Referat Honorierungssysteme

Bundesweiter Interessenvertreter

Das Referat Honorierungssysteme leistet einen wesentlichen Beitrag zur Durchsetzung zahnärztlicher Interessen im Leistungs- und Gebührenrecht. Es arbeitet bundesweit mit staatlichen und zahnärztlichen Stellen zusammen. Als Ansprechpartner für die bayerischen Zahnärzte gibt das Referat Auskunft bei Fragen zur Anwendung und Auslegung der Gebührenordnungen für Zahnärzte (GOZ) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Verwaltungsaufgaben und juristische Beratung

Die Verwaltung der BLZK arbeitet den Referenten zu und ist Ansprechpartner für Patienten, Praxen, Erstatter sowie Gerichte. So werden beispielsweise Beurteilungen für Kostenerstatter erstellt oder Fragen zu Heil- und Kostenplänen von Patienten beantwortet. Bei juristischen Fragen steht für den Bereich Honorierungssysteme zudem Rechtsanwältin Susanne Ottmann-Kolbe, Leiterin der Stabsstelle Honorierungssysteme/GOZ der BLZK, zur Verfügung.

GOZ 2012

Die Baustelle GOZ 2012 steht weiterhin im Fokus der Referatsarbeit. Die BLZK vertritt die Auffassung, dass die Gebührenordnung weder den Stand der Wissenschaft noch die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Ausübung der Zahnheilkunde berücksichtigt. Durch Informationsveranstaltungen und Publikationen, wie die GOZ-Kalkulationshilfe, stellt die BLZK den bayerischen Zahnärzten Hilfsmittel zur Verfügung, um sie bei der Umsetzung der GOZ zu unterstützen.

Das Referat berichtet regelmäßig über die aktuellen Entwicklungen mit:

Nachrichten

Spielräume der GOZ optimal nutzen

Die Informationsreihe GOZ ON TOUR startet am 14. Juni in Regensburg

Bereits seit mittlerweile 35 Jahren stagniert der GOZ-Punktwert. Eine Novellierung oder zumindest eine an den Kostensteigerungen orientierte Anhebung seitens der Politik ist derzeit weder kurz- noch mittelfristig zu erwarten. Daher gilt es, die Abrechnungsmöglichkeiten innerhalb der GOZ optimal zu nutzen. Um die bayerischen Zahnarztpraxen dabei bestmöglich zu unterstützen, startet die Bayerische Landeszahnärztekammer unter dem Motto „GOZ ON TOUR – keine Leistung unter Wert“ mit ihrem Präsidenten Dr. Dr. Frank Wohl eine bayernweite Veranstaltungsreihe.

„Wir müssen uns selbst helfen“

GOZ ON TOUR LogoFür Wohl hat das Thema einer angemessenen Honorierung hohe Priorität, wie er bereits zu Anfang seiner Amtsperiode im letzten Jahr erklärt hat. Denn die stetig steigenden Personal-, Energie-, Material- und Laborkosten dürften nicht dazu führen, dass die Wirtschaftlichkeit der Praxen in eine gefährliche Schieflage gerät. Er plädiert daher, alle Optionen auszuschöpfen, die die GOZ ermöglicht: „Wir müssen uns selbst helfen. Dafür bietet die GOZ durchaus Handlungsspielräume. Mit dem § 2 der GOZ besteht die Möglichkeit, freie Vereinbarungen oberhalb des 3,5-fachen Faktors zu treffen. Und gemäß § 6 können Zahnärzte Leistungen, die in der GOZ nicht definiert sind, analog berechnen. Diesen Weg müssen und werden wir gehen.“

Der BLZK-Präsident beruft sich dabei auch auf das Bundesverfassungsgericht. Dieses hat die Anwendung der sogenannten Abweichenden Vereinbarung nach § 2 GOZ durch zwei wegweisende Urteile aus den Jahren 2001 und 2004 bereits nahegelegt wie auch erleichtert. Mit der Veranstaltungsreihe GOZ ON TOUR will die BLZK nun Zahnärztinnen und Zahnärzten sowie ihren Praxisteams weitere Informationen bereitstellen und Hilfestellungen geben, um die Möglichkeiten der GOZ optimal auszuschöpfen – gerade auch vor dem Hintergrund, dass viele Kassenleistungen in Zahnarztpraxen mittlerweile besser vergütet werden als Privatleistungen. Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch die Kommunikation mit den Patienten. Diese müssen über die Maßnahmen transparent und nachvollziehbar aufgeklärt werden.

