BLZK-News

Moderne Füllungstherapie und Zahnerhaltung

GOZ aktuell

Für die moderne Füllungstherapie stehen eine Vielzahl von Materialien und Methoden zur Verfügung. Diese ermöglichen ein Zahnsubstanz schonendes, minimalinvasives Vorgehen. Zusätzlich garantieren qualitativ hochwertige Komposite Stabilität und genügen höchsten ästhetischen Ansprüchen. So vorteilhaft die entsprechenden Eingriffe für Patienten sind, an Zahnärztinnen und Zahnärzte stellen sie hohe Anforderungen. Zahnrestaurationen, die präzise an die vorhandenen Zähne angepasst und funktionell stimmig gestaltet werden, sind zeitintensiv und anspruchsvoll. Zusätzlich kommen kostspielige Instrumente und Materialien zum Einsatz.

In diesem Beitrag informiert das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer über die Berechnungsmöglichkeiten der modernen Füllungstherapie.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 3/2024 als PDF lesen (685 KB)


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2. Bayerisches Netzwerktreffen für Zahnärztinnen am 16. März

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Networking in klösterlichem Ambiente – die Bayerische Landeszahnärztekammer veranstaltet in Zusammenarbeit mit ihrer Fortbildungsakademie eazf am 16. März das 2. Bayerische Netzwerktreffen für Zahnärztinnen. Einen Tag lang stehen im Oberpfälzer Kloster Speinshart für die Teilnehmerinnen Fragen und Herausforderungen als Zahnärztin wie als Unternehmerin im Mittelpunkt. Neben den fachlichen Vorträgen wird auch der Austausch untereinander nicht zu kurz kommen. Denn wie bei den Online-Zahnärztinnen-Netzwerkstammtischen lautet das Motto Fortbilden und die persönlichen Kontakte ausbauen.

Organisatorinnen sind Dr. Cosima Rücker, Mitglied des Vorstands der BLZK und Referentin Zahnärztlicher Nachwuchs, und Martina Werner, Mitglied des Vorstands des BDO Bayern und Leiterin des ZahnÄrztinnen Netzwerkes Unterfranken-Bayern. Die Veranstaltung soll Zahnärztinnen in den unterschiedlichen Phasen des Berufslebens ansprechen: Zahnärztinnen in der Assistenzzeit ebenso wie langjährig tätige Unternehmerinnen.

Weitere Infos und Anmeldung

Für die Teilnahme gibt es sieben Fortbildungspunkte. Am Veranstaltungstag besteht außerdem von 9.00 bis 16.30 Uhr die Möglichkeit einer Kinderbetreuung – bei Bedarf bitte direkt anmelden unter cosimaruecker@web.de.

Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über:

www.eazf.de/sites/netzwerk-zahnaerztinnen


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Per Mausklick zum Ausbildungsvertrag

Online-Tool der BLZK stellt digitales Formular zur Verfügung

Sie wollen in Ihrer Zahnarztpraxis ZFA ausbilden und haben bereits ein für beide Seiten erfolgreiches Bewerbungsgespräch geführt? Dann folgt mit dem Ausbildungsvertrag der nächste Schritt. Bei der Erstellung bekommen Sie Unterstützung durch die BLZK und die zahnärztlichen Bezirksverbände: Mit dem Ausbildungsvertragskonfigurator (AVK) stellen wir Ihnen ein Online-Tool zur Verfügung, mit dem Sie digital und einfach einen maßgeschneiderten und rechtssicheren Ausbildungsvertrag erstellen können.

Das intelligente Formular führt Sie durch alle Vertragspunkte

Über die Eingabemaske unter https://ausbildung.zbv-plattform.de lässt sich problemlos ein neuer Vertrag generieren. Das intelligente Formular kann dabei nicht nur online ausgefüllt werden, sondern es passt die Abfragen an Ihre Eingaben an. Sind künftige Auszubildende beispielsweise noch minderjährig, fragt das Tool nach Eingabe des Geburtsdatums automatisch nach den gesetzlichen Vertretern und zählt die zusätzlich erforderlichen Nachweise auf. Ist das künftige Praxismitglied volljährig, geht es ohne weitere Abfragen weiter zum nächsten Punkt.

