Referat Praxisführung und Strahlenschutz

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Hygiene und Aufbereitung von Medizinprodukten – die Themen im Referat Praxisführung und Strahlenschutz betreffen jeden Praxisinhaber. Ziel des Referats ist, die bayerischen Zahnarztpraxen in der täglichen Arbeit zu unterstützen und über praxisrelevante Themen zu informieren. Breiten Raum nimmt auch die Hilfestellung zu Verordnungen und Vorschriften sowie die Beantwortung diesbezüglicher Fragen ein.

Das Referat Praxisführung und Strahlenschutz versteht sich als Knotenpunkt für die unternehmerischen Strategien der zahnärztlichen Berufsausübung und Praxisorganisation. Innovative Ideen, detailliert ausgearbeitet bis zur Anwendungsreife in der Zahnarztpraxis, werden der Zahnärzteschaft als Dienstleistung der BLZK zur Verfügung gestellt.

Das Referat betreut die bayerischen Kolleginnen und Kollegen im Laufe ihrer Berufstätigkeit insbesondere durch:

BuS-Dienst

Zahnarztpraxen, die Mitarbeiter beschäftigen, sind verpflichtet, sich betriebsärztlich und sicherheitstechnisch beraten zu lassen. Um diese berufsgenossenschaftliche Anforderung durchführbar zu gestalten, hat die BLZK das Präventionsmodell (BuS-Dienst – alternative bedarfsorientierte und sicherheitstechnische Betreuung) erarbeitet.


Strahlenschutz

Röntgen ist eines der zentralen Elemente in der zahnärztlichen Diagnostik. Um hierbei die gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Patienten und des Personals vor ionisierender Strahlung im Praxisalltag umzusetzen, beantwortet das Referat alle Fragen rund um den Strahlenschutz zu Gesetzen, Verordnungen und Normen.

Fachkunden

Voraussetzung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung bzw. die Anwendung von Röntgenstrahlen in der Zahnarztpraxis ist unter anderem die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz. Fachkundebescheinigungen für die Anwendungsgebiete „Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen,
Fernröntgenaufnahmen des Schädels“, „Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektionen", „Fachkunde Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung” sowie „Digitale Volumentomographie“ können nach § 47 der Strahlenschutzverordnung im Referat Strahlenschutz beantragt werden.

Aktualisierung der Fachkunden und Kenntnisse im Strahlenschutz

Zahnärztinnen, Zahnärzte und Zahnärztliches Personal sind laut Strahlenschutzverordnung verpflichtet, regelmäßig die Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz zu aktualisieren. Als zuständige Stelle für die Anerkennung zahnärztlicher Strahlenschutzkurse in Bayern, sind der BLZK alle Kurse, die im Laufe eines Kalenderjahres in Bayern stattfinden, bekannt.

Liste Strahlenschutzkurse in Bayern

Anerkennung von Strahlenschutzkursen

Die Bayerische Landeszahnärztekammer ist gemäß § 51 der Strahlenschutzverordnung in Bayern die zuständige Stelle zur Anerkennung von zahnärztlichen Strahlenschutzkursen, wie Fachkunde-, Aktualisierungs- oder Kenntniserwerbskursen.

Nachrichten

Eine Frage des Materials

BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret, Teil 3

Billig in der Herstellung und praktisch in der Verwendung – Kunststoff wurde lange als Alleskönner gefeiert. Doch zunehmend rückt die Umweltbilanz bei dem Werkstoff in den Blickpunkt. Das Einwegplastik-Verbot, das 2021 für einige Produkte EU-weit verhängt wurde, hat Signalwirkung gezeigt und erfordert ein Umdenken. Verschiedene Hersteller haben bereits begonnen, ökologische Faktoren bei der Entwicklung ihrer Produkte einzubeziehen, zum Beispiel auf einen Kunststoffmix bei Verpackungen und Flaschen zu verzichten, um die Möglichkeit des Recyclings zu verbessern, oder notwendige Kunststoffverpackungen aus recyceltem Kunststoff herzustellen.

