Covid-19 | Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie ist für die Zahnarztpraxen in Bayern nach wie vor eine riesige Herausforderung – und wird es auch noch viele Monate bleiben. Die bayerischen Zahnärzte und ihre Mitarbeiter erfüllen täglich ihre Verpflichtung, um die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.
Die BLZK und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) arbeiten eng bei deren Unterstützung zusammen. Gleichzeitig geben die zahnärztlichen Körperschaften den Forderungen der Zahnärzte gegenüber den staatlichen Stellen eine Stimme und fordern Lösungen, um die Auswirkungen der Krise zu bewältigen oder zumindest abzumildern.
Die BLZK und die KZVB sehen keine Gründe, aufgrund der Corona-Pandemie einen notwendigen Zahnarztbesuch aufzuschieben. Dennoch ist es wichtig, umfassend informiert zu sein, so z.B. wie mit der Infektionsgefahr in der Zahnarztpraxis und bei der Patientenbehandlung umzugehen ist. Dies gilt auch für die Bewältigung der wirtschaftlichen Herausforderungen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite „Coronavirus. Was gilt aktuell?” der KZVB:
www.kzvb.de/coronavirus
Hygiene, Schutzmaß- nahmen und Umgang mit Patienten
FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher, Vorgaben des Arbeitsschutzes
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Einreisequarantäne- pflicht, Entschädigung nach § 56 Absatz 1 IfSG
Gesetzliche Ausschlussgründe Entschädigung
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SARS-CoV-2-Impfung
Impfpflicht, Nachweispflicht, Impfung in Zahnarztpraxen, Arbeitsschutz, Infektionsschutzmaßnahmen für Geimpfte, Infokanäle
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Arbeitsrechtliches Corona-Pandemie
Freistellung, Schließung Kitas/Schulen, Praxisschließung, Reise/Risikogebiet, Beschäftigung Schwangere
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Coronatest
Coronavirus-Testverordnung (TestV), Abrechnung, Antigen-Test, Infokanäle
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Kurzarbeit und andere Leistungen
Anspruch, Kurzarbeit bei Auszubildenden, Finanzielle Unterstützung Praxisinhaber
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Auszubildende
Berufsschulschließung, Freistellung, Ausbildungsvergütung bei Praxisschließung, Immunitätsnachweispflicht
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22.12.2021 | Nachrichten | Coronavirus, Honorierungssysteme und GOZ
PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben einer erneuten befristeten Verlängerung der „Corona-Hygienepauschale“ bis 31. März 2022 zugestimmt. Sie soll der Abgeltung der aufgrund der COVID-19-Pandemie immer noch bestehenden erhöhten Aufwände für Schutzkleidung etc. dienen.
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13.12.2021 | Nachrichten | BLZK, Coronavirus
Am 12. Dezember ist eine erneute Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten, die unter anderem die gesetzliche Grundlage für die zeitlich befristete Durchführung von Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in Zahnarztpraxen vorsieht.
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09.12.2021 | Nachrichten | Coronavirus
Das „Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ der neuen Bundesregierung sieht zeitlich befristet auch Schutzimpfungen in Zahnarztpraxen vor. Das Impfen in den Zahnarztpraxen kann noch nicht sofort nach Inkrafttreten des oben genannten Gesetzes starten. Dafür ist es notwendig, logistische, personelle, haftungsrechtliche und abrechnungstechnische Details zu klären, um die geplanten Schutzimpfungen zu ermöglichen.
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03.12.2021 | Nachrichten | Coronavirus
Die Bund-Länder-Konferenz hat beschlossen, dass auch Zahnärzte Corona-Schutzimpfungen durchführen können sollen. Die rechtlichen Voraussetzungen für Impfungen in Zahnarztpraxen müssen aber erst noch geschaffen werden. Wir halten Sie über die weitere Entwicklung auf dem Laufenden.
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29.11.2021 | Nachrichten | Coronavirus
Nachfolgend wird der nunmehr aktuelle Stand der für die Zahnarztpraxis relevanten Bestimmungen zur Testpflicht zusammengefasst.
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26.11.2021 | Nachrichten | Coronavirus
Die Bayerische Staatsregierung hat mit sofortiger Wirkung das neue Infektionsschutzgesetz entschärft. Ab sofort müssen vollständig immunisierte Zahnärzte und Praxismitarbeiter nur noch zwei Mal wöchentlich einen Testnachweis (Selbsttest genügt) vorlegen. Ungeimpfte müssen sich dagegen weiterhin täglich unter Aufsicht testen lassen.
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25.11.2021 | Nachrichten | Coronavirus
Die kurzfristig von der Ampel-Koalition beschlossene Änderung des Infektionsschutzgesetzes mit tagesaktuellen Testnachweisen für geimpfte/genesene Zahnärzte, Praxispersonal und Begleitpersonen von Patienten hat erwartungsgemäß für enorme Unruhe bei den Betroffenen gesorgt. Aktuell sind kaum noch Antigentests auf dem Markt verfügbar.
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24.11.2021 | Nachrichten | Coronavirus
Am 24. November ist eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft getreten. Diese Anpassung beinhaltet massive Verschärfungen zur Testpflicht auch für geimpfte und genesene Zahnärzte und Praxismitarbeiter. Die Gesetzesänderung kam völlig überraschend. Sie ist für die Zahnarztpraxen absolut realitätsfern. Gemeinsam mit den Bundesorganisationen arbeiten BLZK und KZVB mit Hochdruck daran, diese Regelung rückgängig zu machen. Bis dahin gilt:
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09.11.2021 | Nachrichten | Coronavirus
Bei einer landesweit erhöhten (Krankenhausampel Gelb) oder stark erhöhten Intensivbettenlegung (Krankenhausampel Rot) oder einer regional erhöhten Belastung gelten nach der aktuellen Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (BayIfSMV) neue Regelungen.
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03.11.2021 | Nachrichten | Coronavirus, Praxisfuehrung und Strahlenschutz
Auf Grundlage einer Empfehlung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) aus dem Jahr 2020 gelten während der SARS-CoV-2-Pandemie ursprünglich ablaufende 5-jährige Aktualisierungsfristen bis zum 31. Dezember 2021 ohne weitere Prüfung als eingehalten, wenn die bereits angemeldete Kursteilnahme dann zum nächstmöglichen, beim Kursveranstalter verfügbaren Termin erfolgt.
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18.10.2021 | Nachrichten | Coronavirus
Auch nach den Änderungen der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung besteht in Zahnarztpraxen nicht die Pflicht, sich vom Praxispersonal oder Patienten einen Impf-, Genesenen- oder Testnachweis (3G-Regelung) vorlegen zu lassen.
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05.07.2021 | Nachrichten | Coronavirus
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16.04.2021 | Nachrichten | Coronavirus
Die Bundesregierung verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigten in Betrieben mit personennahen Dienstleistungen, bei denen direkter Körperkontakt zu anderen Personen nicht vermieden werden kann, mindestens zwei Tests pro Kalenderwoche in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten. Hierzu zählen auch Zahnarztpraxen. Es können PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests zur professionellen oder zur Selbstanwendung angeboten werden.
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24.02.2021 | Nachrichten | Coronavirus
Das bayerische Gesundheitsministerium hat der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns am 23. Februar mitgeteilt, dass das Portal impfzentren.bayern überarbeitet wurde. Zahnärzte und ZFA sind aufgerufen, ihre Anmeldung für einen Impftermin deshalb unbedingt zu aktualisieren.
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22.02.2021 | Nachrichten | Coronavirus, Freie Berufe und Europa
Bis zum 28. Februar läuft noch die Online-Blitzumfrage 'Wirtschaftliche Folgen der Corona-Pandemie in den Freien Berufen' des Bundesverbands der Freien Berufe e. V. (BFB).
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01.02.2021 | Nachrichten | Coronavirus
Die Bayerische Staatsregierung hat mit Wirkung zum 18. Januar 2021 die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verschärft. Fahrgäste in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kunden in Einzelhandelsgeschäften und Patienten einer Arzt- und Zahnarztpraxis müssen eine FFP2-Maske tragen – sofern die Art der Behandlung das Tragen einer Maske zulässt.
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21.01.2021 | Nachrichten | Coronavirus
Seit dem 15. Januar 2021 haben bayerische Zahnärzte und ihre Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) bei der Vergabe von Covid-19-Impfterminen aufgrund eines „sehr hohen Expositionsrisikos“ und der Aerosolbildung bei der Behandlung die höchste Priorisierungsstufe. Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) hat dem bayerischen Gesundheitsministerium auf Anforderung nun eine Liste mit Praxen zur Verfügung gestellt, die innerhalb der Zahnärzteschaft vorrangig geimpft werden sollen
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18.01.2021 | Nachrichten | Coronavirus
Die bayerischen Zahnärzte und ihre Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) werden ab sofort bei der Vergabe von Covid-19-Impfterminen bevorzugt behandelt. Das bayerische Gesundheitsministerium bestätigte der KZVB und der BLZK am 15. Januar 2021, dass Zahnärzte aufgrund eines „sehr hohen Expositionsrisikos“ und der Aerosolbildung bei der Behandlung mit der höchsten Priorisierungsstufe geimpft werden sollen.
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