05/02/2023 | Nachrichten | Zahnaerztliches Personal

Fortbildungen für das zahnärztliche Personal

BLZK gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ist die Ausbildung zur ZFA abgeschlossen, stehen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Zahnarztpraxis verschiedene Wege offen. Eine Aufstiegsfortbildung eröffnet neue Perspektiven und die Fortbildung zur Zahnmedizinischen Verwaltungsassistenz (ZMV), Zahnmedizinischen Prophylaxeassistenz (ZMP) oder im Anschluss zur Dentalhygienikerin bzw. zum Dentalhygieniker (DH) ermöglicht den nächsten Karriereschritt. Um an einer Fortbildung teilzunehmen, muss man allerdings zwingend mindestens ein Jahr Berufserfahrung vorweisen.

Rund um das Thema Fortbildungen hat das Referat Zahnärztliches Personal der BLZK Informationen als FAQ zusammengestellt. Hier einige der häufigsten Fragen:

Kann ich bei der BLZK eine Aufstiegsfortbildung buchen?

Bei der BLZK werden zwar die Abschlussprüfungen zu den jeweiligen Aufstiegsfortbildungen abgelegt, die BLZK bietet jedoch selbst keine Aufstiegsfortbildungen an. Die Lehrgänge, die zur Prüfung vor der BLZK führen, werden von unterschiedlichen Anbietern in Bayern durchgeführt.

Werde ich zur Aufstiegsfortbildung auch zugelassen, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind?

Das geht leider nicht. Für die Zulassung zu den verschiedenen Aufstiegsfortbildungen gibt es verbindliche Rechtsvorschriften, von denen nicht abgewichen werden darf. Die „Besonderen Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung“ der jeweiligen Aufstiegsfortbildungen finden Sie hier.

Die Aufstiegsfortbildung ist abgeschlossen. Unter welchen Voraussetzungen kann ich einen Meisterbonus erhalten?

Der Meisterbonus wird derzeit für die erfolgreiche Abschlussprüfung zur oder zum ZMP, DH und ZMV gewährt. Hierfür müssen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen. Für die Anmeldung zur Abschluss- oder zu einer Fortbildungsprüfung werden amtlich beglaubigte Kopien benötigt.

Wo erhalte ich solche Kopien?

Amtlich beglaubigte Kopien einer Urkunde werden bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen oder von Landratsämtern ausgestellt. Hierzu muss die jeweilige Urkunde im Original vorgelegt werden.

Kann ich mit einer abgeschlossenen Aufstiegsfortbildung von der BLZK auch studieren?

Die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung ist nicht automatisch gleichzusetzen mit dem Abitur. Absolventen erlangen damit jedoch eine Hochschulzugangsberechtigung und können an Zulassungsverfahren der bayerischen Hochschulen teilnehmen. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

www.weiter-studieren-in-bayern.de

Wie erhalte ich eine Zweitschrift meines Prüfungszeugnisses für die Aufstiegsfortbildung?

Das Referat Zahnärztliches Personal der BLZK kann eine Zweitschrift des Prüfungszeugnisses ausstellen. Sie wird am besten schriftlich per Mail angefordert. Wichtig dabei sind die Angaben, wann und wo die Prüfung abgelegt wurde, der vollständige (gegebenenfalls damalige) Name sowie Geburtsdatum und -ort.

Da die BLZK die Prüfungsunterlagen nur für die Dauer von zehn Jahren aufbewahren muss, ist eine Abschrift zu einem späteren Zeitpunkt in der Regel schwierig. Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig.

Kontakt

Zahnärztliches Personal
Carola Berger
Tel.: 089 230211-330
Fax: 089 230211-331

Nachricht senden

Zahnärztliches Personal
Marei Rose
Tel.: 089 230211-334
Fax: 089 230211-335

Nachricht senden

Zahnärztliches Personal
Jeannette Ludwig
Tel.: 089 230211-332
Fax: 089 230211-333

Nachricht senden

ZFAaktuell: Fortbildungen für das zahnärztliche Personal

ZFAaktuell: Fortbildungen für das zahnärztliche Personal

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Artikel im BZBplus 5/2023, S. 16

VOILA_REP_ID=C1257C99:002F5EB3