Umweltfreundliche Alternativen zu Kunststoffprodukten

Während der Behandlung in der Zahnarztpraxis fällt etliches an, das noch vor wenigen Jahren ausschließlich als kunststoffhaltiges Einwegprodukt verwendet wurde. Zwischenzeitlich achten immer mehr Praxen auf alternative Mehrwegprodukte.

Bei Mundspülbechern gibt es beispielsweise umweltfreundliche Mehrwegbecher, die ebenso hygienisch und im Reinigungsund Desinfektionsgerät (RDG) desinfizierbar sind. Die langlebigen Becher helfen, den Praxisabfall zu reduzieren. Papierbecher bieten nur bedingt eine Alternative, da sie in der Regel kunststoffbeschichtet sind, um nicht aufzuweichen. Die Beschichtungen können zwar, statt aus fossilen Brennstoffen, aus nachwachsenden Rohstoffen wie Mais oder Zuckerrohr (Polylactid, PLA) sein, dennoch sind sie nur bedingt kompostierbar – auch wenn Hersteller gerne eine problemlose Entsorgung suggerieren. Das Umweltbundesamt ist in seiner Bewertung eindeutig: Sämtliche Produkte, die Kunststoffe enthalten, sollten aus Umweltschutzgründen vorrangig dem werkstofflichen Recycling zugeführt werden, um nicht als Mikroplastik in der Umwelt zu landen (www.umweltbundesamt.de). Das gilt auch für Becher aus Polypropylen, die immerhin ohne den Zusatz gesundheitsschädlicher Weichmacher produziert werden und sich gegenüber anderen Plastikarten vergleichsweise gut recyceln lassen.

Bei den klassischen Einwegprodukten finden sich zunehmend umweltverträglichere Alternativen wie Speichelzieher und Einmalsauger aus Polypropylen beziehungsweise aus Papier oder Einmalhandtücher aus Recyclingpapier.

Bei Einweghandschuhen kann auf Produkte aus Nitril oder Latex zurückgegriffen werden. Doch auch hier gilt: Der beste Müll ist der, der erst gar nicht entsteht. Handschuhe müssen nur dann verwendet werden, wenn sie wirklich gebraucht werden. Die Zweitassistenz kann beispielsweise bei der Vorbereitung der Behandlung häufig auf Handschuhe verzichten.

Seifen und Reinigungsmittel sollten biologisch abbaubar sein. Bei Verbrauchs- und Putzmitteln geben Umweltsiegel wie der Blaue Engel Orientierung, ebenso bei Produkten aus Recyclingpapier. Gerade bei Reinigungsmitteln gibt es in der Zwischenzeit viele Produkte, bei denen auch die Verpackung zu einem hohen Prozentsatz aus Recyclingmaterial besteht. Bei den Verbrauchsmaterialien hat das Potenzial umweltverträglicher Alternativen eindeutig zugenommen. Doch wie sieht es bei größeren Anschaffungen aus, beispielweise wenn es um IT-Geräte oder Medizin(technik)-Produkte geht?

Ressourcen sparen mit Refurbishing

Gerade bei Computern und Hardware müssen es nicht immer Neugeräte sein. Refurbishing kennzeichnet die Erneuerung gebrauchter Produkte, die anschließend wieder in den Umlauf kommen. Das Einsparpotenzial ist hier enorm. Laut Fraunhofer-Institut spart die Runderneuerung eines einzigen Smartphones fast 80 Prozent Treibhausgasemissionen (CO2). Hinzu kommen weitere Reduzierungen beim Wasserverbrauch und beim Abbau von Rohstoffen. Das Aufarbeiten ist sogar umweltschonender als das Recycling, haben Fraunhofer-Techniker berechnet.

Werden Instrumente für die Praxis dennoch neu angeschafft, sollte beim Einkauf – neben guten Verbrauchswerten beispielsweise beim Strom – bereits darauf geachtet werden, dass sie im Bedarfsfall repariert werden können, statt bei Ausfall gleich entsorgt werden zu müssen. Alte Geräte, soweit noch funktionsfähig, können verkauft oder für Hilfsorganisationen gespendet werden. So bleiben auch sie im Wertstoffkreislauf enthalten.