Zusätzliche Qualifizierungen wie Berufsvorbereitungsmaßnahmen oder vorangegangene Ausbildungen, ob erfolgreich beendet oder nicht, werden mit einem Klick erfasst. Werden Felder nicht ausgefüllt, wird der User darauf hingewiesen, bevor es zum nächsten Schritt weitergehen kann. Wichtige Informationen können so nicht vergessen werden und Rückfragen nach Prüfung des Vertrags durch die ZBV werden minimiert. Das reduziert den Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten.

Die Formularfelder sind prägnant und eindeutig beschriftet. Gibt es verschiedene Antwortoptionen, können diese oft über ein Pop-up-Menü – über den Pfeil an der Seite des Eingabefelds – direkt angeklickt werden. So werden zum Beispiel sämtliche berufsbildende Schulen in Bayern in alphabetischer Folge zur Auswahl gestellt, von Amberg bis Würzburg.

Ist alles erfasst, kommen Sie zum letzten Schritt „Angaben prüfen“. Hier können Sie sämtliche Eingaben noch einmal checken und gegebenenfalls korrigieren. Nach Beendigung muss der Vertrag dreifach ausgedruckt und unterschrieben per Post an den zuständigen ZBV versendet werden. Nach dessen Überprüfung erhalten Praxis und Auszubildende jeweils ein Exemplar zurück.

Gewinn für alle Beteiligten

Um das Online-Tool bequem zu nutzen, ist es wichtig, die entsprechenden Unterlagen wie beispielsweise Betriebsnummer, E-Mail-Adresse der oder des Auszubildenden, bei Minderjährigen Angaben zum gesetzlichen Vertreter oder Angaben zur Praxis als Ausbildungsstätte vor der ersten Dateneingabe parat zu haben. Ein Zwischenspeichern im Verlauf der Vertragserstellung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Wenn Sie unterbrechen, müssen Sie mit der Dateneingabe neu beginnen.

Startet die oder der angehende ZFA die Ausbildung in Ihrer Praxis nicht neu, sondern wechselt von einem anderen Arbeitgeber zu Ihnen, müssen Sie sich zunächst mit Ihrem ZBV in Verbindung setzen, um die anrechenbaren Zeiten der bisherigen Ausbildung zu klären und das Ende der Ausbildung zu bestimmen. Auch hier erhalten Sie vom Tool direkt einen Link auf die entsprechende Website mit den Kontaktdaten Ihres ZBV.

Mit der Online-Plattform lässt sich der bürokratische Aufwand bei der Erstellung eines Ausbildungsvertrags deutlich verringern. Lästige Fehlerquellen wie vergessene oder unleserliche Angaben werden mit dem Konfigurator vermieden. Dadurch reduzieren sich Rückfragen der ZBV, sowohl in den Praxen als auch bei den Auszubildenden – ein Gewinn für alle Beteiligten.

Hier geht es zum digitalen Ausbildungsvertrag

Den Ausbildungsvertragskonfigurator (AVK) und wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Ausbildungsvertrags finden Sie unter

https://ausbildung.zbv-plattform.de


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Bald ist es soweit!
Die erste „neue“ Abschlussprüfung steht vor der Tür

Im August 2022 ist die neue Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten in Kraft getreten. Sie gilt für alle Azubis, die seit dem 1. August 2022 ihre Ausbildung begonnen haben. Wir haben für Sie zusammengefasst, was sich mit der neuen Verordnung verändert hat.


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BLZK-Vorstand positioniert sich zur Wahl der Delegierten zur BLZK für den Wahlbezirk München Stadt und Land

Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Vollversammlung der BLZK

München – Der Vorstand der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) hat in seiner Sitzung am heutigen Samstag, 2. März, beschlossen, die Wahl der Delegierten zur Vollversammlung der BLZK des Jahres 2022 im Wahlbezirk München Stadt und Land für ungültig zu erklären. Durch weitere Beschlüsse wurden die Voraussetzungen für eine zeitnahe Neuwahl im Wahlbezirk geschaffen.

