04/16/2024 | Nachrichten | Freie Berufe und Europa

Dentalamalgam: Kompromiss bei der Revision der EU-Quecksilberverordnung

Die Unterhändler des Europäischen Parlamentes, der Europäischen Kommission und der im Rat versammelten EU-Mitgliedsstaaten haben sich auf einen Kompromiss bei der Revision der EU-Quecksilberverordnung geeinigt. Er sieht vor, dass Dentalamalgam ab 1. Januar 2025 aus Umweltschutzgründen in der Europäischen Union verboten wird.

EU-Mitgliedsstaaten können allerdings zur Versorgung sozial schwacher Gruppen unter bestimmten Bedingungen bei der EU-Kommission eine Verlängerung der allgemeinen Nutzung von Dentalamalgam bis 30. Juni 2026 beantragen. Zudem ist die Verwendung in medizinisch notwendigen und zu begründenden Fällen weiterhin erlaubt. Regelungen wurden ferner für die Produktion und den Import von Amalgam verabschiedet. Der Kompromiss muss noch formal abgestimmt werden, wahrscheinlich noch vor den Europawahlen im Juni. Ob Deutschland die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Übergangsfrist bis Mitte 2026 erfüllt, ist aktuell nicht zu beurteilen. Ferner ist offen, ob seitens der Bundesregierung der politische Wille besteht, diesen Weg einzuschlagen.

Vonseiten der europäischen und deutschen Zahnärzteschaft gab es Kritik für das übereilte Verbot des bewährten Werkstoffes, zumal die umweltgerechte Entsorgung seit Jahren europaweit sichergestellt ist.


Quelle: BZB 4/2024, S. 30

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