innovative Ideen, detailliert ausgearbeitet bis zur Anwendungsreife in der Zahnarztpraxis, werden der Zahnärzteschaft als Dienstleistung der BLZK zur Verfügung gestellt.

Das Referat betreut die bayerischen Kolleginnen und Kollegen im Laufe ihrer Berufstätigkeit insbesondere durch:

BuS-Dienst

Zahnarztpraxen, die Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, sich betriebsärztlich und sicherheitstechnisch beraten zu lassen. Um diese berufsgenossenschaftliche Anforderung durchführbar zu gestalten, hat die BLZK das Präventionsmodell (BuS-Dienst – alternative bedarfsorientierte und sicherheitstechnische Betreuung) erarbeitet.


Strahlenschutz

Röntgen ist eines der zentralen Elemente in der zahnärztlichen Diagnostik. Um hierbei die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Patienten und des Personals vor ionisierender Strahlung im Praxisalltag umzusetzen, beantwortet das Referat alle Fragen rund um den Strahlenschutz zu Gesetzen, Verordnungen und Normen.

Fachkunden

Voraussetzung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung bzw. die Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnarztpraxis ist unter anderem die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz. Fachkundebescheinigungen für die Anwendungsgebiete „Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen,
Fernröntgenaufnahmen des Schädels“, „Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektionen", „Fachkunde Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung” sowie „Digitale Volumentomographie“ können nach § 47 der Strahlenschutzverordnung im Referat Strahlenschutz beantragt werden.

Aktualisierung der Fachkunden und Kenntnisse im Strahlenschutz

Zahnärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztliches Personal sind laut Strahlenschutzverordnung verpflichtet, regelmäßig die Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz zu aktualisieren. Als zuständige Stelle für die Anerkennung zahnärztlicher Strahlenschutzkurse in Bayern, sind der BLZK alle Kurse, die im Laufe eines Kalenderjahres in Bayern stattfinden, bekannt.

Liste Strahlenschutzkurse in Bayern

Anerkennung von Strahlenschutzkursen

Die Bayerische Landeszahnärztekammer ist gemäß § 51 der Strahlenschutzverordnung in Bayern die zuständige Stelle zur Anerkennung von zahnärztlichen Strahlenschutzkursen, wie Fachkunde-, Aktualisierungs- oder Kenntniserwerbskursen.

Nachrichten

Die Umsetzung ist Teamsache

BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret, Teil 6

Wer seine Praxis nachhaltig aufstellen möchte, muss eine Vielzahl von Faktoren beachten – von der Abfallvermeidung und -entsorgung über Ressourcenschonung bis hin zur Frage der Mobilität. In den letzten Ausgaben des BZBplus haben wir im Rahmen der Serie „Nachhaltigkeit konkret“ einige Punkte näher beleuchtet und Tipps zur Realisierung umweltfreundlicher Maßnahmen zusammengestellt. Die konkreten Veränderungen stellen für Praxisinhaber dennoch eine große Aufgabe dar.

Die Mitarbeiter mit ins Boot nehmen

Wie lassen sich also die guten Vorsätze für die eigene Praxis in die Tat umsetzen? Fest steht: Nachhaltigkeit geht alle an, Praxisinhaber ebenso wie Mitarbeiter. Bei der Verwirklichung kommt deshalb der Kommunikation eine wesentliche Rolle zu. Wichtig ist dabei, dass angedachte Veränderungen stets freiwillig geschehen müssen. Sie lassen sich weder vorschreiben noch durch Belehrungen oder gar Vorwürfe erzwingen. 

Um langfristig Erfolge zu zeigen, sollte die erste Initiative von der Praxisinhaberin oder vom -inhaber ausgehen. Im nächsten Schritt gilt es, das Praxisteam mit ins Boot zu holen und ein Bewusstsein für das Thema zu schaffen. Vieles ist im Privaten längst eine Selbstverständlichkeit, wie beispielsweise das Trennen der Abfälle, am Arbeitsplatz muss es sich jedoch erst etablieren. Hier hilft es, den Punkt Nachhaltigkeit bei Teambesprechungen regelmäßig auf die Agenda zu setzen.

