Covid-19 | Corona-Pandemie

Hygiene- und Schutzmaßnahmen in der Zahnarztpraxis

  • Patientinnen/Patienten und Besucherinnen/Besucher
  • Zahnärztinnen/Zahnärzte und sonstige Beschäftigte

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SARS-CoV-2-Impfung und Coronatest

  • Impfpflicht
  • Impfung in Zahnarztpraxen
  • Coronavirus-Testverordnung
    (TestV)
  • Abrechnung

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S1-Leitlinie

Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern

www.dgzmk.de

Kontakt

Bei Fragen zum Umgang in der Praxis mit dem Coronavirus

Tel.: 089 230211-340/-342
Fax: 089 230211-341/-343

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Plakate für die Zahnarztpraxis

„Herzlich willkommen – auch ohne Händeschütteln” Plakat (PDF | 52 KB)

„Hände richtig reinigen” Plakat für Sanitärräume (PDF | 100 KB)

„Zutritt nur mit FFP2-Maske” Hinweisschild Praxistür (PDF | 47 KB)

Nachrichten

28.02.2023 | Nachrichten | Coronavirus

Coronatests können ab 1. März 2023 nicht mehr auf Grundlage der Coronavirus-Testverordnung in Anspruch genommen und durchgeführt werden. Dies gilt nicht nur für „Bürgertestungen“, sondern beispielsweise auch für die Beschaffung von Antigen-Schnelltests zur Eigenanwendung für die Testung des Praxisteams.
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27.02.2023 | Nachrichten | Coronavirus

Ab 1. März gelten für positiv auf das Coronavirus getestete Inhaber, Beschäftigte und Besucher von Zahnarztpraxen keine Betretungs- und Tätigkeitsverbote mehr. Die Verpflichtung der Praxisinhaber zur Durchführung geeigneter Maßnahmen zum Schutz anderer Personen bei der Behandlung positiv Getesteter (z.B. Zeitfenster für die Behandlung) entfällt.
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