07/23/2026 | Nachrichten | BLZK

Angriff auf die Approbation

Der KFO-Fachzahnarztvorbehalt und das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz

Das am vergangenen Freitag verabschiedete GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) stellt die Zahnärzteschaft vor große Herausforderungen. Die Beschlüsse der Politik sind in mehrfacher Hinsicht relevant für unsere tägliche Praxis:

Warum gespart werden muss

In der Gesetzlichen Krankenversicherung fehlt das Geld an allen Ecken und Enden. Die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Finanzkommission Gesundheit prognostizierte ein Defizit, das von 15 Milliarden Euro im Jahr 2027 ohne Reformen auf 40 Milliarden Euro im Jahr 2030 anwachsen könnte. Allein den Fehlbetrag durch die Versicherung von Bürgergeld-Beziehern bezifferte sie auf 12 Milliarden Euro – pro Jahr! Gerade hier setzte sich jedoch der SPD-Finanzminister Klingbeil weitestgehend gegen Gesundheitsministerin Nina Warken durch, so dass die Krankenversicherung der 5,2 Millionen Bürgergeldempfänger (davon knapp die Hälfte ohne deutsche Staatsbürgerschaft) weiterhin von den Beitragszahlern der GKV (Arbeitnehmern und Arbeitgebern) mitfinanziert werden muss.

Gegen das gewaltige Sparpaket in Höhe von rund 42 Milliarden Euro wirkte das anvisierte Einsparvolumen von 60 Millionen Euro durch den Fachzahnarzt-Vorbehalt in der Kieferorthopädie wie eine homöopathische Dosis von 0,14 Prozent. Auch so, wie der Fachzahnarzt-Vorbehalt ursprünglich geplant war, hätte er die GKV nicht gerettet, aber reihenweise Existenzen vernichtet. Dabei haben die Zahnärzte vorgemacht, wie man im GKV-System Geld spart: Der Anteil der Zahnmedizin an den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung ist von knapp neun Prozent zu Beginn des Jahrtausends auf aktuell etwa fünfeinhalb Prozent gesunken. Dank Prävention! Der GKV wäre weit mehr geholfen, wenn das Beispiel der Zahnärzte in anderen Bereichen des Gesundheitswesens Schule machen würde. 

Aus heiterem Himmel und enger Zeitplan

Der Vorstoß der Finanzkommission Gesundheit (darin kein Zahnarzt und nur ein Arzt) zur Einführung eines Fachzahnarztvorbehaltes in der Kieferorthopädie kam aus heiterem Himmel und war von allen Beteiligten nicht vorherzusehen. Kaum weniger überraschend war die Aufnahme in den Referentenentwurf des BMG. Angesichts des geringen Einsparvolumens und vieler nicht übernommener Empfehlungen der Kommission mutete die Übernahme des geplanten Fachzahnarztvorbehalts inkonsistent an.

Nach der Bekanntgabe des Referentenentwurfs hatten die beteiligten Verbände (z. B. BZÄK und KZBV) lediglich ein Wochenende Zeit, um die Stellungnahme für eine Anhörung im Gesundheitsministerium zu erarbeiten und abzustimmen:

  • 30. März – Bericht Finanzkommission (Beginn Osterferien)
  • 16. April – Referentenentwurf 
  • 20. April – Anhörung Verbände BMG (KZBV, BZÄK, BDK)
  • 29. April – Kabinettsentwurf
  • 12. Juni – 1. Lesung Bundestag, 1. Durchgang Bundesrat
  • 10. Juli – 2./3. Lesung Bundestag, 2. Durchgang Bundesrat

Reale Bedrohung für junge Existenzen

Wie real die Bedrohung war, zeigt das Schicksal einer jungen bayerischen Kollegin, die stellvertretend für viele steht. Vor einem Jahr investierte sie rund eine Million Euro in eine moderne KFO-Praxis, schuf Arbeitsplätze für ein spezialisiertes Team und übernahm die Verantwortung für ihre Patienten. Trotz jahrelanger Erfahrung in einer KFO-Praxis und eines zusätzlichen Master-Titels hätte der ursprüngliche Gesetzentwurf für sie ein faktisches Berufsverbot im GKV-System bedeutet (einen ausführlichen Bericht lesen Sie im BZB 7-8/2026: Schlag gegen die Approbation, S. 28 f.).

