Arbeitssicherheit

Präventionskonzept der BLZK (BuS-Dienst)

Damit Praxisinhaber eigenverantwortlich und selbstbestimmt Arbeitssicherheit in ihrer Praxis umsetzen können, besteht für bayerische Zahnarztpraxen die Möglichkeit der Teilnahme am BuS-Dienst der BLZK.

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Arbeitsmedizinische Vorsorge

Angestellte (auch Auszubildende) in einer Zahnarztpraxis müssen je nach Umfang des Einsatzes eine Vorsorge bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, Feuchtarbeit sowie Bildschirmarbeit erhalten oder erhalten können. Informationen zum Umfang und den Fristen der einzelnen Vorsorgen finden Sie hier – mit den genauen Links zum QM Online.

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Gefährdungsbeurteilung

Für Praxis-Mitarbeitende ergeben sich in erster Linie Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe, Gefahrstoffe und elektrischen Strom – aber auch physikalische und psychische Belastungen durch Stresssituationen und statische Körperhaltung. Durch die Beurteilung und das Erkennen der Gefahren können diese beseitigt werden. Formulare und Informationen finden Sie im QM Online (nach Login).

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Aushangpflichtige Gesetze

Welche Gesetze, Vorschriften und Regeln aushangpflichtig sind, hängt von der Struktur und Arbeitsweise der Zahnarztpraxis ab. Die Dokumente müssen für die Mitarbeiter frei zugänglich sein, das heißt, dass sie sie sich ansehen können, ohne vorher den Arbeitgeber zu fragen.

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Kontakt

Arbeitssicherheit und Hygiene, BuS-Dienst
Lidija Jonic
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-340
Fax: 089 230211-341


Arbeitssicherheit und Hygiene, BuS-Dienst
Zennur Erdogan
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-342
Fax: 089 230211-343


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