BLZK-News

Das Berichtsheft heißt jetzt Ausbildungsnachweis

Worauf es beim Führen des Nachweises ankommt – für Ausbildende und Auszubildende

Mit der „Gestreckten Abschlussprüfung“ (GAP) wurden im Jahr 2022 verschiedene Neuerungen eingeführt. Eine davon betrifft den Ausbildungsnachweis, früher als Berichtsheft bekannt. Er ist ein zentrales Element der Ausbildung und weit mehr als eine bloße Formalität. Auszubildende sind insbesondere verpichtet, einen Ausbildungsnachweis zu führen (§ 13 Nr. 7 BBiG). Er dient nicht nur der Dokumentation des Ausbildungsfortschritts, sondern auch der Vertiefung und Strukturierung der vermittelten Inhalte. Für die Auszubildenden bietet er die Möglichkeit, Erlerntes zu reektieren und eigenständig aufzubereiten. Gleichzeitig unterstützt er die Kommunikation zwischen den Auszubildenden, den Ausbildenden und den Berufsschulen.

Der Ausbildungsnachweis besteht aus drei Teilen:

Der nachfolgende Beitrag erläutert die einzelnen Bestandteile und gibt wichtige Hinweise zur Bearbeitung. Ausbildende erfahren, wie sie ihre Auszubildenden aktiv bei der Erstellung der Nachweise unterstützen können und warum dies sowohl den Lernerfolg der Auszubildenden als auch die Qualität der Ausbildung insgesamt steigert.

Betrieblicher Ausbildungsplan

Der Ausbildungsrahmenplan ist Anlage der Ausbildungsverordnung und enthält alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die während der gesamten Ausbildungszeit in der Praxis zu vermitteln sind.

Im betrieblichen Ausbildungsplan sind diese dem zeitlichen Ablauf der Ausbildung zugeordnet. Der betriebliche Ausbildungsplan stellt den roten Faden in der praktischen Ausbildung dar, an dem sich die ausbildenden Zahnärzte und Zahnärztinnen orientieren müssen. Die vollständige Bearbeitung der darin enthaltenen Themen stellt sicher, dass alle ausbildungsrelevanten Inhalte behandelt werden und nichts vergessen wird.

Er ist gegliedert in drei Teile:

Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung müssen Auszubildende und Ausbildende bestätigen, dass alle bis zu diesem Zeitpunkt zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsrahmenplans in der Praxis bearbeitet wurden.

„Berufsbildpositionen“ sind Ausbildungsinhalte, die während der betrieblichen Ausbildung vermittelt werden müssen, um ein einheitliches Ausbildungsniveau zu gewährleisten. Die Berufsbildpositionen haben laufende Nummern und enthalten jeweils Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mit Buchstaben gekennzeichnet sind.

Die zeitliche Abfolge der Vermittlung innerhalb eines Abschnitts kann je nach Praxis angepasst werden. Wichtig ist jedoch, dass alle Inhalte aus Abschnitt A – erster Teil bis zum 18. Ausbildungsmonat (GAP Teil 1) und die Inhalte aus Abschnitt A – zweiter Teil vom 19. bis zum 36. Ausbildungsmonat (GAP Teil 2) vermittelt werden. Achtung: Der Abschnitt B des betrieblichen Ausbildungsplans enthält integrativ zu vermittelnde Berufsbildpositionen, die während der gesamten Ausbildungszeit, das heißt von Beginn an zu vermitteln sind.

Zu der Frage, was genau unter der jeweiligen Berufsbildposition zu verstehen ist, empfiehlt die BLZK die Umsetzungshilfe des Bundesinstituts für Berufsbildung ab S. 21. Alle Berufsbildpositionen sind dort konkret beschrieben.

Wochenberichte

Die Wochenberichte werden von den Auszubildenden wöchentlich während der Praxiszeit erstellt. Sie dokumentieren die ausgeführten Tätigkeiten und Aufgaben in der Praxis sowie die behandelten Themen aus dem Berufsschulunterricht. Dieser kann auch in Stichpunkten geführt werden. Den Stichpunkten oder Ausführungen werden jeweils die Nummern der Berufsbildposition und gegebenenfalls die Buchstaben der entsprechenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem betrieblichen Ausbildungsplan zugeordnet.

Durch Eintragen der Themen des Berufsschulunterrichts zeigt sich die duale Ausbildung. Die Ausbildungspraxis kennt die aktuellen Berufsschulthemen und kann diese mit den Auszubildenden zum jeweiligen Zeitpunkt am praktischen Beispiel vertiefen.

