Zahnärztliche Betreuung in Pflegeeinrichtungen

Zahnärzte, die sich in der Betreuung von Pflegebedürftigen, die in einer Pflegeeinrichtung leben, engagieren möchten, haben verschiedene Möglichkeiten: Sie können die Patienten im Rahmen des Patenzahnarztmodells betreuen oder über die Kassenzahnärztliche Vereinigung einen Kooperationsvertrag mit einer Pflegeeinrichtung abschließen.

Patenzahnarztmodell

Das Patenzahnarztmodell wurde von der BLZK 2004/2005 ins Leben gerufen. Patenzahnärzte übernehmen in Pflegeeinrichtungen die zahnärztliche Versorgung und führen Mundhygieneschulungen für Pflegepersonal und Angehörige durch. Die Zuordnung der Patenzahnärzte in die regionalen Heime wird von den Zahnärztlichen Bezirksverbänden organisiert.

Zahnärztliche Bezirksverbände

Kooperationsvertrag

Der Kooperationszahnarzt besucht die Einrichtungen, mit denen er einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hat, in regelmäßigen Abständen und ist dort für die zahnärztliche Betreuung der Heimbewohner zuständig. Angehörige oder Betreuer von Pflegeheimbewohnern erhalten über die Heimleitung Auskunft, ob es in der Einrichtung einen Kooperationszahnarzt gibt.

Zahnärzte finden weitere Informationen und ein Muster für einen Kooperationsvertrag, in dem Rechte und Pflichten eines Kooperationszahnarztes festgeschrieben sind, bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung unter https://www.kzvb.de/zahnarztpraxis .

Die oft von Alten- und Pflegeheimen ausgegebenen Kooperationsverträge für Ärzte sind für Zahnärzte nicht zu verwenden.

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