Nach eingehender Würdigung der juristischen Stellungnahmen aller Verfahrensbeteiligten hat der Vorstand der BLZK heute beschlossen, die Wahl der Delegierten zur Vollversammlung der BLZK des Jahres 2022 für den Wahlbezirk München Stadt und Land für ungültig zu erklären. Ausschlaggebend hierfür war das Votum des Landeswahlausschusses der BLZK. Die für den Vollzug dieser vorstandsinternen Entscheidung notwendigen Bescheide werden den Weg für eine Neuwahl im Wahlbezirk schnellstmöglich frei machen.

Zum Hintergrund: Die Wahl der Delegierten zur Vollversammlung der Bayerischen Landeszahnärztekammer des Jahres 2022 im Wahlbezirk München Stadt und Land wurde von einem Zahnarzt aus dem Landkreis München angefochten, der während des Wahlverfahrens erschienene Publikationen des Zahnärztlichen Bezirksverbands München Stadt und Land als unzulässige Wählerbeeinflussung monierte. Daraufhin erhielten alle Beteiligten umfangreiche Gelegenheit zur Stellungnahme. In den Stellungnahmen wurde auch gerügt, dass es im Rahmen der Wahl und des Wahlkampfs von allen beteiligten Gruppen zu Verstößen gekommen ist. Aus formalen Gründen waren jedoch nur die in der Anfechtung vorgebrachten Punkte Gegenstand der rechtlichen Entscheidung.

Voraussetzungen für Neuwahl geschaffen

Nunmehr schafft der Vorstand der BLZK die Voraussetzungen für eine Neuwahl der Kammerdelegierten im Wahlbezirk München Stadt und Land. Dabei wurden zugleich die erforderlichen Beschlüsse für die neuerliche Bestellung des Landeswahlausschusses getroffen.

Der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Dr. Dr. Frank Wohl, erklärt:
„Mit den heutigen Beschlüssen des Kammervorstands schaffen wir Klarheit und Transparenz. Besonders wichtig war uns zudem, in diesen für die Zahnärzteschaft schwierigen Zeiten die Voraussetzungen für eine vollständige Handlungsfähigkeit der Vollversammlung, des Hauptorgans der BLZK, mit rechtssicher gewählten Delegierten des Wahlbezirks München Stadt und Land zu schaffen. Denn vor uns liegen große Herausforderungen, die wir nur gemeinsam und in großer Geschlossenheit meistern können. Darauf müssen wir alle unser Augenmerk richten.“


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Vom „kleinen Unterschied“ zum „Frontzahntrauma“

Prof. Dr. Johannes Einwag zum Bayerischen Zahnärztetag

Gelungene Premiere: 2023 übernahm Prof. Dr. Johannes Einwag zum ersten Mal die wissenschaftliche Leitung des Bayerischen Zahnärztetages und moderierte den Kongress für Zahnärzte. Im BZB-Interview fasst er Ein- und Ausblicke zusammen und erklärt, wie vielschichtig das diesjährige Thema Frontzahntrauma ist.

BZB: Der Bayerische Zahnärztetag 2023 war der erste unter Ihrer Ägide als Referent Fortbildung der BLZK und Wissenschaftlicher Leiter Bayerischer Zahnärztetag. Worüber haben Sie sich besonders gefreut?

Einwag: Über die großartige Stimmung vor Ort und das hervorragende Feedback der Teilnehmer, sowohl persönlich als auch schriftlich. Um nur ein Beispiel zu nennen, in dem verschiedene Aspekte angesprochen werden:

„Es geht nicht anders, wir müssen etwas tun, was wir noch nie getan haben. Unmittelbar nach der Rückkehr aus München sind die Eindrücke noch so frisch, dass wir es einfach mal aussprechen müssen: Das war ein ganz toller Zahnärztetag. Wir haben ja nun schon einige Fortbildungskongresse mitgemacht und in den letzten Jahren nahezu jeden Bayerischen Zahnärztetag. Dieser war außergewöhnlich in den dargebotenen Themen und auch in den präsentierenden Referenten. Wir können uns nicht erinnern, eine solch interessante Vielfalt erlebt zu haben, und auch die Referenten der zahnmedizinischen Vorträge waren nahezu durch die Bank – fesselnd. Wir sind bis zum letzten Vortrag geblieben und froh darüber.“

BZB: Welche Details am Konzept des Bayerischen Zahnärztetages haben Sie verändert? Was kam gut an, wo sehen Sie Spielraum?