Bei dem Punkt „Unterweisungen, betriebliche Schulungen“ müssen Eintragungen vorgenommen werden, wenn sie in der Praxis durchgeführt wurden. Der Ausbildungsnachweis soll vom Ausbildenden regelmäßig durchgesehen und kontrolliert werden, um den Fortschritt der Auszubildenden sicherzustellen.

Individuelle Berichte

Die individuellen Berichte dienen der ausführlichen Beschreibung und Befassung mit einem gesonderten Thema. Die Themen werden vom Ausbildenden vorgegeben. Die Berichte können zum Beispiel der Wiederholung oder Festigung von Behandlungsabläufen, Verwaltungsvorgängen oder Aufbereitungsprozessen dienen. Ebenso können Themen oder Tätigkeiten schriftlich festgehalten werden, die in der Ausbildungspraxis nicht so häufig vorkommen, so dass auch hier eine sichere Vermittlung unterstützt wird. Es eignen sich auch Inhalte, in denen der oder die Auszubildende noch unsicher ist. Pro Ausbildungsjahr sind zusätzlich mindestens drei individuelle Berichte von den Auszubildenden zu erstellen.

Ausbildende sind verpflichtet, die Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises anzuhalten, diesen regelmäßig durchzusehen und abzuzeichnen. Das Führen des Ausbildungsnachweises erfolgt während der Praxiszeit.

Bedenken Sie stets: Ordnungsgemäß und vollständig geführt, profitieren beide Seiten vom Nachweis. Für die Auszubildenden wird sichergestellt, dass alle Inhalte vermittelt werden und sie bestmöglich auf die Abschlussprüfung vorbereitet werden.

Die Ausbildenden und die Ausbildungspraxen kommen ihren Verpflichtungen nach und erhalten mit Bestehen der Abschlussprüfung eine umfassend und gut ausgebildete Fachkraft.


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Patientenfilm zur Kieferorthopädie

Neues Video zu Fehlstellungen in der Mediathek auf zahn.de

Das Referat Patienten und Versorgungsforschung produziert jedes Jahr gemeinsam mit TV-Wartezimmer einen neuen Informationsfilm für Patientinnen und Patienten zu einem zahnmedizinischen Thema. Der neueste Film nimmt die Kieferorthopädie in den Fokus. Patienten erfahren in dem dreiminütigen Video unter anderem, welche Probleme durch Zahn- und Kieferfehlstellungen entstehen können und wie sie mit herausnehmbaren und festsitzenden Zahnspangen behandelt werden.

Patientenfilme unterstützen Patientenberatung

Nutzen Sie den neuen Patientenfilm sowie alle weiteren Videos in der Mediathek auf www.zahn.de gern als Ergänzung zu Ihrer Patientenberatung. Sie können sie zum Beispiel während des Beratungsgesprächs auf dem PC oder Tablet zeigen oder Ihre Patienten darauf aufmerksam machen, dass sie sich die Kurzvideos in Ruhe zu Hause ansehen können.

Hier finden Sie den neuen Patientenfilm zur Kieferorthopädie sowie alle weiteren Videos in der zahn.de-Mediathek: 

www.zahn.de/zahn/web.nsf/id/pa_video.html


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Sicherheitsinformation des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat eine dringende Sicherheitsinformation zu den Patientenmonitoren Contec CMS800 von Contec Medical Systems Co., Ltd. und Epsimed NM-120 von EPSIMED LLC veröffentlicht.

Mehr Informationen finden Sie unter

www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/2025-02-07-sicherheitsinfo-patientenmonitor-contec-epsimed.html?nn=597728


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Veranstaltungsreihe GOZ ON TOUR

Melden Sie sich jetzt noch schnell für den 12. Februar an

„Qualität hat ihren Preis! Diese Maxime gilt auch in der Zahnarztpraxis.“ Unter diesem Motto informierte die Bayerische Landeszahnärztekammer 2023 mit GOZ ON TOUR Zahnarztpraxen über Abrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). 2025 wird die Veranstaltungsreihe nun in aktualisierter Form weitergeführt.

Stagnation bei der GOZ dauert an

Notwendig ist dies, da der GOZ-Punktwert nach wie vor stagniert – seit mittlerweile 37 Jahren. Durch den anhaltenden Wertverlust sowie stetig steigende Kosten geraten Zahnärzte zunehmend unter Druck. Zahnärztliche Leistungen werden nicht angemessen honoriert und die Wirtschaftlichkeit der Praxen gerät in Schieflage. Eine massive Gefährdung der flächendeckenden medizinischen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sowie eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels zeichnen sich bereits ab.

