Nachrichten

Fortbilden und professionell netzwerken

2. Bayerisches Netzwerktreffen für Zahnärztinnen am 8. Juli in München

Nach der gelungenen Premiere im vergangenen Jahr in Geiselwind findet am 8. Juli 2023 nun zum zweiten Mal das Bayerische Netzwerktreffen für Zahnärztinnen statt – diesmal in München. Veranstaltet wird der Netzwerk- und Fortbildungstag von der eazf in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landeszahnärztekammer.

Fachvorträge und professioneller Austausch

Den Veranstaltungsrahmen bilden fachliche Vorträge von Expertinnen und Experten, die von Dr. Cosima Rücker, BLZK-Vorstandsmitglied und Referentin Zahnärztlicher Nachwuchs der BLZK, organisiert wurden. Folgende Themen erwarten die Teilnehmerinnen:

  • Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der BLZK: Weniger BEMA – mehr GOZ!
  • Farieda Esmaty, Abteilungsdirektorin der Deutschen Apotheker- und Ärztebank: Frauen und Finanzen – Die „Big Three“ der Finanzkompetenz
  • Dr. Kerstin Finger M.A., niedergelassene Zahnärztin und Gründerin eines zahnärztlichen Besuchsdienstes: Impulse für die aufsuchende Betreuung
  • Dr. Sybille Keller, niedergelassene Zahnärztin und Präsidentin von „Zahnärzte ohne Grenzen e.V – Dentists without Limits Federation“: „Zahnärzt/innen ohne Grenzen“ – eine wertvolle Erfahrung

Zwischen den Vorträgen wird es immer wieder Zeit für Diskussionen und den gemeinsamen Austausch geben. Für Teilnehmerinnen, die bereits am Vorabend der Veranstaltung anreisen, besteht bei einem gemeinsamen Abendessen die Gelegenheit zum Kennenlernen und Gedankenaustausch. Für die Teilnahme am Netzwerktreffen werden sieben Fortbildungspunkte vergeben.

Anmeldung zum Netzwerktreffen

Die Anmeldung für den Netzwerk- und Fortbildungstag in München erfolgt über https://www.eazf.de/sites/netzwerk-zahnaerztinnen

Programm des 2. Bayerischen Netzwerktreffens für Zahnärztinnen (PDF I 2,77 MB)


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Neuer Imagefilm zum Berufsbild ZFA

BLZK setzt sich ein für die Gewinnung von Auszubildenden

Der Fachkräftemangel ist ein zentrales Problem in der Gesundheitsbranche, der auch vor Zahnarztpraxen keinen Halt macht. Um junge Menschen anzusprechen und für den Beruf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) zu interessieren, stellt die Bayerische Landeszahnärztekammer eine Vielzahl von Medien bereit, die über den Beruf informieren: Neu im Portfolio: der Imagefilm „Sei wie wir – werde ZFA“.

„Vielfalt gehört zu unserem Alltag“

Der Kurzfilm macht auf den Ausbildungsberuf und das Berufsbild der ZFA aufmerksam und richtet sich an Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Schulabgängerinnen und Schulabgänger. In einem coolen Setting zeigen fünf „ZFA Backstage Bosse“, wie professionell sie arbeiten. Und erzählen, auf was es in ihrem Beruf ankommt: „Wir bewahren unsere Instrumente sicher auf. Keine Fingerabdrücke. Alles steril." – „Wir sind mit moderner Technik sicher vertraut. Und arbeiten nie alleine.“ – „Wir besitzen Organisationstalent, sind Fotografen, Psychologen und Künstler. In unserem Beruf gehört solche Vielfalt zum Alltag.“

Das neue Video spricht die verschiedenen Facetten des Ausbildungsberufs an und will Lust auf den Beruf ZFA machen, der alles andere als langweilig ist. „Sei wie wir – werde ZFA“ entstand unter Federführung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZKBW), wurde von der BLZK adaptiert und kann nun auch in Bayern für die Gewinnung von Auszubildenden eingesetzt werden.

