Referat Freie Berufe und Europa

Für die Freien Berufe in Europa eintreten

Die marktökonomische und wettbewerbsorientierte Sichtweise der Europäischen Kommission ist eine Herausforderung für die Freien Berufe. Besonders die Heilberufe, die mit Transparenzinitiativen im Rahmen der Berufsanerkennungsrichtlinie kämpfen und um den Fortbestand der bewährten Berufsbilder fürchten, erfüllt die Wettbewerbsstrategie der EU mit Sorge um die Zukunft freiberuflicher Dienstleistungen, die einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl leisten.

Bundeszahnärztekammer - Ausschuss Europa

Ein wichtiger Arbeitsbereich ist die Mitwirkung im Ausschuss Europa/Internationales der Bundeszahnärztekammer. Themen der europäischen Binnenmarktpolitik und ihre Auswirkungen auf die nationale Gesundheitspolitik stehen hier ebenso im Mittelpunkt wie spezielle Aspekte der Heilberufe, die durch gesetzliche Regelungen der Europäischen Kommission letztlich Auswirkungen auf alle Zahnärzte in Deutschland haben.

Landesverband und Bundesverband Freie Berufe

Eine zentrale Aufgabe des Referats Freie Berufe und Mittelstand/Europa ist die Zusammenarbeit mit dem Verband Freier Berufe in Bayern (VFB). In diesem Verband ist der Referent als Delegierter im Auftrag der BLZK für die bayerische Zahnärzteschaft tätig.

Der VFB vertritt die Freien Berufe in Bayern auf der Mitgliederversammlung des Berufsverbandes der Freien Beruf (BFB) in Berlin. Einer der Schwerpunkte des BFB ist es, die europäischen Gesetzgebungsprozesse kritisch zu begleiten, um die Qualität freiberuflicher Leistungen im Sinne eines wohlverstandenen Verbraucherschutzes auch in Zukunft gewährleisten zu können.

Die bayerische Zahnärzteschaft braucht auch in Zukunft den Schulterschluss mit den anderen Berufsgruppen der Freien Berufe. Nur durch den gemeinsamen Einsatz für die Freiberuflichkeit wird es möglich sein, die Politik in Bayern und im Bund zu überzeugen, dass die Freien Berufe in ihrem Wertekontext nachhaltig arbeiten und als Vertrauensberufe eine starke Option für Europa und einen unverzichtbaren Bestandteil unserer Gesellschaft darstellen.

Nachrichten

Bekämpfung von Arzneimittelknappheit

Die Europäische Kommission hat eine Mitteilung zur Bekämpfung von Arzneimittelknappheit in der EU vorgelegt. Das große Ziel ist es, in diesem Winter und darüber hinaus neuerliche Arzneimittelengpässe zu vermeiden oder abzumildern.

Die Mitteilung stellt bereits bestehende und geplante Maßnahmen sowie weitere Initiativen im Rahmen der laufenden Reform des EU-Arzneimittelrechtes vor. Alle Aktionen sollen kurz- und mittelfristig die Versorgungssicherheit mit wichtigen Medikamenten erhöhen und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten verbessern. Zu den Initiativen gehört, dass zunächst eine Liste kritischer Arzneimittel erstellt und ein freiwilliger grenzüberschreitender Solidaritätsmechanismus zum Austausch von knappen Medikamenten über Ländergrenzen hinweg geschaffen werden.

Zudem sollen bestehende rechtliche Vorgaben im Arzneimittelbereich künftig flexibel gehandhabt und eine Allianz für kritische Arzneimittel gegründet werden. Diese soll eine EU-weite Koordinierung der Akteure bei der Bekämpfung von Lieferketten- Schwachstellen, Stärkung von Industriestandorten und der Abstimmung von Finanzmitteln ermöglichen. Es bleibt abzuwarten, ob dieser Vorstoß bereits in den kommenden Monaten seine volle Wirkung entfalten und Arzneimittelengpässe wirklich vermeiden beziehungsweise abmildern kann.


Quelle: BZB 1-2/2024, S. 28


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Beginn der belgischen EU-Ratspräsidentschaft

Am 1. Januar hat Belgien turnusgemäß den rotierenden Vorsitz des Rates der Europäischen Union für die kommenden sechs Monate von Spanien übernommen. Die belgische EU-Ratspräsidentschaft steht unter dem Motto: „Schützen, Stärken, Vorausschauen“. Belgiens liberaler Premierminister Alexander De Croo hatte vor Beginn der Präsidentschaft deutlich gemacht, dass die Umsetzung des vor Weihnachten gefundenen EU-Asylkompromisses, die Sicherung der EU Außengrenzen und die Stärkung von Wirtschaft und Industrie in den kommenden Monaten schwerpunktmäßig verfolgt werden sollen.

Unter der belgischen Präsidentschaft bleibt das Thema Gesundheit ein wichtiges Politikfeld. Die Belgier möchten vor allem die Widerstandsfähigkeit der EU gegenüber künftigen Gesundheitsbedrohungen stärken, indem die bestehenden Instrumente für das Krisenmanagement optimiert werden, die nationalen Gesundheitssysteme unterstützt und die Sicherheit der Arzneimittelversorgung verbessert wird. In diesem Zusammenhang sollen die Schaffung eines Gesundheitsdatenraumes abgeschlossen und die Überarbeitung des EU-Arzneimittelrechtes fortgesetzt werden. Darüber hinaus will man sich von belgischer Seite dem Fachkräftemangel im Gesundheitswesen widmen. Viel Zeit bleibt den Belgiern nicht, da Anfang Juni die Europawahlen stattfinden und die Sitzungsperiode des Europäischen Parlamentes im April endet.