Termine finden in Präsenz und online statt

Die erste Veranstaltung der neuen Folge findet am 12. Februar ab 18.00 Uhr im Zahnärztehaus München statt. Weitere Termine sind sowohl in Präsenz als auch online geplant.

Die Online-Anmeldung und Informationen finden Sie unter

www.eazf.de/sites/goz-on-tour


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Was tun gegen Zahnschmerzen?

BLZK gibt Tipps zum Tag des Zahnschmerzes am 9. Februar

München – Er kann pulsierend sein, stechend, ziehend oder pochend: Zahnschmerz. Es gibt verschiedene Ursachen dafür wie Karies, eine Wurzelentzündung oder Parodontitis. Aber zum Beispiel auch kaputte Füllungen, Kieferverspannungen oder Nasennebenhöhlenentzündungen stecken manchmal dahinter. Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) gibt zum Tag des Zahnschmerzes am 9. Februar Tipps, wie Sie die Beschwerden im Mund lindern können.

Wenn ein Zahn schmerzt, vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin in Ihrer Zahnarztpraxis. Dann kann Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt abklären, was die Zahnschmerzen verursacht, und diese gegebenenfalls sofort behandeln. „Informieren Sie das Praxisteam schon am Telefon darüber, dass Sie Schmerzen haben. So bekommen Sie schnellstmöglich einen Termin. Bei unerträglichen Zahnschmerzen an Wochenenden oder Feiertagen steht immer ein zahnärztlicher Notdienst zur Verfügung. Sie finden ihn unter notdienst-zahn.de oder in der Tageszeitung“, so Dr. Barbara Mattner, Vizepräsidentin der BLZK.

Rezeptfreie Schmerzmittel

Damit die Schmerzen bis zum Zahnarztbesuch erträglich sind, können Sie zu rezeptfreien Schmerzmitteln greifen – zum Beispiel Ibuprofen oder Paracetamol. „Schmerzmittel mit Acetyl-Salicyl-Säure (ASS) sollten Sie nach Möglichkeit nicht einnehmen, wenn Sie eine Alternative zur Hand haben. Denn der Wirkstoff beeinflusst die Blutgerinnung. Das kann stärkere Blutungen verursachen, falls bei der Behandlung ein Eingriff notwendig ist“, erklärt Prof. Dr. Christoph Benz, Referent Patienten und Versorgungsforschung der BLZK. Ebenfalls wichtig: Bei akuten Zahnschmerzen sollten Sie auf Alkohol, Kaffee und Nikotin verzichten sowie sportliche Aktivitäten und Hitze vermeiden.

Hausmittel gegen Zahnschmerzen

Es gibt auch Hausmittel, die die Zahnschmerzen vorübergehend lindern können:

  • Kühlen Sie die betroffene Stelle mit einem Kühlpad oder Eisbeutel. Wickeln Sie ein Geschirrtuch oder Handtuch darum, um eine Unterkühlung der Haut zu vermeiden.
  • Nelken betäuben örtlich, wirken antibakteriell und entzündungshemmend. Sie können die Gewürznelken zum Beispiel lutschen oder leicht darauf herumkauen – danach wieder ausspucken. Achtung: Nelken können die Schleimhaut reizen. Verzichten Sie deshalb im Zweifelsfall lieber auf dieses Hausmittel, wenn ihre Mundschleimhaut empfindlich ist.
  • Bei einer Zahnfleischentzündung können Mundspülungen mit Tee helfen – zum Beispiel mit Salbei- oder Kamillentee. Dafür den Tee aufbrühen, ausreichend lange ziehen und abkühlen lassen. Dann können Sie ihn wie eine Mundspülung anwenden.
  • Auch Spülungen mit Salzlösung wirken antibakteriell. Lösen Sie dafür einen Teelöffel Salz in einem Glas mit warmem Wasser auf und spülen Sie Ihren Mund zwei bis drei Minuten damit.

Zahnschmerzen vorbeugen

Im besten Fall sollten Zahnschmerzen erst gar nicht entstehen. Um Beschwerden im Mund vorzubeugen, ist eine gründliche Mundhygiene besonders wichtig. Putzen Sie sich zweimal täglich für mindestens zwei Minuten mit einer fluoridhaltigen Zahncreme die Zähne. Vergessen Sie auch die Zahnzwischenräume nicht. Für die Zahnzwischenraumreinigung können Sie Zahnseide oder Zahnzwischenraumbürsten verwenden. Zusätzliche ist es empfehlenswert, ein- bis zweimal im Jahr eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) in der Zahnarztpraxis durchführen zu lassen.


