03/09/2023 | Nachrichten | Praxisfuehrung und Strahlenschutz

Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung leicht gemacht

Drei Schritte, um mit (Arbeits-)Sicherheit gut ins neue Jahr zu starten

Die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat am Arbeitsplatz oberste Priorität. Eine der wirksamsten Methoden, um Unfälle und Erkrankungen am Arbeitsplatz zu vermeiden, ist die Unterweisung der Mitarbeitenden zu möglichen Gefahrenquellen. Arbeitgeber sind laut Arbeitsschutzgesetz sogar dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter regelmäßig zu sicherheitsgerechtem und gesundheitsbewusstem Verhalten zu motivieren. Als Grundlage für die Unterweisung dient die Gefährdungsbeurteilung.

1. Schritt: Gefährdungsbeurteilung

In einer gezielten Analyse werden potenzielle Gefahren ermittelt und Risiken benannt. Daraus ergeben sich die erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes.

Die Gefährdungsbeurteilung sollte regelmäßig überprüft werden und ist spätestens dann zu bearbeiten, wenn sich Arbeitsabläufe ändern oder neue Verfahren eingeführt werden. Auch die Änderungen von rechtlichen Vorgaben, Unfallverhütungsvorschriften oder die Einführung neuer Schutzmaßnahmen machen eine Aktualisierung erforderlich.

Unterschieden wird in der Praxis zwischen der Erfassung von allgemeinen Gefährdungen und tätigkeitsbezogenen Gefährdungen. Besondere Situationen wie Schwangerschaft oder eine geplante Stillzeit erfordern zusätzlich einen gesonderten Blick auf mögliche Gefährdungen:

a) Allgemeine Gefährdungen

Psychischer Stress, elektrische Spannung oder die Möglichkeit einer Brandentstehung sind beispielsweise allgemeine Gefährdungen, die an jedem Arbeitsplatz entstehen können. Mithilfe entsprechender Prüflisten (z.B. C01b01 ), die sich in jedem Kapitel des QM Online befinden, können allgemeine Gefährdungen erfasst werden. Sofern nicht alle Fragen mit „ja“ beantwortet werden, muss im Einzelfall nachgebessert werden.

b) Tätigkeitsbezogene Gefährdungen

Das Kapitel C01b02 „Gefährdungsbeurteilung“ bildet tätigkeitsbezogene Gefährdungen ab, die sich aus der speziellen Arbeitsaufgabe jedes Mitarbeiters ergeben. Daraus müssen zielgerichtete Arbeitsschutzmaßnahmen erfolgen. Soweit Handlungsbedarf besteht, gilt es, diese Maßnahmen in die Praxis umzusetzen.

Anmerkung: Während der Covid-19-Pandemie ist die Gefährdungsbeurteilung C01b02 durch das Dokument C01b04 „Gefährdungsbeurteilung SARS-CoV-2“ zu erweitern. Die aktuell gültigen Bestimmungen können Sie auf der Corona-Themenseite unter „Hygiene- und Schutzmaßnahmen in der Zahnarztpraxis“ entnehmen:

www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_corona_hygiene.html

c) Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz

Im Rahmen der tätigkeitsbezogenen Gefährdungsbeurteilung (Punkt b) wird jeder Arbeitsplatz daraufhin überprüft, ob eine potenzielle Gefährdung für eine schwangere oder stillende Arbeitnehmerin bestehen könnte oder ob diese durch geeignete Schutzmaßnahmen ausgeschlossen werden kann. Dies erfolgt unabhängig davon, ob dieser Arbeitsplatz momentan von einer Frau besetzt wird.

Sobald dem Arbeitgeber tatsächlich eine Schwangerschaft oder geplante Stillzeit mitgeteilt wird, muss diese Gefährdungsbeurteilung immer mithilfe des Kapitels B05b03 „Gefährdungsbeurteilung bei Weiterbeschäftigung“ konkretisiert werden. Wird im Rahmen dieser Beurteilung eine sogenannte „unverantwortbare Gefährdung“ festgestellt oder kann diese nicht ausgeschlossen werden, ist ein Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber auszusprechen.

Anmerkung: Die aktuell gültigen Bestimmungen zum Mutterschutz während der Covid-19-Pandemie sind auf der Corona-Themenseite unter „Hygiene- und Schutzmaßnahmen in der Zahnarztpraxis“ zu entnehmen:

www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_corona_hygiene.html

2. Schritt: Unterweisungen

Damit sich Mitarbeiter sicherheitsgerecht und gesundheitsbewusst verhalten können, müssen sie vom Arbeitgeber über mögliche Gefährdungen an ihrem Arbeitsplatz informiert werden. Alle Beschäftigten der Praxis (Zahnmedizinische Fachangestellte, Zahntechniker, angestellte Zahnärzte, Auszubildende etc.) erhalten vor Aufnahme der Tätigkeit, also bei der Einstellung, eine Erstunterweisung in alle sicherheitsrelevanten Themen. Mindestens einmal jährlich sind Wiederholungsunterweisungen erforderlich. Jugendliche werden gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz sogar halbjährlich unterwiesen. Auch wenn neue Geräte oder Technologien eingeführt werden, erfolgt eine erneute Unterweisung.

In den einzelnen Kapiteln des QM Online sind Formulare für die Unterweisungen (z.B. B02b02 ) eingestellt. Im Zweifel lässt sich so ganz einfach feststellen, für welche Themen eine Unterweisung grundsätzlich erforderlich ist. Unterwiesen werden alle angestellten Mitarbeiter, für die das
jeweilige Thema relevant ist. So kann beispielsweise bei einem Zahntechniker die Unterweisung zum Strahlenschutz (D06b02 ) vernachlässigt werden. Die Unterweisung „Brandschutz“ (C03b02 ) hingegen betrifft sicherlich alle Beschäftigten in der Zahnarztpraxis.

3. Schritt: Dokumentation

a) Gefährdungsbeurteilung/Arbeitsplatzanalysen

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, je nach Art der Tätigkeit eine Dokumentation vorzunehmen. Diese muss die erforderlichen Unterlagen umfassen, aus denen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung (C01b02 ) hervorgeht, und die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen (Prüflisten) sowie das Ergebnis ihrer Überprüfung enthalten (C01b03 ).

b) Unterweisungen

Es empfiehlt sich, die Unterweisungen themenbezogen auf einem eigenen Blatt zu dokumentieren. Diese sind in den jeweiligen Kapiteln im QM Online eingestellt. Im Kapitel B04b02  findet sich ein Dokumentationsblatt, das generell für jedes unterwiesene Thema eingesetzt werden kann.

Unterweisungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz sind spezifisch auf einen Jugendlichen zugeschnitten. Es empfiehlt sich deshalb, ein eigenes Blatt zur Dokumentation (B06b02 ) zu verwenden. Das Dokumentationsblatt sollte fortlaufend geführt werden, bis der Mitarbeitende nicht mehr dem Geltungsbereich des Jugendarbeitsschutzgesetzes unterliegt.

Gefährdungs- beurteilung und Unterweisung leicht gemacht

Drei Schritte, um mit (Arbeits-)Sicherheit gut ins neue Jahr zu starten

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