06/30/2023 | Nachrichten | Praxisfuehrung und Strahlenschutz

Aktuelles Wissen für den Praxisalltag

Die Serviceangebote des Referats Praxisführung und Strahlenschutz der BLZK

Auf der einen Seite stehen Inhalte wie die Validierung, die Ausstattung des Aufbereitungsraums, Risikobewertung und Verpackung oder das Röntgen. Auf der anderen finden sich Gesetze, Verordnungen und Richtlinien. Dazwischen: die Zahnarztpraxis, die alle Vorgaben neben dem laufenden Praxisbetrieb erfüllen muss. Damit das Hauptaugenmerk auch weiterhin auf der Behandlung der Patienten liegen kann, unterstützt das Referat Praxisführung und Strahlenschutz bei einer praxistauglichen und möglichst bürokratiearmen Umsetzung.

Frischer Wind: Dr. Hummel und Dr. Gassenmeier neue Referenten

Seit Dezember 2022 wird das Referat Praxisführung und Strahlenschutz von einer Doppelspitze geleitet.

  • Schwerpunkt Praxisführung: Dr. Frank Hummel aus München
  • Schwerpunkt Strahlenschutz: Dr. Stefan Gassenmeier aus Schwarzenbruck

Als Zahnärzte in eigener Praxis sind beide Referenten mit allen Belangen aus der täglichen Arbeit einer Zahnarztpraxis vertraut. Gemeinsam mit ihrem erfahrenen Team in der BLZK unterstützen sie gerne die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte zu allen Fragen aus ihrem Arbeitsbereich.

QM-System mit umfassenden Informationen

In seinem QM-System stellt das Referat kontinuierlich eine Vielzahl an aktualisierten Unterlagen und Dokumenten bereit, sodass die einzelne Praxis nicht selbst aufwendig alle Gesetze und Verordnungen recherchieren muss.

Dieses gliedert sich in die Bereiche

Im roten Bereich stehen die Inhalte zur Arbeitssicherheit und Hygiene übersichtlich aufbereitetet und zusammengefasst zur Verfügung. Gleichzeitig gibt es hier Mustervorlagen für einen Reinigungs- und Desinfektionsplan und Arbeitsanweisungen zur Aufbereitung von Medizinprodukten. Die Praxen müssen die Vorlagen lediglich noch an ihre individuellen Gegebenheiten anpassen.

Ebenfalls im roten Bereich Arbeitssicherheit unter D06 Röntgen gibt es im QM Online ein Kapitel, das sich ausschließlich mit dem Thema Röntgen befasst. Hier findet man Dokumente und Unterlagen unter anderem zum Betrieb von  lmgestützten oder digitalen Röntgenanlagen, Formulare für Unterweisungserklärungen der Mitarbeiter, Beispiele für Arbeitsanweisungen und vieles mehr.

Arbeitssicherheit und BuS-Dienst

Ob Zahnarztpraxis, Schreinerei oder Architekturbüro: Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet alle Arbeitgeber, die Mitarbeiter beschäftigen, sich arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch beraten zu lassen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen können Praxisinhaber zwischen der Regelbetreuung oder der sogenannten „Alternativen bedarfsorientierten und sicherheitstechnischen Betreuung“ wählen.

Zur Erleichterung hat die BLZK den BuS-Dienst (Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung) als Präventionskonzept ins Leben gerufen. Der Grundgedanke ist, Praxisinhaber so zu schulen und zu informieren, dass sie eigenverantwortlich und selbstbestimmt Arbeitssicherheit in ihrer Praxis umsetzen können. Die notwendigen Arbeitsmittel und Informationen sind im QM Online der BLZK eingestellt.

Individuelle Beratung durch ein erfahrenes Team

Fragen zum Brandschutz, zur Entsorgung oder zum Mutterschutz betreffen jede Praxis. Durch die individuellen Praxisgegebenheiten ergeben sich oft Detailfragen, die sich in der Regel schnell durch ein persönliches Telefonat klären lassen. Die derzeit fünf Mitarbeiterinnen im Referat Praxisführung und Strahlenschutz helfen bei Fragen gerne weiter. Bei juristischen Überschneidungen steht die Rechtsabteilung der BLZK zur Seite.

