Was es bei der Weitergabe zu beachten gibt und wie digitale Röntgenbilder gemäß DIN 6868-160 für die Weitergabe ausgedruckt werden können, erfahren Sie hier:
www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_roentgenbilder_versenden.html
Unter www.blzk.de/qsr wurde ein Leitfaden für die Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Röntgendiagnostik erstellt. Dieser ist als Broschüre nicht mehr erhältlich.
Bei Röntgengeräten handelt es sich um medizinische Elektrogeräte. Diese werden als „B2B-Geräte“, also Geräte für die professionelle Anwendung, klassifiziert. Eine Entsorgung über den Hausmüll oder über eine kommunale Sammelstelle ist hier nicht möglich.
Sie benötigen einen Nachweis über eine fachgerechte Entsorgung und einen Eintrag in die Entsorgungsstatistik der „Stiftung Elektro-Altgeräte Register' (Stiftung ear). Beides kann auch vom Entsorger getätigt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.umweltpakt.bayern.de/abfall/faq/elektrog-elektrogeraete/48/entsorgung-roentgengeraete
www.stiftung-ear.de/de/service/faqs/entsorgungspflichtige-besitzer