Das Ausbildungszeugnis

Das Ausbildungszeugnis stellt die Eintrittskarte ins Berufsleben dar und beeinflusst in hohem Maße die Einschätzung durch zukünftige Arbeitgeber. Das Ausbildungszeugnis erfordert deshalb eine sowohl rechtlich als auch inhaltlich korrekte Gestaltung. Es ist der Grundsatz der Zeugniswahrheit zu beachten. Das Zeugnis muss klar, verständlich und wohlwollend formuliert sein und darf die Auszubildende nicht an ihrem beruflichen Fortkommen hindern.

Gemäß  § 16 BBiG haben Ausbildende den Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses ein schriftliches, nicht elektronisches Zeugnis auszustellen. Davon kann nicht abgewichen werden. Dies gilt auch bei vorzeitiger Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses.

Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der Auszubildenden (einfaches Zeugnis, § 16 Abs. 2 S. 1 BBiG). Auf Verlangen der Auszubildenden sind auch Angaben über ihr Verhalten und ihre Leistung aufzunehmen (qualifiziertes Zeugnis, § 16 Abs. 2 S. 2 BBiG).

Zeugnisaufbau

Einfaches Ausbildungszeugnis

  • Überschrift Ausbildungszeugnis
  • Name und Anschrift der Ausbildenden
  • Persönliche Daten der Auszubildenden (Geburtsdatum, Geburtsort)
  • Dauer der Ausbildung (von … bis …)
  • Ort der Ausbildung (Zahnarztpraxis)
  • Bezeichnung des Ausbildungsberufs
  • Erreichen des Ausbildungsziels
  • Inhalte der Ausbildung
  • Schlussformel
  • Ort und Datum
  • Unterschrift des Ausbildenden

Zusätzlich im qualifizierten Ausbildungszeugnis (auf Verlangen der Auszubildenden)

  • Leistungsbeurteilung
  • Angaben zu speziellen Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten
  • Angaben zum Verhalten (Vorgesetzte, Kollegen, Patienten)
  • Beendigungsgrund

Musterzeugnis


Das Ausbildungszeugnis ist zu unterscheiden vom Prüfungszeugnis, welches die Auszubildende nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung vom Zahnärztlichen Bezirksverband erhält.

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