Kenntnisse für zahnärztliches Personal

Wozu benötige ich die Kenntnisse im Strahlenschutz für zahnärztliches Personal?

Zahnärztliches Personal muss, um Untersuchungen mit Röntgenstrahlung unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines Fachkundigen Zahnarztes technisch durchführen zu können, die Kenntnisse im Strahlenschutz für zahnärztliches Personal besitzen. Dieser Kenntniserwerb erfolgt in Deutschland in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung.

Ich habe meine Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) im Ausland abgeschlossen. Gelten die dort erworbene Kenntnisse im Strahlenschutz auch in Deutschland?

ZFA, die ihre Ausbildung nicht in Deutschland absolviert haben, müssen in der Regel die Kenntnisse gesondert erwerben. Für nähere Informationen wenden Sie sich an das Referat Praxisführung und Strahlenschutz der BLZK.

Kenntnisse im Strahlenschutz (ZÄP)

Kann man bei der BLZK eine Kopie der letzten Aktualisierung für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) anfordern?

Für eine Zweitschrift über die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz für zahnärztliches Personal wenden Sie sich an den jeweiligen Kursveranstalter, bei dem Sie den Kurs absolviert haben.

Kann man bei der BLZK eine Kopie des Kenntniserwerbs für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) anfordern?

Der Kenntniserwerb für Zahnärztliches Personal erfolgt in der Regel im Rahmen der Berufsausbildung. Für eine Zweitschrift über den Erwerb Kenntnisse wenden Sie sich an den Zahnärztlichen Bezirksverband (ZBV) in dem für Sie zuständigen Regierungsbezirk, in dem Sie Ihre Ausbildung abgeschlossen haben.

Eine Liste der ZBV finden Sie hier:

Zahnärztliche Bezirksverbände

Wie oft muss eine Aktualisierung erfolgen?

Bei zahnärztlichem Personal mit Kenntnissen im Strahlenschutz muss mindestens alle fünf Jahre eine Aktualisierung erfolgen.

Wann müssen die Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisiert werden?

Die 5-jährige Frist gilt ab dem Tagesdatum des Erwerbs der Kenntnisse bzw. ab dem Tagesdatum der zuletzt durchgeführten Aktualisierung.

Wie werden die Kenntnisse im Strahlenschutz aktualisiert?

Für die Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz sind entsprechende Kurse zu absolvieren. Informationen zum Ablauf der Kurse erhalten Sie von den jeweiligen Kursveranstaltern.

Liste Strahlenschutzkurse (PDF | 390 KB)

Wo finde ich Kurse zur Aktualisierung der Kenntnisse im Strahlenschutz?

Eine aktuelle Liste „Strahlenschutzkurse“ der von der Bayerischen Landeszahnärztekammer anerkannten Kurse können Sie hier einsehen:

Liste Strahlenschutzkurse (PDF | 390 KB)

Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt über den jeweiligen Kursveranstalter. Die BLZK ist kein Kursveranstalter.

Wem muss die Bescheinigung über die Aktualisierung der erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz für das zahnärztliche Personal vorgelegt bzw. eingereicht werden?

Die Bescheinigung über die Aktualisierung der erforderlichen Kenntnisse ist der zuständigen Behörde (in Bayern das Gewerbeaufsichtsamt) nur auf Anforderung vorzulegen.

Werde ich an eine fällige Aktualisierung der Kenntnisse erinnert?

Eine Erinnerung durch die BLZK an die gesetzlich vorgeschriebene nächst fällige Aktualisierung ist nicht möglich.

Kontakt

Strahlenschutz
Claudia Vierheller
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Tel.: 089 230211-344
Fax: 089 230211-345


Strahlenschutz
Stefanie Ehrl
Telefonisch erreichbar:
Mo–Do: 8.30 bis 11.30 Uhr
und 12.30 bis 15.00 Uhr
Fr: 8.30 bis 12.00 Uhr
Tel.: 089 230211-352
Fax: 089 230211-353


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