Manche Mitarbeiter haben sich vielleicht bereits Gedanken gemacht, was in der Praxisorganisation unter dem Gesichtspunkt der Ressourcenschonung verändert werden könnte. Werden alte Gewohnheiten bewusst hinterfragt, lassen sich einzelne Prozesse möglicherweise im Sinne eines umweltfreundlicheren Handelns neu aufsetzen. Wichtig ist, dass die Mitarbeitenden selbst mitgestalten, die Veränderungen verstehen und auch dahinterstehen. Denn sie werden die Ziele künftig umsetzen und eine Veränderung ihres Arbeitsalltags spüren. Am Anfang des Prozesses sollten daher Neuerungen stehen, die leicht umzusetzen sind. Werden erste positive Erfahrungen gemacht, motiviert dies zu weiteren Schritten.

Um dem Thema zusätzlich Nachdruck zu verleihen, kann eine Mitarbeiterin benannt werden, die sich je nach Praxisgröße im Rahmen einer festgesetzten Zeit, zum Beispiel zwei Stunden in der Woche, um das Bestell- und Abfallmanagement, die Aufklärung der Mitarbeiter, mögliche Einsparpotenziale und mehr kümmert. Sie fungiert als Ansprechpartner für Kolleginnen und Kollegen, bündelt deren Ideen und prüft beziehungsweise plant in Abstimmung mit der Praxisführung die Verwirklichung.

Über Veränderungen und Erfolge sollte regelmäßig informiert werden – wenn es gelingt, die Abfallmenge durch gezielte Mülltrennung deutlich zu reduzieren, weniger Papier verbraucht wird oder verstärkt Mehrwegbecher statt Einweggeschirr zum Einsatz kommen. Wird mittelfristig der Strom- oder Wasserverbrauch gesenkt, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eine gemeinsame Unternehmung an der Kostenreduzierung teilhaben. Das stärkt zudem das Wir-Gefühl des Praxisteams und verdeutlicht den Nutzen des Handelns.

Praxisphilosophie nach außen kommunizieren

Nimmt Nachhaltigkeit in der Zahnarztpraxis eine wichtige Rolle ein, kann dies zur Außendarstellung genutzt werden. Die entsprechende Praxisphilosophie wird durchaus registriert: Viele Patientinnen und Patienten achten auch bei medizinischen Dienstleistungen, die sie in Anspruch nehmen, zunehmend auf eine ökologische Ausrichtung. Entsprechende Maßnahmen innerhalb der Praxis motivieren zum Mitwirken, zum Beispiel kleine Schilder am Waschbecken und an Lichtschaltern als Anregung für einen sparsamen Verbrauch. Auch das Themenangebot der Zeitschriften und Broschüren im Wartezimmer spiegelt die Ausrichtung wider.

Auf der Website kann ebenfalls ein umweltfreundliches Profil geschärft werden. Patienten suchen immer häufiger im Internet nach einem neuen Arzt und nehmen es positiv wahr, wenn sie über eine nachhaltige Erreichbarkeit informiert werden, wie Fahrradabstellplätze, Ladestationen für E-Autos in der Nähe oder über die Anfahrt mit

Eine Möglichkeit zum Ausgleich des CO2-Fußabdrucks ist der Erwerb von Klimazertifikaten durch externe Anbieter. Auf der Praxiswebsite und in den Praxisräumen kann darauf hingewiesen werden, um auf das Engagement für klimafreundliche Projekte aufmerksam zu machen.

Download Artikel und Checkliste: Die Umsetzung ist Teamsache

Artikel aus dem BZBplus 3/2024 als PDF (194 KB)

Checkliste als PDF (26 KB)


mehr

Mobilität neu denken

BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret, Teil 5

Was macht eine ökologisch nachhaltige Praxisführung aus? Die meisten werden zunächst an eine papierlose Patientendokumentation, Abfalltrennung in der Praxis oder den sorgsamen Umgang mit Ressourcen wie Wasser und Strom denken. Tatsächlich gehen jedoch aktuellen wissenschaftlichen Studien zufolge fast zwei Drittel (64,5 Prozent) der CO2-Emissionen in der Zahnmedizin auf die An- und Abreise zurück – des Personals ebenso wie der Patientinnen und Patienten. Um den ökologischen Fußabdruck einer Praxis effektiv zu senken, lohnt es sich hier anzusetzen.