Einwag: Der Bayerische Zahnärztetag ist eine Traditionsveranstaltung. In meinem „ersten Jahr“ ging es mir darum, auf den bewährten charakteristischen Rahmenbedingungen aufzubauen und insbesondere inhaltlich „neue Pflöcke“ einzuschlagen. Das ist offensichtlich gelungen. Andere kurz- und mittelfristige Optimierungen sehe ich etwa bei Komponenten, die die Attraktivität des Zahnärztetages für jüngere Kolleginnen und Kollegen steigern. Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Modifikation der Zeitschiene.

BZB: Der Zahnärztetag 2023 trug das Leitmotiv „Der kleine (große) Unterschied – Patientenindividuelle Planung und Therapie“. Zeit für ein wenig Spekulation: Wo wird die personalisierte Zahnmedizin in fünf Jahren stehen?

Einwag: Mit Sicherheit wird sie weiter sein, zumindest was die wissenschaftliche Basis betrifft. Innovationen bei der Diagnostik – unter anderem durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz – werden uns erlauben, Krankheitsrisiken früher als bisher zu identifizieren. So erkennen wir Abweichungen vom Gesunden bereits in Stadien, die noninvasiv, mikroinvasiv oder minimalinvasiv therapiert werden können.

Diese Entwicklungen betreffen alle Bereiche der Zahnheilkunde, von der Zahnerhaltung bis hin zur Implantologie. Besonders auffällig ist die Konvergenz zwischen Zahnerhaltung und zahnärztlicher Prothetik, die – betrachtet man die Vorträge beim letzten Zahnärztetag – immer mehr zusammenwachsen in Richtung einer Restaurativen Zahnmedizin. Dem Patienten eröffnen sich dadurch ganz neue Therapieoptionen.

Weniger sicher bin ich bei der Frage, ob es uns gelingt, diese neuen Erkenntnisse parallel zur Geschwindigkeit des Wissenszuwachses in den Praxisalltag zu integrieren. Wir befinden uns hier in einer Übergangsphase, in der mehr als nur das Wissen und Wollen des Praxisteams gefordert sind. Auch strukturelle, organisatorische und betriebswirtschaftliche Aspekte müssen angepasst werden. Um nur ein Beispiel zu nennen: Sprechende (Zahn-)Medizin erfordert Zeit ... Dies muss sich selbstverständlich in den Gebührenordnungen niederschlagen.

BZB: Der diesjährige Bayerische Zahnärztetag findet vom 24. bis 26. Oktober statt. Das Motto heißt: „Das Frontzahntrauma – was nun, was tun?“ Woher kam der Impuls für dieses Thema?


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14.03.2024 | Nachrichten
Moderne Füllungstherapie und Zahnerhaltung

GOZ aktuell

Für die moderne Füllungstherapie stehen eine Vielzahl von Materialien und Methoden zur Verfügung. Diese ermöglichen ein Zahnsubstanz schonendes, minimalinvasives Vorgehen. Zusätzlich garantieren qualitativ hochwertige Komposite Stabilität und genügen höchsten ästhetischen Ansprüchen. So vorteilhaft die entsprechenden Eingriffe für Patienten sind, an Zahnärztinnen und Zahnärzte stellen sie hohe Anforderungen. Zahnrestaurationen, die präzise an die vorhandenen Zähne angepasst und funktionell stimmig gestaltet werden, sind zeitintensiv und anspruchsvoll. Zusätzlich kommen kostspielige Instrumente und Materialien zum Einsatz.

