Monitore vor dem 01.05.2015

Die Anleitung zur Konstanzprüfung ist für Monitore, die vor dem Stichtag 01.05.2015 in Betrieb genommen wurden.


Wichtig:

Ab 01.01.2025 ist diese Art der Konstanzprüfung für Monitore welche vor dem 01.05.2015 in Betrieb genommen wurden nicht mehr möglich. Es müssen ab dann die gleichen Prüfungen wie bei Monitoren welche nach dem 01.01.2015 in Betrieb genommen wurden durchgeführt werden.


Jeder Befundungsmonitor in der Praxis muss an jedem Arbeitstag auf seine Konstanz geprüft werden werden und zusätzlich monatlich.

Die Qualitätskennzeichen des Monitors werden mit Hilfe des SMPTE-Testbildes auf ihre Konstanz geprüft.

Tägliche Prüfung – SMPTE-Testbild

Grauwert-Wiedergabe
Der Monitor und das Umgebungslicht sind richtig eingestellt, wenn das nicht ganz schwarze Feld  im vollkommen schwarzen Feld und das nicht ganz weiße Feld im vollkommen weißen Feld zu erkennen sind.


SMPTE-Testbild – zum Vergrößern auf das Bild klicken.

Monatliche Prüfung

Farbfehler
Der Bildhintergrund muss gleichmäßig grau sein.

Bildgeometrie
Die horizontalen und vertikalen weißen Linien müssen gerade sein und gleichmäßige Quadrate bilden.

Orts- und Kontrastauflösung
Die Streifenmuster müssen sowohl in allen vier Ecken als auch im Zentrum des Bildschirms ohne Vergrößerung zu unterscheiden sein.


SMPTE-Testbild – zum Vergrößern auf das Bild klicken.

 

Dokumentation: Formblatt M1 (oder durch Software vorgegebene Formulare)

Monitorprüfung – Ergebnis schriftlich festhalten


Formblatt M1 – zum Herunterladen auf das Bild klicken.

In der Regel wird das Prüfbild beim täglichen Einschalten des Computers gezeigt. Das Programm fährt erst dann weiter hoch, wenn man bestätigt, dass die Testbildelemente zu erkennen sind.

Das Programm speichert das Prüfergebnis selbst ab. Die vom Computer gespeicherten Prüfergebnisse können in regelmäßigen Abständen ausgedruckt werden.

Beim Überprüfen des Befundungsmonitors ist darauf zu achten, dass die Helligkeits- und Kontrasteinstellungen am Bildschirm nach einer erfolgreich durchgeführten Konstanzprüfung nicht mehr verstellt werden!

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