In der Stadt mit dem Rad, auf dem Land mit dem E-Auto

Um den Umstieg vom herkömmlichen Auto auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel zu fördern, gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten: Zuschüsse für Mitarbeiter beim Neukauf eines Fahrrads oder E-Bikes, E-Bike-Leasing, die Überlassung eines steuervergünstigten Jobtickets und mehr. Im städtischen Umfeld bieten das Fahrrad oder der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) für die Anfahrt zur Praxis meist eine gute Alternative. Untersuchungen des Umweltbundesamtes zeigen, dass bei einer Fahrstrecke von fünf Kilometern im Stadtverkehr Fahrräder sowie E-Bikes anderen Verkehrsmitteln in puncto Schnelligkeit überlegen sind. Zudem hat der Umstieg auf das Fahrrad positive Effekte auf die Gesundheit der Mitarbeitenden und zusätzliche Arbeitgeber-Leistungen steigern die Attraktivität des Unternehmens bei der Suche nach Fachkräften.

In Kleinstädten oder auf dem Land, wo meist größere Entfernungen zu bewältigen sind und der ÖPNV weniger gut ausgebaut ist, kann die eigene Anschaffung oder ein Zuschuss zu einem E-Auto für Mitarbeiter überdacht werden. Hier gibt es nach wie vor steuerliche Vergünstigungen (zum Beispiel Kfz-Steuer-Befreiung). Wird das Fahrzeug mit Ökostrom oder Energie aus der eigenen Photovoltaik-Anlage betrieben, ist dies für die Umwelt ein zusätzliches Plus.

Anreize für die Mobilität mit dem Fahrrad schafft auch die gemeinsame Teilnahme an Mitmach-Aktionen wie „Mit dem Rad zur Arbeit“ oder beim „Stadtradeln“. Das stärkt zudem das Miteinander als Praxisteam. Sichere, möglichst überdachte Fahrradabstellplätze sind wichtig, wenn Praxismitglieder dauerhaft auf das Zweirad umsteigen sollen. Ist in den Praxisräumen eine Dusche vorhanden, kann dies als weiterer Vorteil verbucht werden.

Was für das Praxisteam in Sachen Anreise gilt, ist auch für die Patientinnen und Patienten ein wichtiger Aspekt. Informationen auf der Website oder am Empfang zur Erreichbarkeit der Praxis mit dem ÖPNV, über Fahrradabstellplätze oder Ladesäulen für E-Autos in der Umgebung (häufig verbessert das auch die Parkmöglichkeiten) sollten nicht fehlen. Über ein optimiertes Terminmanagement lassen sich zusätzlich unnötige Fahrten vermeiden, indem Termine zusammengelegt werden, wo dies unter behandlungstechnischen Aspekten möglich ist, oder für absehbare Behandlungsmaßnahmen genügend Zeit eingeplant wird.

Mobiles Arbeiten ermöglichen

Weniger Fahrten lassen sich auch im Praxisalltag integrieren. Aufgaben wie beispielsweise die Abrechnung können im Homeoffice ausgeführt werden. Finden Teambesprechungen als Webmeeting statt, müssen Teilzeitkräfte nicht extra anfahren.

Bedingt durch die Corona-Pandemie wurden zahlreiche Fortbildungen digital oder hybrid angeboten – eine Maßnahme, die sich zwischenzeitlich erfreulicherweise in vielen Bereichen durchgesetzt hat. Neben dem ökologischen Effekt spart dies für das Praxisbudget Übernachtungskosten und begrenzt den Zeitverlust. Werden Reisen zu Kongressen oder Fortbildungen in Präsenz dennoch unternommen, kann die Anreise umweltfreundlich mit der Bahn geplant werden.

Materialmanagement optimieren

Allerdings müssen nicht nur Personen zur Praxis transportiert werden. Deshalb lässt sich die CO2-Bilanz auch beim Materialmanagement optimieren – und dabei Kosten sparen. Durch Sammelbestellungen von Verbrauchsmaterialien oder von Großpackungen (Achtung: Verfallsdatum im Blick behalten! Siehe BZBplus 11/2023) werden Transportwege wie auch Verpackungsmüll reduziert.

Auch die Wahl von Laboren oder Lieferanten in der Region reduziert Fahrten. Viele Produkte haben beinahe eine Weltreise bis zur Praxis hinter sich. Ebenso sollte die digitale Kommunikation im Bestellwesen eine Selbstverständlichkeit sein.