Abendveranstaltungen in ganz Bayern

Im Rahmen der flächendeckenden GOZ-Kampagne finden in allen bayerischen Regierungsbezirken jeweils zweieinhalbstündige Abendveranstaltungen statt. Den Auftakt macht am 14. Juni die Veranstaltung in Regensburg. Weitere Orte folgen im Laufe des Sommers mit Veitshöchheim (Unterfranken), Bindlach (Oberfranken), Gersthofen (Schwaben), Deggendorf (Niederbayern), Fürth (Mittelfranken) und Rosenheim (Oberbayern). Den Abschluss bildet der Abend am 12. September in Germering bei München.

„Mit unserer Veranstaltungsreihe GOZ ON TOUR wollen wir die bayerischen Zahnärzte bei Abrechnungsfragen im Rahmen der GOZ maximal unterstützen und sie fit machen, ihren Praxisbetrieb wirtschaftlicher zu gestalten“, erläutert der BLZK-Präsident seine Intention. Denn Qualität hat ihren Preis! Diese Maxime müsse auch in der Zahnarztpraxis gelten.

Unterstützt wird Wohl dabei vom neu eingerichteten GOZ-Senat, dem er selbst, BLZK-Vizepräsidentin Dr. Barbara Mattner und Dr. Alexander Hartmann angehören. Die Organisation der Veranstaltungsreihe erfolgt über die eazf, das Fortbildungsinstitut der BLZK.

Für die Teilnahme erhalten Zahnärztinnen und Zahnärzte jeweils drei Fortbildungspunkte. Die Seminargebühr beträgt 35 Euro pro Person und Termin.

Weitere Informationen und Termine

GOZ ON TOUR – Die BLZK informiert Zahnärzte über Abrechnungsmöglichkeiten mit der GOZ


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Endodontie

GOZ aktuell

Im Fachgebiet Endodontie können aufgrund stetiger Optimierung von Behandlungskonzepten und weiterentwickelter Verfahren beachtliche Langzeiterfolge erzielt werden. Durch die Verwendung moderner Technologien werden mittlerweile Erfolgsquoten von weit über 90 Prozent erzielt.

Viele endodontische Leistungen sind in der GOZ 2012 leider nicht abgebildet. Sie müssen demzufolge in der zahnärztlichen Berechnung analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berücksichtigt werden.

In diesem Beitrag informiert das Referat Honorierungssysteme der BLZK über Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Wurzelkanalbehandlung stehen.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

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Alterszahnheilkunde

GOZ aktuell

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Lebenserwartung in Deutschland in den vergangenen 150 Jahren beträchtlich gestiegen. Diese Entwicklung ist vor allem einer gesunden Lebensweise, gestiegenem Wohlstand und medizintechnischen Fortschritten zu verdanken.

Zahnarztpraxen sehen sich mit dem steigenden Alter der Bevölkerung mitunter neuen Herausforderungen ausgesetzt. Ältere Patienten leiden oftmals an koronaren oder anderen internistischen Erkrankungen, die im Zusammenhang mit der Behandlung berücksichtigt werden müssen. Zudem erfordern mögliche motorische oder geistige Einschränkungen angepasste Behandlungsmethoden und eine besondere Betreuung.

In diesem Beitrag erläutert das Referat Honorierungssysteme der BLZK Leistungen und deren Abrechnungsbestimmungen, die im Zusammenhang mit der Behandlung von älteren Patienten anfallen können.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

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Praxisorientiert und kompetent

Beratung in Abrechnungsfragen: Das Referat Honorierungssysteme der BLZK unterstützt Zahnärztinnen und Zahnärzte

Die Abrechnung privater Leistungen in der zahnärztlichen Praxis ist komplex, mitunter herausfordernd und nicht immer einfach umzusetzen. Um eine leistungsgerechte Honorierung erzielen zu können, sind Fachwissen im Umgang mit der Gebührenordnung und Beachtung von gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben erforderlich. Hierzu können Zahnärzte und Zahnärztinnen sowie deren Teams Unterstützung und Beratung im Referat Honorierungssysteme erhalten.