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Richtig handeln bei Zahnunfall

Neue Wartezimmer-Poster-Kampagne klärt auf

Die Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET) hat eine neue Aufklärungskampagne zum Thema Zahnunfall für das Wartezimmer gestartet. Dafür stellt sie Zahnarztpraxen drei verschiedene Poster zum kostenfreien Download zur Verfügung. Die Plakatmotive machen Patientinnen und Patienten bildstark auf das Thema aufmerksam. Per QR-Code auf den Plakaten werden sie auf die Website der Präventionsinitiative „Rette Deinen Zahn“ geführt, wo sie praktische Handlungstipps erhalten, was bei einem Zahnunfall zu tun ist.

Hier können Sie die Poster für Ihr Wartezimmer kostenfrei herunterladen:

www.rette-deinen-zahn.de/downloadbereich

BLZK-Infomaterial zum Thema Zahnunfall

Auch die BLZK bietet verschiedene Infomaterialien zum Thema an. Im Pocket „Zahnunfall – was tun?“ finden Patientinnen und Patienten die wichtigsten Informationen auf einen Blick – kompakt zusammengefasst und einfach erklärt. Für weiterführende Informationen werden sie per QR-Code zu den entsprechenden Seiten auf der BLZK-Patientenwebsite zahn.de geleitet. Die kleinen Pockets eignen sich ideal zum Auslegen im Wartezimmer.

Hier können Sie das Pocket „Zahnunfall – was tun?“ im Onlineshop bestellen:

https://shop.blzk.de/blzk/site.nsf/id/li_zahnunfall_pocket.html

Zusätzlich stellt die BLZK ein Faltkärtchen mit „Erste-Hilfe-Tipps“ zum kostenlosen Download zur Verfügung. Ausgedruckt und zusammengefaltet passt es zum Beispiel gut in den Geldbeutel und ist so jederzeit griffbereit. Machen Sie Ihre Patientinnen und Patienten gern auf diese Möglichkeit aufmerksam.

Hier finden Sie das Zahnunfall-Faltkärtchen zum Herunterladen:

www.zahn.de/zahn/web.nsf/gfx/zahnunfall_faltkaertchen_blzk.pdf/$file/zahnunfall_faltkaertchen_blzk.pdf


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13.02.2025 | Nachrichten
Das Berichtsheft heißt jetzt Ausbildungsnachweis

Worauf es beim Führen des Nachweises ankommt – für Ausbildende und Auszubildende

Mit der „Gestreckten Abschlussprüfung“ (GAP) wurden im Jahr 2022 verschiedene Neuerungen eingeführt. Eine davon betrifft den Ausbildungsnachweis, früher als Berichtsheft bekannt. Er ist ein zentrales Element der Ausbildung und weit mehr als eine bloße Formalität. Auszubildende sind insbesondere verpichtet, einen Ausbildungsnachweis zu führen (§ 13 Nr. 7 BBiG). Er dient nicht nur der Dokumentation des Ausbildungsfortschritts, sondern auch der Vertiefung und Strukturierung der vermittelten Inhalte. Für die Auszubildenden bietet er die Möglichkeit, Erlerntes zu reektieren und eigenständig aufzubereiten. Gleichzeitig unterstützt er die Kommunikation zwischen den Auszubildenden, den Ausbildenden und den Berufsschulen.

Der Ausbildungsnachweis besteht aus drei Teilen:

Der nachfolgende Beitrag erläutert die einzelnen Bestandteile und gibt wichtige Hinweise zur Bearbeitung. Ausbildende erfahren, wie sie ihre Auszubildenden aktiv bei der Erstellung der Nachweise unterstützen können und warum dies sowohl den Lernerfolg der Auszubildenden als auch die Qualität der Ausbildung insgesamt steigert.

Betrieblicher Ausbildungsplan

Der Ausbildungsrahmenplan ist Anlage der Ausbildungsverordnung und enthält alle Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die während der gesamten Ausbildungszeit in der Praxis zu vermitteln sind.