Download Artikel und Checkliste: Mobilität neu denken

Artikel aus dem BZBplus 1-2/2024 als PDF (196 KB)

Checkliste aus dem BZBplus 1-2/2024 als PDF (31 KB)


mehr

Röntgen: Neue Bestimmungen

Erleichterung bei der Erfassung von Expositionsparametern

Erfreulicherweise hat die Bundesregierung mit einer Novellierung der Strahlenschutzverordnung zum 16. Januar 2024 eine Regelung über die elektronische Erfassung von Expositionsparametern für neu angeschaffte Röntgengeräte in der Zahnarztpraxis weitestgehend zurückgenommen. Die Initiative für diese Änderung ging maßgeblich von den zahnärztlichen Selbstverwaltungsorganisationen aus.

Nach dem nunmehr neugefassten § 114 Abs. 1 Strahlenschutzverordnung müssen nach dem 1. Januar 2023 erstmals in Betrieb genommene Dentalaufnahmegeräte mit Tubus und Panoramaschichtgeräte nicht mehr über eine Funktion verfügen, die die Expositionsparameter der untersuchten Person elektronisch aufzeichnet und für die Qualitätssicherung elektronisch nutzbar macht.

Gerade für Dental-Tubus-Geräte hat sich die ursprünglich vorgesehene Regelung beim Geräteneukauf als nur schwer umsetzbar erwiesen. Die Neuregelung schafft nun eine an die Realität angepasste deutliche Erleichterung. Zu beachten ist, dass die Verpflichtung zur elektronischen Erfassung der Expositionsparameter in der Zahnarztpraxis für alle anderen als die oben genannten dentalen Geräte, z.B. DVT-Geräte, weiterhin gilt.

Als weitere Änderungen wurden in die Strahlenschutzverordnung Ausnahmeregelungen für Fälle, in denen die Originalprüfkörper der Abnahmeprüfung nicht mehr verfügbar sind (§§ 115 und 116) und eine Absenkung der Aufbewahrungsfrist für die Aufzeichnungen zur Konstanzprüfung (§ 117) von 10 Jahren auf 5 Jahre aufgenommen.


mehr

Einsparpotenzial bei Energie und Wasser erkennen

BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret, Teil 4

Eine maßgebliche Stellschraube in punkto Nachhaltigkeit ist der Energie- und Wasserverbrauch – das gilt für Praxis und privaten Haushalt gleichermaßen. An diesem Punkt anzusetzen, nützt erfreulicherweise nicht nur der Umwelt, sondern entlastet (mittelfristig) auch die Praxisfinanzen. Denn Energie und Wasser, die nicht verbraucht werden, sind am nachhaltigsten und sparen am meisten Geld.

Im ersten Schritt ist es sinnvoll, sich einen Überblick über den aktuellen Verbrauch zu verschaffen, um Potenziale zu erkennen und konkrete Sparmaßnahmen anzugehen. In der Praxis lohnt sich bei Stromfressern und alten Geräten mitunter ein Austausch. Messgeräte, die zwischen Endgerät und Steckdose geschlossen werden, geben Auskunft über den Verbrauch. Sie können häufig bei der Verbraucherzentrale ausgeliehen werden. Ein Termin mit einem Energieberater lenkt den Blick zusätzlich auf neue Aspekte und kann hilfreiche Tipps bringen.

Nutzung an die realen Erfordernisse anpassen

Wichtig für jede Praxis: die Beleuchtung. Zum einen wirkt eine helle Praxis freundlich auf die Patienten, zum anderen müssen die einzelnen Arbeitsplätze optimal ausgeleuchtet werden. Durch die Verwendung energiesparender LEDs oder von Tageslichtsensoren mit Dimm-Funktion lässt sich der Stromverbrauch reduzieren. In Räumen, die nicht ständig genutzt werden, können Bewegungsmelder den Verbrauch zusätzlich senken. Es gilt: Die Beleuchtung sollte jeweils den tatsächlichen Erfordernissen angepasst und nicht überdimensioniert sein.

Statt Elektrogeräte wie PCs dauerhaft im Standby-Modus laufen zu lassen, können diese bei Nichtnutzung standardmäßig in den Energiesparmodus abgesenkt werden. Moderne Geräte sind auch aus dem Ruhemodus heraus schnell einsatzbereit. Über Nacht oder am Wochenende die Geräte stets ausschalten – über eine Steckerleiste mit Netzschalter braucht es dazu nur einen Klick. Für Geräte mit Batteriebetrieb lohnt häufig der Umstieg auf Akkus.

