Fachkundebescheinigung im Strahlenschutz beantragen

Anleitung und Formulare

In Bayern gemeldete Zahnärzte beantragen eine Fachkundebescheinigung im Strahlenschutz bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer. Hierfür müssen verschiedene Unterlagen bei der BLZK eingereicht werden.

Die benötigten Dokumente finden Sie hier für das jeweilige Anwendungsgebiet aufgelistet. Die Formulare können am Computer ausgefüllt und ausgedruckt werden. Die Unterlagen müssen im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie per Post an folgende Adresse gesendet werden:

Bayerische Landeszahnärztekammer
Referat Strahlenschutz
Flößergasse 1
81369 München

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Bearbeitungsvorgängen das Referat Strahlenschutz keine Termine für persönliche Einsichtnahme und Prüfung der Unterlagen im Hause anbieten kann.
Wir bitten um Ihr Verständnis.

Infoblatt amtliche Beglaubigungen (PDF 120 KB)

Gemäß Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) kann eine Fachkundebescheinigung nur innerhalb von fünf Jahren nach dem erfolgreich absolvierten Kurs ausgestellt werden.


Info zur Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte

Zur Beantragung einer weiteren Fachkunde müssen Zahnärzte unter anderem auch ihre „Grundfachkunde“ vorlegen. Informationen, in welcher Form Ihnen der Nachweis dieser erforderlichen Fachkunde vorliegt, finden Sie in folgendem Merkblatt unter 1.3.3 und 1.3.4:

Merkblatt „Behördliche Verfahren zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen in Bayern“

Bitte beachten Sie, dass diese Hinweise nur für ein in Bayern absolviertes Zahnmedizinstudium gelten. Sollten Sie Ihr Studium bzw. Ihre Fachkunde in einem anderen Bundesland absolviert und erworben haben, erkundigen Sie sich bitte bei der jeweilig zuständigen Stelle, ob Sie im Besitz der deutschen Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte sind bzw. den erforderlichen Nachweis besitzen.


Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen, Fernröntgenaufnahmen des Schädels (FK 1) – Zahnmedizinstudium in Deutschland

Zahnärzte, die in Deutschland studieren, erwerben die Fachkunde in der Regel im Rahmen des Staatsexamens. Diese Fachkunde wird, abhängig vom Bundesland, von den jeweilig zuständigen Stellen bescheinigt. Wird das Zahnmedizinstudium an einer bayerischen Universität abgeschlossen, bescheinigt die Fachkunde die jeweilige Universität. Die BLZK stellt in diesen Fällen keine gesonderte Fachkundebescheinigung aus.


Intraorale Röntgendiagnostik mit dentalen Tubusgeräten, Panoramaschichtaufnahmen, Fernröntgenaufnahmen des Schädels (FK 1) – Zahnmedizinstudium außerhalb Deutschlands

Zahnärzte, die ihr Studium nicht in Deutschland absolviert haben, müssen die Fachkunde gesondert erwerben. Dazu muss ein von der zuständigen Stelle anerkannter Kurs absolviert, Sachkunde nachgewiesen und die Fachkunde beantragt werden.

  Antrag Fachkunde (FK1) – Formular (PDF 18 KB)

  Kursteilnahmebescheinigung „Grundkurs im Strahlenschutz für Zahnärzte"

  Nachweis über die erforderliche Sachkunde (PDF 90 KB)


Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektionen mit Sachkundeerwerb im Kurs (FK2)

  Antrag Fachkunde (FK2) – Formular (PDF 75 KB)

  Kursteilnahmebescheinigung „Schädelübersichtsaufnahmen und Spezialprojektionen“ inklusive den Erwerb der Sachkunde

  Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte (Vermerk im Staatsexamenszeugnis oder individuelle Bescheinigung der Fachkunde 1 im Strahlenschutz)


Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung (FK3)

  Antrag Fachkunde (FK3) – Formular (PDF 19 KB)

  Kursteilnahmebescheinigung „Handaufnahmen zur Skelettwachstumsbestimmung“

  Nachweis über die erforderliche Sachkunde (PDF 89 KB)

  Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte (Vermerk im Staatsexamenszeugnis oder individuelle Bescheinigung der Fachkunde 1 im Strahlenschutz)

  Bescheinigung der Fachkunde "Handröntgen zur Skelettwachstumsbestimmung" des Zahnarztes, der die Sachkunde bescheinigt (Hinweis: Diese Fachkunde wurde in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel mit dem zahnärztlichen Staatsexamen in Bayern bis SS 2005 erworben).


Digitale Volumentomographie (DVT) mit Sachkundeerwerb im zweitägigen Kurs (FK4-2)

  Antrag Fachkunde zweitägig (FK4-2) – Formular (PDF 96 KB)

  Kursteilnahmebescheinigung „Digitale Volumentomographie“ inklusive den Erwerb der Sachkunde

  Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte (Vermerk im Staatsexamenszeugnis oder individuelle Bescheinigung der Fachkunde 1 im Strahlenschutz)


Digitale Volumentomographie (DVT) ohne Sachkundeerwerb im eintägigen Kurs (FK4-1)

  Antrag Fachkunde eintägig (FK4-1) – Formular (PDF 96 KB)

  Kursteilnahmebescheinigung „Digitale Volumentomographie"

  Nachweis über die erforderliche Sachkunde (PDF 81 KB)

  Bescheinigung über die Fachkunde im Strahlenschutz für Zahnärzte (Vermerk im Staatsexamenszeugnis oder individuelle Bescheinigung der Fachkunde 1 im Strahlenschutz)

  Bescheinigung der Fachkunde "Digitale Volumentomographie" des fachkundigen Zahnarztes, der die Sachkunde bescheinigt.

Kontakt

Strahlenschutz
Stefanie Ehrl
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-352
Fax: 089 230211-353


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