Fortbildung

Wo finde ich die Inhalte einer Aufstiegsfortbildung?

Die Rechtsvorschriften zu den Aufstiegsfortbildungen und Prüfungen sind jederzeit aktuell einsehbar unter Aus- und Fortbildungsvorschriften für Zahnärztliches Personal. Hierin sind auch die Inhalte der jeweiligen Aufstiegsfortbildungen enthalten.

Kann ich bei der BLZK eine Aufstiegsfortbildung buchen?

Die Abschlussprüfungen zu den jeweiligen Aufstiegsfortbildungen werden vor der Bayerischen Landeszahnärztekammer abgelegt. Die BLZK bietet jedoch selbst keine Aufstiegsfortbildungen an. Die Lehrgänge, die zur Prüfung vor der BLZK führen, werden von verschiedenen anderen Anbietern in Bayern durchgeführt. 

Werde ich zur Aufstiegsfortbildung zugelassen, wenn ich den Berufsabschluss ZFA in einem anderen Bundesland erlangt habe?

Ja. Der Beruf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r ist ein bundeseinheitlich geregelter Ausbildungsberuf. Der erfolgreiche Abschluss zur/zum ZFA gilt bundesweit.

Werde ich zur Aufstiegsfortbildung auch zugelassen, wenn die Zulassungsvoraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind?

Nein. Für die Zulassung zu den verschiedenen Aufstiegsfortbildungen gibt es Rechtsvorschriften, von denen nicht abgewichen werden kann.

Wie erhalte ich ein Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung Berufliche Bildung)?

Sie können sich für ein Stipendium bewerben, wenn Sie die Berufsabschlussprüfung zur/zum ZFA mit mindestens 87 Punkten absolviert haben und zum Zeitpunkt der Aufnahme (1.1. des Folgejahres) noch nicht 25 Jahre alt sind. Weitere Auskunft erhalten Sie unter Fortbildungsförderung – Weiterbildungsstipendium für Berufseinsteiger oder im Referat Zahnärztliches Personal:

Tel.: 089 230211-330/-332

Welche Voraussetzungen gibt es für ein Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG)?

Die Fördervoraussetzungen müssen individuell geprüft werden. Informationen zu den grundlegenden Voraussetzungen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter:

www.aufstiegs-bafoeg.de

Wo beantrage ich ein Aufstiegs-BAföG (Meister-BAföG)?

Das Aufstiegs-BAföG kann in Bayern jeweils beim Amt für Ausbildungsförderung, bei den Stadtverwaltungen oder den Landratsämtern beantragt werden oder online über die Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter:

www.aufstiegs-bafoeg.de

Unter welchen Voraussetzungen erhält man den Meisterbonus?

Der Meisterbonus wird derzeit für die erfolgreiche Abschlussprüfung zur/zum ZMP, DH und ZMV gewährt. Für die Gewährung müssen Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses in Bayern liegen.

Wo erhalte ich eine amtlich beglaubigte Kopie einer Urkunde?

Eine amtlich beglaubigte Kopie einer Urkunde erhalten Sie z.B. bei den Gemeinde- und Stadtverwaltungen oder Landratsämtern. Zur Erstellung der amtlich beglaubigten Kopie müssen Sie dort die jeweilige Urkunde im Original vorlegen.

Wo bekomme ich Informationen zur Erfüllung des Testatheftes in der Aufstiegsfortbildung?

Auskunft hierzu erhalten Sie im Referat Zahnärztliches Personal der BLZK:

Tel.: 089 230211-330/-332

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Wo erfahre ich die aktuellen Prüfungstermine und Prüfungsgebühren zu den Aufstiegsfortbildungen?

Die Prüfungstermine und -gebühren werden regelmäßig unter Prüfungen aktualisiert.

Habe ich mit einer abgeschlossenen Aufstiegsfortbildung vor der BLZK eine Hochschulzugangsberechtigung?

Die erfolgreich bestandene Abschlussprüfung einer Aufstiegsfortbildung ist nicht automatisch gleichzusetzen mit einer Hochschulzugangsberechtigung. Neben dem allgemeinen Abitur gibt es viele verschiedene Wege, ein Hochschulstudium zu beginnen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:

www.weiter-studieren-in-bayern.de

Wie erhalte ich eine Zweitschrift meines Prüfungszeugnisses für die Aufstiegsfortbildung?

Bitte wenden Sie sich hierzu schriftlich per Mail an das Referat Zahnärztliches Personal der BLZK:

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Teilen Sie uns mit, wann und wo Sie die Prüfung abgelegt haben, Ihren vollständigen (ggf. damaligen) Namen sowie Geburtsdatum und -ort. Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig. 

Ansprechpartner

Zahnärztliches Personal
Carola Berger
Tel.: 089 230211-330
Fax: 089 230211-331

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Zahnärztliches Personal
Marei Rose
Tel.: 089 230211-334
Fax: 089 230211-335

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Zahnärztliches Personal
Jeannette Ludwig
Tel.: 089 230211-332
Fax: 089 230211-333

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