Referat Kieferorthopädie

Das Referat befasst sich mit allen Fragen im Zusammenhang mit der Weiterbildung auf dem Gebiet der Kieferorthopädie (KFO). Im Jahr 2004 wurde der sogenannte „Bayerische Weg” etabliert. Die zahnärztliche Weiterbildung in Bayern erfolgt seitdem dual, bestehend aus Curriculum und praktischer Tätigkeit. Das Klinikjahr entfällt.

Weiterbildungsordnung und Richtlinien

Zugrunde gelegt wird dabei die Weiterbildungsordnung für die bayerischen Zahnärzte (WBO) und die entsprechenden Richtlinien der Bayerischen Landeszahnärztekammer zum Inhalt der Weiterbildung in der Kieferorthopädie nach § 20 Absatz 3 WBO.

Das Referat bzw. der jeweilige Prüfungsausschuss behandelt und entscheidet zum Beispiel über

Curriculum KFO

In Zusammenarbeit mit den Bayerischen Universitäten hat die BLZK ein Curriculum Kieferorthopädie auferlegt.

  • Von zentraler Bedeutung im Rahmen der Weiterbildung Kieferorthopädie ist eine klinische Weiterbildungsmaßnahme an Stelle des Klinikjahrs.
  • Statt eines Klinikjahrs ist gegenüber der BLZK der Nachweis über die Ableistung einer mindestens 1200 Stunden umfassenden klinischen Weiterbildungsmaßnahme, welche die fachspezifische Weiterbildung begleitet, zu führen.
  • Innerhalb dieser Weiterbildungsmaßnahme sind 800 Stunden in organisierten Veranstaltungen wie Vorlesungen, Seminaren und Fallvorstellungen abzuleisten, in denen medizinische Grundlagen sowie Kenntnisse und Fertigkeiten in der Diagnostik und Therapie unter besonderer Berücksichtigung interdisziplinärer Gesichtspunkte, sowie Kenntnisse in der Ätiologie und im Praxismanagement zu vermitteln sind.
  • Die erfolgreiche Teilnahme ist durch entsprechende Zeugnisse nachzuweisen (Curriculum).

Kontakt

Prof. Dr. Dr. Peter Proff
Tel.: 089 230211-310
Fax: 089 230211-311

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Unterbrechung der Weiterbildung

Die Weiterbildung muss grundsätzlich zeitlich zusammenhängend erfolgen, § 2 Abs. 5 WBO. Eine Unterbrechung der Weiterbildung muss vorher von der BLZK genehmigt werden und ist immer dann genehmigungsfähig, wenn sie mit den Zielen der Weiterbildung vereinbar ist.

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