Download Artikel und Checkliste: Eine Frage des Materials

Artikel aus dem BZBplus 11/2023 als PDF (254 KB)


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Abfallmanagement: Vermeiden kommt vor dem Entsorgen

BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret, Teil 2

Das Thema Abfall bewegt die Menschen. Eine repräsentative Umfrage zum „Umweltbewusstsein in Deutschland“, die im August vom Umweltbundesamt und dem Bundesministerium für Umwelt veröffentlicht wurde, fragte unter anderem, wie Umweltprobleme konkret wahrgenommen würden. Als größte Bedrohung nennen 61 Prozent der Befragten Plastik in der Natur – noch vor der Verknappung der Frischwasserreserven (59 Prozent). Entsprechend halten 75 Prozent der Befragten das Verringern von Plastikmüll und Plastikeinträgen in die Natur als besonders wichtig. 72 Prozent wünschen sich, dass die Kreislaufwirtschaft gefördert wird.

Auch in der Medizin entsteht viel Abfall. Patientensicherheit und eine bestmögliche Behandlung müssen jedoch immer an erster Stelle stehen. Manche Einmalartikel sind aufgrund von Hygienevorschriften kaum zu ersetzen. Dennoch steckt in einem optimierten Abfall- und Bestellmanagement ein hohes Potenzial.

Abfallvermeidung

Noch vor der Abfalltrennung oder der Verwendung umweltfreundlicher Materialien steht die Müllvermeidung. Das kommt der Praxis häufig auch wirtschaftlich zugute. Beispiel Verwaltung: Wird die Patientendokumentation digital geführt, lässt sich der Verbrauch von Papier und Druckermaterialien deutlich reduzieren. Häufig kann auch die Korrespondenz mit Patienten – unter anderem Recall, Rechnungsstellung – per E-Mail oder SMS erfolgen, wenn der Patient dem zustimmt. Das spart zusätzlich Portokosten.

In der Praxis werden viele Unterlagen zu Dokumentationszwecken ausgedruckt, wie Informationen zum Datenschutz, zum Qualitätsmanagement und mehr. Dies ist nicht immer nötig. Falls es unverzichtbar ist, kann beidseitig gedruckt (Standardeinstellung beim Ausgabegerät ändern) und Recyclingpapier verwendet werden. Tonerkartuschen werden von Fachbetrieben recycelt oder wieder befüllt. Auch das ist in der Regel günstiger als der Neukauf.

Bei der Behandlung selbst wird durch die Verwendung digitaler Röntgenverfahren die Abfallmenge reduziert. Gleichzeitig entfällt die teils kostenintensive Entsorgung von Bleifolien sowie Fixier- und Entwicklerlösungen.

Weiteres Einsparpotenzial ergibt sich beim Material- und Bestellmanagement. Sind folienverpackte Instrumente dem Ablaufdatum entsprechend einsortiert, ist eine Neuaufbereitung und -verpackung seltener nötig. Werden Verbrauchsmaterialien regelmäßig auf ihre Haltbarkeit hin überprüft, können die Produkte konsequenter eingesetzt werden – statt diese unbenutzt zu entsorgen. Außerdem: Die Aufbereitung der Instrumente hängt von Ihrer Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten ab. In dieser legen Sie fest, wo eine Desinfektion ausreicht, offen sterilisiert beziehungsweise desinfiziert oder verpackt sterilisiert wird.

Gebündelte Bestellungen möglichst großer Gebinde sparen Verpackungsmaterial sowie Transportwege. Auf die Rücknahme oder Wiederverwendung des Verpackungsmaterials sollten Hersteller und Großhändler angesprochen werden. Zahnarztpraxen, die ihr Material online ordern, können auf Print-Werbematerial wie Kataloge und Prospekte verzichten. Die Abwicklung bis hin zur Rechnungstellung kann digital erfolgen.