Den neuen Film finden Sie unter

blzk.de/zfa-film


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Online-Zahnärztinnen-Netzwerkstammtisch

Nächster Termin am 6. Juli 2023

Fachlich fortbilden und das persönliche Netzwerk ausbauen – diese beiden Ziele will der Zahnärztinnen- Netzwerkstammtisch verbinden. In loser Form finden dazu virtuelle Treffen statt: mit zahnmedizinisch-fachlichen Vorträgen, um neue Kontakte zu knüpfen und das bestehende Netzwerk zu erweitern. Für die Teilnahme gibt es zwei Fortbildungspunkte.

Nächster Termin

  • Donnerstag, 6. Juli 2023
  • 19.00 – 20.30 Uhr

Programm


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Jetzt schon planen und Frühbucherrabatt nutzen

64. Bayerischer Zahnärztetag im Oktober in München

Der Bayerische Zahnärztetag vom 19. bis 21. Oktober in München steht unter dem Leitthema „Der kleine (große) Unterschied – Patientenindividuelle Planung und Therapie“. Schnell sein lohnt sich: Zahnärzte, die sich bis zum 18. September anmelden, können besser planen und profitieren zusätzlich vom Frühbucherrabatt. Außerdem: Melden sich mehr als zwei Personen aus derselben Praxis an, gibt es 10 Prozent Rabatt auf die Kongressgebühr.

Der kleine (große) Unterschied


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Endodontie

GOZ aktuell

Im Fachgebiet Endodontie können aufgrund stetiger Optimierung von Behandlungskonzepten und weiterentwickelter Verfahren beachtliche Langzeiterfolge erzielt werden. Durch die Verwendung moderner Technologien werden mittlerweile Erfolgsquoten von weit über 90 Prozent erzielt.

Viele endodontische Leistungen sind in der GOZ 2012 leider nicht abgebildet. Sie müssen demzufolge in der zahnärztlichen Berechnung analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berücksichtigt werden.

In diesem Beitrag informiert das Referat Honorierungssysteme der BLZK über Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Wurzelkanalbehandlung stehen.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 5/2023 als PDF lesen (428 KB)


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Ohne Untersuchung kein Ausbildungsbeginn!

Jugendarbeitsschutzuntersuchung nicht vergessen

Ziel des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist es, die Entwicklung von unter 18-Jährigen besonders zu schützen. Neben der Regelung von Pausen- und Urlaubszeiten sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz gemäß § 32 ff. für Personen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen, eine ärztliche Untersuchung und Beratung (Erstuntersuchung) vor. Dadurch soll sichergestellt werden, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen, die sich durch die Beschäftigung verschlimmern könnten. Nach einem Jahr erfolgt eine Nachuntersuchung, sofern das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Weiterhin ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt oder Facharzt für Arbeitsmedizin notwendig.

Jugendarbeitsschutzuntersuchung: Erstuntersuchung

  • Umfang der Untersuchung
    Neben einem ausführlichen Anamnesegespräch werden Untersuchungen zum Gewicht, Körperbau, Blutdruck, zur Seh- und Hörfähigkeit sowie zur Herz- und Lungenfunktion durchgeführt.
  • Untersuchungsberechtigungsschein
    Die Kosten für diese Untersuchung trägt der Freistaat Bayern. Zum Nachweis des Leistungsanspruches wird dem Arzt ein Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt, den Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen, von der Schule oder dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt erhalten.
  • Bescheinigung für den Arbeitgeber
    Dem Arbeitgeber muss eine Bescheinigung über die Untersuchung vorliegen, die nicht länger als 14 Monate zurückliegt. Nur dann ist die Beschäftigung zulässig. Die Untersuchung kann bei einem beliebigen Arzt erfolgen, zum Beispiel dem Hausarzt.

Jugendarbeitsschutzuntersuchung: Nachuntersuchung

Ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung (zwischen dem 10. und 12. Monat) müssen Minderjährige nachuntersucht werden. Wird die ärztliche Bescheinigung dem Arbeitgeber nicht vorgelegt, darf die Person nicht weiter beschäftigt werden. Die Nachuntersuchung dient der Beurteilung, ob die Ausbildung aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich ist.