In diesem Beitrag informiert das Referat Honorierungssysteme der Bayerischen Landeszahnärztekammer über die Berechnungsmöglichkeiten der modernen Füllungstherapie.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

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07.03.2024 | Nachrichten
2. Bayerisches Netzwerktreffen für Zahnärztinnen am 16. März

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Networking in klösterlichem Ambiente – die Bayerische Landeszahnärztekammer veranstaltet in Zusammenarbeit mit ihrer Fortbildungsakademie eazf am 16. März das 2. Bayerische Netzwerktreffen für Zahnärztinnen. Einen Tag lang stehen im Oberpfälzer Kloster Speinshart für die Teilnehmerinnen Fragen und Herausforderungen als Zahnärztin wie als Unternehmerin im Mittelpunkt. Neben den fachlichen Vorträgen wird auch der Austausch untereinander nicht zu kurz kommen. Denn wie bei den Online-Zahnärztinnen-Netzwerkstammtischen lautet das Motto Fortbilden und die persönlichen Kontakte ausbauen.

Organisatorinnen sind Dr. Cosima Rücker, Mitglied des Vorstands der BLZK und Referentin Zahnärztlicher Nachwuchs, und Martina Werner, Mitglied des Vorstands des BDO Bayern und Leiterin des ZahnÄrztinnen Netzwerkes Unterfranken-Bayern. Die Veranstaltung soll Zahnärztinnen in den unterschiedlichen Phasen des Berufslebens ansprechen: Zahnärztinnen in der Assistenzzeit ebenso wie langjährig tätige Unternehmerinnen.

Weitere Infos und Anmeldung

Für die Teilnahme gibt es sieben Fortbildungspunkte. Am Veranstaltungstag besteht außerdem von 9.00 bis 16.30 Uhr die Möglichkeit einer Kinderbetreuung – bei Bedarf bitte direkt anmelden unter cosimaruecker@web.de.

Die Anmeldung zur Veranstaltung erfolgt über:

www.eazf.de/sites/netzwerk-zahnaerztinnen


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05.03.2024 | Nachrichten
Per Mausklick zum Ausbildungsvertrag

Online-Tool der BLZK stellt digitales Formular zur Verfügung

Sie wollen in Ihrer Zahnarztpraxis ZFA ausbilden und haben bereits ein für beide Seiten erfolgreiches Bewerbungsgespräch geführt? Dann folgt mit dem Ausbildungsvertrag der nächste Schritt. Bei der Erstellung bekommen Sie Unterstützung durch die BLZK und die zahnärztlichen Bezirksverbände: Mit dem Ausbildungsvertragskonfigurator (AVK) stellen wir Ihnen ein Online-Tool zur Verfügung, mit dem Sie digital und einfach einen maßgeschneiderten und rechtssicheren Ausbildungsvertrag erstellen können.

Das intelligente Formular führt Sie durch alle Vertragspunkte

Über die Eingabemaske unter https://ausbildung.zbv-plattform.de lässt sich problemlos ein neuer Vertrag generieren. Das intelligente Formular kann dabei nicht nur online ausgefüllt werden, sondern es passt die Abfragen an Ihre Eingaben an. Sind künftige Auszubildende beispielsweise noch minderjährig, fragt das Tool nach Eingabe des Geburtsdatums automatisch nach den gesetzlichen Vertretern und zählt die zusätzlich erforderlichen Nachweise auf. Ist das künftige Praxismitglied volljährig, geht es ohne weitere Abfragen weiter zum nächsten Punkt.

Zusätzliche Qualifizierungen wie Berufsvorbereitungsmaßnahmen oder vorangegangene Ausbildungen, ob erfolgreich beendet oder nicht, werden mit einem Klick erfasst. Werden Felder nicht ausgefüllt, wird der User darauf hingewiesen, bevor es zum nächsten Schritt weitergehen kann. Wichtige Informationen können so nicht vergessen werden und Rückfragen nach Prüfung des Vertrags durch die ZBV werden minimiert. Das reduziert den Verwaltungsaufwand auf beiden Seiten.