Eine solche Verschwendung von Kompetenz und Ressourcen durften wir nicht tatenlos hinnehmen. Die Existenzvernichtung junger Kolleginnen und Kollegen hätte die kieferorthopädische Versorgung von Kindern und Jugendlichen in ländlichen Regionen bedroht. Unbehandelte KFO-Krankheitsbilder erschweren die Mundhygiene und können langfristig zu Karies und Gingivitis/Parodontitis oder auch zu CMD-Problemen führen. Das musste abgewendet werden.

Die BLZK hat deshalb mit aller Kraft und auf allen Ebenen gegen diesen unsäglichen Vorbehalt gekämpft. Mehrfach kontaktierte BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl die bayerischen Bundestagsabgeordneten der Regierungsfraktionen im Gesundheitsausschuss. Mit Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach, MdL, war er ebenfalls im Gespräch. Sie hat eine entsprechende Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht. Für kraftvollen Rückenwind sorgte die Landtagsabgeordnete und Kollegin Dr. Andrea Behr. Zuletzt konfrontierte Dr. Dr. Wohl im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung in München Bundesgesundheitsministerin Andrea Warken, MdB, direkt mit den fatalen Folgen eines Fachzahnarzt-Vorbehalts (siehe Video auf Facebook unter "Die bayerischen Zahnärzte" auf Facebook, es gelten die Datenschutz- und Nutzungsbedingungen von Facebook). Mit gezielter Pressearbeit wurde die Öffentlichkeit für die Brisanz des Themas sensibilisiert.

Weitgehender Erfolg beim Fachzahnarzt-Vorbehalt

Eine sehr erfreuliche Erfahrung war die Geschlossenheit und Zähigkeit, mit der die Berufsverbände und viele betroffene Kolleginnen und Kollegen praktisch bis zur letzten Minute auf Abgeordnete des Bundestags eingewirkt haben, um eine Rücknahme des Fachzahnarztvorbehalts zu erreichen.

Diese wurde zwar nicht in Gänze erreicht. Dennoch positiv: Eine vierjährige Übergangsfrist entschärft die aktuelle Problematik. Gerechnet von der noch bevorstehenden Verkündung des Gesetzes an, wird die bisherige Rechtslage die kommenden vier Jahre weiter angewendet. Konkret bedeutet dies: Bis etwa August 2030 dürfen jeder Zahnarzt und jede Zahnärztin wie bisher kieferorthopädische Behandlungen für GKV-Versicherte beginnen und diese auch nach diesem Datum durchführen und abschließen. 

Darüber hinaus sollen die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen im Bundesmantelvertrag für Zahnärzte unter Einbeziehung einer Stellungnahme der Bundeszahnärztekammer festlegen, welche Abschlüsse bzw. welche praktische Erfahrung ausreichend sein sollen, um kieferorthopädische „Kassenbehandlungen“ durchführen zu können. Auch hier ist vorsichtiger Optimismus durchaus berechtigt.

Dass die Weiterbildung zum Fachzahnarzt für Kieferorthopädie fraglos die höchste Qualifikationsstufe darstellt, steht außerhalb jeden Zweifels. Dennoch ist es unser aller Aufgabe, die uneingeschränkte Gültigkeit der Approbation für alle Bereiche zahnärztlicher Tätigkeit auch weiterhin sicherzustellen. Sowohl um die flächendeckende Versorgung der Patienten zu gewährleisten als auch aus Gründen der Planungssicherheit für niederlassungswillige und niedergelassene Kolleginnen und Kollegen muss das gesamte Behandlungsspektrum auch in der vertragszahnärztlichen Versorgung allen approbierten Zahnärzten offenstehen.

Präzedenzfall verhindern

Der Fachzahnarzt-Abschluss hat in Deutschland und interantional absolutes Spitzen-Niveau. Gleichzeitig sind die gesetzlich versicherten Patienten auf alle Zahnärzte angewiesen, die aufgrund ihrer Ausbildung und praktischen Erfahrung eine gute Versorgung anbieten. Jede Form von Fachzahnarzt-Vorbehalt – und sei er noch so sehr mit Ausnahme- und Sonderregelungen flankiert – beschneidet unsere Approbation.

Daher darf dieser Vorstoß der Finanzkommission Gesundheit nicht zum Präzedenzfall werden. Was kommt denn als Nächstes? Erleben wir bald Vorbehalte in der Parodontologie, der Endodontie oder der zahnärztlichen Chirurgie? Solcherart leichtfertig erzeugte Unsicherheit greift die Niederlassungsbereitschaft der jungen Generation massiv an. 