Zusätzliche arbeitsmedizinische Vorsorge für Jugendliche unter 18 Jahren

  • Bei der Arbeit am Patienten unterliegen Beschäftigte in der Zahnarztpraxis biologischen Gefährdungen durch Bakterien, Viren oder anderen Krankheitserregern. Deshalb muss vor Aufnahme der Tätigkeit für Jugendliche und alle anderen angestellten Mitarbeiter eine Vorsorge erfolgen (Pflichtvorsorge).
  • Durch die arbeitsmedizinische Vorsorge können mögliche Gefahren durch entsprechende Präventionsmaßnamen vorgebeugt und arbeitsbedingte Erkrankungen, einschließlich Berufskrankheiten, frühzeitig erkannt werden.
  • Die Vorsorge erfolgt beim Betriebsarzt oder Facharzt für Arbeitsmedizin, die Kosten trägt der Arbeitgeber.


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31.05.2023 | BLZK
Fortbilden und professionell netzwerken

2. Bayerisches Netzwerktreffen für Zahnärztinnen am 8. Juli in München

Nach der gelungenen Premiere im vergangenen Jahr in Geiselwind findet am 8. Juli 2023 nun zum zweiten Mal das Bayerische Netzwerktreffen für Zahnärztinnen statt – diesmal in München. Veranstaltet wird der Netzwerk- und Fortbildungstag von der eazf in Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landeszahnärztekammer.

Fachvorträge und professioneller Austausch

Den Veranstaltungsrahmen bilden fachliche Vorträge von Expertinnen und Experten, die von Dr. Cosima Rücker, BLZK-Vorstandsmitglied und Referentin Zahnärztlicher Nachwuchs der BLZK, organisiert wurden. Folgende Themen erwarten die Teilnehmerinnen:

  • Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der BLZK: Weniger BEMA – mehr GOZ!
  • Farieda Esmaty, Abteilungsdirektorin der Deutschen Apotheker- und Ärztebank: Frauen und Finanzen – Die „Big Three“ der Finanzkompetenz
  • Dr. Kerstin Finger M.A., niedergelassene Zahnärztin und Gründerin eines zahnärztlichen Besuchsdienstes: Impulse für die aufsuchende Betreuung
  • Dr. Sybille Keller, niedergelassene Zahnärztin und Präsidentin von „Zahnärzte ohne Grenzen e.V – Dentists without Limits Federation“: „Zahnärzt/innen ohne Grenzen“ – eine wertvolle Erfahrung

Zwischen den Vorträgen wird es immer wieder Zeit für Diskussionen und den gemeinsamen Austausch geben. Für Teilnehmerinnen, die bereits am Vorabend der Veranstaltung anreisen, besteht bei einem gemeinsamen Abendessen die Gelegenheit zum Kennenlernen und Gedankenaustausch. Für die Teilnahme am Netzwerktreffen werden sieben Fortbildungspunkte vergeben.

Anmeldung zum Netzwerktreffen

Die Anmeldung für den Netzwerk- und Fortbildungstag in München erfolgt über https://www.eazf.de/sites/netzwerk-zahnaerztinnen

Programm des 2. Bayerischen Netzwerktreffens für Zahnärztinnen (PDF I 2,77 MB)


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30.05.2023 | Zahnaerztliches Personal
Neuer Imagefilm zum Berufsbild ZFA

BLZK setzt sich ein für die Gewinnung von Auszubildenden

Der Fachkräftemangel ist ein zentrales Problem in der Gesundheitsbranche, der auch vor Zahnarztpraxen keinen Halt macht. Um junge Menschen anzusprechen und für den Beruf der/des Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) zu interessieren, stellt die Bayerische Landeszahnärztekammer eine Vielzahl von Medien bereit, die über den Beruf informieren: Neu im Portfolio: der Imagefilm „Sei wie wir – werde ZFA“.