Im betrieblichen Ausbildungsplan sind diese dem zeitlichen Ablauf der Ausbildung zugeordnet. Der betriebliche Ausbildungsplan stellt den roten Faden in der praktischen Ausbildung dar, an dem sich die ausbildenden Zahnärzte und Zahnärztinnen orientieren müssen. Die vollständige Bearbeitung der darin enthaltenen Themen stellt sicher, dass alle ausbildungsrelevanten Inhalte behandelt werden und nichts vergessen wird.

Er ist gegliedert in drei Teile:

Bei der Anmeldung zur Abschlussprüfung müssen Auszubildende und Ausbildende bestätigen, dass alle bis zu diesem Zeitpunkt zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des Ausbildungsrahmenplans in der Praxis bearbeitet wurden.

„Berufsbildpositionen“ sind Ausbildungsinhalte, die während der betrieblichen Ausbildung vermittelt werden müssen, um ein einheitliches Ausbildungsniveau zu gewährleisten. Die Berufsbildpositionen haben laufende Nummern und enthalten jeweils Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mit Buchstaben gekennzeichnet sind.

Die zeitliche Abfolge der Vermittlung innerhalb eines Abschnitts kann je nach Praxis angepasst werden. Wichtig ist jedoch, dass alle Inhalte aus Abschnitt A – erster Teil bis zum 18. Ausbildungsmonat (GAP Teil 1) und die Inhalte aus Abschnitt A – zweiter Teil vom 19. bis zum 36. Ausbildungsmonat (GAP Teil 2) vermittelt werden. Achtung: Der Abschnitt B des betrieblichen Ausbildungsplans enthält integrativ zu vermittelnde Berufsbildpositionen, die während der gesamten Ausbildungszeit, das heißt von Beginn an zu vermitteln sind.

Zu der Frage, was genau unter der jeweiligen Berufsbildposition zu verstehen ist, empfiehlt die BLZK die Umsetzungshilfe des Bundesinstituts für Berufsbildung ab S. 21. Alle Berufsbildpositionen sind dort konkret beschrieben.

Wochenberichte

Die Wochenberichte werden von den Auszubildenden wöchentlich während der Praxiszeit erstellt. Sie dokumentieren die ausgeführten Tätigkeiten und Aufgaben in der Praxis sowie die behandelten Themen aus dem Berufsschulunterricht. Dieser kann auch in Stichpunkten geführt werden. Den Stichpunkten oder Ausführungen werden jeweils die Nummern der Berufsbildposition und gegebenenfalls die Buchstaben der entsprechenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus dem betrieblichen Ausbildungsplan zugeordnet.

Durch Eintragen der Themen des Berufsschulunterrichts zeigt sich die duale Ausbildung. Die Ausbildungspraxis kennt die aktuellen Berufsschulthemen und kann diese mit den Auszubildenden zum jeweiligen Zeitpunkt am praktischen Beispiel vertiefen.

Bei dem Punkt „Unterweisungen, betriebliche Schulungen“ müssen Eintragungen vorgenommen werden, wenn sie in der Praxis durchgeführt wurden. Der Ausbildungsnachweis soll vom Ausbildenden regelmäßig durchgesehen und kontrolliert werden, um den Fortschritt der Auszubildenden sicherzustellen.

Individuelle Berichte

Die individuellen Berichte dienen der ausführlichen Beschreibung und Befassung mit einem gesonderten Thema. Die Themen werden vom Ausbildenden vorgegeben. Die Berichte können zum Beispiel der Wiederholung oder Festigung von Behandlungsabläufen, Verwaltungsvorgängen oder Aufbereitungsprozessen dienen. Ebenso können Themen oder Tätigkeiten schriftlich festgehalten werden, die in der Ausbildungspraxis nicht so häufig vorkommen, so dass auch hier eine sichere Vermittlung unterstützt wird. Es eignen sich auch Inhalte, in denen der oder die Auszubildende noch unsicher ist. Pro Ausbildungsjahr sind zusätzlich mindestens drei individuelle Berichte von den Auszubildenden zu erstellen.

Ausbildende sind verpflichtet, die Auszubildenden zum Führen des Ausbildungsnachweises anzuhalten, diesen regelmäßig durchzusehen und abzuzeichnen. Das Führen des Ausbildungsnachweises erfolgt während der Praxiszeit.

Bedenken Sie stets: Ordnungsgemäß und vollständig geführt, profitieren beide Seiten vom Nachweis. Für die Auszubildenden wird sichergestellt, dass alle Inhalte vermittelt werden und sie bestmöglich auf die Abschlussprüfung vorbereitet werden.