Die Formularfelder sind prägnant und eindeutig beschriftet. Gibt es verschiedene Antwortoptionen, können diese oft über ein Pop-up-Menü – über den Pfeil an der Seite des Eingabefelds – direkt angeklickt werden. So werden zum Beispiel sämtliche berufsbildende Schulen in Bayern in alphabetischer Folge zur Auswahl gestellt, von Amberg bis Würzburg.

Ist alles erfasst, kommen Sie zum letzten Schritt „Angaben prüfen“. Hier können Sie sämtliche Eingaben noch einmal checken und gegebenenfalls korrigieren. Nach Beendigung muss der Vertrag dreifach ausgedruckt und unterschrieben per Post an den zuständigen ZBV versendet werden. Nach dessen Überprüfung erhalten Praxis und Auszubildende jeweils ein Exemplar zurück.

Gewinn für alle Beteiligten

Um das Online-Tool bequem zu nutzen, ist es wichtig, die entsprechenden Unterlagen wie beispielsweise Betriebsnummer, E-Mail-Adresse der oder des Auszubildenden, bei Minderjährigen Angaben zum gesetzlichen Vertreter oder Angaben zur Praxis als Ausbildungsstätte vor der ersten Dateneingabe parat zu haben. Ein Zwischenspeichern im Verlauf der Vertragserstellung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Wenn Sie unterbrechen, müssen Sie mit der Dateneingabe neu beginnen.

Startet die oder der angehende ZFA die Ausbildung in Ihrer Praxis nicht neu, sondern wechselt von einem anderen Arbeitgeber zu Ihnen, müssen Sie sich zunächst mit Ihrem ZBV in Verbindung setzen, um die anrechenbaren Zeiten der bisherigen Ausbildung zu klären und das Ende der Ausbildung zu bestimmen. Auch hier erhalten Sie vom Tool direkt einen Link auf die entsprechende Website mit den Kontaktdaten Ihres ZBV.

Mit der Online-Plattform lässt sich der bürokratische Aufwand bei der Erstellung eines Ausbildungsvertrags deutlich verringern. Lästige Fehlerquellen wie vergessene oder unleserliche Angaben werden mit dem Konfigurator vermieden. Dadurch reduzieren sich Rückfragen der ZBV, sowohl in den Praxen als auch bei den Auszubildenden – ein Gewinn für alle Beteiligten.

Hier geht es zum digitalen Ausbildungsvertrag

Den Ausbildungsvertragskonfigurator (AVK) und wichtige Hinweise zum Ausfüllen des Ausbildungsvertrags finden Sie unter

https://ausbildung.zbv-plattform.de


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04.03.2024 | Nachrichten
Bald ist es soweit!
Die erste „neue“ Abschlussprüfung steht vor der Tür

Im August 2022 ist die neue Verordnung über die Berufsausbildung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten in Kraft getreten. Sie gilt für alle Azubis, die seit dem 1. August 2022 ihre Ausbildung begonnen haben. Wir haben für Sie zusammengefasst, was sich mit der neuen Verordnung verändert hat.


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02.03.2024 | Pressemeldungen
BLZK-Vorstand positioniert sich zur Wahl der Delegierten zur BLZK für den Wahlbezirk München Stadt und Land

Sicherstellung der Handlungsfähigkeit der Vollversammlung der BLZK

München – Der Vorstand der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) hat in seiner Sitzung am heutigen Samstag, 2. März, beschlossen, die Wahl der Delegierten zur Vollversammlung der BLZK des Jahres 2022 im Wahlbezirk München Stadt und Land für ungültig zu erklären. Durch weitere Beschlüsse wurden die Voraussetzungen für eine zeitnahe Neuwahl im Wahlbezirk geschaffen.

Nach eingehender Würdigung der juristischen Stellungnahmen aller Verfahrensbeteiligten hat der Vorstand der BLZK heute beschlossen, die Wahl der Delegierten zur Vollversammlung der BLZK des Jahres 2022 für den Wahlbezirk München Stadt und Land für ungültig zu erklären. Ausschlaggebend hierfür war das Votum des Landeswahlausschusses der BLZK. Die für den Vollzug dieser vorstandsinternen Entscheidung notwendigen Bescheide werden den Weg für eine Neuwahl im Wahlbezirk schnellstmöglich frei machen.