„Vielfalt gehört zu unserem Alltag“

Der Kurzfilm macht auf den Ausbildungsberuf und das Berufsbild der ZFA aufmerksam und richtet sich an Schülerinnen und Schüler beziehungsweise Schulabgängerinnen und Schulabgänger. In einem coolen Setting zeigen fünf „ZFA Backstage Bosse“, wie professionell sie arbeiten. Und erzählen, auf was es in ihrem Beruf ankommt: „Wir bewahren unsere Instrumente sicher auf. Keine Fingerabdrücke. Alles steril." – „Wir sind mit moderner Technik sicher vertraut. Und arbeiten nie alleine.“ – „Wir besitzen Organisationstalent, sind Fotografen, Psychologen und Künstler. In unserem Beruf gehört solche Vielfalt zum Alltag.“

Das neue Video spricht die verschiedenen Facetten des Ausbildungsberufs an und will Lust auf den Beruf ZFA machen, der alles andere als langweilig ist. „Sei wie wir – werde ZFA“ entstand unter Federführung der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg (LZKBW), wurde von der BLZK adaptiert und kann nun auch in Bayern für die Gewinnung von Auszubildenden eingesetzt werden.

Den neuen Film finden Sie unter

blzk.de/zfa-film


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23.05.2023 | BLZK
Online-Zahnärztinnen-Netzwerkstammtisch

Nächster Termin am 6. Juli 2023

Fachlich fortbilden und das persönliche Netzwerk ausbauen – diese beiden Ziele will der Zahnärztinnen- Netzwerkstammtisch verbinden. In loser Form finden dazu virtuelle Treffen statt: mit zahnmedizinisch-fachlichen Vorträgen, um neue Kontakte zu knüpfen und das bestehende Netzwerk zu erweitern. Für die Teilnahme gibt es zwei Fortbildungspunkte.

Nächster Termin

  • Donnerstag, 6. Juli 2023
  • 19.00 – 20.30 Uhr

Programm


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17.05.2023 | Bayerischer Zahnaerztetag
Jetzt schon planen und Frühbucherrabatt nutzen

64. Bayerischer Zahnärztetag im Oktober in München

Der Bayerische Zahnärztetag vom 19. bis 21. Oktober in München steht unter dem Leitthema „Der kleine (große) Unterschied – Patientenindividuelle Planung und Therapie“. Schnell sein lohnt sich: Zahnärzte, die sich bis zum 18. September anmelden, können besser planen und profitieren zusätzlich vom Frühbucherrabatt. Außerdem: Melden sich mehr als zwei Personen aus derselben Praxis an, gibt es 10 Prozent Rabatt auf die Kongressgebühr.

Der kleine (große) Unterschied


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12.05.2023 | Honorierungssysteme und GOZ
Endodontie

GOZ aktuell

Im Fachgebiet Endodontie können aufgrund stetiger Optimierung von Behandlungskonzepten und weiterentwickelter Verfahren beachtliche Langzeiterfolge erzielt werden. Durch die Verwendung moderner Technologien werden mittlerweile Erfolgsquoten von weit über 90 Prozent erzielt.

Viele endodontische Leistungen sind in der GOZ 2012 leider nicht abgebildet. Sie müssen demzufolge in der zahnärztlichen Berechnung analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berücksichtigt werden.

In diesem Beitrag informiert das Referat Honorierungssysteme der BLZK über Leistungen, die im Zusammenhang mit einer Wurzelkanalbehandlung stehen.

Vollständiger Artikel mit den Berechnungen und Tabellen aus dem BZB

Artikel aus dem BZB 5/2023 als PDF lesen (428 KB)


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04.05.2023 | Praxisführung und Strahlenschutz
Ohne Untersuchung kein Ausbildungsbeginn!

Jugendarbeitsschutzuntersuchung nicht vergessen

Ziel des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist es, die Entwicklung von unter 18-Jährigen besonders zu schützen. Neben der Regelung von Pausen- und Urlaubszeiten sieht das Jugendarbeitsschutzgesetz gemäß § 32 ff. für Personen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen, eine ärztliche Untersuchung und Beratung (Erstuntersuchung) vor. Dadurch soll sichergestellt werden, dass keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen, die sich durch die Beschäftigung verschlimmern könnten. Nach einem Jahr erfolgt eine Nachuntersuchung, sofern das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist. Weiterhin ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt oder Facharzt für Arbeitsmedizin notwendig.

