Arbeitssicherheit
Präventionskonzept der BLZK (BuS-Dienst)
Damit Praxisinhaber eigenverantwortlich und selbstbestimmt Arbeitssicherheit in ihrer Praxis umsetzen können, besteht für bayerische Zahnarztpraxen die Möglichkeit der Teilnahme am BuS-Dienst der BLZK.
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Arbeitsmedizinische Vorsorge
Die Durchführung der Vorsorgen regelt die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV). Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind Teil der betrieblichen Prävention.
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Gefährdungsbeurteilung
Um die spezifischen Gefährdungen und Belastungen für Mitarbeiter in der Zahnarztpraxis zu vermeiden, bedarf es einer Gefährdungsbeurteilung.
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Aushangpflichtige Gesetze
Welche Gesetze, Vorschriften und Regeln aushangpflichtig sind, hängt von der Struktur und Arbeitsweise der Zahnarztpraxis ab. Die Dokumente müssen für die Mitarbeiter frei zugänglich sein, das heißt, dass sie sie sich ansehen können, ohne vorher den Arbeitgeber zu fragen.
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