Zum Hintergrund: Die Wahl der Delegierten zur Vollversammlung der Bayerischen Landeszahnärztekammer des Jahres 2022 im Wahlbezirk München Stadt und Land wurde von einem Zahnarzt aus dem Landkreis München angefochten, der während des Wahlverfahrens erschienene Publikationen des Zahnärztlichen Bezirksverbands München Stadt und Land als unzulässige Wählerbeeinflussung monierte. Daraufhin erhielten alle Beteiligten umfangreiche Gelegenheit zur Stellungnahme. In den Stellungnahmen wurde auch gerügt, dass es im Rahmen der Wahl und des Wahlkampfs von allen beteiligten Gruppen zu Verstößen gekommen ist. Aus formalen Gründen waren jedoch nur die in der Anfechtung vorgebrachten Punkte Gegenstand der rechtlichen Entscheidung.

Voraussetzungen für Neuwahl geschaffen

Nunmehr schafft der Vorstand der BLZK die Voraussetzungen für eine Neuwahl der Kammerdelegierten im Wahlbezirk München Stadt und Land. Dabei wurden zugleich die erforderlichen Beschlüsse für die neuerliche Bestellung des Landeswahlausschusses getroffen.

Der Präsident der Bayerischen Landeszahnärztekammer, Dr. Dr. Frank Wohl, erklärt:
„Mit den heutigen Beschlüssen des Kammervorstands schaffen wir Klarheit und Transparenz. Besonders wichtig war uns zudem, in diesen für die Zahnärzteschaft schwierigen Zeiten die Voraussetzungen für eine vollständige Handlungsfähigkeit der Vollversammlung, des Hauptorgans der BLZK, mit rechtssicher gewählten Delegierten des Wahlbezirks München Stadt und Land zu schaffen. Denn vor uns liegen große Herausforderungen, die wir nur gemeinsam und in großer Geschlossenheit meistern können. Darauf müssen wir alle unser Augenmerk richten.“


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26.02.2024 | Nachrichten
Vom „kleinen Unterschied“ zum „Frontzahntrauma“

Prof. Dr. Johannes Einwag zum Bayerischen Zahnärztetag

Gelungene Premiere: 2023 übernahm Prof. Dr. Johannes Einwag zum ersten Mal die wissenschaftliche Leitung des Bayerischen Zahnärztetages und moderierte den Kongress für Zahnärzte. Im BZB-Interview fasst er Ein- und Ausblicke zusammen und erklärt, wie vielschichtig das diesjährige Thema Frontzahntrauma ist.

BZB: Der Bayerische Zahnärztetag 2023 war der erste unter Ihrer Ägide als Referent Fortbildung der BLZK und Wissenschaftlicher Leiter Bayerischer Zahnärztetag. Worüber haben Sie sich besonders gefreut?

Einwag: Über die großartige Stimmung vor Ort und das hervorragende Feedback der Teilnehmer, sowohl persönlich als auch schriftlich. Um nur ein Beispiel zu nennen, in dem verschiedene Aspekte angesprochen werden:

„Es geht nicht anders, wir müssen etwas tun, was wir noch nie getan haben. Unmittelbar nach der Rückkehr aus München sind die Eindrücke noch so frisch, dass wir es einfach mal aussprechen müssen: Das war ein ganz toller Zahnärztetag. Wir haben ja nun schon einige Fortbildungskongresse mitgemacht und in den letzten Jahren nahezu jeden Bayerischen Zahnärztetag. Dieser war außergewöhnlich in den dargebotenen Themen und auch in den präsentierenden Referenten. Wir können uns nicht erinnern, eine solch interessante Vielfalt erlebt zu haben, und auch die Referenten der zahnmedizinischen Vorträge waren nahezu durch die Bank – fesselnd. Wir sind bis zum letzten Vortrag geblieben und froh darüber.“

BZB: Welche Details am Konzept des Bayerischen Zahnärztetages haben Sie verändert? Was kam gut an, wo sehen Sie Spielraum?

Einwag: Der Bayerische Zahnärztetag ist eine Traditionsveranstaltung. In meinem „ersten Jahr“ ging es mir darum, auf den bewährten charakteristischen Rahmenbedingungen aufzubauen und insbesondere inhaltlich „neue Pflöcke“ einzuschlagen. Das ist offensichtlich gelungen. Andere kurz- und mittelfristige Optimierungen sehe ich etwa bei Komponenten, die die Attraktivität des Zahnärztetages für jüngere Kolleginnen und Kollegen steigern. Ein weiterer Ansatzpunkt ist die Modifikation der Zeitschiene.

BZB: Der Zahnärztetag 2023 trug das Leitmotiv „Der kleine (große) Unterschied – Patientenindividuelle Planung und Therapie“. Zeit für ein wenig Spekulation: Wo wird die personalisierte Zahnmedizin in fünf Jahren stehen?

Einwag: Mit Sicherheit wird sie weiter sein, zumindest was die wissenschaftliche Basis betrifft. Innovationen bei der Diagnostik – unter anderem durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz – werden uns erlauben, Krankheitsrisiken früher als bisher zu identifizieren. So erkennen wir Abweichungen vom Gesunden bereits in Stadien, die noninvasiv, mikroinvasiv oder minimalinvasiv therapiert werden können.

Diese Entwicklungen betreffen alle Bereiche der Zahnheilkunde, von der Zahnerhaltung bis hin zur Implantologie. Besonders auffällig ist die Konvergenz zwischen Zahnerhaltung und zahnärztlicher Prothetik, die – betrachtet man die Vorträge beim letzten Zahnärztetag – immer mehr zusammenwachsen in Richtung einer Restaurativen Zahnmedizin. Dem Patienten eröffnen sich dadurch ganz neue Therapieoptionen.

Weniger sicher bin ich bei der Frage, ob es uns gelingt, diese neuen Erkenntnisse parallel zur Geschwindigkeit des Wissenszuwachses in den Praxisalltag zu integrieren. Wir befinden uns hier in einer Übergangsphase, in der mehr als nur das Wissen und Wollen des Praxisteams gefordert sind. Auch strukturelle, organisatorische und betriebswirtschaftliche Aspekte müssen angepasst werden. Um nur ein Beispiel zu nennen: Sprechende (Zahn-)Medizin erfordert Zeit ... Dies muss sich selbstverständlich in den Gebührenordnungen niederschlagen.

BZB: Der diesjährige Bayerische Zahnärztetag findet vom 24. bis 26. Oktober statt. Das Motto heißt: „Das Frontzahntrauma – was nun, was tun?“ Woher kam der Impuls für dieses Thema?


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Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Hier finden Sie Infos zum Prüfungsablauf der Röntgengeräte in der Zahnarztpraxis, zur Handhabung von digitalen Röntgenbildern, Dokumente und Formblätter und den QSR-Leitfaden.

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Honorierung und GOZ

Honorierung und GOZ

Das Referat Honorierungssysteme hat alle wichtigen Informationen zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übersichtlich zusammengefasst: z.B. GOZ-Kommentar, GOZ-Broschüre als PDF, Musterformulare und Merkblätter

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Praxisführung

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Hygiene und Strahlenschutz betreffen jede Praxis. Die BLZK will dazu beitragen, dass bei den zahlreichen Anforderungen genügend Zeit für die Hauptaufgabe des Zahnarztes bleibt: die Behandlung der Patienten.

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Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der BLZK informiert Sie über Voraussetzungen, Ablauf, Dauer und Kosten eines Schlichtungsverfahrens.

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Gutachterwesen

Gutachterwesen

Hier finden Sie die Gutachterliste mit den von der BLZK bestellten Gutachtern und Informationen zum Referat Gutachterwesen.

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ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung

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  • Antwort-Wahl-Aufgaben
  • Reihenfolge-, Zuordnungsaufgaben
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Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022

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