Reinigungs- und Desinfektionsgeräte (RDG) wie auch Waschmaschinen haben meist ein Eco-Programm. Dieses dauert zwar länger, dennoch lohnt sich die Verwendung. Gemeinsam mit dem Team lassen sich die Abläufe möglicherweise so optimieren, dass durch die längere Laufzeit keine Störung im Praxisalltag entsteht. Geräte sollten zudem stets komplett beladen werden. Eine Waschmaschine beispielsweise benötigt den meisten Strom beim Aufheizen des Wassers. Läuft sie zweimal mit nur halber Füllung, kostet das bis zu 170 Prozent des Stroms im Gegensatz zu einer einmaligen vollen Ladung. Ganz abgesehen vom Wasserverbrauch…

Jedes Grad zählt – für die Umwelt wie im Geldbeutel

Beim Heizen ist häufig Luft nach oben in Sachen Einsparen. Werden Heizung und Heizkörper regelmäßig gewartet und entlüftet? Stehen diese frei? Allein durch das Entlüften lassen sich laut bayerischem Umweltministerium bis zu 15 Prozent der Energiekosten einsparen. Moderne digitale Thermostate können ohne großen Aufwand meist selbst montiert werden und so die Heizkosten um bis zu sechs Prozent reduzieren.

Die Raumtemperatur anzupassen hilft ebenso. In normalen Räumen wie Anmeldung, Wartebereich oder den Sozialräumen reicht moderates Heizen mit 20 °C in der Regel aus. Wichtig ist zudem das richtige Lüften. Konsequentes Querlüften zwei- bis dreimal täglich für fünf Minuten reicht im Winter aus, so die Verbraucherzentrale Bayern.

Im Sommer unterstützt die Verschattung der Fenster durch Jalousien oder Wärmeschutzfolien ein angenehmes Raumklima. Der Einsatz von stromfressenden Klimageräten kann so zumindest reduziert werden.

Auch beim Wasserverbrauch lohnt es sich genau hinzusehen. Wassersparende Armaturen oder Perlatoren reduzieren den Verbrauch, ein automatischer Wasserstopp für Spülungen und Armaturen ebenso. Oft ist kaltes statt warmes Wasser ausreichend.

Neben diesen Maßnahmen innerhalb der Praxisräume lässt sich die Energiebilanz zusätzlich mit baulichen Schritten verbessern. Ist die Immobilie im eigenen Besitz, eröffnet eine energetische Gebäudesanierung Möglichkeiten, die sich Mietern leider nicht erschließen. Dennoch kann es sich lohnen, mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen und Impulse zu geben. Für viele Maßnahmen gibt es von kommunaler wie von staatlicher Seite erhebliche Förderprogramme. Ein Solarpanel (Balkonkraftwerk) bis 600 Watt lässt sich mitunter auch für Mieter realisieren. Dafür winkt häufig eine finanzielle Unterstützung.

Nachhaltig und vollkommen unabhängig vom Vermieter ist dagegen der Umstieg auf 100 Prozent Ökostrom.

Download Artikel mit Checkliste: Energie- und Wasserverbrauch

Artikel aus dem BZBplus 12/2023 als PDF (228 KB)


mehr

Eine Frage des Materials

BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret, Teil 3

Billig in der Herstellung und praktisch in der Verwendung – Kunststoff wurde lange als Alleskönner gefeiert. Doch zunehmend rückt die Umweltbilanz bei dem Werkstoff in den Blickpunkt. Das Einwegplastik-Verbot, das 2021 für einige Produkte EU-weit verhängt wurde, hat Signalwirkung gezeigt und erfordert ein Umdenken. Verschiedene Hersteller haben bereits begonnen, ökologische Faktoren bei der Entwicklung ihrer Produkte einzubeziehen, zum Beispiel auf einen Kunststoffmix bei Verpackungen und Flaschen zu verzichten, um die Möglichkeit des Recyclings zu verbessern, oder notwendige Kunststoffverpackungen aus recyceltem Kunststoff herzustellen.