GOZ-Senat erarbeitet Empfehlungen für die Praxis

Das Referat Honorierungssysteme wird seit Kurzem von Dr. Dr. Frank Wohl, dem neu gewählten Präsidenten der Bayerischen Landeszahnärztekammer, geführt. Zentrale Themen für ihn sind die Weiterentwicklung der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und die Anpassung des GOZ-Punktwertes.

Als erste Unterstützungsmaßnahme für die Zahnärztinnen und Zahnärzte in Bayern hat Dr. Dr. Wohl mit seinem Vorstandsteam einen sogenannten GOZ-Senat einberufen. Dieser wird sich hauptsächlich mit der Kommentierung und Auslegung der Gebührenordnung für Zahnärzte sowie der Erarbeitung praxisorientierter Empfehlungen und Strategien befassen.

Gebührenrechtliche Fragen stehen im Fokus der Beratung

Eine der Hauptaufgaben für die Mitarbeiterinnen im Referat Honorierungssysteme stellt die Beantwortung gebührenrechtlicher Fragen dar, die telefonisch, schriftlich oder per E-Mail von Zahnarztpraxen gestellt werden. Gerade bei umfangreichen und komplizierten Behandlungen wird häufig im Referat nachgefragt, unter welchen Voraussetzungen bestimmte Leistungen abgerechnet werden dürfen. Nur eine korrekt erstellte Rechnung ist zur Zahlung fällig.

Rechnungen, die von privaten Krankenversicherungen und/oder Beihilfestellen nicht in voller Höhe anerkannt werden, können dem Referat sowohl von den Praxen als auch von den Patienten zur Überprüfung vorgelegt werden. Unter Berücksichtigung von Bestimmungen der Gebührenordnung, mittels Hinweisen auf einschlägige Gerichtsurteile oder auch auf Verweise auf die Beschlüsse des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen der BZÄK wird eine Stellungnahme angefertigt, die dann an die Kostenerstatter weitergereicht werden kann.

Aktuelle Urteile, überarbeitete Beihilfeverordnungen und Kommentierungen zu Gebührenordnungsfragen stellen die Arbeitsgrundlage für die Mitarbeiterinnen des Referats dar. Ein reger Austausch erfolgt hier auch mit anderen Landeszahnärztekammern und der Bundeszahnärztekammer.

Das Referat vermittelt auch bei Konflikten

Bisweilen wenden sich Patienten an die BLZK, weil sie geplante oder bereits berechnete Leistungen kritisch hinterfragen. Das Team im Referat Honorierungssysteme erläutert in diesen Fällen die zahnärztlichen Maßnahmen, erteilt sachkundige Informationen und kann auch die Liquidation an sich erklären. Sollten Patienten weitergehende Fragen zu zahnmedizinischen Themen haben, werden sie an die Telefonsprechstunde der BLZK verwiesen, die jeden Montag von 18 Uhr bis 20 Uhr von Zahnärzten durchgeführt wird.

Treten Konflikte zwischen Patienten und den Zahnarztpraxen auf, versucht das Referat Honorierungssysteme zu vermitteln und zur Klärung beizutragen. Bei diffizilen Sachverhalten oder juristischen Fragen stehen die Mitarbeiterinnen in enger Abstimmung mit Rechtsanwältin Susanne Ottmann-Kolbe, der Leiterin des Geschäftsbereichs GOZ, Weiterbildung, Gutachterwesen.

