05/13/2025 | Nachrichten | BLZK

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Anleitung zur Beantragung beziehungsweise Verlängerung eines eHBA in Bayern

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist ein wichtiger Bestandteil für die heilberufliche Tätigkeit in Bayern, um sich sicher und eindeutig innerhalb der digitalen Infrastruktur im Gesundheitswesen zu authentifizieren. Darüber hinaus ermöglicht der eHBA den Zugriff auf wichtige Anwendungen wie das sichere Signieren von Dokumenten und den Zugang zu medizinischen Fachsystemen. eHBA-Karten haben eine Gültigkeitsdauer von fünf Jahren und können über die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) oder bei folgenden Anbietern beantragt werden:

Beim Neuantrag eines eHBA wird ein elektronisches Foto und ein gültiger Personalausweis benötigt. Darüber hinaus muss ein Identifikationsverfahren durchgeführt werden. Dies kann entweder in einer Filiale der Deutschen Post per „PostIdent“ mit dem Ausdruck (Coupon) aus dem eHBA-Antrag oder mit dem Smartphone über die PostIdent-App erfolgen.

Sobald die Antragstellung und das „PostIdent“ durchgeführt wurden, erfolgt die Bestätigung der Berufseigenschaft „Zahnärztin/Zahnarzt“ und Freigabe durch die BLZK. Im Anschluss erfolgt die Auslieferung des eHBA durch den Vertrauensdiensteanbieter an die Meldeadresse (im Personalausweis/Reisepass) der Zahnärztin/des Zahnarztes.

Für eine fristgerechte Verlängerung des eHBA erhalten Zahnärztinnen und Zahnärzte von ihrem eHBA-Anbieter rechtzeitig vor Ablauf ihrer aktuellen Karte eine E-Mail-Benachrichtigung. Die BLZK empfiehlt, mit einem zeitlichen Vorlauf von drei Monaten vor dem Ablaufdatum des eHBA einen Neuantrag zu stellen, damit der neue elektronische Zahnarztausweis rechtzeitig bereitgestellt wird und nahtlos an die bisherige Laufzeit anschließt. Die Verlängerung eines eHBA läuft identisch ab wie ein Neuantrag.

Wichtiger Hinweis: Laut dem Anbieter T-Systems liegt die momentane Bearbeitungszeit aufgrund des hohen Auftragsaufkommens bei circa zehn bis zwölf Wochen.

Falls der Ausweis während der Gültigkeitsdauer aus technischen Gründen (zum Beispiel durch Verschulden des Anbieters) nicht mehr nutzbar ist, kann eine Ersatzkarte für den laufenden Fünf-Jahres-Zeitraum angefordert werden. Die Ersatzkarte stellt sicher, dass die berufliche Tätigkeit ohne Einschränkungen fortgeführt werden kann. Die Nutzung von Ersatzkarten erfolgt zu denselben Bedingungen wie bei regulären eHBA-Karten und gewährleistet, dass Zahnärzte jederzeit über eine funktionierende Authentifizierungsmöglichkeit verfügen und auch weiterhin uneingeschränkten Zugang zu den relevanten digitalen Gesundheitsdiensten haben.

Antragstellung über eHBA-Anbieter oder über BLZK

Die Antragstellung für den eHBA kann entweder über das Antragsportal des eHBA-Anbieters oder direkt über die BLZK erfolgen.

Bei der Antragstellung über die Website des eHBA-Anbieters muss im jeweiligen Antragsportal die Option „Mit leerem Antrag beginnen“ gewählt werden (Hinweis: Bei einer Beantragung über den Anbieter T-Systems muss danach noch „Erstantrag“ ausgewählt werden). Wenn das Service-Passwort und die Referenznummer aus der ersten Beantragung vorliegen, kann auch die Option „Daten aus gestelltem Antrag übernehmen“ gewählt werden. Dadurch werden alle vorliegenden persönlichen Daten übernommen und automatisch in den neuen Antrag eingefügt. Dies ist aktuell nur beim Anbieter SHC möglich.

Auch die Antragstellung über die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) ist möglich. Wenn Zahnärzte einen vorbefüllten Antrag nutzen möchten, muss eine E-Mail an die Mitgliederverwaltung der BLZK (blzkmgv@blzk.de) gesendet werden (Hinweis: vollständigen Namen und BLZK-Nummer oder Geburtsdatum nennen oder E-Mail über das Kontaktformular senden). Die BLZK sendet im Anschluss eine Vorgangsnummer, die auf dem Antragsportal genutzt werden kann (Option „Vorbefüllten Antrag laden“ auswählen). Die BLZK stellt daraufhin alle Basisdaten zur Verfügung, danach müssen alle weiteren Schritte wie bei einem Neuantrag bei einem eHBA-Anbieter durchgeführt werden.

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