Röntgen

Wie erfolgt die Weitergabe von Röntgenbildern?

Was es bei der Weitergabe zu beachten gibt und wie digitale Röntgenbilder gemäß DIN 6868-160 für die Weitergabe ausgedruckt werden können, erfahren Sie hier:

www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_roentgenbilder_versenden.html

Wo kann man die Broschüre der BLZK „Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Röntgendiagnostik“ bestellen?

Unter www.blzk.de/qsr wurde ein Leitfaden für die Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Röntgendiagnostik erstellt. Dieser ist als Broschüre nicht mehr erhältlich.

Wie müssen Röntgengeräte entsorgt werden?

Bei Röntgengeräten handelt es sich um medizinische Elektrogeräte. Diese werden als „B2B-Geräte“, also Geräte für die professionelle Anwendung, klassifiziert. Eine Entsorgung über den Hausmüll oder über eine kommunale Sammelstelle ist hier nicht möglich.

Da Sie als Geräteinhaber für die ordnungsgemäße Entsorgung der Geräte verantwortlich sind, benötigen Sie einen Nachweis über eine fachgerechte, nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführte Entsorgung.

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.umweltpakt.bayern.de/abfall/faq/elektrog-elektrogeraete/48/entsorgung-roentgengeraete

Kontakt

Strahlenschutz
Stefanie Ehrl
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-352
Fax: 089 230211-353


Strahlenschutz
Claudia Vierheller
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Tel.: 089 230211-344
Fax: 089 230211-345


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