In der Mitarbeiterküche gilt Mehrweg statt Einweg: Gibt es für die Mitarbeitenden Getränke, können diese in Pfandflaschen angeboten werden, alternativ auch über Wasserspender. Beim Kaffee sollten nur Maschinen ohne Alukapseln zum Einsatz kommen.


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Definition Feuchtarbeit aktualisiert

Hände noch besser schützen

Die TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ wurde aufgrund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse überarbeitet. Der Begriff „Feuchtarbeit“ erhält eine detailliertere Definition. Dies kann Auswirkungen auf die eventuell zu veranlassenden arbeitsmedizinischen Vorsorgen haben.

Was ist neu?

Bisher fiel unter den Begriff „Feuchtarbeit“ das Arbeiten im feuchten Milieu, das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe oder die häufige bzw. intensive Reinigung der Hände. Durch die Addition der Dauer dieser Tätigkeiten ergab sich entweder eine Angebotsvorsorge oder eine Pflichtvorsorge für die Mitarbeiter.

In der überarbeiteten TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmen“ ist nun anhand folgender neuer Merkmale zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch Feuchtarbeit vorliegt:

  1. Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten, z.B. Händedesinfektionsmitteln
  2. Händewaschen
  3. Unter 1. und 2. genannte Tätigkeiten im Wechsel mit dem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen

Der früher alleine zu berücksichtigende Faktor „Zeit“ wurde nun um den Faktor „Häufigkeit“ erweitert.

Gerade die Kombination aus dem Tragen von flüssigkeitsdichten Schutzhandschuhen und entweder dem häufigen Händewaschen oder dem Hautkontakt mit wässrigen Flüssigkeiten ist in der durchschnittlichen Zahnarztpraxis besonders zu berücksichtigen.

Was ist in der Praxis zu tun?

Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (C01b02) ist vom Arbeitgeber zu ermitteln, ob eine Gefährdung durch Feuchtarbeit vorliegt. Dies kann mit dem neu erstellten Dokument B01b01 „Personen- und tätigkeitsbezogenes Vorsorgeprofil“ für jeden Mitarbeiter erfolgen.

Geänderte Dokumente dazu im QM-Online

A03b02 Liste wiederkehrender Termine

B01b01 Personen- und tätigkeitsbezogenes Vorsorgeprofil

B01a02 Begriffe für Vorsorgemaßnahmen

B01a06 Arbeitsmedizinische Vorsorge bei Feuchtarbeit (analog früher G24)

C01b02 Gefährdungsbeurteilung


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„Klimakrise kann die Chance für eine bessere Zukunft sein – wenn wir handeln“

BZBplus-Serie: Nachhaltigkeit konkret, Teil 1

Nachhaltigkeit ist eines der großen Themen unserer Gesellschaft. Der Entwicklung hin zu einer ressourcenschonenden Lebens- und Arbeitswelt wollen sich auch Medizin und Zahnmedizin nicht verschließen. Denn der ökologische Fußabdruck der Medizin ist mit fünf Prozent am gesamten Fußabdruck der Menschheit beteiligt. Doch wie lässt sich Nachhaltigkeit in der eigenen Praxis konkret – auch unter wirtschaftlichen Aspekten – umsetzen und gleichzeitig Qualität und Sicherheit der zahnmedizinischen Behandlung gewährleisten?

Die BLZK möchte bayerische Zahnärztinnen und Zahnärzte bei ihrem Handeln aktiv unterstützen. Mit der Serie „Nachhaltigkeit konkret“ werden im BZBplus Themen zur Nachhaltigkeit und zum Schutz unserer Umwelt so aufbereitet, dass sie schnell und ohne großen Aufwand umsetzbar sind. Es geht nicht um neue Vorschriften, sondern vielmehr um Anregungen für den Praxisalltag. Auch kleine Veränderungen, die mitunter wenig Mühe machen, können etwas bewirken. In diesem Zusammenhang wird es auch um die Kommunikation nachhaltiger Strategien gehen, sowohl innerhalb des Teams als auch nach außen gegenüber den Patienten. Mit Checklisten zu den einzelnen Beiträgen erhalten die Praxen konkrete Impulse für eine mögliche Umsetzung.

