So verläuft ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren der BLZK

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Nachdem der Antragsteller die Gebühr von 400 Euro bezahlt hat, wird das Schlichtungsverfahren eröffnet.
Teilnehmer eines Vermittlungsgesprächs sind die Schlichtungsstelle (Vorsitzender Jurist und zahnärztlicher Beisitzer) und die beiden Parteien. Gegebenenfalls können auch deren Vertreter und ein Haftpflichtversicherer teilnehmen.
Weiterführende Informationen
Antrag auf Verfahrenseröffnung
Ansprechpartner
Manuela Walther
Tel.: 089 230211-364
Fax: 089 230211-365
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