Umweltfreundliche Alternativen zu Kunststoffprodukten

Während der Behandlung in der Zahnarztpraxis fällt etliches an, das noch vor wenigen Jahren ausschließlich als kunststoffhaltiges Einwegprodukt verwendet wurde. Zwischenzeitlich achten immer mehr Praxen auf alternative Mehrwegprodukte.

Bei Mundspülbechern gibt es beispielsweise umweltfreundliche Mehrwegbecher, die ebenso hygienisch und im Reinigungsund Desinfektionsgerät (RDG) desinfizierbar sind. Die langlebigen Becher helfen, den Praxisabfall zu reduzieren. Papierbecher bieten nur bedingt eine Alternative, da sie in der Regel kunststoffbeschichtet sind, um nicht aufzuweichen. Die Beschichtungen können zwar, statt aus fossilen Brennstoffen, aus nachwachsenden Rohstoffen wie Mais oder Zuckerrohr (Polylactid, PLA) sein, dennoch sind sie nur bedingt kompostierbar – auch wenn Hersteller gerne eine problemlose Entsorgung suggerieren. Das Umweltbundesamt ist in seiner Bewertung eindeutig: Sämtliche Produkte, die Kunststoffe enthalten, sollten aus Umweltschutzgründen vorrangig dem werkstofflichen Recycling zugeführt werden, um nicht als Mikroplastik in der Umwelt zu landen (www.umweltbundesamt.de). Das gilt auch für Becher aus Polypropylen, die immerhin ohne den Zusatz gesundheitsschädlicher Weichmacher produziert werden und sich gegenüber anderen Plastikarten vergleichsweise gut recyceln lassen.

Bei den klassischen Einwegprodukten finden sich zunehmend umweltverträglichere Alternativen wie Speichelzieher und Einmalsauger aus Polypropylen beziehungsweise aus Papier oder Einmalhandtücher aus Recyclingpapier.

Bei Einweghandschuhen kann auf Produkte aus Nitril oder Latex zurückgegriffen werden. Doch auch hier gilt: Der beste Müll ist der, der erst gar nicht entsteht. Handschuhe müssen nur dann verwendet werden, wenn sie wirklich gebraucht werden. Die Zweitassistenz kann beispielsweise bei der Vorbereitung der Behandlung häufig auf Handschuhe verzichten.

Seifen und Reinigungsmittel sollten biologisch abbaubar sein. Bei Verbrauchs- und Putzmitteln geben Umweltsiegel wie der Blaue Engel Orientierung, ebenso bei Produkten aus Recyclingpapier. Gerade bei Reinigungsmitteln gibt es in der Zwischenzeit viele Produkte, bei denen auch die Verpackung zu einem hohen Prozentsatz aus Recyclingmaterial besteht. Bei den Verbrauchsmaterialien hat das Potenzial umweltverträglicher Alternativen eindeutig zugenommen. Doch wie sieht es bei größeren Anschaffungen aus, beispielweise wenn es um IT-Geräte oder Medizin(technik)-Produkte geht?

Ressourcen sparen mit Refurbishing

Gerade bei Computern und Hardware müssen es nicht immer Neugeräte sein. Refurbishing kennzeichnet die Erneuerung gebrauchter Produkte, die anschließend wieder in den Umlauf kommen. Das Einsparpotenzial ist hier enorm. Laut Fraunhofer-Institut spart die Runderneuerung eines einzigen Smartphones fast 80 Prozent Treibhausgasemissionen (CO2). Hinzu kommen weitere Reduzierungen beim Wasserverbrauch und beim Abbau von Rohstoffen. Das Aufarbeiten ist sogar umweltschonender als das Recycling, haben Fraunhofer-Techniker berechnet.

Werden Instrumente für die Praxis dennoch neu angeschafft, sollte beim Einkauf – neben guten Verbrauchswerten beispielsweise beim Strom – bereits darauf geachtet werden, dass sie im Bedarfsfall repariert werden können, statt bei Ausfall gleich entsorgt werden zu müssen. Alte Geräte, soweit noch funktionsfähig, können verkauft oder für Hilfsorganisationen gespendet werden. So bleiben auch sie im Wertstoffkreislauf enthalten.