Dr. Frank Hummel leitet – gemeinsam mit Dr. Stefan Gassenmeier – das Referat Praxisführung und Strahlenschutz der BLZK und hat den Schwerpunkt Praxisführung. Die Kollegenschaft zu einer nachhaltigen Praxisführung anzuregen, fällt nicht nur in das Aufgabengebiet seines Referats, sondern ist ihm auch ein wichtiges persönliches Anliegen. So ist seine Zahnarztpraxis in München seit Jahren als „Klimaneutrales Unternehmen“ zertifiziert. Zum Start der Reihe „Nachhaltigkeit konkret“ hat das BZBplus Dr. Hummel nach seinen Zielen für die bayerische Zahnärzteschaft befragt.

BZBplus: Herr Dr. Hummel, Sie möchten mit der bayerischen Zahnärzteschaft „Zukunft gestalten“. Was muss man darunter verstehen?

Dr. Frank Hummel: Zukunft gestalten ist ein Aufruf zum Handeln. Ich denke, es ist unter den heutigen Umständen besonders wichtig, die Zukunft aktiv weiterzuentwickeln. Ich sehe dabei eine Vielzahl an Problemen, die derzeit kumuliert auftauchen, wie die globale Klimakrise, den Fachkräftemangel, die hohe Inflation und die Weigerung der Politik, den GOZ-Faktor zu erhöhen. Denn eines ist klar: Ohne eine bessere Honorierung lassen sich viele der anstehenden Aufgaben nicht bewältigen.

Sie haben die Klimakrise als Erstes genannt. Liegt Ihnen dieses Thema besonders am Herzen?

Die Klimakrise sehe ich als Chance für eine bessere Zukunft. Es muss nur gehandelt werden. Auch wir Zahnärzte können unseren Beitrag leisten und in diesem Sinne will die BLZK die bayerischen Praxen unterstützen. Themengruppen sind klimaschonende Praxisführung, Motivation der Mitarbeiter zu einer klimaschonenden Lebensweise, Abfallmanagement, Ansprache mit den Herstellern und Großhändlern zu umweltfreundlicher Verpackung und Transport oder Wege zur Zertifizierung der Klimaneutralität. Die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte sollen damit sofort und häufig einfach umsetzbare Anregungen an die Hand bekommen, um ihre Praxis klimaschonender zu betreiben und dieses Engagement nach außen zu kommunizieren.

Werden innerhalb der BLZK auch weitere Referate in die Thematik eingebunden?

Das halte ich in jedem Fall für wichtig. Das Referat Praxisführung und Strahlenschutz steht unter anderem im direkten Austausch mit dem Referat Qualitätsmanagement. Es gibt bereits Überlegungen, wie das Thema Nachhaltigkeit im QM-Bereich eingebunden werden kann. Die Bedeutung des Klimaschutzes nimmt die BLZK sehr ernst und will die Zahnärztinnen und Zahnärzte auf mehreren Wegen ermutigen, unsere bayerischen Praxen auf breiter Basis klimafreundlich zu machen. Das Ziel ist schließlich eine klimaneutrale Zahnmedizin in Bayern.

Wie wollen Sie das Thema an die Zahnärzteschaft bringen?

Die Artikel mit den Checklisten müssen gut lesbar und die Vorschläge schnell umsetzbar sein. Wir werden also keine wissenschaftlichen Abhandlungen veröffentlichen, sondern praktische Handhabungen und deren Realisierung vorstellen. Wir wollen dabei alle Kolleginnen und Kollegen ansprechen. Insbesondere bei den Jüngeren, also denjenigen, die ihre Praxis noch über Jahre oder Jahrzehnte weiterführen wollen, sehe ich ein vitales Gestaltungspotenzial. Ihren Lesegewohnheiten wollen wir Rechnung tragen.

Über welche Kanäle sollen die Inhalte kommuniziert werden?