Häufig treten Probleme mit gesetzlich versicherten Patienten wegen unzureichender Kostenaufklärungen auf. Bei Privatpatienten geben immer wieder fehlende oder unvollständige Vereinbarungen in Bezug auf Steigerungsfaktoren Anlass zu Auseinandersetzungen. Wenn Vereinbarungen formell nicht richtig getroffen wurden, haben sie jedoch keine rechtliche Gültigkeit, da sie nicht den Bestimmungen der Gebührenordnung für Zahnärzte entsprechen. Deshalb gibt das Referat Honorierungssysteme regelmäßig Empfehlungen zur korrekten Erstellung von Mehrkosten- und Honorarvereinbarungen oder bei der Umsetzung von Verlangensleistungen.

Zu Abrechnungsfragen immer auf dem aktuellen Stand

Treten neue Regelungen oder Abrechnungsmöglichkeiten in Kraft, wie im letzten Jahr die PAR-Behandlungsstrecke im GKV-Bereich, stehen im Referat die Telefone nicht mehr still. Da die Mitarbeiterinnen über die neuesten Entwicklungen immer informiert sind und sich im Vorfeld bereits hinreichend mit der Thematik befasst haben, können sie sicher und souverän auf die Fragestellungen eingehen.

Wichtige Informationen zu den verschiedenen Themengebieten werden zeitnah hier auf blzk.de publiziert. Zusätzlich werden Merkblätter oder Patienteninformationen ausgearbeitet und den Zahnarztpraxen zur Verfügung gestellt. Zudem ist das Referat in regelmäßigen Abständen mit dem PKV-Verband und dem bayerischen Finanzministerium im Gespräch, um zahnärztliche Interessen im Leistungs- und Gebührenrecht durchzusetzen.

Im Bayerischen Zahnärzteblatt (BZB) veröffentlicht das Referat Honorierungssysteme unter dem Titel „GOZ aktuell“ monatlich Berechnungsempfehlungen und Hinweise zu bestimmten Fachbereichen der GOZ. Zur Weitergabe innerhalb der Praxis und zum Abheften können die Beiträge aus dem Heft herausgetrennt werden. Sie sind darüber hinaus auf www.bzb-online.de abrufbar.


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Zahnerhaltung durch moderne Füllungstherapie

GOZ aktuell

Moderne Behandlungskonzepte und hochwertige Materialien ermöglichen eine minimalinvasive und substanzschonende Füllungstherapie. Trotz weitreichender Präventionsmaßnahmen und allgemein verbesserter Mundgesundheit gehören Zahnfüllungen noch immer zu den häufigsten Behandlungen in der Zahnarztpraxis. Um möglichst viel von der gesunden, eigenen Zahnsubstanz zu erhalten, werden die entsprechenden Eingriffe so gering wie möglich durchgeführt. Diese für den Patienten vorteilhafte Behandlung gestaltet sich für den Zahnarzt als anspruchsvoll und aufwendig. Eine entsprechende Honorierung sollte deshalb gewährleistet sein.

Das Referat Honorierungssysteme der BLZK informiert in diesem Beitrag über die im Gebührenverzeichnis der GOZ aufgeführten Positionen sowie über Maßnahmen, die analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ im Zusammenhang mit der modernen Füllungstherapie zu berechnen sind.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

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GOZ aktuell: Implantologie/Chirurgie

Implantate sind aus der modernen Zahnmedizin nicht mehr wegzudenken. Sowohl bei einzelnen fehlenden Zähnen als auch im zahnlosen Kiefer stellen sie eine funktional und ästhetisch optimale Lösung dar. Selbst bei einer nur gering ausreichenden Knochenbasis können dank moderner Technologien und neu gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnissen Implantate stabil verankert werden. Bedauerlicherweise spiegelt sich der zahnmedizinische Fortschritt in der aktuellen Gebührenordnung nicht wider und somit sind viele Leistungen der zeitgemäßen Implantologie nicht aufgenommen. Das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer informiert über im Gebührenverzeichnis der GOZ aufgeführte Positionen sowie Maßnahmen, die analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ zu berechnen sind. 


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Kontakt

Dr. Dr. Frank Wohl
Tel.: 089 230211-360
Fax: 089 230211-361


Tipps zur Abrechnung

PAR-Leistungen richtig berechnen
BZB 5/2022, S. 40-47

Abrechnen – aber wie?
Besonderheiten in der KFO
BZB 7-8/2021, S. 40-41


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