Referat Honorierungssysteme

Bundesweiter Interessenvertreter

Das Referat Honorierungssysteme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Durchsetzung zahnärztlicher Interessen im Leistungs- und Gebührenrecht. Es arbeitet bundesweit mit staatlichen und zahnärztlichen Stellen zusammen. Als Ansprechpartner für die bayerischen Zahnärzte gibt das Referat Auskunft bei Fragen zur Anwendung und Auslegung der Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Verwaltungsaufgaben und juristische Beratung

Die Verwaltung der BLZK arbeitet den Referenten zu und ist Ansprechpartner für Patienten, Praxen, Erstatter sowie Gerichte. So werden beispielsweise Beurteilungen für Kostenerstatter erstellt oder Fragen zu Heil- und Kostenplänen von Patienten beantwortet. Bei juristischen Fragen steht für den Bereich Honorierungssysteme zudem Rechtsanwältin Susanne Ottmann-Kolbe, Leiterin der Stabsstelle Honorierungssysteme/GOZ der BLZK, zur Verfügung.

GOZ 2012

Die Baustelle GOZ 2012 steht weiterhin im Fokus der Referatsarbeit. Die BLZK vertritt die Auffassung, dass die Gebührenordnung weder den Stand der Wissenschaft noch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung der Zahnheilkunde berücksichtigt. Durch Informationsveranstaltungen und Publikationen, wie die GOZ-Kalkulationshilfe, stellt die BLZK den bayerischen Zahnärzten Hilfsmittel zur Verfügung, um sie bei der Umsetzung der GOZ zu unterstützen.

Das Referat berichtet regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen mit:

Nachrichten

Minimalinvasive Zahnheilkunde

GOZ aktuell

Minimalinvasive Verfahren nehmen im zahnmedizinischen Bereich einen immer größer werdenden Raum ein. Aufgrund technologischer Fortschritte und ausgereifter Behandlungskonzepte können in allen Bereichen der Zahnmedizin minimalinvasive Eingriffe durchgeführt werden. Die modernen Methoden sind nicht weniger effektiv als herkömmliche Behandlungen. Mit nichtinvasiven Ansätzen können natürliche Gewebe und Strukturen geschont, eine schnellere Heilung erzielt und oftmals auch die Angst der Patienten vor dem Zahnarztbesuch verringert werden.

In diesem Beitrag informiert das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer über minimalinvasive Verfahren und deren Berechnungsmöglichkeiten.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 5/2024 als PDF lesen (398 KB)


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Frontzahntrauma

GOZ aktuell

Unfälle mit Zahnbeteiligung kommen in allen Altersgruppen vor und können weitreichende Folgen haben. Ein Frontzahntrauma beeinflusst sowohl Funktion als auch Ästhetik des Gebisses. Zahnhartsubstanz oder sogar der Zahnnerv können geschädigt werden, Zahnlockerungen und Zahnverschiebungen oder im schlimmsten Fall der vollständige Verlust eines Frontzahnes können eintreten. Das therapeutische Vorgehen bei einem Frontzahntrauma umfasst sämtliche Fachbereiche der Zahnmedizin.

Im Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer wird häufig nachgefragt, welche neuen zahnmedizinischen Maßnahmen als Analogleistungen berechnet werden können. Dieser Artikel informiert über die analoge Berechnung von Leistungen gemäß § 6 Abs. 1 GOZ im Zusammenhang mit einem Frontzahntrauma. Die analogen Berechnungsmöglichkeiten sind exemplarisch als Beispiele dargestellt.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 9/2024 als PDF lesen (509 KB)


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Kieferorthopädie

GOZ aktuell

Aufgrund neuester wissenschaftlicher Entwicklungen und mithilfe modernster Behandlungsmethoden können in der Kieferorthopädie effektive Ergebnisse erzielt werden.

Spezielle Apparaturen und individuell angepasste Behandlungskonzepte machen es möglich, sowohl Zahn- oder Kieferfehlstellungen als auch ästhetische Beeinträchtigungen erfolgreich zu korrigieren.

Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer erläutert in diesem Beitrag Besonderheiten bei der Berechnung kieferorthopädischer Maßnahmen.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 7-8/2024 als PDF lesen (509 KB)


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Prophylaxe/Kinderzahnheilkunde

GOZ aktuell

Die zahnärztliche Versorgung von Kindern unterscheidet sich signifikant von der von Erwachsenen. Der Umgang mit den sehr jungen Patientinnen und Patienten muss auf deren Bedürfnisse ausgerichtet sein und erfordert ein umfassendes Behandlungskonzept.

Von wesentlicher Bedeutung sind dabei Präventionsmaßnahmen, die eine bestmögliche Grundlage für eine lebenslange Zahn- und Mundgesundheit formen.

Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer informiert über Besonderheiten bei Prophylaxe-Leistungen und Berechnungsmöglichkeiten im Zusammenhang mit Untersuchungen und allgemeinen zahnärztlichen Maßnahmen bei Kindern.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 6/2024 als PDF lesen (202 KB)


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Endodontie

GOZ aktuell

Die Endodontie nimmt im Bereich der Zahnmedizin einen wichtigen Stellenwert ein. Eine Wurzelkanalbehandlung stellt häufig die letzte Möglichkeit dar, einen Zahn vor einer Extraktion zu bewahren. Die Prognose hängt maßgeblich von der Qualität der durchgeführten Behandlung ab.

Dank innovativer Techniken und hochwertiger Materialien und Instrumente können endodontische Behandlungen immer schonender und Erfolg versprechender erfolgen. Patienten profitierten in hohem Maß von diesen Entwicklungen. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte bedeutet Endodontie, hochkonzentriert, unter schwierigen Zugangsbedingungen und Sichtverhältnissen zu behandeln.

Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer informiert in diesem Beitrag über Gebühren und Berechnungsmöglichkeiten im Bereich der Endodontie.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 5/2024 als PDF lesen (509 KB)


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Alterszahnheilkunde

GOZ aktuell

Der demografische Wandel wird künftig in vielen Bereichen eine gesellschaftliche Herausforderung darstellen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes sinkt die Zahl der Menschen im jüngeren Alter, gleichzeitig steigt die Zahl älterer Personen. Maßgebliche Gründe für den stark wachsenden Anteil von Hochbetagten sind ein gesundheitsbewusster Lebensstil, verbesserte Arbeitsbedingungen und Fortschritte in der medizinischen Versorgung.

Mit dieser Entwicklung ändern sich auch die Anforderungen an die zahnmedizinische Behandlung. Ältere Menschen haben besondere Bedürfnisse und brauchen oftmals aufgrund von Erkrankungen mehr Zuwendung. Werden Patienten pflegebedürftig, ist ein Besuch in der Praxis meist nicht mehr möglich. Dann müssen sie zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung behandelt werden. Senioren hingegen, die sich noch guter Gesundheit erfreuen, können mitunter hohe Erwartungen an die zahnärztliche Versorgung stellen.

Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer informiert in diesem Beitrag über Besonderheiten und Abrechnungsbestimmungen im Zusammenhang mit der Behandlung älterer Patienten.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 4/2024 als PDF lesen (509 KB)


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Kontakt

Dr. Dr. Frank Wohl
Tel.: 089 230211-360
Fax: 089 230211-361


Tipps zur Abrechnung

PAR-Leistungen richtig berechnen
BZB 5/2022, S. 40-47

Abrechnen – aber wie?
Besonderheiten in der KFO
BZB 7-8/2021, S. 40-41


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