Tipps zum Thema Praxisbegehungen

Hat sich das Gewerbeaufsichtsamt angekündigt? In der Regel handelt es sich dabei um Routinebegehungen. Dennoch fragen sich in diesem Moment viele Praxen, wo und wie sie mit der Vorbereitung am besten anfangen können. Diese Seiten bieten dafür gezielte Unterlagen und Informationen, wie unter anderem das Dokument „Praxisbegehung auf einen Blick“, eine Zusammenstellung der entsprechenden BZB- und BZBplus-Artikel oder häufige Fragen und Antworten (FAQ) zum Thema:

blzk.de/praxisbegehung

blzk.de/roe-vor-ort

Anlaufstelle für Fragen zum Thema Röntgen

Röntgengeräte für die Diagnostik werden in der Zahnarztpraxis immer eine sehr große Rolle spielen. Mit seinem Fachwissen rund um die gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben im Strahlenschutz bietet der Bereich Strahlenschutz innerhalb des Referats eine wichtige Anlaufstelle für bayerische Zahnarztpraxen. Zahnärzte und Zahnärztinnen sowie deren Teams erhalten hier Unterstützung und Beratung zu speziellen Themen wie der Anwendung von Patientenschutzmitteln oder zur Weitergabe von Röntgenbildern.

Fachkunde als Grundlage beim Röntgen

Damit Zahnärzte überhaupt Röntgengeräte betreiben und Röntgenbilder anfertigen können, benötigen sie eine entsprechende Fachkunde. Diese berechtigt sie unter anderem, die rechtfertigende Indikation zu stellen, Röntgenbilder zu delegieren oder zu befunden.

Zahnärztliches Personal benötigt für die technische Durchführung von Röntgenbildern ebenfalls den entsprechenden Kenntniserwerb.

Die Fachkunden bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz können auf verschieden Wegen erlangt werden: entweder im Rahmen des Zahnmedizinstudiums sowie der Ausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten in Deutschland oder in entsprechenden Kursen. In Bayern gemeldete Zahnärzte können beim Referatsbereich Strahlenschutz auch eine Fachkunde wie z.B. die Digitale Volumentomografie (DVT) beantragen.

Für die Ausstellung der Fachkundebescheinigung benötigt die BLZK je nach Anwendungsgebiet unterschiedliche Unterlagen. Alle Informationen dazu unter

blzk.de/fachkunde

Anerkannte Kurse im Strahlenschutz

Seit mittlerweile über 20 Jahren ist die BLZK die zuständige Stelle für die Anerkennung von Strahlenschutzkursen und für die Bescheinigung der Fachkunden und Kenntnisse im Strahlenschutz für Zahnärzte und zahnärztliches Personal in Bayern. Eine wichtige Aufgabe, die der BLZK vom damaligen Bayerischen Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (StMUGV) übertragen wurde.

Hierzu zählen auch Aktualisierungskurse, da die Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz für Zahnärzte und Zahnärztliches Personal gemäß § 48 Abs. 1 und § 49 Abs. 3 der Strahlenschutzverordnung mindestens alle fünf Jahre durch erfolgreiche Teilnahme an einem anerkannten Kurs oder einer anerkannten Fortbildungsmaßnahme aktualisiert werden müssen. Eine Liste mit allen von der BLZK anerkannten Aktualisierungskursen stellt das Referat hier zur Verfügung:

blzk.de/roe

Das Referat ist immer am Puls der Zeit

Die aktuellen Herausforderungen wie der Klimawandel, der Fachkräftemangel, die hohe Inflationsrate und die Weigerung der Politik, den GOZ-Punktwert zu erhöhen, stellen hohe und ungewohnte Anforderungen an die Praxen. Das Referat will die bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzte bei der Bewältigung dieser schwierigen Aufgaben nach Kräften unterstützen. Geplant ist unter anderem eine multimediale Artikelserie, die diese Themen referatsübergreifend bearbeitet und schnell umsetzbare Hilfestellungen anbietet. Lassen Sie sich überraschen!

Kontakt Referat Praxisführung und Strahlenschutz

Bereich Praxisführung

https://www.blzk.de/praxisfuehrung
Tel.: 089 230211-340/342/354


Bereich Strahlenschutz

https://www.blzk.de/roe
Tel.: 089 230211-344/352


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