Die Ausbildenden und die Ausbildungspraxen kommen ihren Verpflichtungen nach und erhalten mit Bestehen der Abschlussprüfung eine umfassend und gut ausgebildete Fachkraft.


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12.02.2025 | Nachrichten
Patientenfilm zur Kieferorthopädie

Neues Video zu Fehlstellungen in der Mediathek auf zahn.de

Das Referat Patienten und Versorgungsforschung produziert jedes Jahr gemeinsam mit TV-Wartezimmer einen neuen Informationsfilm für Patientinnen und Patienten zu einem zahnmedizinischen Thema. Der neueste Film nimmt die Kieferorthopädie in den Fokus. Patienten erfahren in dem dreiminütigen Video unter anderem, welche Probleme durch Zahn- und Kieferfehlstellungen entstehen können und wie sie mit herausnehmbaren und festsitzenden Zahnspangen behandelt werden.

Patientenfilme unterstützen Patientenberatung

Nutzen Sie den neuen Patientenfilm sowie alle weiteren Videos in der Mediathek auf www.zahn.de gern als Ergänzung zu Ihrer Patientenberatung. Sie können sie zum Beispiel während des Beratungsgesprächs auf dem PC oder Tablet zeigen oder Ihre Patienten darauf aufmerksam machen, dass sie sich die Kurzvideos in Ruhe zu Hause ansehen können.

Hier finden Sie den neuen Patientenfilm zur Kieferorthopädie sowie alle weiteren Videos in der zahn.de-Mediathek: 

www.zahn.de/zahn/web.nsf/id/pa_video.html


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10.02.2025 | Nachrichten
Sicherheitsinformation des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat eine dringende Sicherheitsinformation zu den Patientenmonitoren Contec CMS800 von Contec Medical Systems Co., Ltd. und Epsimed NM-120 von EPSIMED LLC veröffentlicht.

Mehr Informationen finden Sie unter

www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/2025-02-07-sicherheitsinfo-patientenmonitor-contec-epsimed.html?nn=597728


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07.02.2025 | Nachrichten
Veranstaltungsreihe GOZ ON TOUR

Melden Sie sich jetzt noch schnell für den 12. Februar an

„Qualität hat ihren Preis! Diese Maxime gilt auch in der Zahnarztpraxis.“ Unter diesem Motto informierte die Bayerische Landeszahnärztekammer 2023 mit GOZ ON TOUR Zahnarztpraxen über Abrechnungsmöglichkeiten im Rahmen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). 2025 wird die Veranstaltungsreihe nun in aktualisierter Form weitergeführt.

Stagnation bei der GOZ dauert an

Notwendig ist dies, da der GOZ-Punktwert nach wie vor stagniert – seit mittlerweile 37 Jahren. Durch den anhaltenden Wertverlust sowie stetig steigende Kosten geraten Zahnärzte zunehmend unter Druck. Zahnärztliche Leistungen werden nicht angemessen honoriert und die Wirtschaftlichkeit der Praxen gerät in Schieflage. Eine massive Gefährdung der flächendeckenden medizinischen Versorgung insbesondere im ländlichen Raum sowie eine weitere Verschärfung des Fachkräftemangels zeichnen sich bereits ab.

Termine finden in Präsenz und online statt

Die erste Veranstaltung der neuen Folge findet am 12. Februar ab 18.00 Uhr im Zahnärztehaus München statt. Weitere Termine sind sowohl in Präsenz als auch online geplant.

Die Online-Anmeldung und Informationen finden Sie unter

www.eazf.de/sites/goz-on-tour


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06.02.2025 | Pressemeldungen
Was tun gegen Zahnschmerzen?

BLZK gibt Tipps zum Tag des Zahnschmerzes am 9. Februar

München – Er kann pulsierend sein, stechend, ziehend oder pochend: Zahnschmerz. Es gibt verschiedene Ursachen dafür wie Karies, eine Wurzelentzündung oder Parodontitis. Aber zum Beispiel auch kaputte Füllungen, Kieferverspannungen oder Nasennebenhöhlenentzündungen stecken manchmal dahinter. Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) gibt zum Tag des Zahnschmerzes am 9. Februar Tipps, wie Sie die Beschwerden im Mund lindern können.

