Aufstiegsstipendium unterstützt Studierende

Neben dem Weiterbildungsstipendium gibt es seit 2008 das sogenannte Aufstiegsstipendium. Ziel und Zweck dieser Förderung ist es, beruflich Begabten zusätzliche Perspektiven durch ein Studium zu eröffnen und die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung zu erhöhen.

Wer kann gefördert werden?

Das Aufstiegsstipendium unterstützt Berufserfahrene bei einem ersten Hochschulstudium. Die Förderung ist für ein Vollzeitstudium oder auch für ein berufsbegleitendes Studium möglich.

Welche Voraussetzung müssen erfüllt werden?

Voraussetzung ist, dass das Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule erfolgt. Die Förderung wird als Pauschale und einkommensunabhängig gewährt. Es besteht keine Altersgrenze.

Bewerbung

Um diese Stipendium zu erhalten, muss ein dreistufiges Auswahlverfahren durchlaufen werden:

  1. Online-Bewerbung
  2. Kompetenzcheck
  3. Auswahlgespräch

Für die Gewährung dieses Stipendiums ist die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zuständig.

Internet

Weitere Informationen und Ansprechpartner für das Aufstiegsstipendium finden Sie unter:

www.aufstiegsstipendium.de

Ansprechpartner

Fortbildung
Zahnärztliches Personal
Carola Berger
Tel.: 089 230211-330
Fax: 089 230211-331

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Ausbildung
Zahnärztliches Personal
Jeannette Ludwig
Tel.: 089 230211-332
Fax: 089 230211-333

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Mehr zum Aufstiegs- stipendium

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Zu weiteren Informationen und Ansprechpartnern

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