Download Artikel und Checkliste: Eine Frage des Materials

Artikel aus dem BZBplus 11/2023 als PDF (254 KB)


mehr

Abfallmanagement: Vermeiden kommt vor dem Entsorgen

BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret, Teil 2

Das Thema Abfall bewegt die Menschen. Eine repräsentative Umfrage zum „Umweltbewusstsein in Deutschland“, die im August vom Umweltbundesamt und dem Bundesministerium für Umwelt veröffentlicht wurde, fragte unter anderem, wie Umweltprobleme konkret wahrgenommen würden. Als größte Bedrohung nennen 61 Prozent der Befragten Plastik in der Natur – noch vor der Verknappung der Frischwasserreserven (59 Prozent). Entsprechend halten 75 Prozent der Befragten das Verringern von Plastikmüll und Plastikeinträgen in die Natur als besonders wichtig. 72 Prozent wünschen sich, dass die Kreislaufwirtschaft gefördert wird.

Auch in der Medizin entsteht viel Abfall. Patientensicherheit und eine bestmögliche Behandlung müssen jedoch immer an erster Stelle stehen. Manche Einmalartikel sind aufgrund von Hygienevorschriften kaum zu ersetzen. Dennoch steckt in einem optimierten Abfall- und Bestellmanagement ein hohes Potenzial.

Abfallvermeidung

Noch vor der Abfalltrennung oder der Verwendung umweltfreundlicher Materialien steht die Müllvermeidung. Das kommt der Praxis häufig auch wirtschaftlich zugute. Beispiel Verwaltung: Wird die Patientendokumentation digital geführt, lässt sich der Verbrauch von Papier und Druckermaterialien deutlich reduzieren. Häufig kann auch die Korrespondenz mit Patienten – unter anderem Recall, Rechnungsstellung – per E-Mail oder SMS erfolgen, wenn der Patient dem zustimmt. Das spart zusätzlich Portokosten.

In der Praxis werden viele Unterlagen zu Dokumentationszwecken ausgedruckt, wie Informationen zum Datenschutz, zum Qualitätsmanagement und mehr. Dies ist nicht immer nötig. Falls es unverzichtbar ist, kann beidseitig gedruckt (Standardeinstellung beim Ausgabegerät ändern) und Recyclingpapier verwendet werden. Tonerkartuschen werden von Fachbetrieben recycelt oder wieder befüllt. Auch das ist in der Regel günstiger als der Neukauf.

Bei der Behandlung selbst wird durch die Verwendung digitaler Röntgenverfahren die Abfallmenge reduziert. Gleichzeitig entfällt die teils kostenintensive Entsorgung von Bleifolien sowie Fixier- und Entwicklerlösungen.

Weiteres Einsparpotenzial ergibt sich beim Material- und Bestellmanagement. Sind folienverpackte Instrumente dem Ablaufdatum entsprechend einsortiert, ist eine Neuaufbereitung und -verpackung seltener nötig. Werden Verbrauchsmaterialien regelmäßig auf ihre Haltbarkeit hin überprüft, können die Produkte konsequenter eingesetzt werden – statt diese unbenutzt zu entsorgen. Außerdem: Die Aufbereitung der Instrumente hängt von Ihrer Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten ab. In dieser legen Sie fest, wo eine Desinfektion ausreicht, offen sterilisiert beziehungsweise desinfiziert oder verpackt sterilisiert wird.

Gebündelte Bestellungen möglichst großer Gebinde sparen Verpackungsmaterial sowie Transportwege. Auf die Rücknahme oder Wiederverwendung des Verpackungsmaterials sollten Hersteller und Großhändler angesprochen werden. Zahnarztpraxen, die ihr Material online ordern, können auf Print-Werbematerial wie Kataloge und Prospekte verzichten. Die Abwicklung bis hin zur Rechnungstellung kann digital erfolgen.

In der Mitarbeiterküche gilt Mehrweg statt Einweg: Gibt es für die Mitarbeitenden Getränke, können diese in Pfandflaschen angeboten werden, alternativ auch über Wasserspender. Beim Kaffee sollten nur Maschinen ohne Alukapseln zum Einsatz kommen.


mehr

Kontakt

Schwerpunkt Praxisführung
Dr. Frank Hummel
Tel.: 089 230211-340/-342
Fax: 089 230211-341/-343


Schwerpunkt Strahlenschutz
Dr. Stefan Gassenmeier
Tel.: 089 230211-344/-352
Fax: 089 230211-345/-353


VOILA_REP_ID=C1257C99:002F5EB3