07/17/2026 | Nachrichten | Zahnaerztliches Personal

Prüfung zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz für ZFA-Auszubildende

Anmeldung zur Strahlenschutzprüfung wird ab September vereinfacht

Ab dem Prüfungstermin im Januar 2027 entfällt für ZFA-Auszubildende das bisher erforderliche „Nachweisheft Röntgen“ für die Anmeldung zur gesonderten Prüfung „Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz“, die unmittelbar im Anschluss an die Gestreckte Abschlussprüfung Teil 2 (GAP Teil 2) angeboten wird.

Künftig erfolgt die Bestätigung der vermittelten Inhalte für diese Prüfung über eine Erklärung im Anmeldeformular zur Gestreckten Abschlussprüfung.

Für wen die neue Regelung gilt – und für wen nicht

Die Prüfung und damit auch die Vereinfachung der Anmeldung betrifft ausschließlich Auszubildende, die regulär am Berufsschulunterricht teilgenommen haben und erstmals an der Abschlussprüfung teilnehmen. Nur diese können unmittelbar im Anschluss an die GAP 2 die Prüfung zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz ablegen und profitieren von der Neuerung.

Ziel der Neuregelung ist es, die Abläufe in den Ausbildungspraxen zu vereinfachen, die Bestätigung der vermittelten Kenntnisse einfacher zu überprüfen und letztlich doppelte Nachweispflichten zu reduzieren.

Strahlenschutz bleibt verpflichtender Ausbildungsinhalt

Die Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der bildgebenden Verfahren und den anzuwendenden Strahlenschutzmaßnahmen sind weiterhin verpflichtender Bestandteil der Ausbildung (vgl. § 3 Abs. 1 ZahnmedAusbV i. V. m. Anlage zu § 3 Abs. 1, Abschnitt A, Lfd. Nr. 7).

Diese Regelung gilt nicht für externe Prüflinge, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Wiederholungsprüfung sowie Auszubildende, die nicht am Berufsschulunterricht teilgenommen haben. Diese müssen weiterhin an den angebotenen Strahlenschutzkursen teilnehmen.

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