09/25/2023 | Nachrichten | BLZK

Was tun bei einem Hinweis auf Kindeswohlgefährdung?

Übersicht für die Empfänger eines Hinweises zur Mitteilung und Kooperation mit anderen Behörden und Verantwortlichen

Heilberufsträger zählen oftmals zu den ersten Personen, für die sich ein primärer Hinweis oder Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ergibt. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat nun in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus Übersichtsfolien zu Mitteilungswegen und Kooperationen mit anderen Behörden und Verantwortlichen bei Hinweisen auf Kindeswohlgefährdungen herausgegeben.

Die Hinweise richten sich insbesondere an Polizei, Jugendamt, Justiz, Berufsgeheimnisträger und Schulen. Berufsgeheimnisträger der Heilberufe – dazu gehören Zahnärztinnen und Zahnärzte – können sich auf Seite 6 der Übersichtsfolien informieren.

Was tun bei einem Hinweis auf Kindes- wohlgefährdung?

Was tun bei einem Hinweis auf Kindes- wohlgefährdung?

Übersichtsfolien (PDF | 192 KB)

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