Wenn junge Kolleginnen und Kollegen das finanzielle und persönliche Risiko einer Praxisgründung aufgrund unvorhersehbarer politischer Eingriffe scheuen, gerät die wohnortnahe Patientenversorgung, besonders im Flächenstaat Bayern, in akute Gefahr. 

Umstellung auf pauschalierte KFO-Leistungskomplexe

Aus zahnärztlicher Sicht äußerst kritisch zu sehen sind auch weitere Neuerungen, die mit dem GKV-BStabG beschlossen wurden: Bis spätestens 30. Juni 2028 sollen Leistungen unabhängig von der Behandlungsdauer mit einer Gesamtpunktzahl für den Leistungskomplex bewertet werden. Die vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Finanzkommission Gesundheit hat diese Pauschalierungen als Sparmaßnahme vorgeschlagen. Daten der aktuellen Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS 6) zeigen wissenschaftlich evaluiert, dass die Versorgung in Deutschland stabil und bedarfsgerecht ist. Eine Fehlsteuerung liegt nicht vor – der politische Eingriff ist daher reine Willkür. Es muss klar sein, dass bei Festlegung von Komplexgebühren strikt das Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Abs. 1 SGB V zu beachten ist: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Alles, was darüber hinaus geht, ist dann als private Zusatzleistung nach GOZ zu liquidieren.

Drückende Budget-Deckel

Die Attraktivität der Niederlassung leidet ohnehin bereits unter der ausufernden Bürokratie, dem spürbaren Fachkräftemangel und einer unzureichenden Honorarsituation. Mit dem GKV-BStabG werden die Kassenbudgets für zahnärztliche Leistungen nun zudem drastisch gedeckelt – ein massiver Rückschritt für die Versorgungssicherheit. Die neuen Vergütungsregeln bedrohen gezielte Vorsorgekonzepte wie die Parodontitistherapie. Auch der Leistungsausbau für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen steht auf dem Spiel.

Angesichts sinkender Budgets erscheint die Anwendung der GOZ in den Praxen umso wichtiger. Die BLZK unterstützt die Praxen hierbei mit Fortbildungen – aktuell im BLZK-Sommercampus – und mit der GOZ-Kalkulationstabelle von Dr. Alexander Hartmann aus unserem GOZ-Senat.

Festzuschüsse sinken

Die Festzuschüsse für Zahnersatz werden um zehn Prozentpunkte abgesenkt und damit auf das Niveau von September 2020 zurückgeführt. Die Härtefallregelung mit vollständiger Erstattung bei der Regelversorgung bleibt unverändert bestehen. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) geht davon aus, dass der Versichertenanteil teils oder sogar in hohem Maße durch die PKV-Zahnzusatzversicherung abgedeckt wird. Insoweit dürfte diese Zurücknahme der 2020 erfolgten Erhöhung keine relevanten Auswirkungen in unseren Praxen haben. Die tägliche Erfahrung im Aufklärungsgespräch zeigt, dass die Entscheidung des Patienten für eine hochwertige Versorgung im Gegensatz zu früher nicht mehr von der Höhe der Festzuschüsse abhängig ist.

Praxen brauchen Sicherheit – Angriff auf Approbation schafft Unsicherheit

Die Bilanz zum GKV-BStabG: Trotz der weitgehenden Entschärfung des Fachzahnarzt-Vorbehalts bleibt als negative Erfahrung, wie leicht es sogenannten Experten und der Politik gefallen ist, eine wesentliche Grundlage unseres Berufs, die umfassende Approbation, zur Disposition zu stellen.
Die BLZK-Spitze kämpft daher weiterhin an der politischen Front gegen die Verunsicherung unseres Berufsstandes und gegen die Zerstörung unserer präventionsorientierten Versorgung. Seien Sie versichert: Wir werden die Politik weiterhin intensiv und kompromisslos in die Pflicht nehmen. Praxen brauchen Planungssicherheit und unsere Patienten verdienen eine sichere, wohnortnahe Versorgung in allen Regionen Bayerns.

Die BLZK stellt das Thema „Einheit der Approbation“ auch in den Mittelpunkt der diesjährigen Klausurtagung des Vorstandes.

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