Wenn ein Zahn schmerzt, vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin in Ihrer Zahnarztpraxis. Dann kann Ihre Zahnärztin oder Ihr Zahnarzt abklären, was die Zahnschmerzen verursacht, und diese gegebenenfalls sofort behandeln. „Informieren Sie das Praxisteam schon am Telefon darüber, dass Sie Schmerzen haben. So bekommen Sie schnellstmöglich einen Termin. Bei unerträglichen Zahnschmerzen an Wochenenden oder Feiertagen steht immer ein zahnärztlicher Notdienst zur Verfügung. Sie finden ihn unter notdienst-zahn.de oder in der Tageszeitung“, so Dr. Barbara Mattner, Vizepräsidentin der BLZK.

Rezeptfreie Schmerzmittel

Damit die Schmerzen bis zum Zahnarztbesuch erträglich sind, können Sie zu rezeptfreien Schmerzmitteln greifen – zum Beispiel Ibuprofen oder Paracetamol. „Schmerzmittel mit Acetyl-Salicyl-Säure (ASS) sollten Sie nach Möglichkeit nicht einnehmen, wenn Sie eine Alternative zur Hand haben. Denn der Wirkstoff beeinflusst die Blutgerinnung. Das kann stärkere Blutungen verursachen, falls bei der Behandlung ein Eingriff notwendig ist“, erklärt Prof. Dr. Christoph Benz, Referent Patienten und Versorgungsforschung der BLZK. Ebenfalls wichtig: Bei akuten Zahnschmerzen sollten Sie auf Alkohol, Kaffee und Nikotin verzichten sowie sportliche Aktivitäten und Hitze vermeiden.

Hausmittel gegen Zahnschmerzen

Es gibt auch Hausmittel, die die Zahnschmerzen vorübergehend lindern können:

  • Kühlen Sie die betroffene Stelle mit einem Kühlpad oder Eisbeutel. Wickeln Sie ein Geschirrtuch oder Handtuch darum, um eine Unterkühlung der Haut zu vermeiden.
  • Nelken betäuben örtlich, wirken antibakteriell und entzündungshemmend. Sie können die Gewürznelken zum Beispiel lutschen oder leicht darauf herumkauen – danach wieder ausspucken. Achtung: Nelken können die Schleimhaut reizen. Verzichten Sie deshalb im Zweifelsfall lieber auf dieses Hausmittel, wenn ihre Mundschleimhaut empfindlich ist.
  • Bei einer Zahnfleischentzündung können Mundspülungen mit Tee helfen – zum Beispiel mit Salbei- oder Kamillentee. Dafür den Tee aufbrühen, ausreichend lange ziehen und abkühlen lassen. Dann können Sie ihn wie eine Mundspülung anwenden.
  • Auch Spülungen mit Salzlösung wirken antibakteriell. Lösen Sie dafür einen Teelöffel Salz in einem Glas mit warmem Wasser auf und spülen Sie Ihren Mund zwei bis drei Minuten damit.

Zahnschmerzen vorbeugen

Im besten Fall sollten Zahnschmerzen erst gar nicht entstehen. Um Beschwerden im Mund vorzubeugen, ist eine gründliche Mundhygiene besonders wichtig. Putzen Sie sich zweimal täglich für mindestens zwei Minuten mit einer fluoridhaltigen Zahncreme die Zähne. Vergessen Sie auch die Zahnzwischenräume nicht. Für die Zahnzwischenraumreinigung können Sie Zahnseide oder Zahnzwischenraumbürsten verwenden. Zusätzliche ist es empfehlenswert, ein- bis zweimal im Jahr eine Professionelle Zahnreinigung (PZR) in der Zahnarztpraxis durchführen zu lassen.


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06.02.2025 | Nachrichten
Richtig handeln bei Zahnunfall

Neue Wartezimmer-Poster-Kampagne klärt auf

Die Deutsche Gesellschaft für Endodontologie und zahnärztliche Traumatologie (DGET) hat eine neue Aufklärungskampagne zum Thema Zahnunfall für das Wartezimmer gestartet. Dafür stellt sie Zahnarztpraxen drei verschiedene Poster zum kostenfreien Download zur Verfügung. Die Plakatmotive machen Patientinnen und Patienten bildstark auf das Thema aufmerksam. Per QR-Code auf den Plakaten werden sie auf die Website der Präventionsinitiative „Rette Deinen Zahn“ geführt, wo sie praktische Handlungstipps erhalten, was bei einem Zahnunfall zu tun ist.

