Betrieblicher Ausbildungsplan und Berichtsheft

Der Ausbildungsrahmenplan ist in Anlage 1 der Ausbildungsverordnung Zahnmedizinische Fachangestellte (AusbV ZFA) festgeschrieben. Darin enthalten sind alle Teile des Berufsbildes mit den in der Praxis zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnissen.
In Anlage 2 der AusbV ZFA ist in einer zeitlichen Gliederung geregelt, in welchem Zeitraum und zu welchem Zeitpunkt die einzelnen Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln sind.

Nach diesen Vorgaben der Ausbildungsverordnung sind Sie als Ausbildender verpflichtet, einen individuellen betrieblichen Ausbildungsplan für die Auszubildende in Ihrer Praxis zu erstellen. Hierin ist genau festzulegen, zu welchem Zeitpunkt und mit welcher Dauer die jeweiligen Fertigkeiten und Kenntnisse in der Praxis vermittelt werden.

Berichtsheft


Blick in das Berichtsheft – einfach Bild anklicken (PDF 893 KB).

Das Berichtsheft erhält Ihre Auszubildende mit dem eingetragenen Ausbildungsvertrag oder zu Beginn des ersten Schuljahres in der Berufsschule. Die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse müssen im Berichtsheft durch Ihre und die Unterschrift der Auszubildenden dokumentiert werden.

Der Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit in der Praxis zu führen. Das Berichtsheft kann jederzeit durch Berichte, Erläuterungen und Dokumentationen ergänzt werden. Es liegt in Ihrem Ermessen, die Auszubildende zu weiteren Ausführungen im Berichtsheft anzuhalten.

Die Zulassung zur Abschlussprüfung kann nur erfolgen, wenn das Berichtsheft vollständig und ordnungsgemäß geführt wurde und alle erforderlichen Inhalte im vorgegebenen Umfang vermittelt wurden. Das Berichtsheft ist während der Ausbildung regelmäßig hinsichtlich der vermittelten Inhalte zu kontrollieren und abzuzeichnen.

Der Leitfaden zur betrieblichen Ausbildung der ZFA (PDF 575 KB) bietet Hilfestellung zur Erfüllung der Inhalte des Berichtshefts

Nachweisheft Röntgen


Blick in das Nachweisheft Röntgen – einfach Bild anklicken (PDF 285 KB).

Das Nachweisheft Röntgen erhält Ihre Auszubildende etwa zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung. Die Vermittlung der theoretischen Röntgenkenntnisse in der Berufsschule erfolgt in der zweiten Hälfte des zweiten und in der ersten Hälfte des dritten Ausbildungsjahres. In diesem Zeitraum soll parallel die Vermittlung der praktischen Kenntnisse und die Bearbeitung des Nachweisheftes Röntgen erfolgen.

Das Nachweisheft Röntgen ist Zulassungsvoraussetzung für die Prüfungsteilnahme zum Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz bei der Abschlussprüfung. Es ist ebenfalls am Ende der Ausbildung vollständig und ordnungsgemäß geführt vorzulegen.

Im Nachweisheft Röntgen sind sowohl Bearbeitungsanteile für die digitale Röntgentechnik als auch für die konventionelle Röntgentechnik enthalten. Die Nachweise sind für die in der Praxis verwendete Methode zu erbringen.

VOILA_REP_ID=C1257C99:002F5EB3