Quelle: BZB 1-2/2024, S. 28


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Kein Dumping bei Anerkennung zahnärztlicher Abschlüsse aus Drittstaaten

In Brüssel fand die Herbstvollversammlung des Council of European Dentists (CED) statt. Der europäische Dachverband der Zahnärzteschaft nahm dabei ein Positionspapier zur Anerkennung von in Drittstaaten erworbenen zahnärztlichen Qualifikationen an. Aus Gründen des Patientenschutzes wird die Praxis einiger EU-Mitgliedsstaaten scharf kritisiert, zahnmedizinische Abschlüsse aus Drittstaaten ohne Prüfung der Mindeststandards der EU-Berufsanerkennungsrichtlinie anzuerkennen. Aus Sicht des CED darf es kein Dumping bei den Anerkennungsverfahren geben.

Angenommen wurden ferner eine Stellungnahme zum Profil des Zahnarztes der Zukunft sowie eine Entschließung zu „Direct to Consumer“-Kieferorthopädie, künstlicher Intelligenz und Zahnmedizin, in der sich der CED kritisch zu sogenannten Alignern positioniert. Der CED warnt, dass solche Behandlungsformen keine umfassende kieferorthopädische Diagnose beinhalten und der Behandlungsfortschritt nicht angemessen überwacht wird.


Quelle: BZB 1-2/2024, S. 28


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Arzneimittelversorgung: EU-Kommission macht Vorschläge

Angesichts anhaltender Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln und der beginnenden Wintersaison hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenbündel angenommen, mit dem Engpässe bei kritischen Arzneimitteln in der EU abgemildert oder verhindert werden sollen.

Als erster Schritt wird eine Unionsliste kritischer Arzneimittel erstellt, die zeigen soll, wo Handlungsbedarf besteht. Damit verbunden ist die Einrichtung eines freiwilligen Solidaritätsmechanismus für Arzneimittel. Mit diesem Mechanismus wird der Bedarf eines Mitgliedsstaates an einem bestimmten Medikament gegenüber den anderen Mitgliedsstaaten angezeigt, sodass diese dann Arzneimittel aus ihren Lagerbeständen umverteilen können. Darüber hinaus sollen EU-Mitgliedsstaaten bestehende Ausnahmeregelungen – wie etwa eine Verlängerung der Haltbarkeitsdauer – einfacher in Anspruch nehmen können, damit Arzneimittel rasch zu den Patienten gelangen. Für das kommende Jahr sind schließlich EU-Leitlinien für die gemeinsame Beschaffung von Arzneimitteln geplant.


Quelle: BZB 12/2023, S. 27


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Dentalamalgam: Berichtsentwurf fordert längere Übergangsfristen

Die Beratungen über den Vorschlag der EU-Kommission für eine Revision der EU-Quecksilberverordnung haben begonnen. Die Berichterstatterin des Europäischen Parlamentes, die mittelfränkische Europaabgeordnete Marlene Mortler (CSU), schlägt dabei aus Gründen der Versorgungssicherheit eine zwei Jahre längere Nutzung des Werkstoffes vor, als die EU-Kommission ursprünglich gefordert hatte. Konkret spricht sich Mortler für ein Amalgamverbot erst ab 2027 aus, wobei der Werkstoff über dieses Datum hinaus in medizinisch notwendigen Fällen weiter verwendet werden darf.

Die Bundeszahnärztekammer hat den Vorstoß der EU-Kommission wiederholt kritisiert. Aus zahnmedizinischer Sicht sprechen zahlreiche Gründe für die Beibehaltung von Amalgam als Füllungsmaterial: Das im Amalgam enthaltene Quecksilber geht mit Silber, Zinn und Kupfer eine feste intermetallische Verbindung ein und liegt daher nur in gebundener, nicht umweltschädlicher Form vor. Das Material ist nicht gesundheitsgefährdend und langlebiger als andere Füllungswerkstoffe.


Quelle: BZB 12/2023, S. 27


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Weniger Salz in Lebensmitteln: EU legt strengere Grenzwerte fest

Um sicherzustellen, dass die in der EU vermarkteten Lebensmittel für die Verbraucher so sicher wie möglich sind, hat die EU-Kommission deutlich reduzierte Grenzwerte für die Verwendung von Nitriten und Nitraten als Lebensmittelzusatzstoffe beschlossen. Zuvor hatten die 27 EU-Mitgliedsstaaten sie einstimmig gebilligt. Lebensmittelhersteller haben nun zwei Jahre Zeit, sich auf diese neuen Grenzwerte einzustellen. Die Maßnahme soll einen wichtigen Beitrag im Kampf gegen Krebserkrankungen leisten.


Quelle: BZB 12/2023, S. 27


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Kontakt

Dr. Sascha Faradjli
Tel.: 089 230211-122
Fax: 089 230211-123

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Verband Freier Berufe: Informationen 4/2023

  • Bayerisches Plädoyer für freiberufliche Werte in Brüssel
  • Landtagswahl in Bayern
  • Sommerempfang und Finissage

Informationen 4/2023, S. 51-53

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