Die eigentliche Themenaufbereitung erfolgt im BZBplus. Hier werden die Artikel mit den praktischen Umsetzungsmöglichkeiten veröffentlicht. Nach dem Erscheinen im BZBplus werden die Inhalte dann auch auf unseren Online-Kanälen wie der BLZK-Website, über Newsletter oder über Social Media bereitgestellt. Zu unseren Beiträgen erhoffen wir uns viel Resonanz. Kommentare und Verbesserungsvorschläge sind ausdrücklich erwünscht.

Beitragsreihe „Nachhaltigkeit konkret“

Das BZBplus greift in den nächsten Ausgaben das Thema Nachhaltigkeit in einer Beitragsreihe auf. Zu den Artikeln wird es eine Checkliste mit konkreten Handlungsbeispielen geben. Zur Weitergabe innerhalb der Praxis oder zum Abheften können die Beiträge aus dem Heft herausgetrennt werden. Sie werden zudem unter www.bzb-online.de abrufbar sein.

Folgende Themen sind derzeit geplant:

  • Abfallvermeidung und Entsorgung
  • Energie- und Wasserverbrauch
  • Transporte vermeiden durch optimiertes Termin- und Bestellmanagement
  • Kommunikation im Team und nach außen


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Aktuelles Wissen für den Praxisalltag

Die Serviceangebote des Referats Praxisführung und Strahlenschutz der BLZK

Auf der einen Seite stehen Inhalte wie die Validierung, die Ausstattung des Aufbereitungsraums, Risikobewertung und Verpackung oder das Röntgen. Auf der anderen finden sich Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Dazwischen: die Zahnarztpraxis, die alle Vorgaben neben dem laufenden Praxisbetrieb erfüllen muss. Damit das Hauptaugenmerk auch weiterhin auf der Behandlung der Patienten liegen kann, unterstützt das Referat Praxisführung und Strahlenschutz bei einer praxistauglichen und möglichst bürokratiearmen Umsetzung.

Frischer Wind: Dr. Hummel und Dr. Gassenmeier neue Referenten

Seit Dezember 2022 wird das Referat Praxisführung und Strahlenschutz von einer Doppelspitze geleitet.

  • Schwerpunkt Praxisführung: Dr. Frank Hummel aus München
  • Schwerpunkt Strahlenschutz: Dr. Stefan Gassenmeier aus Schwarzenbruck

Als Zahnärzte in eigener Praxis sind beide Referenten mit allen Belangen aus der täglichen Arbeit einer Zahnarztpraxis vertraut. Gemeinsam mit ihrem erfahrenen Team in der BLZK unterstützen sie gerne die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte zu allen Fragen aus ihrem Arbeitsbereich.

QM-System mit umfassenden Informationen

In seinem QM-System stellt das Referat kontinuierlich eine Vielzahl an aktualisierten Unterlagen und Dokumenten bereit, sodass die einzelne Praxis nicht selbst aufwendig alle Gesetze und Verordnungen recherchieren muss.

Dieses gliedert sich in die Bereiche

Im roten Bereich stehen die Inhalte zur Arbeitssicherheit und Hygiene übersichtlich aufbereitetet und zusammengefasst zur Verfügung. Gleichzeitig gibt es hier Mustervorlagen für einen Reinigungs- und Desinfektionsplan und Arbeitsanweisungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten. Die Praxen müssen die Vorlagen lediglich noch an ihre individuellen Gegebenheiten anpassen.

Ebenfalls im roten Bereich Arbeitssicherheit unter D06 Röntgen gibt es im QM Online ein Kapitel, das sich ausschließlich mit dem Thema Röntgen befasst. Hier findet man Dokumente und Unterlagen unter anderem zum Betrieb von  lmgestützten oder digitalen Röntgenanlagen, Formulare für Unterweisungserklärungen der Mitarbeiter, Beispiele für Arbeitsanweisungen und vieles mehr.

Arbeitssicherheit und BuS-Dienst

Ob Zahnarztpraxis, Schreinerei oder Architekturbüro: Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet alle Arbeitgeber, die Mitarbeiter beschäftigen, sich arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch beraten zu lassen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen können Praxisinhaber zwischen der Regelbetreuung oder der sogenannten „Alternativen bedarfsorientierten und sicherheitstechnischen Betreuung“ wählen.