Jugendarbeitsschutzuntersuchung: Erstuntersuchung

  • Umfang der Untersuchung
    Neben einem ausführlichen Anamnesegespräch werden Untersuchungen zum Gewicht, Körperbau, Blutdruck, zur Seh- und Hörfähigkeit sowie zur Herz- und Lungenfunktion durchgeführt.
  • Untersuchungsberechtigungsschein
    Die Kosten für diese Untersuchung trägt der Freistaat Bayern. Zum Nachweis des Leistungsanspruches wird dem Arzt ein Untersuchungsberechtigungsschein vorgelegt, den Jugendliche, die eine Ausbildung beginnen, von der Schule oder dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt erhalten.
  • Bescheinigung für den Arbeitgeber
    Dem Arbeitgeber muss eine Bescheinigung über die Untersuchung vorliegen, die nicht länger als 14 Monate zurückliegt. Nur dann ist die Beschäftigung zulässig. Die Untersuchung kann bei einem beliebigen Arzt erfolgen, zum Beispiel dem Hausarzt.

Jugendarbeitsschutzuntersuchung: Nachuntersuchung

Ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung (zwischen dem 10. und 12. Monat) müssen Minderjährige nachuntersucht werden. Wird die ärztliche Bescheinigung dem Arbeitgeber nicht vorgelegt, darf die Person nicht weiter beschäftigt werden. Die Nachuntersuchung dient der Beurteilung, ob die Ausbildung aus gesundheitlicher Sicht unbedenklich ist.

Zusätzliche arbeitsmedizinische Vorsorge für Jugendliche unter 18 Jahren

  • Bei der Arbeit am Patienten unterliegen Beschäftigte in der Zahnarztpraxis biologischen Gefährdungen durch Bakterien, Viren oder anderen Krankheitserregern. Deshalb muss vor Aufnahme der Tätigkeit für Jugendliche und alle anderen angestellten Mitarbeiter eine Vorsorge erfolgen (Pflichtvorsorge).
  • Durch die arbeitsmedizinische Vorsorge können mögliche Gefahren durch entsprechende Präventionsmaßnamen vorgebeugt und arbeitsbedingte Erkrankungen, einschließlich Berufskrankheiten, frühzeitig erkannt werden.
  • Die Vorsorge erfolgt beim Betriebsarzt oder Facharzt für Arbeitsmedizin, die Kosten trägt der Arbeitgeber.


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Alterszahnmedizin, Behindertenzahnmedizin

Alterszahnmedizin, Behindertenzahnmedizin

Themen: Zahnärztliche Betreuung in Pflegeeinrichtungen, Alterszahnmedizin in der zahnärztlichen Ausbildung, Schulung von Pflegenden und Pflegekräften, Medikamente und Wechselwirkung...

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Honorierung und GOZ

Honorierung und GOZ

Das Referat Honorierungssysteme hat alle wichtigen Informationen zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übersichtlich zusammengefasst: z.B. GOZ-Kommentar, GOZ-Broschüre als PDF, Musterformulare und Merkblätter

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Praxisführung

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Hygiene und Strahlenschutz betreffen jede Praxis. Die BLZK will dazu beitragen, dass bei den zahlreichen Anforderungen genügend Zeit für die Hauptaufgabe des Zahnarztes bleibt: die Behandlung der Patienten.

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Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der BLZK informiert Sie über Voraussetzungen, Ablauf, Dauer und Kosten eines Schlichtungsverfahrens.

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Gutachterwesen

Gutachterwesen

Hier finden Sie die Gutachterliste mit den von der BLZK bestellten Gutachtern und Informationen zum Referat Gutachterwesen.

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ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung

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  • Antwort-Wahl-Aufgaben
  • Reihenfolge-, Zuordnungsaufgaben
  • Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung

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Strahlenschutz: Fach-kundebescheinigung beantragen

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  • Film „Sei wie wir – werde ZFA“ 
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