06/27/2025 | Nachrichten | BLZK
eHBA-Kartentausch
Welche Karten-Generation es betrifft und was zu beachten ist
Die Bayerische Landeszahnärztekammer möchte alle Zahnärztinnen und Zahnärzte über wichtige Änderungen im Zusammenhang mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) informieren. Hintergrund: Der aktuell eingesetzte RSA-Algorithmus mit 2048-Bit-Schlüssellänge verliert gemäß Vorgabe des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ab dem 1. Januar 2026 seine Eignung für den Einsatz in qualifizierten Signaturen. Aus diesem Grund müssen alle eHBA-Karten der Generation 2.0 (G2), die kein „G2.1“-Kennzeichen aufweisen, spätestens bis Dezember 2025 durch Karten der Generation 2.1 (G2.1) ersetzt werden.
Auf der Kartenrückseite lässt sich die Generation erkennen:
- „G2.1“ vorhanden: Es besteht kein Handlungsbedarf.
- „G2“ oder keine Angabe: Die Karte muss ersetzt werden.
Medisign – Geplanter Kartentausch ab Juli 2025
- Geplanter Start: ab Juli
- Betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte werden rechtzeitig per Mail kontaktiert.
- Ablauf:
- Anmeldung im Kundenkonto (zukünftig mit Zwei-Faktor-Authentifizierung).
- Falls keine Datenänderung: Austauschkarte kann gegebenenfalls direkt bestellt werden. PostIdent oder Kammerfreigabe ist nicht erforderlich.
- Die Austauschkarte ist kostenfrei.
- Bei Änderungen der Kundendaten: Neubeantragung inkl. PostIdent und Kammerfreigabe.
Neue Regelung zur Kartenverwaltung ab August
- Einführung eines Abomodells.
- Bisherige doppelte Berechnung der überlappenden Laufzeiten bei Folgekarten entfällt.
D-Trust – Kartentausch seit 23. Juni 2025
- Start des Austauschs: seit Juni
- Betroffene Zahnärztinnen und Zahnärzte werden ab Mitte Juni per Mail kontaktiert.
- Bestehende G2-Karten bleiben bis Dezember 2025 gültig, werden anschließend gesperrt.
Es bestehen folgende Austauschoptionen:
Option 1: Folgekarte (rabattiert)
- Voraussetzung: Keine Änderungen der personenbezogenen Daten.
- Laufzeit: 5 Jahre
- 20 Prozent Rabatt
- Bestellung nur über den personalisierten Link im Anschreiben möglich.
- PostIdent und Kammerfreigabe notwendig.
- Gültig bis 15. August 2025
Option 2: Ersatzkarte (Restlaufzeit)
- Kostenfrei
- Kein PostIdent oder Kammerfreigabe notwendig.
- Keine Datenänderungen möglich.
- Bestellung nur über den personalisierten Link im Anschreiben möglich.
Weitere Informationen
Der Anbieter T-Systems wird künftig eHBA-Karten mit einer Laufzeit von vier Jahren anbieten, da die verwendeten Chips nur bis 2029 zertifiziert sind. Weiterführende Informationen zu den einzelnen Anbietern sind auf den jeweiligen Webseiten zu finden: