Covid-19 | Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie ist für die Zahnarztpraxen in Bayern nach wie vor eine riesige Herausforderung – und wird es auch noch viele Monate bleiben. Die bayerischen Zahnärzte und ihre Mitarbeiter erfüllen täglich ihre Verpflichtung, um die zahnmedizinische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten.

Die BLZK und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Bayerns (KZVB) arbeiten eng bei deren Unterstützung zusammen. Gleichzeitig geben die zahnärztlichen Körperschaften den Forderungen der Zahnärzte gegenüber den staatlichen Stellen eine Stimme und fordern Lösungen, um die Auswirkungen der Krise zu bewältigen oder zumindest abzumildern.

Die BLZK und die KZVB sehen keine Gründe, aufgrund der Corona-Pandemie einen notwendigen Zahnarztbesuch aufzuschieben. Dennoch ist es wichtig, umfassend informiert zu sein, so z.B. wie mit der Infektionsgefahr in der Zahnarztpraxis und bei der Patientenbehandlung umzugehen ist. Dies gilt auch für die Bewältigung der wirtschaftlichen Herausforderungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Themenseite „Coronavirus. Was gilt aktuell?” der KZVB:

www.kzvb.de/coronavirus

Hygiene, Schutzmaß- nahmen und Umgang mit Patienten

FFP2-Maskenpflicht für Patienten und Besucher, Vorgaben des Arbeitsschutzes

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Einreisequarantäne- pflicht, Entschädigung nach § 56 Absatz 1 IfSG

Gesetzliche Ausschlussgründe Entschädigung

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SARS-CoV-2-Impfung

Impfpflicht, Nachweispflicht, Impfung in Zahnarztpraxen, Arbeitsschutz, Infektionsschutzmaßnahmen für Geimpfte, Infokanäle

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Arbeitsrechtliches Corona-Pandemie

Freistellung, Schließung Kitas/Schulen, Praxisschließung, Reise/Risikogebiet, Beschäftigung Schwangere

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Coronatest

Coronavirus-Testverordnung (TestV), Abrechnung, Antigen-Test, Infokanäle

mehr

Kurzarbeit und andere Leistungen

Anspruch, Kurzarbeit bei Auszubildenden, Finanzielle Unterstützung Praxisinhaber

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Auszubildende

Berufsschulschließung, Freistellung, Ausbildungsvergütung bei Praxisschließung, Immunitätsnachweispflicht

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Kontakt

Bei Fragen zum Umgang in der Praxis mit dem Coronavirus

Tel.: 089 230211-340/-342
Fax: 089 230211-341/-343

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Plakate für die Zahnarztpraxis

Plakate für die Zahnarztpraxis

„Herzlich willkommen – auch ohne Händeschütteln” Plakat (PDF | 52 KB)

„Hände richtig reinigen” Plakat für Sanitärräume (PDF | 100 KB)

„Zutritt nur mit FFP2-Maske”  Hinweisschild Praxistür (PDF | 47 KB)

DGZMK

Umgang mit zahnmedizinischen Patienten bei Belastung mit Aerosol-übertragbaren Erregern (S1)

Leitlinie Aerosole – dgzmk.de

Nachrichten

20.12.2022 | Nachrichten | Coronavirus

Die seit dem 16. März 2022 für unter anderem in Zahnarztpraxen tätige Personen geltende sogenannte COVID-19-Impfpflicht wurde nicht verlängert und läuft damit zum Ende des Jahres aus.
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16.11.2022 | Nachrichten | Coronavirus

Ab dem 16. November müssen sich positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen nicht mehr in Isolation begeben. Die entsprechende Rechtsgrundlage (AV Isolation) wurde durch die am 16. November in Kraft getretene Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen aufgehoben.
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27.09.2022 | Nachrichten | Coronavirus

Zum 1. Oktober ergeben sich Änderungen bei den Voraussetzungen, um als vollständig gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft zu gelten. Künftig sind drei Einzelimpfungen oder zwei Impfungen und ein Genesenen-Nachweis erforderlich.
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21.09.2022 | Nachrichten | Coronavirus

In der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 dürfen Zahnarztpraxen von Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besuchern nur betreten werden, wenn sie eine Atemschutzmaske (FFP2-Maske oder vergleichbar) tragen (§ 28b Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 Buchstabe a IfSG).
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01.08.2022 | Nachrichten | Coronavirus

Die am 29. Juli in Kraft getretene Änderung der Allgemeinverfügung Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation) führt mit sofortiger Wirkung zu einer Lockerung der bislang in Bayern unter anderem für in Zahnarztpraxen tätige Personen (Beschäftigte und Praxisinhaber) geltenden Vorgaben zur Rückkehr an den Arbeitsplatz nach Ende der Isolation.
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24.06.2022 | Nachrichten | Coronavirus

Mit dem 4. Corona-Steuerhilfegesetz vom 19. Juni 2022 wurde für Zahnarztpraxen und weitere Einrichtungen im Gesundheits- und Pflegebereich der Weg für die Zahlung steuerfreier Corona-Boni bis zu 4.500 Euro eröffnet (§ 3 Nr. 11b Einkommensteuergesetz-EStG).
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01.06.2022 | Nachrichten | Coronavirus

Zahnärztinnen und Zahnärzte erhalten die COVID-19-Impfstoffe, das Impfbesteck und -zubehör unentgeltlich über Apotheken. Die für die technische Umsetzung erforderliche rechtliche Grundlage wurde mit der Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 nunmehr geschaffen.
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30.05.2022 | Nachrichten | Coronavirus

Mit der am 25. Mai in Kraft getretenen Änderung der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) wurden die Zahnärztinnen und Zahnärzte nunmehr in den Kreis der Leistungserbringer für Schutzimpfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 aufgenommen.
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13.04.2022 | Nachrichten | Coronavirus

Die am 13. April in Kraft getretene Allgemeinverfügung (AV Isolation) des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege führt mit sofortiger Wirkung zu einer umfangreichen Lockerung der bisherigen in Bayern geltenden Quarantäne- und Isolationspflichten.
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04.04.2022 | Nachrichten | Coronavirus

Seit dem 3. April 2022 ist eine infektionsschutzrechtliche Anordnung von Abstands-, Masken- und Testpflichten in Zahnarztpraxen durch die Länder nur noch in sogenannten „Hotspots“ möglich. Hiervon hat Bayern bislang keinen Gebrauch gemacht.
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01.04.2022 | Nachrichten | Coronavirus, Zahnaerztliches Personal

Kann der oder die minderjährige Auszubildende allein in die COVID-19-Schutzimpfung einwilligen? Diese Frage stellt sich derzeit bei Minderjährigen, die sich bereits in einer Ausbildung befinden und keinen Impfschutz nachweisen können. Gerichtlich ist dies derzeit nicht abschließend geklärt. Ob ein Minderjähriger einwilligungsfähig ist, richtet sich danach, ob er nach seiner geistigen und sittlichen Reife fähig ist zu ermessen, welche Bedeutung und Tragweite der Eingriff und seine Gestattung (in diesem Fall die Impfung) für ihn hat.
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31.03.2022 | Nachrichten | Coronavirus, Honorierungssysteme und GOZ

Bundeszahnärztekammer (BZÄK), PKV-Verband und Beihilfe von Bund und Ländern haben sich nicht auf eine Verlängerung der „Corona-Hygienepauschale“ über den 31. März 2022 hinaus verständigen können.
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28.03.2022 | Nachrichten | Coronavirus

Die BLZK und die KZVB danken den bayerischen Zahnärztinnen und Zahnärzten für ihre große Bereitschaft, die Coronavirus-Impfkampagne zu unterstützen. Auch wenn noch immer nicht alle Hindernisse durch den Gesetzgeber auf Bundesebene beseitigt wurden, haben wir zwischenzeitlich zumindest ein weiteres wichtiges Etappenziel auf dem Weg zum Start der Schutzimpfungen in Zahnarztpraxen erreicht. So befindet sich die Schaffung der erforderlichen Voraussetzungen für Ihre Teilnahme an der Impfsurveillance, das heißt der Datenübermittlung der Impfungen, auf der Zielgeraden:
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21.03.2022 | Nachrichten | Coronavirus

Seit 20. März gilt für Zahnarztpraxen: Wegfall der Testpflicht für Beschäftigte und Besucher ab sofort. Bis 2. April gelten weiterhin Abstands- und Maskenpflichten. Die Behandlung von Patienten kann weiterhin nicht von der Vorlage eines Testnachweise etc. abhängig gemacht werden.
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17.03.2022 | Nachrichten | Coronavirus

Informationen mit Schaubild zu der seit dem 16. März 2022 geltenden einrichtungsbezogenen Immunitätsnachweispflicht, der unter anderem in Zahnarztpraxen tätige Personen unterliegen.
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15.03.2022 | Nachrichten | Coronavirus

Das ist bei der Wahl des Meldeportals zu beachten.
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09.03.2022 | Nachrichten | Coronavirus

Ab dem 16. März 2022 gilt auch in Zahnarztpraxen die sogenannte Immunitätsnachweispflicht. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) hat nun die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) und die weiteren Spitzenverbände der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen über den aktuellen Umsetzungstand informiert.
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18.02.2022 | Nachrichten | Coronavirus

Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Impfzertifikat können Personen (die das 12. Lebensjahr vollendet haben) gegen das Coronavirus SARS-Cov-2 impfen. Grundlage dafür ist das Infektionsschutzgesetz (IfSG), Ziel ist eine Verbesserung der Impfquote.
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