Zur Erleichterung hat die BLZK den BuS-Dienst (Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung) als Präventionskonzept ins Leben gerufen. Der Grundgedanke ist, Praxisinhaber so zu schulen und zu informieren, dass sie eigenverantwortlich und selbstbestimmt Arbeitssicherheit in ihrer Praxis umsetzen können. Die notwendigen Arbeitsmittel und Informationen sind im QM Online der BLZK eingestellt.

Individuelle Beratung durch ein erfahrenes Team

Fragen zum Brandschutz, zur Entsorgung oder zum Mutterschutz betreffen jede Praxis. Durch die individuellen Praxisgegebenheiten ergeben sich oft Detailfragen, die sich in der Regel schnell durch ein persönliches Telefonat klären lassen. Die derzeit fünf Mitarbeiterinnen im Referat Praxisführung und Strahlenschutz helfen bei Fragen gerne weiter. Bei juristischen Überschneidungen steht die Rechtsabteilung der BLZK zur Seite.

Tipps zum Thema Praxisbegehungen

Hat sich das Gewerbeaufsichtsamt angekündigt? In der Regel handelt es sich dabei um Routinebegehungen. Dennoch fragen sich in diesem Moment viele Praxen, wo und wie sie mit der Vorbereitung am besten anfangen können. Diese Seiten bieten dafür gezielte Unterlagen und Informationen, wie unter anderem das Dokument „Praxisbegehung auf einen Blick“, eine Zusammenstellung der entsprechenden BZB- und BZBplus-Artikel oder häufige Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema:

blzk.de/praxisbegehung

blzk.de/roe-vor-ort

Anlaufstelle für Fragen zum Thema Röntgen

Röntgengeräte für die Diagnostik werden in der Zahnarztpraxis immer eine sehr große Rolle spielen. Mit seinem Fachwissen rund um die gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben im Strahlenschutz bietet der Bereich Strahlenschutz innerhalb des Referats eine wichtige Anlaufstelle für bayerische Zahnarztpraxen. Zahnärzte und Zahnärztinnen sowie deren Teams erhalten hier Unterstützung und Beratung zu speziellen Themen wie der Anwendung von Patientenschutzmitteln oder zur Weitergabe von Röntgenbildern.

Fachkunde als Grundlage beim Röntgen

Damit Zahnärzte überhaupt Röntgengeräte betreiben und Röntgenbilder anfertigen können, benötigen sie eine entsprechende Fachkunde. Diese berechtigt sie unter anderem, die rechtfertigende Indikation zu stellen, Röntgenbilder zu delegieren oder zu befunden.

Zahnärztliches Personal benötigt für die technische Durchführung von Röntgenbildern ebenfalls den entsprechenden Kenntniserwerb.

Die Fachkunden bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz können auf verschieden Wegen erlangt werden: entweder im Rahmen des Zahnmedizinstudiums sowie der Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten in Deutschland oder in entsprechenden Kursen. In Bayern gemeldete Zahnärzte können beim Referatsbereich Strahlenschutz auch eine Fachkunde wie z.B. die Digitale Volumentomografie (DVT) beantragen.

Für die Ausstellung der Fachkundebescheinigung benötigt die BLZK je nach Anwendungsgebiet unterschiedliche Unterlagen. Alle Informationen dazu unter

blzk.de/fachkunde

Anerkannte Kurse im Strahlenschutz

Seit mittlerweile über 20 Jahren ist die BLZK die zuständige Stelle für die Anerkennung von Strahlenschutzkursen und für die Bescheinigung der Fachkunden und Kenntnisse im Strahlenschutz für Zahnärzte und zahnärztliches Personal in Bayern. Eine wichtige Aufgabe, die der BLZK vom damaligen Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) übertragen wurde.