Hier können Sie die Poster für Ihr Wartezimmer kostenfrei herunterladen:

www.rette-deinen-zahn.de/downloadbereich

BLZK-Infomaterial zum Thema Zahnunfall

Auch die BLZK bietet verschiedene Infomaterialien zum Thema an. Im Pocket „Zahnunfall – was tun?“ finden Patientinnen und Patienten die wichtigsten Informationen auf einen Blick – kompakt zusammengefasst und einfach erklärt. Für weiterführende Informationen werden sie per QR-Code zu den entsprechenden Seiten auf der BLZK-Patientenwebsite zahn.de geleitet. Die kleinen Pockets eignen sich ideal zum Auslegen im Wartezimmer.

Hier können Sie das Pocket „Zahnunfall – was tun?“ im Onlineshop bestellen:

https://shop.blzk.de/blzk/site.nsf/id/li_zahnunfall_pocket.html

Zusätzlich stellt die BLZK ein Faltkärtchen mit „Erste-Hilfe-Tipps“ zum kostenlosen Download zur Verfügung. Ausgedruckt und zusammengefaltet passt es zum Beispiel gut in den Geldbeutel und ist so jederzeit griffbereit. Machen Sie Ihre Patientinnen und Patienten gern auf diese Möglichkeit aufmerksam.

Hier finden Sie das Zahnunfall-Faltkärtchen zum Herunterladen:

www.zahn.de/zahn/web.nsf/gfx/zahnunfall_faltkaertchen_blzk.pdf/$file/zahnunfall_faltkaertchen_blzk.pdf


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Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Röntgenstelle der Bayerischen Zahnärzte (RBZ)

Hier finden Sie Infos zum Prüfungsablauf der Röntgengeräte in der Zahnarztpraxis, zur Handhabung von digitalen Röntgenbildern, Dokumente und Formblätter und den QSR-Leitfaden.

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Honorierung und GOZ

Honorierung und GOZ

Das Referat Honorierungssysteme hat alle wichtigen Informationen zur Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) übersichtlich zusammengefasst: z.B. GOZ-Kommentar, GOZ-Broschüre als PDF, Musterformulare und Merkblätter

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Praxisführung

Praxisführung

Arbeitssicherheit, Qualitätsmanagement, Hygiene und Strahlenschutz betreffen jede Praxis. Die BLZK will dazu beitragen, dass bei den zahlreichen Anforderungen genügend Zeit für die Hauptaufgabe des Zahnarztes bleibt: die Behandlung der Patienten.

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Schlichtungsstelle

Schlichtungsstelle

Die Schlichtungsstelle der BLZK informiert Sie über Voraussetzungen, Ablauf, Dauer und Kosten eines Schlichtungsverfahrens.

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Gutachterwesen

Gutachterwesen

Hier finden Sie die Gutachterliste mit den von der BLZK bestellten Gutachtern und Informationen zum Referat Gutachterwesen.

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ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung

ZFA-Abschluss- und Zwischenprüfung


Ausbildungsbeginn vor 1. August 2022

  • Antwort-Wahl-Aufgaben
  • Reihenfolge-, Zuordnungsaufgaben
  • Aufgaben zur Prüfungsvorbereitung

Zu den ZFA-Musterprüfungen

ZFA – Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)

ZFA – Gestreckte Abschlussprüfung (GAP)

Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022

Infos, Schwerpunktlisten und Beispielaufgaben

Folgen Sie unserem Instagram-Kanal @missionzfa

MissionZFA: Instagram-Kanal der BLZK

Strahlenschutz: Fach-kundebescheinigung beantragen

Strahlenschutz: Fach-kundebescheinigung beantragen

Anleitung, Formulare, weitere Dokumente und Kontakt

Service | FAQ
ZBV in Bayern

Hier finden bayerische Zahnärzte und Praxispersonal Antworten auf Fragen wie:

  • Wozu benötige ich einen elektronischen Heilberufsausweis?
  • Wo finde ich meine BLZK-Nummer?
  • Wie hoch ist mein BLZK-Beitrag?
  • SEPA-Lastschriftmandat für den BLZK-Beitrag: Wie richte ich es ein?

FAQ

Ausbildungsnachweis ZFA

Ausbildungsnachweis ZFA

Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022

Infos und Unterlagen

KAI-Zahnputztechnik

http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/wcms/0E97F3AD4AD49BB3C125807900435B47/$file/kai_systematik.jpg

Eine Anleitung in Bildern mit Tipps und Faltkärtchen zum Ausdrucken.

KAI-Technik auf www.zahn.de

eazf – kursaktuell


Veranstaltungen
für Zahnärzte
und Praxis-
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Kursprogramm auf eazf.de

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