Hierzu zählen auch Aktualisierungskurse, da die Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz für Zahnärzte und Zahnärztliches Personal gemäß § 48 Abs. 1 und § 49 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung mindestens alle fünf Jahre durch erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs oder einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme aktualisiert werden müssen. Eine Liste mit allen von der BLZK anerkannten Aktualisierungskursen stellt das Referat hier zur Verfügung:

blzk.de/roe

Das Referat ist immer am Puls der Zeit

Die aktuellen Herausforderungen wie der Klimawandel, der Fachkräftemangel, die hohe Inflationsrate und die Weigerung der Politik, den GOZ-Punktwert zu erhöhen, stellen hohe und ungewohnte Anforderungen an die Praxen. Das Referat will die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Bewältigung dieser schwierigen Aufgaben nach Kräften unterstützen. Geplant ist unter anderem eine multimediale Artikelserie, die diese Themen referatsübergreifend bearbeitet und schnell umsetzbare Hilfestellungen anbietet. Lassen Sie sich überraschen!


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Ohne Untersuchung kein Ausbildungsbeginn!

Jugendarbeitsschutzuntersuchung nicht vergessen

Ziel des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist es, die Entwicklung von unter 18-Jährigen besonders zu schützen. Neben der Regelung von Pausen- und Urlaubszeiten sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz gemäß § 32 ff. für Personen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen, eine ärztliche Untersuchung und Beratung (Erstuntersuchung) vor. Dadurch soll sichergestellt werden, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen, die sich durch die Beschäftigung verschlimmern könnten. Nach einem Jahr erfolgt eine Nachuntersuchung, sofern das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Weiterhin ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt oder Facharzt für Arbeitsmedizin notwendig.

Jugendarbeitsschutzuntersuchung: Erstuntersuchung

  • Umfang der Untersuchung
    Neben einem ausführlichen Anamnesegespräch werden Untersuchungen zum Gewicht, Körperbau, Blutdruck, zur Seh- und Hörfähigkeit sowie zur Herz- und Lungenfunktion durchgeführt.
  • Untersuchungsberechtigungsschein
    Die Kosten für diese Untersuchung trägt der Freistaat Bayern. Zum Nachweis des Leistungsanspruches wird dem Arzt ein Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt, den Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen, von der Schule oder dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt erhalten.
  • Bescheinigung für den Arbeitgeber
    Dem Arbeitgeber muss eine Bescheinigung über die Untersuchung vorliegen, die nicht länger als 14 Monate zurückliegt. Nur dann ist die Beschäftigung zulässig. Die Untersuchung kann bei einem beliebigen Arzt erfolgen, zum Beispiel dem Hausarzt.

Jugendarbeitsschutzuntersuchung: Nachuntersuchung

Ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung (zwischen dem 10. und 12. Monat) müssen Minderjährige nachuntersucht werden. Wird die ärztliche Bescheinigung dem Arbeitgeber nicht vorgelegt, darf die Person nicht weiter beschäftigt werden. Die Nachuntersuchung dient der Beurteilung, ob die Ausbildung aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich ist.

Zusätzliche arbeitsmedizinische Vorsorge für Jugendliche unter 18 Jahren

  • Bei der Arbeit am Patienten unterliegen Beschäftigte in der Zahnarztpraxis biologischen Gefährdungen durch Bakterien, Viren oder anderen Krankheitserregern. Deshalb muss vor Aufnahme der Tätigkeit für Jugendliche und alle anderen angestellten Mitarbeiter eine Vorsorge erfolgen (Pflichtvorsorge).
  • Durch die arbeitsmedizinische Vorsorge können mögliche Gefahren durch entsprechende Präventionsmaßnamen vorgebeugt und arbeitsbedingte Erkrankungen, einschließlich Berufskrankheiten, frühzeitig erkannt werden.
  • Die Vorsorge erfolgt beim Betriebsarzt oder Facharzt für Arbeitsmedizin, die Kosten trägt der Arbeitgeber.


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Kontakt

Schwerpunkt Praxisführung
Dr. Frank Hummel
Tel.: 089 230211-340/-342
Fax: 089 230211-341/-343


Schwerpunkt Strahlenschutz
Dr. Stefan Gassenmeier
Tel.: 089 230211-344/-352
Fax: 089 230211-345/-353


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